Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | |
Finanzausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Beschaffung einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus |
Sachverhalt: |
Da die Feuerwehrfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof einen Dieselmotor und eine Druckluftbremse haben, müssen die Motoren in der Fahrzeughalle einige Zeit laufen, bevor der notwendige Betriebsdruck der Bremsanlagen aufgebaut ist und die Fahrzeuge aus der Halle fahren können. Damit verbunden ist eine Abgasbelastung in der Fahrzeughalle, die die anwesenden Feuerwehrleute gefährdet. Die rechtlichen Grundsätze zum Minimierungsgebot für krebserzeugende Stoffe ergeben sich aus § 2 Abs.1 UVV (Grundsätze der Prävention (GUV-VA1) und § 9 " Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen". Laut der Feuerwehrunfallkasse (HFUK Nord) werden die Anforderungen daraus, in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) konkretisiert. Um die Belastung der Feuerwehrleute von krebserregenden Stoffen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die HFUK Nord dringend die Nachrüstung von Abgasabsauganlagen. Eine explizite Vorschrift für das Vorhandensein solcher Anlagen für Fahrzeughallen in Feuerwehr-Häusern oder Wachen gibt es nicht. "Nach Paragraph 9 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 müssen Dieselmotoremissionen in Arbeitsbereichen aber, bei Auftreten von gefährlichen Mengen, abgesaugt werden" Dieselmotoremissionen (DME) sind nachweislich krebserzeugend. Bereits seit 1989 sind DME deshalb in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt – und zwar ohne Mengenbeschränkung, das heißt, selbst kleinste Mengen können die Gesundheit schädigen. Unter den Begriff Arbeitsbereiche fallen nach allgemeiner Auffassung auch Feuerwehr-Fahrzeughallen. Insofern besteht im Prinzip doch die rechtliche Verpflichtung für die Kommunen, die Feuerwehr-Gebäude mit Abgasabsauganlagen auszustatten. In einem Info-Blatt der Feuerwehrunfallkasse heißt es: Besonders problematisch wird es, wenn den Aktiven keine separaten Umkleideräume im Feuerwehr-Haus zur Verfügung stehen und die Spinde in der Fahrzeughalle aufgestellt sind. Die an den Rußpartikeln haftenden PNA sind definitiv krebserzeugend. Mit den Dieselabgasen können sie in die Einsatz-und die Privatkleidung eindringen. Über die Haut nehmen die Feuerwehrleute die Stoffe auf. "Gefährliche Mengen von Dieselmotoremissionen sind in der Regel dann anzunehmen, wenn mehr als ein großes Fahrzeug mit Dieselmotor in einem Feuerwehrhaus untergestellt wird". Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten der Abgasabsaugung:
Die Variante 2 ist wesentlich günstiger, hat aber den Nachteil, dass die Abgase beim Aus- und Einfahren des Fahrzeugs weiter in die Garage geblasen werden. Bei der Variante 1 gleitet der Schlauch an einer Schiene an der Decke mit bis zum Garagentor und löst sich dort vom Auspuffrohr des Fahrzeugs. Beim Einfahren des Fahrzeugs kann der Absaugschlauch schon vor dem Tor wieder an das Auspuffrohr angekuppelt werden. Zur Möglichkeit 1:
Da es sich bei dem Fahrzeug LF 16-TS um ein Katastrophenschutz-Fahrzeug handelt, wurde am 25.10.2016 eine Anfrage auf Kostenbeteiligung an den Kreis RD-ECK gestellt. Eine Antwort lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, eine Abgasabsauganlage im FWGH einzubauen. |
Anlagen: |