Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
22/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
01.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Beschaffung einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus

Sachverhalt:
Da die Feuerwehrfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof einen Dieselmotor und eine Druckluftbremse haben, müssen die Motoren in der Fahrzeughalle einige Zeit laufen, bevor der notwendige Betriebsdruck der Bremsanlagen aufgebaut ist und die Fahrzeuge aus der Halle fahren können. Damit verbunden ist eine Abgasbelastung in der Fahrzeughalle, die die anwesenden Feuerwehrleute gefährdet.

Die rechtlichen Grundsätze zum Minimierungsgebot für krebserzeugende Stoffe ergeben sich aus § 2 Abs.1 UVV (Grundsätze der Prävention (GUV-VA1) und § 9 " Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen". Laut der Feuerwehrunfallkasse (HFUK Nord) werden die Anforderungen daraus, in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554) konkretisiert.
Um die Belastung der Feuerwehrleute von krebserregenden Stoffen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die HFUK Nord dringend die Nachrüstung von Abgasabsauganlagen.

Eine explizite Vorschrift für das Vorhandensein solcher Anlagen für Fahrzeughallen in Feuerwehr-Häusern oder Wachen gibt es nicht. "Nach Paragraph 9 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 müssen Dieselmotoremissionen in Arbeitsbereichen aber, bei Auftreten von gefährlichen Mengen, abgesaugt werden"

Dieselmotoremissionen (DME) sind nachweislich krebserzeugend. Bereits seit 1989 sind DME deshalb in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt – und zwar ohne Mengenbeschränkung, das heißt, selbst kleinste Mengen können die Gesundheit schädigen.

Unter den Begriff Arbeitsbereiche fallen nach allgemeiner Auffassung auch Feuerwehr-Fahrzeughallen. Insofern besteht im Prinzip doch die rechtliche Verpflichtung für die Kommunen, die Feuerwehr-Gebäude mit Abgasabsauganlagen auszustatten.

In einem Info-Blatt der Feuerwehrunfallkasse heißt es: Besonders problematisch wird es, wenn den Aktiven keine separaten Umkleideräume im Feuerwehr-Haus zur Verfügung stehen und die Spinde in der Fahrzeughalle aufgestellt sind. Die an den Rußpartikeln haftenden PNA sind definitiv krebserzeugend. Mit den Dieselabgasen können sie in die Einsatz-und die Privatkleidung eindringen. Über die Haut nehmen die Feuerwehrleute die Stoffe auf. "Gefährliche Mengen von Dieselmotoremissionen sind in der Regel dann anzunehmen, wenn mehr als ein großes Fahrzeug mit Dieselmotor in einem Feuerwehrhaus untergestellt wird".


Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten der Abgasabsaugung:
  1. Absauganlage mit einem an einer Laufschiene mitfahrenden Schlauch
  2. Absauganlage mit einem statischen Schlauchständer

Die Variante 2 ist wesentlich günstiger, hat aber den Nachteil, dass die Abgase beim Aus- und Einfahren des Fahrzeugs weiter in die Garage geblasen werden.

Bei der Variante 1 gleitet der Schlauch an einer Schiene an der Decke mit bis zum Garagentor und löst sich dort vom Auspuffrohr des Fahrzeugs. Beim Einfahren des Fahrzeugs kann der Absaugschlauch schon vor dem Tor wieder an das Auspuffrohr angekuppelt werden.


Zur Möglichkeit 1:
  • Angebot der Firma ecovent:
    Es liegt ein telefonisches Angebot der Fa. ecovent vor. Das angebotene System sieht eine Absauganlage für zwei Fahrzeuge mit einem mitfahrenden Schlauch und einer automatischen Steuerung vor. Der Absaugschlauch wird mittels einer Druckluftmanschette quasi luftdicht am Auspuff des Fahrzeugs befestigt. Beim Ausfahren des Fahrzeugs wird der Druck automatisch aus der Manschette abgelassen, so dass der Absaugschlauch vom Auspuff abfällt. Die Steuerung arbeitet über Drucksensoren, die den Gegendruck aus den Abgasen aufnehmen und über eine elektrische Schaltung den Ventilatormotor in Betrieb setzen. Ein Nachlaufrelais lässt den Ventilator nach einer definierten Zeit wieder ausgehen.
    Die Kosten belaufen sich auf brutto rund 7.500,00 € zzgl. erforderlicher Maurer-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sowie Elektroarbeiten für die Stromzuführung vom Sicherungskasten.
  • Weitere Kostenangebote liegen zur Zeit noch nicht vor


Da es sich bei dem Fahrzeug LF 16-TS um ein Katastrophenschutz-Fahrzeug handelt, wurde am 25.10.2016 eine Anfrage auf Kostenbeteiligung an den Kreis RD-ECK gestellt. Eine Antwort lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, eine Abgasabsauganlage im FWGH einzubauen. 


.....................................
Bernd Eckart
-Verwaltung-

Anlagen: