N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 31.05.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.36 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Robert Metzler
Gemeindevertreter Karl Naeve
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Winfried Vogt
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Protokollführerin Bianka König
AVors./Anlagen beifügen Egon Bülow
Frau Houlsen von der Eckernförder Zeitung
Herr Tino Sieg von den Kieler Nachrichten

9 anwesende Bürger

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Bauliche Entwicklung der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 15/2012
8. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 11/2012
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 13/2012
10. Bankettpflegemaßnahmen "Waldweg"
  Beschlussvorlage - 17/2012
11. Buswartehaus im Bereich Listelberg / Ecke Ornumer Weg
  Beschlussvorlage - 18/2012
12. Ergebnis der Vermessungsarbeiten im Zuge der Aufstellung des Kanalkatasters sowie Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 19/2012
13. Beseitigung von Kammkraut an der Badestelle Weseby
  Beschlussvorlage - 16/2012
14. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 12/2012
15. Wanderweg an der Abbruchkante Weseby - Große Breite
  Beschlussvorlage - 14/2012
16. Bezuschussung der Erweiterung des Kyffhäuserheims
17. Aufstellung von Ackergeräten im Gemeindegebiet
18. Anpassung Zaun Straßenseite Alte Schule an die Neugestaltung des Feuerwehrvorplatzes
19. Neugestaltung des Platzes "Kaiser- Wilhelm-Eiche" Schwansenweg / Voßkuhl
20. Wanderweg "Büstorfer Weg"
21. Erstellung eines Angel-Flyers
22. Zustand "Pferdekoppel", "Meiereiweg", "Rögredder"
Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
24. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Herrn Stöcks vom Amt Schlei-Ostsee sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindevertretung ist mit 13 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig.
Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.
Der Bürgermeister erklärt, dass es bei Einladungen zur Gemeindevertretersitzungen keinen nichtöffentlichen Teil mehr gibt, was nicht öffentlich sein soll, muss während der Sitzung beschlossen werden. Er gibt hierzu weitere Erklärungen ab.
Es wurde eine Schweigeminute für die verstorbene Monique Geest abgehalten.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister berichtet.
Er beantragt, als weiteren Tagesordnungspunkt die Genehmigung des Grundstücksüberlassungsvertrages als 23. Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen. Das Amt empfiehlt, diesen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil zu behandeln und legt dazu die Beschlussvorlage 21/2012 vor.

Beschluss:
Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt Nr. 23 erweitert. Dieser wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Abstimmung:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
:12
:1
:0

Die Angelegenheit wird angenommen.

GV Keinberger beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr. 7 zu streichen und zu einem späteren Zeitpunkt bei der nächsten Gemeindevertretersitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen, da es noch Klärungsbedarf gibt. Der Bürgermeister gibt weitere Erklärungen dazu ab. GV Kastens meint, dass man das hier doch diskutieren könne. Man müsse ja nicht darüber endgültig abstimmen.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Herr Pittelkow fragt nach, wann der falsche Gullydeckel im Gallbergring endlich gewechselt wird. Der Bürgermeister wird sich darum kümmern.
Er fragt weiter nach, was mit den Fahrradüberwegen ist. Der Bürgermeister erklärt, dass kein Überweg gemacht werden kann. Aber auch darum wird er sich kümmern und versuchen, eine plausible Erklärung zu bekommen. GV Heide gibt Erklärungen zu dieser Anfrage ab.
Es liegen keine weiteren Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

Es wurden die Anfragen aus der letzten Sitzung heute beantwortet. Der Bürgermeister verliest ein Schreiben des Amtes.
GV Furtner erklärt, dass der Standpunkt der Maissilage nicht gewechselt wurde. Er ist der Meinung, dass nochmals nachgearbeitet werden muss.
GV Voss fragt nach, ob der Beschluss unter TOP 20 der letzten Gemeindevertretersitzung an den Kreis weitergeleitet worden ist. Der Bürgermeister beantwortet diese Frage mit ja und verliest darüber einen Aktenvermerk des Amtsleiters. GV Voß fragt weiter an, ob sich das Baumamt geäußert hat. Antwort des Bürgermeisters: Der Beschluss wurde zur Kenntnis genommen.Zu der Frage von GV Voß beüglich der Langseeanlieger, deren Vertrag nicht verlängert wurde, antwortet der Bürgermeister, dass diejenigen, deren Verträge nicht verlängert werden sollen, eine Nachricht erhalten, sobald die personellen Kapazitäten des Kreises es zulassen.
GV Kastens fragt nochmals zum Gebäude im Waldweg nach. Er fragt nach der Rechtgrundlage der Genehmigung. Er ist der Meinung, dass dieser Bau nicht genehmigungsfähig war und ist. Es gibt in diesem Fall auch keinen Bestandsschutz. Der Bau geht über die Größe einer normalen Garage hinaus. Der Bürgeremeister wird nochmals nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Genehmigungen getroffen worden sind. Es wird um schriftliche Nachricht vom Amt gebeten.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. Sie wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß der Anlage zum Protokoll. GV Furtner fragt nach dem Wanderweg Kosel/Missunde. Der Bürgermeister erklärt, dass es noch keine neuen Erkenntnisse gibt.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Keinberger, erstattet keinen Bericht.
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, GV Christiansen, erstattet keinen Bericht.
GV Riemer als Vorsitzende des Finanzausschusses erstattet ihren Bericht. Alle Punkte sind heute auf der Tagesordnung.
Herr Bülow erstattet seinen Bericht aus dem Bau-, Wege- und Umweltausschuss. Auch hier sind alle Punkte auf der Tagesordnung.
GV Christiansen erstattet einen kurzen Bericht des Partnerschaftsausschusses. Die Videokonferenzanlage mit La Meziere ist installiert. 72 Personen kommen in diesem Jahr aus La Meziere. Es werden noch für 6 Personen und 1 Busfahrer Unterkünfte gesucht.
GV Heide erstattet einen kurzen Bericht aus dem Tourismusausschuss. Der Ausschuss hat allerdings nicht getagt.
Die übrigen Ausschüsse haben nicht getagt.


zu TOP 7. Bauliche Entwicklung der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 15/2012

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.


Beschluss:

zu TOP 8. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 11/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.



Der Bürgermeister berichtet.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 13/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.



Der Bürgermeister berichtet.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Kosel als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bankettpflegemaßnahmen "Waldweg"
Beschlussvorlage - 17/2012

Die Banketten des gesamten Waldweges sind beidseitig stark ausgefahren, sodass es unbedingt erforderlich ist, sie mit geeignetem Füllmaterial zu erneuern. Die Wegstrecke beträgt ca. 2 km, daraus ergibt sich insgesamt eine Bankettlänge von ca. 4 km Länge. Die Verwaltung schlägt vor, die Bankettsanierung im Zuge der diesjährigen Straßenflickarbeiten abarbeiten zu lassen. Ein Angebot für die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 11.000 €.



Der Bürgermeister berichtet. Die Maßnahme wird vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss und dem Finanzausschuss jeweils befürwortet. GV Kastens meldet seine Zweifel an dieser Maßnahme, weil es keinen Zweck hat. Er kann aber auch keine andere Lösung nennen. Aus seiner Sicht ist es nur eine Scheinmaßnahme. Die Maßnahme wird nicht von Dauer sein. Der Bürgermeister gibt weitere Erklärungen zu dieser Maßnahme ab.
Die Gemeindevertretung beschließt die Bankettpflegemaßnamen „Waldweg“ gemäß der Beschlussvorlage 17/2012.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die im Sachverhalt beschriebene Maßnahme zu beauftragen und umzusetzen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Buswartehaus im Bereich Listelberg / Ecke Ornumer Weg
Beschlussvorlage - 18/2012

Es ist angedacht, ein Buswartehäuschen in Kooperation mit dem Heilpädagogium am Listelberg in Missunde zu errichten. Die gemeinschaftliche Arbeit soll wie folgt aufgeteilt werden:
Gemeinde Kosel
  • Tiefbauliche Arbeiten zum Geländeangleich
  • Materiallieferung des Buswartehäuschens
Stiftung Leben mit Behinderung
  • Planungszeichnungen und Einholung der notwendigen Genehmigungen (beigefügt)
  • Herstellung und Aufstellung des Buswartehäuschens

Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, den bestehenden Haltepunkt angenehmer und vor allen Dingen sicherer für die Benutzer des öffentlichen Nahverkehrs zu gestalten. Die gesamten Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme werden auf ca. 6.000 € geschätzt. Die Gemeinde Kosel müsste ca. die Hälfte der geschätzten Kostensumme aufbringen.             



Der Bürgermeister berichtet.
Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines Buswartehäuschens im Bereich Listelberg/Ecke Ornumer Weg gemäß der Beschlussvorlage 18/2012. Die Kosten werden mit dem Heilpädagogium geteilt. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme umzusetzen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ergebnis der Vermessungsarbeiten im Zuge der Aufstellung des Kanalkatasters sowie Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 19/2012

Nachdem die grundsätzliche Aufstellung des Katasters bereits am 05.03.2009 und am 10.05.2011 die Beauftragung des Ingenieurbüros beschlossen wurde, liegt heute das Ergebnis der Vermessung vor.
Es hat sich herausgestellt, dass das Kanalsystem doch größer ist, als die bis dato vorliegenden Papierpläne dieses aufzeigen. Da sowohl die Kostenschätzung 2009 als auch die Schätzung gem. Protokoll 10.05.2011 auf Basis der Papierpläne erstellt wurde, ergeben sich aus dem tatsächlich größeren System auch höhere Kosten.

Zahlen im Vergleich:
  • 546 Haltungsschächte gemessen, statt 339 Stück gezählt in Papierplan
  • 550 Grundstücksanschlussschächte gemessen, statt 540 gezählt ...
  • 232 Straßenabläufe gemessen, statt 150 Stück geschätzt
  • 6.928 m Regenkanal gemessen, statt 6.000 m ermittelt aus Papierplänen
  • 8.666 m Schmutzwasserkanal gemessen, statt 6.300 m ermittelt ...

Aufgrund dieser Massen ergeben sich statt der geschätzten Gesamtkosten von rund 145.000 € (Schätzung laut Vortrag 10.05.2011 durch Herrn Flach) rund 200.000 € (ohne Hydraulik und Vermögensbewertung). Hier ist immer noch von geschätzten Kosten die Rede, weil auch bei annähernd feststehenden Massen die Einheitspreise der Dienstleistungen Reinigen und Inspizieren erst nach der Ausschreibung feststehen werden. Vergabeverfahren in anderen Gemeinden zeigen allerdings relativ stabile Marktpreise auf.

Zur Sitzung wird ein Aktenordner mit ausgedruckten Papierplänen der digitalen Pläne vorgelegt. Dieser dokumentiert den Aufwand des Ingenieurbüros.

Da in der Beratung am 10.05.2011 bereits beschlossen wurde, Einsparpotentiale zu nutzen (Verzicht auf hydraulische Berechnung, Schachtsscannung und Vermögensbewertung), können das Ing.Büro und Herr Andresen keine weiteren Einsparmöglichkeiten aufzeigen oder empfehlen.

Da eine Leitungsspülung und die Inspektion in Kosel infolge massiver Steineinträge relativ dringend ansteht, sollte hier im Sommer 2012 begonnen werden. Die Steineinträge gefährden den sicheren Betrieb der Pumpen.

Es wurden in den Jahren 2010 und 2011 bereits 80.000 € in den Haushalt eingestellt und auf 2012 vorgetragen.
Die Sonderrücklage Abwasser wurde infolge der Auflösung eines Darlehens aufgezehrt und ist daher leer. Somit schlägt die Finanzabteilung des Amtes Schlei-Ostsee vor, dass über die kommenden drei Jahre 120.000 € aus dem allgemeinen Haushalt bereit gestellt werden. Die Refinanzierung erfolgt über den Verzicht auf die Zuführung zur Sonderrücklage über 3 Jahre.

Da in den kommenden Jahren (ggf. 2013) eine neue Gebührenkalkulation ansteht, werden die Ergebnisse der Inspektion des Kanalsystems und das daraus hervorgehende Sanierungskonzept von besonderer Bedeutung und besonderem Interesse sein.



Der Bürgermeister berichtet nochmals. Er erteilt GV Riemer das Wort. Diese gibt weitere Erklärungen ab und gibt die Empfehlung an die Gemeindevertretung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufstellung des Kanalkatasters fortzusetzen. Die Regenwasserkanäle sollen nicht gespült und gefilmt werden. Zudem soll der Gallbergring bei der Aufstellung ausgelassen werden. Es sollen nur die Schmutzwasserkanäle gespült werden, bei denen es erforderlich ist. Die Schmutzwasserkanäle in Weseby, Missunde, Gallbergring und Bohnert sind nicht erforderlich. Die notwendigen Kosten werden bereitgestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung der Reinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Das fertige Kataster ist der Gemeindevertretung / dem Bau-, Wege- und Umweltausschuss bis zum September 2013 vorzulegen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beseitigung von Kammkraut an der Badestelle Weseby
Beschlussvorlage - 16/2012

Die Badestelle in Weseby ist stark durch Kammkraut beeinträchtigt. Dieses Problem tritt ebenfalls im Bereich der Badestelle „Holmer Strand“ in Fleckeby und Kosel auf. In diesem Bereich erfolgte letztes Jahr durch die Gemeinde Fleckeby eine entsprechende Beseitigung.



Der Bürgermeister berichtet. GV Voß erklärt, dass er dieser Maßnahme nicht zustimmen wird. Es hat keinen Sinn, weil es wieder nachwächst. Es stört doch niemanden. GV Christiansen hinterfragt die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme. Der Bürgermeister gibt weitere Erklärungen dazu ab. Die Bürger haben Angst, sich in dem Kraut zu verfangen. GV Keinberger erklärt, dass man die Badestellen gut erhalten muss, wenn man was für den Tourismus tun möchte. Fleckeby macht es auch. Man würde es mit Fleckeby zusammen machen. Die Kostenfrage ist noch nicht geklärt. GV Kastens ist der Meinung, dass die Maßnahme noch nicht beschlussfähig ist, solange die Kostenfrage noch nicht geklärt ist. GV Riemer erklärt, dass noch geklärt werden muss, warum das Kammkraut jetzt plötzlich so sehr wächst, ob es an der Wasserqualität liegt oder woran sonst.

Die Gemeindevertretung beschließt die Beseitigung des Kammkrautes an der Badestelle Weseby gemäß der Beschlussvorlage 16/2012. Kammkraut wird entfernt


Beschluss:

Zur Qualitätsverbesserung der Badestelle in Weseby soll auch hier eine Beseitigung des Kammkrauts erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die notwendige Genehmigung zu beantragen. Ebenso soll mit der Gemeinde Fleckeby Kontakt aufgenommen werden, damit die Beseitigung des Kammkrauts für beide Badestellen gemeinschaftlich koordiniert werden kann.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Beschlussvorlage - 12/2012

Über die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich diskutiert. Zwischenzeitlich hat der Landtag mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“ Insofern können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie künftig Straßenausbaubeiträge erheben möchten oder nicht.
Soweit Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen, besteht nunmehr aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Die „traditionellen“ einmaligen Beiträge werden für die jeweils anstehende Maßnahme ermittelt und auf die durch diese Maßnahme „bevorteilten“ Anlieger verteilt. Wiederkehrende Beiträge wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Hierbei stellt die Gemeinde einen Straßenbauinvestitionsplan bspw. für 5 Jahre auf und verteilt diese Kosten auf 5 Jahre und auf alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet.



Der Bürgermeister berichtet.
Der Tagesordnungspunkt wurde eingehend erörtert.
GV Kastens ist gegen den Vorschlag des Bürgermeisters, keine Straßenbeiträge zu erheben. GV Voß erklärt, dass er mit einer Erhöhung der Grundsteuer gut leben kann. Er sagt, man sollte es so lassen, wie es ist. Weiter ist er der Meinung, dass man in den Beschluss das Wort „Vorläufig“ mit aufnehmen kann. GV Keinberger gibt weitere Erklärungen ab.


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt, vorläufig keine Straßenausbaubeiträge zu erheben.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Wanderweg an der Abbruchkante Weseby - Große Breite
Beschlussvorlage - 14/2012

Von Missunde in Richtung Weseby führt ein Wanderweg küstennah entlang der Großen Breite. Der Wanderweg befindet sich dabei in unmittelbarer Nähe zur Abbruchkante. Wie in der Vergangenheit festgestellt werden musste, kam es bundesweit an Steilufern immer wieder zu Abbrüchen. Zur Sicherheit der Nutzer soll über eine Verlegung des Wanderweges landeinwärts beraten werden.



Der Bürgermeister berichtet. Er verliest ein Schreiben bezüglich der Haftung und Maßnahmen an der Steilküste. Es sollen Schilder aufgestellt werden. GV Furtner erklärt, dass man auch für den Waldweg dann als Gemeinde verantwortlich ist, wenn das so gehandhabt wird. Die Dinge bezüglich der Haftung sollen bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung geklärt werden. Herr Stöcks gibt weitere Erklärungen zur Aufstellung von neuen Schildern ab. Die Gemeinde ist für die Unterhaltung der Schilder verantwortlich. GV Kastens erklärt, dass man ein Schild aufstellen sollte „Betreten auf eigene Gefahr.“ Der Bürgermeister erklärt, dass man sich heute nur um die Verlegung kümmern muss. Die Haftung kann dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung beschlossen werden.

Die Gemeindevertretung beschließt, den Wanderweg in Absprache mit dem Waldbesitzer in den Wald von der Abbruchkante Weseby – Große Breite aus betrachtet gemäß der Beschlussvorlge 14/2012 zu verlegen.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee damit zu beauftragen, die Verkehrssicherung auf Wanderwegen beim kommunalen Versicherer zu klären. Zudem soll geklärt werden wie man mit Hilfe einer Beschilderung auf die Gefahren an der Abbruchkante und auf ein Betretungsverbot eines naturschutzrechtlich geschützten Biotops (Steilküste) hingewiesen werden kann.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Bezuschussung der Erweiterung des Kyffhäuserheims


Der Bürgermeister berichtet. Er erteilt GV Riemer das Wort. Diese gibt weitere Erklärungen dazu ab.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt einer nachträglichen Bezuschussung der Küchenrenovierungsarbeiten und anderer Renovierungsarbeiten im Kyffhäuserheim zu. 1.000,00 € für den Altbund und 300,00 € für die Kyffhäuserjugend.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Aufstellung von Ackergeräten im Gemeindegebiet

Der Bürgermeister erteilt GV Keinberger das Wort. GV Keinberger und GV Christiansen sind der Meinung, dass der Tourismusausschuss sich damit beschäftigen soll.

Beschluss:
Dieser Tagesordnungspunkt wird an den Tourismusausschuss zur weiteren Ausarbeitung abgegeben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Anpassung Zaun Straßenseite Alte Schule an die Neugestaltung des Feuerwehrvorplatzes

Der Bürgermeister berichtet.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenseite an der Alten Schule und des Fahnendreiecks mit Feldsteinen neu zu gestalten. Der Tourismusausschuss wird mit der Ausarbeitung und Gestaltung beauftragt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Neugestaltung des Platzes "Kaiser- Wilhelm-Eiche" Schwansenweg / Voßkuhl

Der Bürgermeister erteilt GV Keinberger das Wort. Auch dieser Tagesordnungspunkt soll dem Tourismusausschuss vorgelegt werden zur Ausarbeitung und Gestaltung.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neugestaltung des Platzes „Kaiser-Wilhelm-Eiche“ Schwansenweg / Voßkuhl. Mit der Gestaltung und Ausarbeitung wird wiederum der Tourismusausschuss beauftragt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Wanderweg "Büstorfer Weg"

Der Bürgermeister erteilt GV Kastens das Wort. Dieser gibt weitere Erklärungen ab. Es besteht der Wunsch, diese Lücke im Wanderweg zu schließen. GV Naeve erklärt, dass es sich um ein Wildrückzugsgebiet handelt und dieses schützenwert ist. So könne er der Maßnahme nicht zustimmen. Außerdem wäre die Verletzungsgefahr für die Wanderer extrem hoch. Man muss einen anderen Lückenschluss finden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem Eigentümer bzw. dem Bürgermeister von Rieseby bezüglich dieser Lücke zu sprechen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Erstellung eines Angel-Flyers

Der Bürgermeister berichtet erneut.

Der Tagesordnungspunkt wurde eingehend erörtert. GV Kastens erklärt, dass in Bohnert-Feld an der Badestelle geangelt wird. Er möchte, dass die „Enstiegsstellen für Badende“ in Bohnertfeld von den Anglern nicht frequentiert werden. Es handelt sich allerdings nicht um eine offizielle Badestelle. GV Christiansen ist der Meinung, dass man ruhig ein Schild hinstellen könnte, wo man angeln kann/darf.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die Erstellung der vorliegenden Angelkarte. Es sollen 2.500 Stück bestellt werden. Der Tourismusausschuss soll sich Gedanken machen, was man für ein friedliches Miteinander von Anglern und Badenden noch tun kann.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Zustand "Pferdekoppel", "Meiereiweg", "Rögredder"

Der Bürgermeister berichtet.
Der Tagesordnungspunkt wurde nochmals eingehend erörtert.
GV Voß erklärt, dass der Eigentümer erst einmal die Grenze feststellen lassen muss, weil er diese Grenze umgepflügt hat. Der Bürgermeister verspricht, eine Begehung mit dem Eigentümer zu veranlassen. GV Keinberger stimmt GV Voß zu und erklärt, dass die Landwirte auch die Gräben kaputt fahren. Er ist der Meinung, dass der Rögreder öfter kontrolliert werden muss.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Wiederherstellung/Auffüllung des Plattenweges „Rögredder“ mit Rücksprache des Eigentümers.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 24. Bekanntgaben

Wiederherstellung der Öffentlichkeit um: 21:35 Uhr

Es erschien niemand.
Der Bürgermeister dankt für die Zusammenarbeit.
Ende der Sitzung: 21:36 Uhr



Heinz Zimmermann-Stock  Bianka König 
Protokollführerin  Protokollführerin