Sitzungsort: | im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Michael Furtner |
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide |
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens |
Gemeindevertreter Torsten König |
Gemeindevertreter Karl Naeve |
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt |
Gemeindevertreter Karl Walther |
Gemeindevertreter Bernhard Wendt |
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock |
Gemeindevertreter Ingo Wilde (entschuldigt ) |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
4. | Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
7. | Antrag auf eine Stellplatzerweiterung |
Beschlussvorlage - 6/2015 | |
8. | Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit |
Beschlussvorlage - 72/2014 | |
9. | Entwässerung Meiereiwiese in Bohnert / Straßendurchlass |
Beschlussvorlage - 5/2015 | |
10. | Einrichtung eines Ökokontos durch die Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 4/2015 | |
11. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosels für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" |
Beschlussvorlage - 1/2015 | |
12. | Aufstellungsbeschluss Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" |
Beschlussvorlage - 2/2015 | |
13. | Antrag auf Sperrung eines Waldabschnitts entlang des Steilufers an der Schlei, Missunde |
Beschlussvorlage - 3/2015 | |
14. | Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage |
Beschlussvorlage - 9/2015 | |
15. | Sanierung Hauptpumpstation Langsee an der L 179 |
Beschlussvorlage - 10/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
19. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Aufgenommen werden TOP 15 "Sanierung Hauptpumpstation Langsee an der L179" und TOP 18 "Vertragsangelegenheit". TOP 16 bis 18 werden nicht öffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Die Frage nach einer evt. Grundsteuersenkung wurde vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass diese zur Zeit nicht vorgesehen sei. |
zu TOP 4. | Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen |
GV Naeve erinnert erneut an die Versetzung eines Schildes im Bereich der Einmündung der Dorfstraße in Bohnert. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 6. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
Bericht des Bürgermeisters
Ein Satz von der Polizeigewerkschaft: Wenn ich nachts in meinem Haus Geräusche von Einbrechen höre, rufe ich nicht die Polizei, sondern die Feuerwehr. Da weiß ich wenigstens, dass die in ein paar Minuten da sind. 25.04.2015 Frühlingsmarkt 19.07.2015 "Unter dem Himmel von Bohnert" und Schleidörfertag |
zu TOP 7. | Antrag auf eine Stellplatzerweiterung |
Beschlussvorlage - 6/2015 Mit Datum vom 02.12.2014 stellt die FF-Kosel einen Antrag auf Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um einen Fahrzeugstellplatz. |
Beschluss: Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Die weitere Planung im Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll abgewartet werden. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit |
Beschlussvorlage - 72/2014 Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten. Der Maßnahmenplan schlägt für Kosel den barrierefreien Ausbau der Haltestelle am Feuerwehrgerätehaus bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 11 bis 13 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestelle wird mit der zentralen Ortslage begründet. Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für beide Fahrtrichtungen verfügen. |
Beschluss: Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die örtliche Situation in Kosel einen barrierefreien Ausbau bis 2018 nicht rechtfertigt. Die Haltestelle ist aus der Tabelle zu entfernen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Entwässerung Meiereiwiese in Bohnert / Straßendurchlass |
Beschlussvorlage - 5/2015 Der die Dorfstraße in Bohnert querende Straßendurchlass in Höhe Meiereiwiese kann das sich nach langandauernden Starkregenereignissen anfallende Wasser nicht zeitgleich abführen. Das ist dem zu geringen Rohrleitungsquerschnitt des Durchlasses geschuldet. In der Konsequenz staut sich das Regenwasser großflächig auf der Meiereiwiese ein, nutzt das tieferliegende Gelände quasi als natürlichen Retentionsraum. Zeitweilig wird sogar die gemeindliche Dorfstraße im Bereich des Durchlasses überflutet. Dieser Umstand kann auf Dauer den Straßenkörper schädigen, deshalb ist es angedacht, den Abflussquerschnitt durch eine zusätzlich parallel verlegte Leitung DN 300 zu erweitern und zukünftig die Ablaufleistung zu verdoppeln. Zur Umsetzung der Maßnahme werden zwei Ausführungsvarianten vorgeschlagen:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die Variante 2 umsetzen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt zusätzliche Vergleichsangebote einzuholen und das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 6.700 € werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Einrichtung eines Ökokontos durch die Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 4/2015 Die Gemeinde Kosel betreibt aktuell ein Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplans Nr. 15 "Rewerkoppel". Der durch die Bebauung zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Ein Ausgleich solcher Planungen kann dabei auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Hier ist z. B.
denkbar. Die Gemeinde Kosel verfügt über verschiedene landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich, so dass die Überlegung für die Einrichtung eines Ökokontos naheliegt. Die Gemeinde kann nach formeller Beantragung und Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf diesen Flächen Ausgleichsmaßnahmen umsetzen, die aus kommunalen Planungen notwendig werden. Ebenso kann die Gemeinde, sofern gewünscht, in eine Vermarktung der Ökopunkte an Dritte eintreten. Unter Berücksichtigung des aktuellen und des evtl. künftigen Bedarfs wird die Einrichtung eines Ökokontos für die Flurstücke 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, angestrebt. Die grundsätzliche Eignung dieser Flächen wurde bereits durch die Untere Naturschutzbehörde bestätigt. Eine weitere Verpachtung der Flächen ist unter der Maßgabe möglich, dass die Bewirtschaftung den naturschutzrechtlichen Zielen nicht entgegensteht. Für die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen und die Bewertung der Flächen wird es erforderlich, ein Fachplaner zu beauftragen. Hierfür wurde durch die Verwaltung ein entsprechendes Kostenangebot eingefordert. Die Kosten betragen ca. 1.500,00 €. |
Beschluss: Es wird beschlossen, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Einrichtung eines Ökokontos auf den Flurstücken 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, zu beantragen und einen Fachplaner zu beauftragen. Die hierfür notwendigen Kosten von ca. 1.500,00 € werden über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Auf der Fläche sollen mindestens 3.000 m² als Ausgleichsfläche für das Baugebiet „Rewerkoppel“ dienen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Hans-Joachim Heide |
zu TOP 11. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosels für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" |
Beschlussvorlage - 1/2015 Die Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 10.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosels für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" gefasst. Inzwischen wurden Stellungnahmen des Kreise und des Landes eingeholt. Zudem hat ein Planungsgespräch in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee stattgefunden, bei dem Vertreter der Kreisverwaltung (Planungsbehörde sowie Untere Naturschutzbehörde), des Innenministeriums (Landesplanung/ Staatskanzlei), der Bürgermeister der Gemeinde Kosel und Vertreter des Amtes anwesend waren. Sowohl die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung, wie auch das Planungsgespräch haben ergeben, dass eine Bauleitplanung (insbesondere im rückwärtigen Bereich des Landschaftsschutzgebietes) keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Dennoch kann über eine andere Form der Planung nachgedacht werden. Hierüber ist seperat zu entscheiden. |
Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 10.09.2014 zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosels für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" wird aufgehoben. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hans-Joachim Heide |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Wolfgang Kastens |
Herr Hans-Joachim Heide |
zu TOP 12. | Aufstellungsbeschluss Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" |
Beschlussvorlage - 2/2015 Die Gemeinde strebte für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" Bauleitplanung an. Diesbezüglich liegen bereits Stellungnahmen des Kreises und des Landes vor und es hat ein Gespräch stattgefunden. Aus beidem ergab sich, dass eine Bauleitplanung für den Bereich keine Aussicht auf Erfolg darstellen wird. Eine Rücksprache mit Herrn Sommer vom Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ergeben, dass eventuell die Möglichkeit bestünde eine Innenbereichssatzung in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Diese Satzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den Zusammenhang bebauten Ortsteil. Dabei müssen jedoch die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sein. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB setzt voraus, dass
Bei der Aufstellung einer solchen Satzung sind gem. § 34 (6) BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) kann somit abgesehen werden. Die Rücksprache mit dem Kreis hat ergeben, dass maximal 2 weitere Häuser mit einbezogen werden könnten. Die baulichen Anlage müssten sich komplett außerhalb des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes (LSG) befinden, so dass eine Entlassung aus dem LSG nicht notwendig wäre. |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Antrag auf Sperrung eines Waldabschnitts entlang des Steilufers an der Schlei, Missunde |
Beschlussvorlage - 3/2015 Mit Schreiben vom 27.11.2014 hat die Untere Forstbehörde die Gemeinde Kosel über den Antrag eines Waldeigentümers auf Sperrung eines ca. 500 m langen Trampelpfades, der teilweise unmittelbar an der Abbruchkante des Steilufers zur Schlei verläuft, in Kenntnis gesetzt und um die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme gebeten. Unter Berücksichtigung der gemeindlichen Sitzungstermine wurde eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme bis zum 27.02.2015 beantragt. Dieser wurde durch die Untere Forstbehörde zugestimmt. Gemeindevertreter Kastens hat auf Bitten des Bürgermeisters folgende Informationen zusammengetragen: Im Missunder Wald ist ein Abschnitt der Wegführung von Weseby längs der Schlei Richtung Missunde , auf einer Länge von ca 600m bis 800 m beidseitig mit hohen Totholzaufschichtungen weitgehend unpassierbar gemacht worden. An diesen beiden Endpunkten sind jeweils Schilder mit unterschiedlichen Informationen angebracht. Eines z. B. enthält den Hinweis "Vorsicht Steilküste, Lebensgefahr ,Absturzgefahr, der Eigentümer". Diese Schilder, in Verbindung mit den Totholzbarrieren, stellen ein Betretungsverbot durch den Eigentümer dar und sind damit als Absperrung i.s.v. §§ 20 LWaldG, 40 LNatSchG dar. Gemäß '§ 20 Abs. 1 LWaldG kann der Waldeigentümer mit Genehmigung der Forstbehörde eine solche Sperrung u. a. vornehmen, wenn und solange,
und wesentliche Belange der Allgemeinheit, insbesondere die Erholung der Bevölkerung nicht entgegenstehen. Eine Sperrung kann von der Forstbehörde auch von Amts wegen angeordnet werden. Sperrungen sind zu befristen; sie können widerrufen oder eingeschränkt werden. Weitergehende Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Eine entsprechende Regelung enthält sinngemäß auch § 40 LNatSchG. Das streitige sehr schmale Wegstück verläuft in unmittelbarer Nähe zur Uferkante des zumeist fast senkrecht mehrere Meter abfallenden Steilufers. Die Uferkante ist durch natürliche Abrasion teilweise unterspült, sodass ein Betreten an diesen Stellen mit akuter Absturzgefahr verbunden wäre. Diese Situation betrifft allerdings nicht die Wegführung als solche. Auf der von der Schlei abgewandten Seite des Weges befindet sich eine Buchenschonung. Die Wegabsperrung bedeutet für Spaziergänger, dass sie einen Umweg durch den Wald machen müssen, der ihnen für ca 500 m den Blick auf die Schlei völlig versperrt. Rechtliche Einschätzung: Ob die Begehung des Weges tatsächlich mit "Lebensgefahr" verbunden ist kann auf sich beruhen bleiben. In jedem Fall ist konkrete Absturzgefahr schon bei geringer Abweichung von der Wegführung gegeben und somit zumindest erhebliche Verletzungsgefahr. Die Wegsperrung erscheint Herrn Kastens deshalb gerechtfertigt. Allerdings ist die Frage, ob der Waldeigentümer nicht verpflichtet ist, durch eine Verlegung des Weges (um einige Meter in Richtung Wald) die bisherige Wegführung wieder herzustellen. Insoweit ist ein Abwägungsprozess vorzunehmen zwischen den Interessen des Waldbesitzers und des öffentlichen Waldschutzes einerseits, sowie den Interessen der Erholungssuchenden an ihrem Waldbetretungsrecht (vergl. § 17 LWaldG) andererseits. Dabei fällt aus wald- und naturschutzrechtlicher Sicht folgendes ins Gewicht: Das Steilufer ist ein schützenswertes Ruderalbiotop, sowohl floristisch als auch faunistisch. Insbesondere für Seeuferschwalben bietet ein solches Steilufer die notwendigen Nistmöglichkeiten (sog. Niströhren). Auch bei einer Verlegung des Weges bliebe dieses Biotop durch menschliche Eingriffe gefährdet. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass es genügend uneinsichtige Waldbesucher gibt, welche - unerlaubt - die Steilufergrenze übertreten, den Steilhang herunterklettern und somit eine unnatürliche Abrasion und Biotopbeschädigung bewirken. Weiterhin würde eine Wegverlegung zwangsläufig durch die Buchenschonung verlaufen, diese durchschneiden und somit einen entsprechenden Eingriff in das Waldbiotop bedeuten. Demgegenüber würde die dauerhafte Wegsperrung (welche eine teilweise Wegeinziehung bedeutete), für die Erholungssuchenden nur den Nachteil mit sich bringen, dass sie für weniger als 1000 m vom unmittelbaren Schleiufer weggeführt blieben. Vor dem Hintergrund, dass der Missunder Wald ohnehin durch eine sehr intensives Wegenetz auffällt, das als solches bereits für Wild und Vögel eine Beeinträchtigung darstellt, erscheint der vorgenannte Nachteil für die Erholungssuchenden im Hinblick auf das oben dargestellte überwiegende öffentliche Interesse an der Nachhaltigkeit des Waldlebensraums als hinnehmbar. Die schwierige Rechtsfrage, ob für die Schleiuferkante das Landeswaldgesetz oder das Landesnaturschutzgesetz bzw. das Landeswassergesetz einschlägig ist, kann bei dieser Betrachtung offen bleiben. Im Übrigen soll die rechtliche Einschätzung von Herrn Gemeindevertreter Kastens kein Präjudiz für weitere Streckenabsperrungen auf dem Wanderweg Weseby/Missunde längs der Schlei bedeuten. Es handelt sich dabei um einen seit unvordenklichen Zeiten existenten Verbindungsweg, dessen Fortbestand von hoher Bedeutung ist. Die von ihm bewertete Teilsperrung stellt die Verbindungsfunktion des Weges nach meinen obigen Ausführungen jedoch noch) nicht in Frage. Durch die Verwaltung erfolgt ergänzend der Hinweis, dass es sich bei dem Weg um keinen Waldweg im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt. Gemäß § 2 (2) LWaldG sind Waldwege im Sinne dieses Gesetzes nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege), sowie besonders gekennzeichnete Wanderwege, Radwege und Reitwege. Rückegassen und Gliederungslinien der Betriebsplanung sind keine Waldwege. Der Weg ist in den in Missunde öffentlich zugänglichen Wanderkarten nicht als Wanderweg gekennzeichnet. |
Beschluss: Die Gemeinde Kosel nimmt den Antrag auf Sperrung eines ca. 500 m langen Trampelpfades, der teilweise unmittelbar an der Abbruchkante des Steilufers zur Schlei verläuft, zur Kenntnis. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage |
Beschlussvorlage - 9/2015 Die Gemeinde überlegt im Bereich des Neubaugebietes "Rewer-Koppel" eine barrierefreie Wohnanlage zu errichten. Angedacht sind 3 Wohnungen mit insgesamt 229 m² und Gesamtkosten von 475.800,00 € (415.000,00 € Gesamterstellungskosten + 60.800,00 € Grundstückskosten). Anliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zu entnehmen, dass eine kostendeckende Miete bei ca. 8,50 € läge. Die Durchführung des Projektes könnte mit der Fertigstellung der Erschließung beginnen. Die Beauftragung eines Architekten mit der Planung und Bauantragstellung sowie der späteren Baudurchführung wäre erforderlich. |
Beschluss: Die Durchführung des beschriebenen Projektes wird beschlossen. Das Architekturbüro Delfs wird mit der Planung und Bauantragstellung sowie der späteren Baudurchführung beauftragt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Sanierung Hauptpumpstation Langsee an der L 179 |
Beschlussvorlage - 10/2015 Nachdem im Vermögenshaushalt 2015 vorsorglich bereits 20.000 € für die Sanierung der Hauptpumpstation Langsee an der L 197 eingestellt wurden, wurde unterdessen die Sanierungsplanung durch die Schleswag-Abwasser vorangetrieben und eine Preisanfrage bei 5 Fachfirmen durchgeführt. Während der Sanierung kann das Pumpwerk nicht außer Betrieb genommen werden, da an diesem Knotenpunkt das Schmutzwasser von Weseby, von den Langseesiedlungen und von Missunde über Druckrohrleitungen zusammenfließt und anschließend zur Kläranlage weitergefördert wird. Um also über die Tage des Eingriffs in die Pumpstation dennoch zu gewährleisten, dass das Schmutzwasser der benannten Ortsteile zur Kläranlage gelangt, muss eine provisorische Pumpe errichtet werden. Als Sanierungstechnik ist jetzt vorgesehen, in das vorhandene, abgängige Betonbauwerk einen PE-Zylinder einzubauen und den Ringspalt zu verfüllen. In diesen ca. 1,70 m Durchmesser messenden Zylinder werden dann die ankommenden Druckrohrleitungen als Tauchrohre eingebunden, die Maschinentechnik eingebaut, die Druckseite installiert und ein Deckel aufgelegt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Summe von rund 35.000 € und übersteigt damit die bisherige Mittelbereitstellung. Am Dienstag den 24.02.2015 findet ein Ortstermin zusammen mit dem Bürgermeister, Vertretern der Schleswag-Abwasser, dem Landanlieger, dem potentiellen Auftragnehmer und der Verwaltung statt. Es soll über Details der Ausführung gesprochen werden, damit diese noch in die Beratungen in der Gemeindevertretersitzung am 25.02.2015 einfließen können. Da die Korrosion am Betonkörper soweit fortgeschritten ist, dass zum Einen die Pumpentechnik unter den hineinfallenden Betonbrocken leidet und zum Anderen die Dichtigkeit des Pumpenbauwerks nicht mehr gewährleistet ist, soll eine Sanierung kurzfristig erfolgen. Derzeit ist zusätzlich eine Pumpenkupplung desolat, so dass nur mit einer der beiden Pumpen sicher gefördert werden kann. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Im Vermögenshaushalt werden zusätzliche 15.000 € bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 19. | Bekanntgaben |
Es tritt kein Einwohner mehr in den Saal, so dass sich eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse erübrigt. |
Gunnar Bock | Hartmut Keinberger |
Protokollführer | Bürgermeister |