Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
1/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
05.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 27.01.2016 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Ergebnisse der Planungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63

Sachverhalt:
Nachdem in der Bauausschusssitzung am 21.09.2015 erste Ideen zum Umgang mit den gemeindlichen Teilen der Elemente der K 63 vorgetragen und weitere Planungen beschlossen wurden, wurde am 12.10.2015 in der Gemeindevertretung eine weitere Beschlussfassung bis zur Vorlage detaillierterer Kostenermittlungen zurückgestellt. Unterdessen hat ein weiterer Ortstermin stattgefunden. Am 19.01.2016 wird die Situation hinsichtlich der Straßenentwässerung und des Straßenseitenstreifens in Verbindung mit der Giebelwand und der Hofmauer des Grundstücks "Eckernförder Straße 48" zusammen mit dem Grundstückseigentümer begutachtet.

Die Kostenermittlungen werden vom Ingenieurbüro Aqua-Tec anschließend vollendet und sollen in der Bauausschusssitzung zusammen mit den weitergehenden Planungen vorgetragen werden.
Im Übrigen hat sich am Sachverhalt, der in der Vorlage 14/2015, die den o.g. Beratungen zugrunde gelegen hat, nichts verändert. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die vorgetragenen Maßnahmen im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der Kreisstraße vorbereitend durchzuführen.
Im Einzelnen handelt es sich um:
  • Entwässerungsrinnen östlich und westlich der Eckernförder Straße
  • Sammelsteinbefestigungen jenseits der westlichen Rinnen
  • Entwässerungsrinne Einfahrt "Am Ring" einschließlich erforderlicher Asphaltierungen
Als Pflasterstein wird ein Stein mit der Optik des Steins "Ambiente Plus 24/16/10 Antik" festgelegt.
Es sollen die Planungen so vollendet werden, dass diese an den LBV bis zum 11.03.2016 zur weiteren Verwendung übergeben werden können. Der LBV wird die erforderlichen Leistungen zusammen mit den übrigen Straßenbauarbeiten ausschreiben und den Bau überwachen. Der berechnete Kostenrahmen in Höhe von 70.000 € wird zur Kenntnis genommen. Erforderliche Mittel werden in den Nachtragshaushalt 2016 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine diesbzgl. Vereinbarung mit dem LBV zu unterzeichnen.


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Jan Andresen
-Verwaltung-