Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
2/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
22.01.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Eingereichte Beschwerde eines Einwohners der Gemeinde Karby nach § 13 der Geschäftsordnung; I. Teil

Sachverhalt:
Gem. § 13 der Geschäftsordnung kann jeder Einwohner der Gemeinde sowie die mit Sitz in der Gemeinde unternehmerisch oder freiberuflich Tätigen Anregungen und Beschwerden schriftlich oder zur Niederschrift, die sich auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen, an die Gemeindevertretung herantragen.

Von diesem Recht hat Herr Jörg Hein, Einwohner der Gemeinde Karby, mit Schreiben vom 02.01.2018 gebraucht gemacht. In seinem Schreiben geht er auf 3 Punkte ein. Von denen sind die ersten beiden öffentlich zu behandeln. Das jeweilige Anliegen ist dem der Vorlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertretung sieht aufgrund der Beschwerde keinen Grund, die gefassten Beschlusse zu ändern. Sie nimmt zu der Beschwerde wie folgt Stellung:

zu Punkt 1:

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine kleine Grünfläche , die für die Bürger als Freizeitfläche nutzbar ist. Kinder können dort spielen und toben. Des Weiteren könnten dort auch Grillfeste durchgeführt werden.

zu Punkt 2:

Von diesem Grundstück hat die Gemeinde keinen Nutzen. Es liegt im Gebiet einer anderen Gemeinde und verfügt über keine Erschließung. 


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-