Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Karby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.