Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, an denen weder als Mitglied noch als Vertretung eins Mitgliedes teilgenommen wird, mit dem Höchstsatz zu hoch ist. Indiesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden wie bisher die Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen.
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