Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
24/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
08.09.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 01.10.2014 
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 15.09.2014 

Betreff:
Kenntnisnahme und Annahme des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Karby

Sachverhalt:

Die Förderrichtlinien des Feuerwehrwesens nach § 31 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 01. Januar 2011 sehen vor, dass Fördermittel nur dann gewährt werden, wenn ein Feuerwehrbedarfsplan in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband erstellt wurde. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anschaffungsmaßnahme, die eine Gemeinde plant, aus fachlicher Sicht (einsatztaktisch) erforderlich ist. Des Weiteren ist er als Planungsgrundlage der Gemeinde für das Feuerwehrwesen zu sehen und der Entwicklung der Gemeinde anzupassen und entsprechend fortzuschreiben.
 
Die Gemeindewehrführung (Günter Haupt und Jörg Hein) haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Karby erstellt. Er dient der Ermittlung einer Sicherheitsbilanz.
 
Nach dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt werden zusätzlich zu den Bemessungswerten als Voraussetzung für die Menschenrettung und Brandbekämpfung bei einem kritischen Wohnungsbrand die Risiken in einer Gemeinde und in den Ausrückbereichen zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge auf Grund von Risikoklassen ermittelt (Sicherheitsbilanz).
 
Somit stellt sich für die Gemeinde Karby folgendes dar:
Das 19 Jahre alte TSF-W -Fahrzeug der FF-Karby-Dörphof hat eine Restnutzungsdauer von einem Jahr und ist im Rahmen der Ersatzbeschaffung und nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister durch ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF Fahrzeug) zu ersetzen. Das 36 Jahre alte LF16-TS kann für den gemeindlichen Brandschutz als Einsatzmittel nicht hinzugerechnet werden, da es für Katastrophenschutzeinsätze des Landes eingeplant ist.

Mit Datum vom 10.07.2014 hat die Gemeindevertretung Karby beschlossen die Amtsverwaltung zu beauftragen einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Karby-Dörphof zu beschaffen. Die FF-Karby-Dörphof wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MLF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.

Bei der Beantragung des Zuschusses für das neue MLF ist der Feuerwehrbedarfsplan zwingend beizufügen.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und stimmt den daraus resultierenden Maßnahmen zu.



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