Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Baugebiet an der Ostseestraße"* überplanen soll. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Schaffung von Wohnbaufläche und ggf. Mischgebietsflächen
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro IGN aus Schleswig beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.