Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
8/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
23.03.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 24.03.2015 
Gemeindevertretung 20.04.2015 

Betreff:
Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 von Schuby über Dörphof durch Karby

Sachverhalt:

Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 63 nicht nur von Schuby nach Dörphof, sondern auch durch Karby im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Dieses Vorhaben steht noch unter dem Vorbehalt der Finanzierung, denn die Regelungen der Bezuschussung von Kreisstraßenunterhaltungen aus FAG- und GVFG-Mitteln wurden durch das Land verändert (wohl zu Ungunsten der Kreise).

Dennoch sollten vor Ort in der Gemeinde Karby und bei der Ortsentwässerung Nordschwansen folgende Überlegungen angestellt werden (Hinweis: Die Ortsentwässerung Nordschwansen hat bereits im Zuge der Planungen für die Ortsteile Schuby und Dörphof beraten und beschlossen, die dortigen Schäden am Kanal vor der Deckenerneuerung zu beseitigen. Herr Andresen hat das Planungsbüro nunmehr schon gebeten, in die Planungen auch den Ortsteil Karby mit einzubeziehen):
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Überlegungen bei der Ortsentwässerung Nordschwansen (zuständig für den Kanalbetrieb /-unterhaltung RW und SW).
    • Sind Schäden an den SW- Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
    • Sind Schäden an den RW- Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen bei der Gemeinde (zuständig für die Straßenentwässerung *), die Gehwege und die Straßenbeleuchtung)
    • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, werden diese Leitungen noch im Frühjahr 2015 gereinigt und inspiziert.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der
Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

*) Wenngleich die Gemeinde nach Straßen- und Wegegesetz Baulastträger für die Straßenentwässerung ist, so hat die Gemeinde Karby diese Aufgabe der Ortsentwässerung Nordschwansen, also dem Amt übertragen.
            
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung: Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden (z.B. Eckernförder Straße 48-52)?
  1. Überlegungen zum Natursteinseitenstreifen zwischen gepflasterter Entwässerungsrinne und Privatgrundstücken.
    Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben? Sollen Veränderungen vorgenommen werden? Stichwort sich lösende Steine...
  1. Überlegungen zu den Einmündungen "Am Ring", "Rosenstraße" ...
    Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Einmündungen ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?
  1. Überlegungen zum Straßenbeleuchtungskabel. Gibt es Querungen unter der K 63, die Marode sind?
  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
  • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des KVZ oder FTTH?
  • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?
  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden.
Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.
Beteiligte sind:
  • Gemeinde Karby
  • Amt Schlei-Ostsee als Träger der Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des
    Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu sollen fachkundige Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die Ortsentwässerung Nordschwansen wird die Belange, die in ihrer Verantwortung liegen, in der kommenden Entwässerungsausschusssitzung beraten. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-