Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
9/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
01.03.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 22.03.2016 

Betreff:
Grundsatzbeschluss zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz

Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 22.12.2012 hat der Landesgesetzgeber die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. vom Kostenaufwand tragen, d.h. maximal .
§ 8 KAG regelt seit Jahrzehnten die Voraussetzungen für die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen für konkrete Ausbaumaßnahmen an bestimmten Straßen.

Neu aufgenommen wurde Ende 2012 die Vorschrift des § 8a KAG, der die Erhebung "Wiederkehrender Beiträge" anstelle einmaliger Beiträge ermöglicht.
Danach werden die Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen auf alle Grundstücke verteilt, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straßen besondere Vorteile erwachsen. Die Zusammenfassung aller Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes zu einem Abrechnungsgebiet wirft nach wie vor rechtliche Fragen auf, da es in der Gemeinde Karby Außenbereichsstraßen - wie z.B. den Marienthaler Weg oder Wirtschaftswege im östlichen Gemeindegebiet- gibt, die nicht Teil eines großen Abrechnungsgebietes sein können. Dies hätte zur Folge, dass Baumaßnahmen an solchen Straßen sowieso nur über einmalige Beiträge abgewickelt werden könnten. Zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassbare Verkehrsanlagen müssen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, was selbst für den Ortskern Karby nur bedingt denkbar wäre.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die wiederkehrenden Beiträge nicht wie ein Sparbuch zu sehen sind, auf das von Grundstückseigentümern regelmäßig eingezahlt werden kann- das ist rechtlich unzulässig.
Das System der wiederkehrenden Beiträge in der Gemeinde Karby ist nach der heutigen Rechtslage und den heutigen Erkenntnissen schwer umsetzbar.
In den Gemeinden Güby, Barkelsby und Rieseby haben Informationsveranstaltungen zur Gegenüberstellung der einmaligen und wiederkehrenden Beiträge stattgefunden. Eine entsprechende Veranstaltung könnte, wenn gewünscht, auch in Karby durchgeführt werden. Die Kosten hierfür betragen ca.1000 €.
Insbesondere sei hier darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Owschlag im Amt Hüttener Berge seit mehr als 2 Jahren mit fachanwaltlicher Unterstützung an der Einführung der wiederkehrenden Beiträge arbeitet und u.U. die erste Gemeinde in Schleswig-Holstein sein wird, die (u.U. in 2016) eine entsprechende Satzung erlassen wird. Für diesen Fall wird deren Anwendung dann in den Jahren nach Einführung zu ersten verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen der Satzungsgrundlagen führen und neue Erkenntnisse hinsichtlich der Umsetzbarkeit des § 8a KAG bringen. Ein Systemwechsel von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen wäre grundsätzlich auch später möglich.

Die gesetzlich grundsätzlich vorgeschriebene Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen steht jedenfalls außer Zweifel und wird daher hier nicht erneut thematisiert.

Für die Einführung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen würde die Verwaltung einen Satzungsentwurf erarbeiten und diesen den Gemeindevetretern eingehend erläutern.

Für die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen müsste hinsichtlich der erforderlichen Bildung von Abrechnungsgebieten rechtliche Beratung eingeholt und mit der beitragsrechtlichen Gewichtung aller Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets ein kompetenter Dienstleister (z.B. COMUNA mbH) beauftragt werden, da hierfür in der Verwaltung keine Kapazitäten frei sind. Ein zeitlicher Vorlauf von ca. 2 Jahren würde erforderlich. Die Kosten für diese Arbeiten werden auf ca. 20.000 € geschätzt.

Eine Entscheidung für eines der beiden Beitragssysteme in Form eines Grundsatzbeschlusses ist erforderlich. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, eine gemeinsame Finanz- und Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung mit Frau Hagemeier von der Verwaltung nur zu diesem Thema anzubraumen, um mehr Informationen zu erhalten.


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-