In der Gemeinde Karby besteht die Überlegung ein neues Baugebiet zu entwickeln und Bauleitplanung zu betreiben. Bevor eine Bauleitplanung jedoch erfolgen kann, ist eine sogenannte Innenentwicklungsanlyse durchzuführen, da dies zwingende Vorgabe des Innenministeriums ist. Dies hat die Gemeinde Karby bereits im Jahr 2015 gemacht, und den Entwurf zu den festgestellten Innenentwicklungspotentialen zur Kenntnis genommen. Weiterhin wurden die potentiellen Entwicklungsflächen im Außenbereich betrachtet (Flächen F1, F2 und F3). Die Gemeinde müsste nun auf dieser Grundlage diskutieren, welche Fläche entwickelt und betrachtet werden soll.
Sollte es neue Erkenntnisse zu Entwicklungsflächen innerhalb der Gemeinde Karby geben, müsste dies untersucht bzw. geprüft werden.