N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 27.08.2013.

Sitzungsort:  im Kastanienhof, Dorfstraße 2, 24354 Bohnert
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt
Gemeindevertreterin Susanne von Redecker
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Mirko Gosch

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Homepagepflege
8. Tonnagenbeschränkung Schmiederedder / Kosel
  Beschlussvorlage - 21/2013
9. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 27/2013
10. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 31/2013
11. Lärmaktionsplan Kosel
11.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 32/2013
11.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 33/2013
12. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 34/2013
13. Änderung der Betriebszeiten von der Straßenbeleuchtung
14. Baumpflegemaßnahme am Ehrenhain Bohnert und Kosel-Voßkuhl
15. Regelung der künftigen Regenwasserbeseitigung im Bereich "Gallbergring"
  Beschlussvorlage - 30/2013
16. Beantragung einer Geschwindigkeitsreduzierung für den Keesredder mit zusätzlicher verkehrsrechtlicher Regelung
17. Schutzzone für Fahrradfahrer
18. Geringfügige Beschäftigung für Gemeindearbeiten
  Beschlussvorlage - 37/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Keinberger stellt den Antrag, die Tagesordnung im öffentlichen Sitzungsteil um den TOP 17 „Schutzzone Fahrradfahrer“ und TOP 18 „ Geringfügige Beschäftigung für Gemeindearbeiten“ zu erweitern. Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um den TOP 17 „Schutzzone Fahrradfahrer“ und TOP 18 „ Geringfügige Beschäftigung für Gemeindearbeiten“ im öffentlichen Sitzungsteil zu erweitern. Die folgenden TOP sind entsprechend neu zu nummerieren.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Frau Silke Petersen schlägt vor, dass die Straße „Haarmoor“ neu vermessen wird, da der Verlauf der verschiedenen Grundstücksgrenzen nicht eindeutig ist. Herr Keinberger befürwortet den Vorschlag, verweist auf aktuelle Wechsel von Grundstückseigentümern, die erstmal abgewartet werden müssen.
Des Weiteren weist Frau Petersen auf die immer noch geschlossenen Toiletten im Vereinsheim am Bültsee hin. Diese dienen auch als Toiletten für die Badestelle. Herr Keinberger erläutert die Schließung mit dem Einbruch ins Vereinsheim und der dortigen Spurensuche der Polizei.
Durch den Betrieb des Kieswerkes im Koseler Weg wäre es notwendig, mit dem Betrieb, bezüglich einer sicheren Gestaltung der Ausfahrt, Kontakt aufzunehmen.
Herr Voss macht hinsichtlich der Toiletten darauf aufmerksam, dass das Vereinsheim nur dort gebaut werden konnte, weil die Toiletten des Vereinheims, gleichzeitig die öffentlichen Toiletten der Badestelle sind.

Auf Nachfrage hinsichtlich des geplanten Umbaus des FWGH Bohnert, teilt der Bürgermeister mit, dass der Bauantrag am 13.06.2013 unterschrieben wurden und z.Zt. vom Kreis bearbeitet wird. Er bittet noch etwas um Geduld.

Bezüglich der angeregten Grundsteuersenkung auf Grund der künftig zu erhebenen Ausbaubeiträge, verweist Herr Keinberger darauf, dass das Straßenverzeichnis für die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kosel zurzeit erarbeitet wird. Daher wurde diese Anregung noch nicht diskutiert.

Im Rahmen der Straßenflickarbeiten wurden zwei große Löcher im Fußweg der Straße „Alte Landstraße“ nicht verfüllt. Herrn Bürgermeister Keinberger ist die dortige Situation bekannt. Es besteht die Absicht, den dortigen Fussweg evtl. zu pflastern. Es wird sich darauf verständigt, die dortigen Löcher aktuell zu verfüllen.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

Fragen von Gemeindevertreter/innen werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bericht der Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Aus den Fraktionen erfolgen auch keine Mitteilungen.

Die TOP aus den letzten Sitzungen des Bau - und Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Die anderen Ausschüsse haben bisher nicht getagt. Herr Heide berichtet über Aufstellung von neuen Info-Schildern in der Gemeinde mit OR-Code sowie über die überarbeitete Wanderkarte, die erschienen ist. 


zu TOP 7. Homepagepflege

Herr Bürgermeister Keinberger begrüßt zu diesem TOP Herrn Mirko Gosch von der Firma Netinsiders, welche die Webside der Gemeinde technisch pflegt. Herr Gosch erläutert kurz den Aufbau der Webside und die Notwendigkeit deren Überarbeitung. Aufgrund der täglichen Nutzung von Smartphones und Tablets ist es erforderlich, die Webside daran anzupassen, damit diese Nutzer, die Seite ohne Probleme nutzen können.
Herr Christiansen hebt die Wichtigkeit der Aktualität einer Webside hervor, wodurch alle Gemeidevertreter gefordert sind, diese mit Leben zu füllen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang natürlich begrenzt sein musst. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit der Werbung von örtlichen Betrieben diskutiert, welches noch genau abgestimmt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Firma Netinsiders für die Pflege der Homepage der Gemeinde Kosel befristet für ein Jahr einen monatlichen Betrag von 100,- € zu zahlen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Tonnagenbeschränkung Schmiederedder / Kosel
Beschlussvorlage - 21/2013

Angeregt wurde die Beantragung einer Tonnagenbeschränkung für die Straße Schmiederedder in Kosel - für Fahrzeuge über einer näher bestimmten Tonnage.

Zu diesem Sachverhalt folgende Informationen:

Zum Sachverhalt der Ablastung von Straßen wurde mehrfach bereits Rücksprache gehalten mit der zuständigen Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Einschränkung von Straßen (auch der genannten) auf eine gewünschte Belastungsgrenze stellt sich schwierig dar. Seitens der Verkehrsaufsicht kommt grundsätzlich nur eine entsprechende Beschränkung in Frage, sofern durch Gutachten nachgewiesen wird, dass eine Straße eine höhere Belastung nicht tragen kann. Sofern dieser Nachweis erfolgt, wäre grundsätzlich eine entsprechende Beschränkung möglich. Dieses war bislang gängige Aussage der Verkehrsaufsicht. Ob dieser strikte Standpunkt immer noch greift, oder auch nach Inaugenscheinnahme durch die Verkehrsaufsicht Tonnagenbegrenzungen angeordnet werden, kann nicht beurteilt werden.

Unabhängig von einer damit grundsätzlich ggf. zwar möglichen entsprechenden Anordnung sind aber folgende Überlegungen weiter nicht außer Acht zu lassen:
Beschränken und verbieten dürfen die Straßenverkehrsbehörden durch Verkehrszeichen. Die Beschränkung muss notwendig sein, die Anordnung muss zur Zweckerfüllung geeignet sein, sie ist ungeeignet und rechtsfehlerhaft, wenn sie nicht durch rechtmäßiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer befolgt werden kann oder rechtswidriges Verhalten geradezu provoziert. Die beschränkende Anordnung muss das Übermaßverbot beachten.

Gerade die Straße Schmiederedder, über welche landwirtschaftliche Flächen erreicht werden / erreicht werden können, dürfte eine etwaige Ablastung nur mit Ergänzungsbeschilderungen erwarten lassen. 
 
Vorliegend müsste eine solche Beschränkung durch Zusatzbeschilderung also wieder dergestalt „untergraben“ werden, dass durch entsprechende Zusatzbeschilderungen

1. dem landwirtschaftlichen Verkehr (mit entsprechenden Gewichten – bereits ein Schlepper überschreitet oftmals bereits die übliche Ablastung von 7,5 to und es kann nicht unbeachtet werden, dass hier ein landwirtschaftlich geprägtes Umfeld vorliegt),
2. dem Ver- und Entsorgungsverkehr (als Beispiel: Abfallentsorgung)

die Nutzung der Straße erlaubt werden. Hier aber steht dann der Sinn einer Ablastung der Straße Schmiederedder in Frage, da zu vermuten ist, dass eben nur diese beiden hochgewichtigen Fahrzeugtypen überhaupt die Straße Schmiederedder nutzen. Eine Ablastung unter etwaiger Anordnung genannter Zusatzbeschilderungen würde also ins Leere laufen.   

Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich dieser Anregung wäre – bei Antragstellung – jedoch durch die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorzunehmen.


Herr Keinberger schlägt auf Grund der Beratung im Bauausschuss vor, der Beschlussempfehlung, eine Tonnagenbeschränkung für den Schmiederedder vorerst zurückzustellen, zu zustimmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Beratung über eine Tonnagenbeschränkung für den Schmiederedder vorerst zurückzustellen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 27/2013

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit verschiedene Planungsansätze in den einzelnen Ortslagen diskutiert. Um Bauleitplanung betreiben zu können, wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale gefordert. Diese wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben und zwischenzeitlich ist von der Landesplanungsbehörde die Mitteilung gekommen, dass die vorliegende Analyse mitgetragen werden kann.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotenziale werden in die Bauleitplanung einfließen.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotenziale werden zur Kenntnis genommen. 


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 31/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Kosel am 22.08.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Kosel für gültig.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Lärmaktionsplan Kosel

zu TOP 11.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 32/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kosel für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste –„Lärmaktionsplan der Gemeinde Kosel“
 
 
Datum:
Bedenken:
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby, Rieseby)
 
Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düsternbrooker Weg
24105 Kiel
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
25.03.2013
02.06.2013
s. Stellungnahme
Keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.07.2013
s. Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Gemeinde Brodersby
über das Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
 
Keine Stellungnahme
7.
Gemeinde Goltoft
über das Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
 
Keine Stellungnahme
8.
Gemeinde Ulsnis
c/o Amt Süderbrarup
Postfach 1120
24389 Süderbrarup
 
Keine Stellungnahme
9.
Gemeinde Rieseby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine
10.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine
11.
Gemeinde Windeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine
12.
Gemeinde Fleckeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
24.05.2013
Keine
13.
Gemeinde Güby
(über Amt Schlei-Ostsee)
30.05.2013
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 33/2013

Siehe Beschlussvorlage 32/2013.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Kosel für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 34/2013

Es ist seit längerem bekannt, dass umfangreiche Bankettpflegemaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet notwendig sind, um die öffentlichen Straßenkörper nachhaltig schützen zu können. Hierzu empfiehlt die Bauamtsverwaltung eine Straßen- und Wegebereisung, um den notwendigen Unterhaltungsaufwand längenmäßig zu erfassen und gegebenenfalls einzelne Streckenabschnitte für die Bankettpflege zu priorisieren. Grundsätzlich muss bei der Bereisung festgestellt werden, ob Bankettmaterial aufgetragen bzw. abgetragen werden muss. Erst dann lassen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme schätzen.    


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen. Nach erfolgter Kostenschätzung wird die Umsetzung der Maßnahme in den Ausschüssen, bzw. in der Gemeindevertretung weiter beraten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Änderung der Betriebszeiten von der Straßenbeleuchtung

Herr Bürgermeister Keinberger verteilt zu diesem TOP eine Tabelle (Anlage zum Protokoll), aus der die Stromverbräuche für die Straßenbeleuchtung hervorgehen. Durch den Einbau von Astro-Uhren bei den einzelnen Schaltungen der Straßenbeleuchtung können ca. 10.000 kw/h eingespart werden. Einwohner haben sich beschwert, dass die Straßenbeleuchtung zu früh abgeschaltet wird. Dadurch könnten mögliche Mehrkosten bei längeren Betriebskosten eingespart werden. Der Einbau von 6 Astro-Uhren kostet ca. 1.300,- €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, insgesamt 6 Astro-Uhren zum Zwecke der Energieeinsparung in die einzelnen Schaltungen der Straßenbeleuchtung einzubauen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.300,- €.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Baumpflegemaßnahme am Ehrenhain Bohnert und Kosel-Voßkuhl

Herr Keinberger verweist auf notwendige Baumpflegemaßnahmen, die im Bereich Kosel-Voßkuhl für 1.200,- € durchgeführt werden mussten.
Des Weiteren sind Pflegearbeiten im Ehrenhain in Bohnert notwendig. Hierfür liegt ein Kostenangebot von 3.800,- € vor. Herr Keinberger schlägt vor, durch einen Ortstermin des Bauausschusses feststellen zu lassen, welche Bäume eventuell gefällt werden müssen. 
Herr Furtner sieht seitens der Gemeinde eine Verpflichtung, mit einer Baumfällung sensibel umzugehen. Herr Naeve schlägt vor, zu diesem Ortstermin den zuständigen Förster einzuladen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit an den Bauauschuss zu verweisen. Darüberhinaus soll ein Konzept durch die Herren Keinberger, Furtner, Vogt, Walter und Zimmermann-Stock für Pflegemaßnahmen erarbeitet werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Torsten König

zu TOP 15. Regelung der künftigen Regenwasserbeseitigung im Bereich "Gallbergring"
Beschlussvorlage - 30/2013

Am 22.07.2013 wurde mit dem Ausbau des Gallbergrings begonnen. Im Gartenbereich der innenliegenden Grundstücke verläuft eine Regenwasserleitung, die das bisher anfallende Oberflächenwasser in Richtung Schwansenweg abgeführt hat. Eine klare Zuordnung der Leitung
- öffentlich oder privat - lässt sich derzeit nicht vornehmen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bestandspläne durch das Ing.-Büro Carstensen ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine öffentliche Leitung handelt. In diesem Fall hätten die Anlieger gemäß Satzung ein Anschlussrecht. Dieses Recht kann nur durch einen Verwaltungsakt aufgehoben werden. Baulasten oder dingliche Sicherungen sind für diese Leitung nicht bekannt.

Die bisherigen Beratungen sehen vor, dass die Leitung nicht aufrecht erhalten werden soll. Da an dieser Leitung jedoch verschiedene Grundeigentümer angeschlossen sind bzw. sein könnten, sind auch diese rechtzeitig über die bevorstehende Änderung zu informieren.

Die Leitung könnte auf Wunsch der Anlieger privat weiter betrieben werden. In diesem Fall wäre nicht nur die dingliche Sicherung der Leitung über alle Grundstücke notwendig, sondern auch die vertragliche Auseinandersetzung der angeschlossenen Grundeigentümer über die künftige Unterhaltung und Sanierung der Leitung. Mit der Übertragung würden alle Rechte und Pflichten weitergegeben werden. Betrachtet man jedoch die Situation, dass nicht ein Schacht zu dieser Leitung gefunden werden konnte und die Leitung aller Voraussicht nach in einem desolatem Zustand ist, sollte diese Lösung nicht favorisiert werden.

Alle Grundstücke die angeschlossen sind, sollten sich im Rahmen der Ausbaumaßnahme auf eine Veränderung der Regenwasserbeseitigung einstellen.

Die DN 150 Leitung von den Straßen in den rückwärtigen Gartenbereich soll im Rahmen der Ausbaumaßnahme lediglich an der Grundstücksgrenze getrennt und abgedeckelt werden. Die Leitung verbleibt dann bis auf weiteres unverändert auf den Privatgrundstücken.

Neuer Übergabepunktdieser Leitung in die dann weiterführende öffentliche Leitung soll der Schacht „R16i“ sein.


Beschluss:

Die als öffentlich einzustufende Regenwasserleitung im Gartenbereich der Grundstücke am „Gallbergring“ soll aufgegeben werden. Die Grundeigentümer sind hierüber entsprechend zu unterrichten. Ebenso, dass es für den Umschluss eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2014 gibt. Die vorhandene Leitung verbleibt bis auf weiteres auf den Grundstücken. Im Bereich der bisherigen Anbindung der Leitung an die Verkehrsfläche wird die Leitung abgetrennt und abgedeckelt. Neuer Übergabepunkt dieser Leitung in die dann weiterführende öffentliche Leitung soll der Schacht „R16i“ sein.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Beantragung einer Geschwindigkeitsreduzierung für den Keesredder mit zusätzlicher verkehrsrechtlicher Regelung

Herr Keinberger erläutert kurz die verkehrsrechtliche Situation des Keesredders. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung wurden schon verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Der 1. Schritt hierfür wäre die Beantragung einer „Tempo 30 km/h-Zone“ bei der Verkehrsaufsicht des Kreises.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Kosel bei der Verkehrsaufsicht des Kreises für den ganzen Keesredder beantragt, diesen als „Tempo 30 km/h-Zone“ auszuweisen. 


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Schutzzone für Fahrradfahrer

Herr Keinberger informiert über das Modellprojekt „Schutzzone Radfahrer“. Diese Schutzzone kann bei Kreisstraßen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 60 km/h haben, ausgewiesen werden. Solche Situationen gibt es auch in Kosel. Er hält es für sinnvoll, an diesem Projekt teilzunehmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Kosel eine Teilnahme an diesem Projekt beantragt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Geringfügige Beschäftigung für Gemeindearbeiten
Beschlussvorlage - 37/2013

Die Gemeinde Kosel beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 1 Jahr, zur Unterstützung des Gemeindearbeiters eine/einen geringfügig Beschäftigte/n (450 €-Basis) einzustellen. Der Arbeitsumfang soll 10 Stunden pro Woche betragen. Der Stundenlohn soll 10,--€ betragen und die Einrichtung eines jährlichen Arbeitszeitkontos soll möglich sein.
Die Bewerberin/der Bewerber sollte handwerkliches Geschick und einen örtlichen Bezug zur Gemeinde haben. Die Ausschreibung soll im Bekanntmachungsblatt des Amtes und im Aushang der Gemeinde bekannt gemacht werden. Bewerbungsfrist soll der 20. August 2013 sein, damit auf der Gemeindevertretersitzung am 27.08.2013 der Einstellungsbeschluss gefasst werden kann.


Herr Christiansen fragt, warum eine zweite Kraft eingestellt werden soll, da ein Gemeindearbeiter vorhanden ist. Oder ist das Arbeitsaufkommen zwischenzeitlich gestiegen?
Herr Keinberger weist auf die Größe der Gemeindefläche hin sowie auf die vielen Aufgaben für den Gemeindearbeiter. Teilweise wurden früher einige Flächen ehrenamtlich gepflegt, welches nicht mehr geschieht. Dazu werden viele Arbeiten auch extern vergeben.
Herr Wendt fragt nach einer Aufgabenbeschreibung für den Gemeindearbeiter und der 450,- €-Kraft.
Herr Keinberger informiert hierzu über den Arbeitsbericht des Gemeindearbeiters, der diesen immer abgibt.
Herr Christiansen hält es für sehr wichtig, die Aufgaben des Gemeindearbeiters aus den Berichten zu erlesen und genau aufzunehmen. Herr Walther gibt zu bedenken, dass auch einige Arbeiten von Gemeindevertretern durchgeführt werden, weil dieser nicht alles schaffen kann.
Herr Keinberger hält es ebenfalls für wichtig, die einzelnen Aufgaben abzustimmen, vor allem, wenn zwei Arbeiter die Aufgaben erfüllen sollen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 1 Jahr zur Unterstützung des Gemeindearbeiters eine/einen geringfügig Beschäftigte/n (450 €-Basis) einzustellen. Der Arbeitsumfang soll 10 Stunden pro Woche betragen. Der Stundenlohn wird mit 10 € beziffert. Die Einrichtung eines jährlichen Arbeitszeitkontos soll möglich sein. Die Bewerberin/der Bewerber soll handwerkliches Geschick und einen örtlichen Bezug haben. Die Ausschreibung soll im Bekanntmachungsblatt des Amtes und im Aushang der Gemeinde bekannt gemacht werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben

Herr Keinberger informiert die Öffentlichkeit über die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefaßten Beschlüsse.

Die nächste Sitzung ist am 27.11.2013.



Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer