N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 22.08.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.57 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Robert Metzler
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Dirk Christiansen (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer (entschuldigt )
Gemeindevertreter Winfried Vogt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Christoph Stöcks
Protokollführerin Bianka König
AVors./Anlagen beifügen Egon Bülow
Ausschussvorsitzender Ingo Wilde

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Erweiterung des Kyffhäuserheims
  Beschlussvorlage - 25/2012
8. Sanierung des Gallbergringes
  Beschlussvorlage - 26/2012
9. Erstellung eines Kanalkatasters - Änderungen
  Beschlussvorlage - 24/2012
10. Gestaltung des Kinderspielplatzes "Dorfanger" in Kosel
  Beschlussvorlage - 23/2012
11. Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
  Beschlussvorlage - 22/2012
12. Verkauf eines Flurstückes in Schoolbek
  Beschlussvorlage - 28/2012
13. Aufstellung einer Toiletten Badestelle Bohnertfeld
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Christoph Stöcks vom Amt Schlei-Ostsee sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindevertretung ist mit 10 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig.
Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.
GV Voß widerspricht der Ordnungsmäßigkeit der Ladung mit der Begründung, dass die ihm zugegangene Einladung sich unterscheidet zu der Bekanntmachung zu TOP 13 und 14. Die Texte müssen identisch sein. Die Begründung ist als Anlage zu Protokoll genommen.
Der Bürgermeister gibt weitere Erklärungen dazu ab und erteilt Herrn Stöcks das Wort. Dieser gibt weitere Erklärungen ab. Es wird nochmals im Amt darüber diskutiert werden. GV Voß erklärt nochmals, dass nicht ordnungsgemäß geladen wurde.
Der Bürgermeister stellt nunmehr nochmals die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Diese wurde auf Nachfrage des Bürgermeisters von den übrigen anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung nicht angezweifelt.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister berichtet und beantragt, die TOP’s 13 und 14 in den nichtöffentlichen Teil zu übernehmen.
GV Kastens stellt den Antrag, TOP 14 in den öffentlichen Teil zu nehmen.
Bei diesem Tagesordnungspunkt werden keine privaten Interessen verletzt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP 14 als TOP 13 in den öffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Wehrführer (Bohnert) Matthias Kühne fragt an, wann mit dem weiteren Ausbau des Feuerwehrgerätehauses gerechnet werden kann. Der Bürgermeister gibt dazu Erklärungen ab. Der Bauausschuss hat sich damit bereits befasst, der Finanzausschuss wird sich im November damit befassen. Darüber wird auch noch im nichtöffentlichen Teil diskutiert.
Roger Hingst fragt an, ob man etwas machen kann auf der Straße von Bohnert nach Rieseby. Dort liegt immer sehr viel Sand. Es sollte Abhilfe geschaffen werden. Auch die Lichtverhältnisse sind dort sehr schwierig. Auch hierzu gibt der Bürgermeister weitere Erklärungen ab. Die Gemeinde hat sich gegen das Fällen der Bäume ausgesprochen, deswegen werden dort die Lichtverhältnisse nicht geändert werden können. Das von Eschelsmark abschüssige Wasser wird in den nächsten Tagen eine Ableitung in den Graben zur Au bekommen und im Frühjahr wird dort asphaltiert. Landwirt Volle wird die Ablaufrinne an seinem Grundstück noch so verändern, dass das Wasser in das kleine tiefer gelegene Waldstück ablaufen kann. Man wird also weiter versuchen, Abhilfe zu schaffen. Es wird mit Hilfe des Amtes und des Gemeindearbeiters daran gearbeitet.
Roger Hingst fragt auch nach, was es mit dem Kinderspielplatz auf sich hat. Er ist der Meinung, dass man dort auch die Haustiere verbieten sollte. Herr Wilde erklärt, dass am Spielplatz ein Schild steht, dass dort keine Hunde gestattet sind. Auf dem Dorfanger sind die Hunde an der Leine zu führen. Herr Hingst ist der Meinung, dass dort alle Tiere verboten werden sollten. Die Sache wurde eingehend erörtert. Der Bürgermeister verspricht, dass das Bewusstsein durch laminierte DIN A4 Zettel, die auf ein Hundeverbot und ein Hunde-an-der-Leine-führen hinweisen und die in einer größeren Anzahl auf dem Dorfanger angebracht werden, geweckt werden soll. GV Voß erklärt, dass auch einige Mitbürger auf dem Dorfanger ihre Hunde trainieren. 
Es liegen keine weiteren Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

GV Kastens fragt nach, was mit dem TOP 7 der letzten Sitzung ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass dieses hier zuerst unter TOP 10 geführt wurde und jetzt im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
GV Voß regt an, dass der Bericht über die Badewasserqualität am Bültsee eigentlich falsch ist, weil dort keine landwirtschaftliche Nutzfläche mehr ist und geändert werden muss. Auch in Weseby ist das falsch. Weseby ist vollkanalisiert. Unsere Badestellen sind aber sauber. Um Änderung wird gebeten. Er überreicht Herrn Stöcks seine Unterlagen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

GV Voß moniert, dass er 2 Protokolle bekommen hat. Der Bürgermeister erklärt, dass bei der ersten Übersendung eine Seite fehlte und man deshalb nochmals das Protokoll vollständig übersandt hat.
Er bittet auch um Korrektur des Protokolls insoweit, dass Frau König das Protokoll erstellt hat und nicht Herr Stöcks.
Weitere Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift wurden nicht gestellt. Sie wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß der Anlage zum Protokoll.
GV Riemer als Vorsitzende des Finanzausschusses erstattet keinen Bericht.
Herr Bülow erstattet seinen Bericht aus dem Bau-, Wege- und Umweltausschuss. Hier sind alle Punkte auf der Tagesordnung.
Herr Wilde erstattet einen kurzen Bericht über die Fußballschule. Es gab großen Zuspruch. Das investierte Geld, war gut investiert.
GV Heide erstattet einen kurzen Bericht aus dem Tourismusausschuss.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Keinberger, erstattet keinen Bericht.
Die übrigen Ausschüsse haben nicht getagt.


zu TOP 7. Erweiterung des Kyffhäuserheims
Beschlussvorlage - 25/2012

Bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses wurde bereits über das Begehren der Kyffhäuserkameradschaft Kosel berichtet. Ziel ist dabei die Erweiterung des Abstellraumes. Begründet wird die Notwendigkeit mit einer immer größeren Frequentierung des Gebäudes.

Es wurde beschlossen, die Umsetzung der Maßnahme weiter zu verfolgen und in den Fraktionen zu beraten. Von der Kyffhäuserkameradschaft Kosel sollten drei Planungsvorschläge mit einhergehenden Kostenschätzungen vorgelegt werden. Die Planungsvorschläge (ohne Kostenschätzung) liegen nunmehr vor.


Der Bürgermeister berichtet. Die Sache wurde eingehend erörtert.
Es liegen 3 Vorschläge aus dem Bauausschuss vor. Die Gemeindevertretung beschließt die größere Lösung der Erweiterung des Kyffhäuserheimes gemäß der Beschlussvorlage 25/2012.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Variante I (große Lösung) zu unterstützen und 21.600 € im Haushalt 2013 zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung des Gallbergringes
Beschlussvorlage - 26/2012

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 28.05.2009 grundsätzlich die Sanierung des Gallbergringes beschlossen. Abhängig von der Finanzierung sollte ein Baubeginn Anfang 2010 erfolgen.

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.12.2009 musste hinsichtlich der Finanzierung auf einen Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 hingewiesen werden, der auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hinwies. Danach stellte der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann.
So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen.

Die Gemeindevertretung Kosel hatte sich folglich mit dem Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung auseinander zu setzen.

Über die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich diskutiert. Zwischenzeitlich hat der Landtag mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“ Insofern können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie künftig Straßenausbaubeiträge erheben möchten oder nicht.
Soweit Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen, besteht nunmehr aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Die „traditionellen“ einmaligen Beiträge werden für die jeweils anstehende Maßnahme ermittelt und auf die durch diese Maßnahme „bevorteilten“ Anlieger verteilt. Wiederkehrende Beiträge wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Hierbei stellt die Gemeinde einen Straßenbauinvestitionsplan bspw. für 5 Jahre auf und verteilt diese Kosten auf 5 Jahre und auf alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet.
Die Gemeindevertretung hat daraufhin am 31.05.2012 beschlossen, vorläufig keine Straßenausbaubeitragssatzung zu erheben.

Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses und der seit Mai 2009 verstrichenen Zeit wird es als sachdienlich angesehen, dass der Wille zum Ausbau des Gallbergringes noch einmal zum Ausdruck gebracht wird. Gemäß Beschluss vom 28.05.2009 sollte das Ing.-Büro Rix & Soll beauftragt werden, die Maßnahme auszuschreiben. Voraussetzung hierfür war die Sicherstellung der Finanzierung durch den Finanzausschuss.


GV König verließ wegen Befangenheit die Sitzung um 20:20 Uhr.
Der Bürgermeister berichtet. Die Sache wurde erörtert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ausbau des Gallbergringes durchzuführen. Vorab ist durch das Ing.-Büro Rix & Soll eine aktualisierte Kostenschätzung einzureichen. Sofern die Finanzierung durch den Finanzausschuss sichergestellt werden kann, sollen die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt werden. Die Ausschreibung der Maßnahme soll danach möglichst zeitnah erfolgen. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, ist mit dem Bau frühstmöglich zu beginnen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Torsten König

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erstellung eines Kanalkatasters - Änderungen
Beschlussvorlage - 24/2012

Am 29.06.2012 haben Frau Riemer als Finanzausschussvorsitzende sowie Herr Bürgermeister Zimmermann-Stock mit dem Betreiber, dem Planer und der Verwaltung ein Gesprächstermin in der Amtsverwaltung abgehalten. Der Beschluss der GV vom 31.05.2012 zum Thema „Kanalkataster“ sollte erörtert werden. Aus Sicht des Betreibers, des Planers und der Verwaltung wurde es für erforderlich angesehen, dass seitens der Gemeinde der protokollierte Beschlusstext noch einmal näher erläutert wird.

Nachdem Argumente ausgetauscht wurden, wurde angeregt, die Angelegenheit erneut dem Bauausschuss vorzustellen. Folgende Vorgehensweise sei technisch sinnvoll. Da in Kosel Steineinträge und Fremdwasser die Schmutzwasserpumpen und die Kläranlage belasten und in den kommenden Jahren nach Aussage des Bürgermeisters Straßensanierungsmaßnahmen anstehen (Raiffeisenweg, Haarmoor), ist aus technischer Sicht auch die Untersuchung des kompletten Regenwassersystems zu empfehlen.

Empfohlene Maßnahmen als Ergebnis der Unterredung vom 29.06.2012:
  • Ortsteil Kosel ohne Gallbergring: Kanalreinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (12.000 €)
  • Sinnvollerweise auch der Regenwasserkanäle im Ortsteil Kosel (12.500 €)
  • Ortsteile Missunde und Weseby: Reinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (8.000 €)
  • Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen für Schmutzwasser in den Ortsteilen Kosel, Missunde und Weseby (34.000 €).
  • Inspektion der Regenwasseranschlussleitungen im Ortsteil Kosel (18.000 €)
Hinweis: Reinigung der Anschlussleitungen nur, wenn der Abfluss behindert ist oder eine Inspektion ohne Reinigung ganz scheitert.

Nicht durchgeführt werden:
  • Ortsteil Kosel: Schachtscannung, Reinigung der Grundstücksanschlussleitungen Schmutz- und Regenwasser
  • Ortsteile Missunde und Weseby: Schachtscannung, Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle, Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen Regenwasser
  • Ortsteil Langsee: komplett IGEL
  • Ortsteil Bohnert: Schmutzwassersystem komplett privat organisiert, Regenwasser bei der weiteren Katasteraufstellung komplett unberücksichtigt
Die Kosten für die am 29.06.2012 favorisierten Maßnahmen belaufen sich auf 84.500 €. Für den Fall, dass die Regenwasserkanäle und Anschlussleitungen im Ortsteil Kosel unberücksichtigt bleiben, belaufen sich die Kosten auf 54.000 €. Jedenfalls sind die Kosten des Planers mit rund 65.000 € hinzuzuaddieren.

In der Summe können die Gesamtkosten vorbehaltlich der Ergebnisse aus der Inspektion somit mit rund 149.500 € angegeben werden. Bleiben die Regenwasserkanäle und Anschlussleitungen im Ortsteil Kosel unberücksichtigt, so können die Gesamtkosten mit rund 119.000 € beziffert werden.

Im Vermögenshaushalt sind 2010 45.000 € und 2011 weitere 35.000 €, d.h. in der Summe 80.000 € bereit gestellt worden. Mit Stand 09.08.2012 sind in diesem Haushaltstitel noch 43.900 € verfügbar. Also wurden rund 36.100 € verausgabt (Planerkosten). Die Differenz zu den o.g. Gesamtkosten müssten 2013 ergänzend bereit gestellt werden (69.500 € oder 39.000 €).


Der Bürgermeister berichtet. Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf.


Beschluss:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.05.2012 wird wie folgt abgeändert bzw. ergänzt.

Folgende Maßnahmen sind ergänzend auszuführen:
  • Ortsteil Kosel ohne Gallbergring: Kanalreinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (12.000 €)
  • Ortsteile Missunde und Weseby: Reinigung und Inspektion der Schmutzwasserkanäle (8.000 €)
  • Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen für Schmutzwasser in den Ortsteilen Kosel, Missunde und Weseby (34.000 €).


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gestaltung des Kinderspielplatzes "Dorfanger" in Kosel
Beschlussvorlage - 23/2012

Dieser TOP soll wunschgemäß in der Sitzungsrunde im August 2012 beraten werden. Bisher hat die Verwaltung keine weiteren Kenntnisse über dieses Thema. Dennoch bietet Herr Andresen an, die Diskussionen hinsichtlich Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Kosten beratend zu begleiten. Vielerorten im Amt Schlei-Ostsee wurden beste Erfahrungen mit Stahl- oder Alu-Geräten gemacht.


Der Bürgermeister berichtet und erteilt GV Keinberger das Wort.
Er erstattet einen kurzen Bericht über den Zustand und zur Anschaffung neuer Spielgeräte. Herr Wilde ist ebenfalls seiner Meinung. Es wird eine Ausschusssitzung dazu geben.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, diesen TOP in den Jugend- und Sportausschuss zur Entscheidung und Ausarbeitung zu geben mit späterer Vorlage an die Gemeindevertretung


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
Beschlussvorlage - 22/2012

Die Gemeinden Fleckeby, Güby und Hummelfeld haben die Trägerschaft ihrer kommunalen Volkshochschule auf das Amt übertragen. Der Schulverband Fleckeby setzt sich aus den gleichen Gemeinden zusammen, so dass aus diesem Grunde, aber auch wegen der „Seelenverwandschaft“ von Kinder- und Erwachsenenbildung eine Übertragung der Aufgabe auf den Schulverband Fleckeby Sinn machen würde.

Das Amt wird sich aufgrund der Änderung der Amtsordnung im kommenden Jahr ohnehin grundsätzlich mit vorgenommenen Aufgabenübertragungen befassen müssen. Derzeit findet diesbezüglich noch ein Erfahrungsaustausch sowie eine Rechtseinordnung in Detailfragen statt. Unabhängig hiervon kann jedoch die oben genannte Aufgabe bereits zum 01.01.2013 an den Schulverband Fleckeby übertragen werden, wenn neben der Schulverbandsversammlung auch der Amtsausschuss sowie die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Der Bürgermeister berichtet.  


Beschluss:

Die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee wird zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verkauf eines Flurstückes in Schoolbek
Beschlussvorlage - 28/2012

Die Kurt und Erika Schrobach-Stiftung ist eine private Naturschutz-Stiftung und führt mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein ein landesweites Projekt zum Schutz waldbewohnender Fledermäuse durch. Im Rahmen dieses Projektes sollen auch Waldflächen in der Gemeinde Kosel erworben werden. Die zu erwerbenden Flächen werden im Norden von einem Weg begrenzt, der in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar und Eigentum der Gemeinde ist. Dieses Flurstück (Gemarkung Kosel, Flur 8, Flurstück 118/1) mit einer Größe von 832 m² möchte die Stiftung erwerben und hat der Gemeinde Kosel einen Kaufpreis von 500,00 € angeboten.

Eine Nachfrage beim Grundbuchamt hat ergeben, dass das Flurstück im Grundbuch nicht mit einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) belastest ist.

Der Bürgermeister berichtet. GV Kastens erklärt, dass der Weg nicht mehr benötigt wird, so dass man keine Entwicklung vornehmen müsste. Er ist nicht dafür, dass man dieses Gebiet verkauft. Es wäre aber sinnvoll, dieses Gebiet dem Naturschutz zuzuführen. Er macht den Vorschlag, den Verkauf abzulehnen, aber der Stiftung ein Besitzrecht anzubieten zur Pflege der Fledermäuse. GV Furtner findet es so gut, wie es im Bauausschuss beschlossen wurde. Er würde kein Besitzrecht abtreten wollen.
GV Keinberger ist der Meinung, dass alles so bleiben sollte, wie es ist und man den Bürgermeister fragen kann, wenn die Stiftung irgendwas ändern will.
GV Voß gibt zu bedenken, dass es in dem Bereich bei Starkregen zu Problemen kommen kann und die Gemeinde haftbar gemacht werden kann. Er ist allerdings auch dafür, dass nicht verkauft wird.

Beschluss - Antrag Kastens:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück nicht zu verkaufen.
Zugleich bietet die Gemeinde der Stiftung auf unbestimmte Zeit das Besitzrecht an dem Flurstück 118/1 mit der Zweckbindung an eine naturschutzgemäße Nutzung und Pflege.

Beschluss:

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 13. Aufstellung einer Toiletten Badestelle Bohnertfeld

Der Bürgermeister berichtet.
GV Kastens ist für diese Lösung. Damit wird dann diese Badestelle zu einer offiziellen Badestelle gemacht, so dass die Angler dort nicht mehr angeln dürfen.
Der Bürgermeister erklärt, dass dort keine offizielle Badestelle angelegt werden soll, sondern den Leuten nur die Möglichkeit gegeben werden soll, ihre Notdurft auf einer Toilette und nicht im Gebüsch zu verrichten.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, an der Badestelle in Bohnertfeld eine Toilette aufzustellen. Auch soll dort ein Hinweisschild aufgestellt werden, dass dort nicht gecampt werden darf.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Die Öffentlichkeit wurde von den Beschlussfassungen unterrichtet.

Ende der Sitzung: 21:57 Uhr

Der Bürgermeister dankt für die Zusammenarbeit.



Heinz Zimmermann-Stock  Bianka König 
Bürgermeister  Protokollführerin