Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
7/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
16.03.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  

Betreff:
Errichtung eines Verkehrsspiegels in Höhe Eckernförder Straße 48 a

Sachverhalt:
Die Anlieger des Grundstücks "Eckernförder Straße 48 a" sind an die Gemeinde herangetreten und haben den Wunsch nach einem Verkehrsspiegel geäußert. Die aktuelle Zufahrtssituation des Grundstücks lässt nur eine eingeschränkte Einsicht in den Straßenverkehr zu, so dass ein Spiegel zur besseren Verkehrssicherheit beitragen soll. Aussagen zum konkreten Standort und den damit verbundenen Kosten lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor.

Im Rahmen der Dienstbesprechung der Straßenverkehrsbehörde vom 31.01.2018 wurde zu Verkehrsspiegeln folgendes festgehalten:
Bei Verkehrsspiegeln handelt es sich gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV) zu § 43 StVO weder um ein Verkehrszeichen, noch um eine Verkehrseinrichtung. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Sicherungsmittel zur Entschärfung von Gefahrstellen.
Die Errichtung von verkehrsspiegeln wird aus folgenden Gründen kritisch gesehen:
  • Sicherung wird nur vorgetäuscht
  • Verzerrung des natürlichen Blicks
  • Verkleinerte Darstellung
  • Entfernungen sind schwer abzuschätzen
  • Blendegefahr
  • Die Unterhaltung des Spiegels (z. B. Verschmutzung, verdrehen, beschlagen) ist sicherzustellen

Sofern ein Verkehrsspiegel für erforderlich gehalten wird, bedarf dies keiner Genehmigung der Verkehrsbehörde. Es sollte zur Klarstellung der Verantwortlichkeit und der Unterhaltung des Verkehrsspiegels vorrangig eine Errichtung auf privatem Grund, ohne Gefährdung des Straßenverkehrs und auf eigene Kosten des Antragstellers geprüft werden. Sofern die Gemeinde diesen aufstellen würde, hätte diese auch dauerhaft die Unterhaltung des Verkehrsspiegels zu gewährleisten.   

Abstimmungstext:
Option 2:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines Verkehrsspiegels auf öffentlichem Grund zuzustimmen. Der genaue Standort ist mit der Gemeinde abzustimmen. Alle Kosten, die mit der Errichtung, Unterhaltung und Erneuerung des Verkehrsspiegels entstehen, gehen zu Lasten des Antragstellers. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Lageplan