Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
13/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
13.08.2018

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 08.10.2018 
Gemeindevertretung 10.10.2018 

Betreff:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben

Sachverhalt:
Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretungen Karby vom 05.12.2017 und Dörphof vom 07.12.2017 eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckdaten geschlossen:
  1. Für die Beschaffung und Instandsetzung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung gemäß der Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren in Schleswig-Holstein werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet, jedoch nicht mehr als 3.500,- €.
  2. Für Versicherungsbeiträge der FUK und Sterbekassenbeiträge zur Sterbekasse "Kameradschaftshilfe" der freiwilligen Feuerwehren im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet.
  3. Weitere Kosten werden durch die Gemeinde Dörphof nicht erstattet. Einnahmen aus entgeltlichen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof verbleiben in vollem Umfang bei der Gemeinde Karby.

Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung eine Vermögensbewertung aller Vermögensgegenstände, an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat, durchgeführt. Hierzu wurden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht. Der Anteil der Gemeinde Dörphof am eingebrachten Vermögens beläuft sich zum Zeitpunkt 31.12.2017 auf rd. 33.000,- €.

Am 13.08.2018 wurde zwischen beiden beteiligten Gemeinden ein Gespräch mit dem Ziel des Abschlusses einer weiteren Vereinbarung für die Zukunft durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurde folgender Vorschlag erarbeitet, über den nun in den Gemeindevertretungen zu beraten ist:
  1. Für die Übernahme der Aufgaben gemäß § 1 und § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für die Ortsteile der Gemeinde Dörphof: Alt Dörphof, Dörphof, Karlberg, Karlbergfeld und Schwonendahl zahlt die Gemeinde Dörphof der Gemeinde Karby einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.500,- €.
  1. Für die Laufzeit der neuen Vereinbarung verzichtet die Gemeinde Dörphof auf die Rückzahlung des ermittelten Anteils am eingebrachten Vermögen von 33.000,- € durch die Gemeinde Karby. Dieser Betrag bleibt als gemeindliche Beteiligung im Rahmen der Vereinbarung bestehen, unterliegt jedoch zukünftig keiner Abschreibung mehr. Nach Ablauf der Vereinbarung ist der Betrag durch die Gemeinde Karby an die Gemeinde Dörphof auszuzahlen, es sei denn, dass durch eine Folgevereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wird.
  1. Die neue Vereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 abgeschlossen. Rechtzeitig vor Ablauf werden beide Gemeinden Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufnehmen.  

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten.    


.....................................
Godber Peters
-Verwaltung-