Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
17/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 22.11.2016 
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 15.11.2016 

Betreff:
Linde am Grundstück "Eckernförder Straße 18"

Sachverhalt:

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Die Linde am Grundstück "Eckernförder Straße 18" muss in ihrer Gestalt und Größe wohl als ortsbildprägender Baum eingestuft werden. Daher wurde dieser Baum über die vergangenen Jahre auch nie in Frage gestellt. Gleichwohl hat er von Zeit zu Zeit sowohl die Bürgermeister als auch die Verwaltung beschäftigt. Teile der Krone drohten beispielsweise das Dach des Hauses zu beschädigen und die Wurzeln beschädigten die ohnehin sehr schmale Gehwegoberfläche. In 2015 wurde Herr Andresen um eine Beurteilung der Gehwegsituation in Bezug auf die Verkehrssicherheitspflicht gebeten. Ein Sachverständiger wurde im Rahmen der Amtshilfe darum gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man die Gehwegoberfläche sowohl baumgerecht als auch verkehrssicher sanieren könne. Dieses sei nach seiner Auffassung nicht möglich, da die Wurzeln des Baumes nicht beschädigt oder angeschnitten werden dürfen. Nunmehr kommen die direkten Anlieger "Eckernförder Straße 18" auf die Gemeinde bzw. die Verwaltung zu und erklären, dass der Baum ihnen Sorge bereitet. Im Rahmen der Bauarbeiten am Haus wurde offenbar, dass die Baumwurzeln sich unter das Haus erstrecken und dort Schaden anrichten. Explizit ist dieses bei der Verlegung der neuen Ringdrainage aufgefallen. Ferner könnte der Gasanschluss vom Netzbetreiber nicht planmäßig hergestellt werden, weil eine Vielzahl von Baumwurzeln im Weg waren. Es musste ein viel längerer Weg gewählt werden, welcher auch Mehrkosten verursacht hat. Daher beantragt der Anlieger bei der Gemeinde eine Fällung des Baumes. Einige der gelieferten Fotos werden mit dieser Vorlag zur Verfügung gestellt.
Zwischenzeitlich hat der Bürgermeister einen angebotenen Ortstermin wahrgenommen und erste Ideen des Umgangs entwickelt. Sowohl Anlieger als auch Gemeinde wissen nicht genau, ob der Baum alleinig auf Privatgrund oder Gemeindegrund oder anteilig auf beiden Grundstücken steht. Die Verwaltung hat mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus den digitalen Katasterunterlagen und Orthofotos versucht eine Klärung herbeizuführen. Das Ergebnis ist, dass die Grenze mitten durch den Baum verläuft.
Sofern eine 100 %-ige Klärung gewünscht wird, müsste ein Vermesser beauftragt werden. Statt einer teuren, formellen Grenzfeststellung könnte die Grenze auch vor Ort markiert und der Aufwand über Truppstunden abgerechnet werden. Gängigerweise beläuft sich der Aufwand dafür auf 300- 400 €.

Da es sich um einen ortsbildprägenden Baum handelt, muss eine Fällung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt werden. Ob dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat, ist unklar. Sofern eine Genehmigung erteilt würde, würde üblicherweise eine Ersatzpflanzung mehrerer Bäume, die schon zu einem Hochstamm der Qualität 3xv 16-18 erzogen sind, gefordert.

Herr Andresen hat für die Fällung des Baumes ein Angebot von einer Fachfirma eingeholt. Dieses schließt einschließlich der Fräsung der Wurzeln und Wiederherstellung der Gehwegoberfläche mit rund 4.000 €. Für eine Ersatzpflanzung von beispielsweise 2 Linden der beschriebenen Qualität muss einschließlich Pfahlbock etc. mit Kosten von rund 750 - 1.000 € gerechnet werden.

In der Summe würden sich also Kosten von rund 5.000 € ergeben.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Fällantrag bei der UNB zu stellen. Sofern eine Fällung genehmigt wird, werden die damit verbundenen Kosten (Fällung, Ersatzpflanzung und Wiederherstellung des Gehweges nach Entfernung des Wurzelwerkes) genehmigt. Eine Vermessung soll nicht durchgeführt werden. Eine Kostenteilung (50 : 50) mit dem Anlieger findet statt. Hierzu muss die schriftliche Zustimmung des Anliegers vor der Stellung des Fällantrages vorliegen.


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Fotos