N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 23.11.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthaus Koseler Hof, Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Robert Metzler
Gemeindevertreter Karl Naeve
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Winfried Vogt
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Furtner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Christian Levien
Protokollführerin Bianka König
AVors./Anlagen beifügen Egon Bülow
Ausschussvorsitzender Ingo Wilde
11Gäste
Frau Miriam Richter von der EZ
Herr Tino Sieg von den Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Ausbau Feuerwehrgerätehaus Bohnert
  Beschlussvorlage - 23/2011
8. Koseler Hof, gewerbliche Dunstabzugshaube der Gastro-Küche
  Beschlussvorlage - 16/2011
9. Bauphysikalische Mängel in der Mietswohnung der Pächter des Koseler Hofs
Dachrinnen der Spülküche des Koseler Hofs
  Beschlussvorlage - 17/2011
10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten
  Beschlussvorlage - 9/2011
11. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 24/2011
12. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 15/2011
13. Außerordentliche Tilgung eines Kredites
  Beschlussvorlage - 25/2011
14. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 18/2011
15. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 20/2011
16. Baumaktion
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Herrn Levien vom Amt Schlei-Ostsee sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeindevertretung ist mit 12 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister berichtet. Die Eschelsmarker Allee sieht schlimm aus. Eine Begehung mit Herrn Obitz von der unteren Naturschutzbehörde hat dieses zutage getragen. Herr Obitz hat angeregt, die langen Äste zu kappen und auch die Totäste herauszunehmen. Dafür muss ein Auftrag erteilt werden. Auch an der Kirche, wo 4 Linden und 1 Kastanie stehen, gab es Beschwerden. Die Krone sollte verkleinert werden, die Kastanie könnte gefällt werden.
Der Bürgermeister würde dieses gern als weiteren Tagesordnungspunkt unter TOP 16 Baum-Aktion mit in die Tagesordnung aufnehmen. Die entsprechenden Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es liegen keine Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

Es liegen keine Anregungen und Fragen vor.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß der Anlage zum Protokoll. Der Bericht wurde eingehend erörtert. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Keinberger, erstattet keinen Bericht. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, GV Christiansen, erstattet keinen Bericht. GV Riemer als Vorsitzende des Finanzausschusses erstattet ihren Bericht und ebenfalls zum Schulverband Fleckeby. Auch über die letzte Sitzung des Schulverbands Rieseby/Kosel erstattet GV Riemer Bericht. Herr Bülow erstattet seinen Bericht über die Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, wichtige Punkte sind auf der Tagesordnung. Herr Wilde erstattet seinen Bericht über die Sitzung des Jugend- und Sportausschusses. Es gibt eine weitere Spende für die Jugend von 1.000,00 €. Auch über den Ausschuss Beirat Kinderstube erstattet er Bericht. Die übrigen Ausschüsse haben nicht getagt.


zu TOP 7. Ausbau Feuerwehrgerätehaus Bohnert
Beschlussvorlage - 23/2011

Mit Antrag vom 16.09.2011 hat die Freiwillige Feuerwehr Bohnert einen Antrag auf Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses gestellt. Wie dem Antrag entnommen werden kann, wird die Erweiterung mit der sach- und fachgerechten Pflege der Atemschutzgeräte begründet.

Durch Ausschussmitglied Delfs wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet.

Herr Hansen berichtet über die Notwendigkeit eines Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus in Bohnert. Herr Delfs erläutert die von ihm erstellte vorläufige Ausbauplanung.


Der Bürgermeister berichtet. Die Sach– und Rechtslage wurde eingehend erörtert. Es geht um den Ausbau des Feuerwehrgerätehauses. Der Antrag wurde bereits dem Bauausschuss vorgelegt. Es sollen Grundstücksfragen geklärt werden und zwar im Jahr 2012. Danach wird der Finanzausschuss in die Beratung gehen. Es soll finanziell für das Jahr 2013 geplant werden. Es wird ein Eigenanteil durch die Feuerwehr Bohnert erwartet.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Jahr 2012 die Grundstücksfragen am Feierwehrgerätehaus Bohnert zu klären und nach Befassung im Finanzausschuss den Ausbau des Feuerwehrgerätehauses unter Leistung von Eigenarbeit der Feuerwehr für das Jahr 2013 zu planen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Koseler Hof, gewerbliche Dunstabzugshaube der Gastro-Küche
Beschlussvorlage - 16/2011

Bei der Begehung der Gaststätte durch das Gesundheitsamt des Kreises RD-Eck Ende September 2010 wurden bekanntermaßen zahlreiche Punkte bemängelt. Allerdings wurde zum Herd in Kombination mit der darüber installierten Abzugshaube nur ein beiläufiger Kommentar abgegeben, dass die Geräte nicht 100 %-ig zueinander passen. Es gibt eine Vorschrift, die besagt, dass die Abzugshaube in ihrer Länge und Breite rund um die Kochstelle herausragen muss.

Dieses ist in der Küche des Koseler Hofs nicht der Fall. Nach nunmehr 3/4-jähriger Praxis des Pächters erklärt dieser dem Bürgermeister und Herrn Andresen am 21.09.2011 anlässlich eines Ortstermins, dass dieser Mißstand im täglichen Betrieb in der Tat einen behindernden Mangel darstellt. Die bei starkem Betrieb von der Kochstelle aufsteigenden fettigen Dämpfe gelangen nicht komplett unter die Haube, sondern schlagen sich zum Teil außen nieder und tropfen ab. Dieses ist unter hygienischen Gesichtspunkten nicht haltbar.
Ursächlich für diesen Umstand ist ferner wahrscheinlich eine zu geringe Leistung des über Dach installierten Ablüfters und ein mit 250 mm relativ geringer Durchmesser des Abluftkanals.

Der Pächter erklärt, dass er auf seine Kosten eine Umgestaltung der Kochinsel plant. Für die Arbeitsabläufe bis zur Essensausgabe macht es Sinn, den Herd auf der anderen Seite der Kochinsel aufzustellen. Eine unnütze elektrische Grill- und Warmhalteplatte soll ausgebaut und beseitigt werden. Der frei werdende Platz soll durch eine gasbeheizte Kipppfanne genutzt werden. Die Anschaffung der Geräte und die notwendigen Installationen von Strom und Gas würde Herr Spack selbst organisieren und finanzieren.
In Zusammenhang mit diesem Umbau böte sich auch die Sanierung der Dunsthaube nebst des über Dach installierten Ablüfters an. Ein Herrn Andresen vorliegendes Angebot eines Gastroeinrichters schließt mit brutto rund 5.500 €. Darin enthalten ist die Lieferung und Montage einer gebrauchten Dunstabzugshaube 2500 x 2200 x 450 mm mit Flammenschutzfilter und Beleuchtung, eines Ablüfters mit einer Leistung von 600 m³/h, eines 5-stufigen Regelschalters nebst erforderlichem 315 mm Wickelfalzrohr und passenden Bögen. Zwischen Küche und Spitzboden verbleibt ein Teil des vorhandenen 250 mm Rohrs bestehen, da ein genereller Austausch hier unverhältnismäßig wäre.
Hinweis:
Sicherlich wird die dargestellte Maßnahme eine Besserung bringen. Allerdings wäre für eine 100 %-ige Lösung der Austausch des 250-er Abluftkanals gegen einen 315-er Kanal erforderlich. Aufgrund des hohen Aufwands wird empfohlen, zunächst auf den Austausch des Kanals zu verzichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Dunstabzugshaube des Koseler Hofs in 2012 durchzuführen. Die Mittel von 5.500 € werden in den Vermögenshaushalt 2012 eingestellt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bauphysikalische Mängel in der Mietswohnung der Pächter des Koseler Hofs
Dachrinnen der Spülküche des Koseler Hofs
Beschlussvorlage - 17/2011

Bauphysikalische Mängel:

Am 21.09.2011 fand ein Ortstermin in der Wohnung der Pächter des Koseler Hofs statt. Teilnehmer waren Herr Bürgermeister Zimmermann-Stock, der Pächter sowie Herr Andresen. Die Decke des Badezimmers ist stark mit schwarzem Schimmel behaftet. Der Pächter erläutert, dass man nach dem Einzug in die Wohnung eine sehr gründliche Reinigung und Malerarbeiten durchgeführt habe. Zunächst sei man davon ausgegangen, dass die Schimmelspuren von einer mangelhaften Lüftung des Raumes zu Vormieterzeiten herrühren.
Nachdem man nun aber ein gutes 3/4 Jahr dort wohne und stets das Fenster geöffnet halte, ist leider festzustellen, dass die Schimmelspuren sich wieder abzeichnen. Die Decke ist teilweise schwarz (trotz warmer Jahreszeit).

Nachdem die Örtlichkeit genau besichtigt wurde, kann folgende Vermutung geäußert werden:

Von der Tenne aus kann man in die Zwischendecken schauen und erkennen, dass vermutlich nur ca. 40 mm Dämmung verlegt ist. An der Traufseite des mansardähnlichen Daches kann die kalte Außenluft direkt in die Holzbalkenlage gelangen. Daher wird die Oberflächentemperatur der Unterseite der Badezimmerdecke wahrscheinlich niedriger sein als der Taupunkt, so dass sich feuchte Luft niederschlägt. Tapete und Gipskartonplatten bilden zusammen mit der Feuchtigkeit einen idealen Nährboden für Schimmel.
Als Abhilfe soll die alte Decke des Badezimmers ausgebaut und entsorgt werden. Anschließend sollen die Gefache der Holzbalkendecke maximal gedämmt und mit einer Dampfsperre versehen werden. Dabei müssen die Wandanschlüsse ebenso wie die Stöße der Folie ordnungsgemäß verklebt werden. Anschließend muss eine neue Unterkonstruktion für die Aufnahme der neuen, feuchtraum-imprägnierten Gipsfaserplatten montiert werden.

Die Kosten für diese Maßnahmen einschließlich Entsorgung des Altmaterials und anschließenden Malerarbeiten werden geschätzt auf rund 4.000 €. Es handelt sich um Arbeiten für einen Zimmermann sowie einen Maler.

Dachrinne Spülküche:
Die östliche Dachfläche der Spülküche entwässert über eine Dachrinne. Die angrenzende Hauptdachfläche und die, die beiden Dachflächen verbindende Kehle, entwässert ebenfalls über eine Dachrinne. Beide Rinnen liegen in unterschiedlichen Höhen und stoßen in der Ecke aneinander. Der Pächter hat folgende Beobachtung gemacht:
Bei Starkregen läuft das Wasser die Kehle herunter und sorgt für ein Überlaufen der Rinnen. Leider laufen die Rinnen auch nach hinten über und durchfeuchten das Mauerwerk so stark, dass sogar Wasser in der Raumecke der Spülküche austritt. Zusammen mit einem Klempner wurde eine Abhilfemöglichkeit besprochen. Da die genannten Rinnen so angebracht sind, dass das beschriebene Überlaufen nicht zu vermeiden ist, wird der Austausch gegen neue, größere Rinnen empfohlen. Diese würden dann so angebracht, dass die ordnungsgemäße Funktion sichergestellt ist. Ferner werden sie neu an das Fallrohr angeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.200 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Badezimmerdecke und die Erneuerung der Dachrinne an der östlichen Dachfläche der Spülküche zur Vermeidung weiterer Folgeschäden kurzfristig durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 5.200 € werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten
Beschlussvorlage - 9/2011

In der Bauausschusssitzung am 10.05.2011 wurde beraten, wie die Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel umgerüstet werden könnte. Abschließend wurde die Verwaltung gebeten, auf Basis des Beratungsergebnisses eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zu verfassen.
Die Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe auf Basis der Musterleuchten der Stadtwerke Eckernförde soll aus Kostengründen weder im Contract noch in eigener Regie weiter verfolgt werden. Wie mit den Musterleuchten der Stadtwerke verfahren werden soll, wird der Bürgermeister regeln.

Die Anzahl der Laternen in der Gemeinde Kosel wurde im vergangenen Jahr mit rund 150 Stück ermittelt. An dieser Stelle sei im Übrigen auf die umfangreiche Beschlussvorlage 16/2010 (beraten in der GV am 01.09.2010) verwiesen.

Herr Andresen hat den örtlichen Elektriker gebeten, ein Angebot für die Umrüstung zu unterbreiten.

Dabei wurde der Stundenaufwand für die Umrüstung auf Basis der Erfahrung aus anderen Gemeinden abgeschätzt. Dieser wurde mit i.M. 18 Minuten pro Laterne (2 Mann, brutto also 36 Min) angenommen. Daraus ergeben sich bei 150 Laternen, die umgerüstet werden können, einschließlich Materiallierferungen und Steigergestellung Angebotskosten von rund 6.800 € (Auftrag würde zum Nachweis erteilt).

Als Einheitspreise wurden auch die Kosten für Ersatzleuchten angefragt. Demnach würden folgende netto-Kosten abgerechnet:
  • 1 Stück Kofferleuchte                                                135,38 €
  • 1 Stück Pilzleuchte                                                181,17 €

Während der Umrüstungsarbeiten können evtl. defekte und abgängige Leuchtenköpfe bzw. kaputte Gläser aufgenommen werden. Für die Reparatur bzw. Erneuerung kann die Fachfirma ein Angebot unterbreiten, über das dann ggf. in einer der kommenden Sitzungsrunden beraten werden könnte.

Einsparpotential:
Bei einem Energieverbrauch von rund 26.000 kwh (Mittel der letzten drei Jahre - siehe Anlage) ist ein Einsparpotential von rund 15.000 kwh zu erwarten. Damit dürften jährlich rund 3.000 € Stromkosten eingespart werden. Der Verwaltungshaushalt 2011 sieht bei den Betriebskosten Ausgaben von 5.200 € vor. Unter Annahme des o.g. Potentials und derzeitiger Strompreise ergeben sich fortan jährliche Betriebskosten von rund 2.200 €. Die Umrüstung hätte sich nach rund 2 Jahren amortisiert.

Beteiligung des Bauhofs:
Inwiefern möglicherweise der Bauhof Hilfestellung geben könnte, so dass der Elektriker statt zwei Monteure nur einen einsetzten muss, möge bitte die Gemeindevertretung selbst entscheiden. Dabei ist zu bedenken, dass der Bauhof auch Kosten erzeugt. Ferner muss die Arbeitsauslastung und Überstunden- sowie Urlaubslage bei der Entscheidung Berücksichtigung finden. Sollte der Elektriker nur einen Monteur einsetzen müssen, so würden sich die Umrüstungskosten auf rund 4.700 € zzgl. Bauhofkosten reduzieren.
Hinweis:
Lichtdisigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten diese Lösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit,allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompekleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es Probleme.            


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchten unter Mithilfe durch den Gemeindearbeiter.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 24/2011

Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Kosel sieht eine gesonderte Besteuerung von gefährlichen Hunden mit dem doppelten Steuersatz vor.
Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist bereits bzw. wird ab 2012 in allen amtsangehörigen Gemeinden Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Außerdem wird mit § 8 Ziffer 5 klargestellt, dass das Halten eines gefährlichen Hundes nicht steuerermäßigt bzw. -befreit werden kann. Diese Regelung fehlte bisher.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden, Blindenführhunde sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 15/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung zu erlassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 13. Außerordentliche Tilgung eines Kredites
Beschlussvorlage - 25/2011

Im Jahr 2001 wurde bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ein Darlehen aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 1.500.000,- DM (766.937,82 €) für die zentrale Ortsentwässerung aufgenommen. Zum 31.12.2011 verbleibt ein Restkapital in Höhe von 383.162,16 €. Jährlich werden 4,0 % des Kapitalstandes an Zinsen und 42.641,74 € an Tilgung geleistet. Gemäß Vertrag vom 19.06.2001 sind vorzeitige Tilgung jederzeit möglich, spätestens jedoch zum 10. Dezember eines Jahres. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt gemäß Nachtragshaushalt 2011 593.000,- €. Da das Darlehen für die zentrale Ortsentwässerung aufgenommen wurde, ist eine Entnahme aus der Abschreibungsrücklage möglich, diese weist einen Stand in Höhe von 188.000,- € zum Ende des Haushaltsjahres 2011 aus. Somit ist eine komplette Rückzahlung möglich. Es ist ebenfalls möglich lediglich eine Teiltilgung vorzunehmen.


Der Bürgermeister erteilt Herrn Levien vom Amt das Wort. Dieser berichtet und spricht sich für die Tilgung aus. Man hätte im nächsten Jahr ca. 57.000,00 € mehr im Haushalt. Der TOP wurde eingehend erörtert. Ersparnis an Zinsen ca. 72.000,00 €. GV Voß ist der Meinung, dass Liquidität wichtiger ist, als Zinsen sparen. Man sollte sich darauf beschränken, 200.000,00 € zu tilgen und den Rest so weiterlaufen lassen. Es müssen noch einige Straßen in der Gemeinde hergerichtet werden, was viel Geld kosten wird. GV Keinberger ist der Meinung, dass der Kredit abgelöst werden sollte. Es ist genug Geld da. Die neuen Kreditzinsen sind zur Zeit sehr niedrig. Der TOP wurde nochmals eingehend erörtert.


Beschluss:

Es wird beschlossen das Darlehen außerordentlich zu tilgen und 383.200,- € im Nachtragshaushalt 2011 aufzunehmen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 18/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 369.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.437.300,- € auf nunmehr 1.806.400,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 354.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 339.700,- € auf nunmehr 694.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Der Bürgermeister erteilt GV Riemer das Wort. Sie berichtet über den Nachtragshaushalt. Es liegt eine sehr erfreuliche Einnahmesituation vor.

Dem Protokoll wird eine Übersicht übe die Rücklagen und die Schulden, sowie die geänderte Haushaltssatzung beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 20/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Der Bürgermeister erteilt nochmals GV Riemer das Wort. Diese berichtet. Der Erlass muss noch berichtigt werden. Es kann eigentlich nichts schief gehen, weil gut und vorsichtig kalkuliert wurde.
Der Tagesordnungspunkt wurde eingehend erörtert. Die Dunstabzugshaube ist im Haushalt bereits enthalten. Das Geld für den Teppich im Koseler Hof (10.000,00 €) und die Straßenbeleuchtung sowie die Baumaktion muss noch mit eingestellt werden.

Dem Protokoll wird eine Übersicht übe die Rücklagen und die Schulden, sowie die geänderte Haushaltssatzung beigefügt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.515.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.515.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     240.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     240.000 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     378.800 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Baumaktion

Der Bürgermeister berichtet nochmals wie unter TOP 2. Er stellt den Antrag, die Bäume zu beschneiden und den Auftrag zu vergeben. GV Voß ist gegen die Fällung der Kastanie. Er ist der Meinung, dass man die Bäume nur beschneiden sollte.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Kappung der Bäume in der Eschelsmarker Alle ca. 3 m über der früheren Kapp-Stelle.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Die Gemeindevertretung beschließt die Kürzung der Kronen der Linden An der Kirche sowie das Fällen der dortigen zwischen den Linden stehenden Kastanie.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Öffentlichkeit wurde von den Beschlussfassungen unterrichtet. Weitere Mitteilungen erfolgen über die Presse.



Bianka König  Heinz Zimmermann-Stock 
Protokollführerin  Bürgermeister