N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 20.05.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Errichtung einer Steinmole in der Marina Hülsen
  Beschlussvorlage - 24/2015
8. Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 14/2015
8.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördliche Breekstücken" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 15/2015
9. Abschließende Ausbauplanung für das Neubaugebiet des Bebauungsplanes. Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
  Beschlussvorlage - 20/2015
10. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts für das Baugebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel"
  Beschlussvorlage - 16/2015
11. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel"
  Beschlussvorlage - 13/2015
12. Bildung eines Arbeitskreises zur Grundstücksvergabe im Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel"
  Beschlussvorlage - 26/2015
13. Dach "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 21/2015
14. Beratung über die Neugestaltung des Fahrradunterstandes in Bohnert
  Beschlussvorlage - 22/2015
15. Akustische Verbesserung der Alten Decke im Raum 1 der Alten Schule
  Beschlussvorlage - 23/2015
16. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 11/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als neuer TOP 21 soll ergänzt werden: "Grundstücksangelegenheit".
Die TOP 17 bis 21 sollen nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

  • Aufgrund der Frage nach der mangelnden Einsehbarkeit der Einfahrt Gallbergring/Keesredder wird sich der Bürgermeister die Situation vor Ort ansehen.
  • Der Anmerkung, die Gemeindeordnung sei wegen des Abweichens der Formulierung der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte in der Ladung der Gemeindevertreter und der öffentlichen Bekanntmachung nicht eingehalten, wird vom Amtsdirektor genauso widersprochen, wie der Anmerkung, die Beschlussfassung über die nicht öffentliche Behandlung könne nicht en bloc erfolgen.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

Nach Anfrage von GV Naeve soll der rote Streifen der Einfahrtstore in Kosel wieder weiß gestrichen werden.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Im Beschluss zu TOP 14 der Niederschrift vom 25.02.2015 muss es heißen: ".... Das Architekturbüro Delfs wird mit der Planung und Bauantragstellung sowie der späteren Bauleitung beauftragt." (nicht: "Baudurchführung")


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Am 17.3.15 fand eine Informationsveranstaltung zum Neubau der Brücke Lindaunis statt. Die Brücke wurde 1924 gebaut, einige Brückenteile stammen aus dem Jahr 1892.

Eine neue Brücke mit Bahnschienen, zweispuriger Fahrbahn sowie eines Geh- und Radweges ist geplant. Die Kosten von 46 Millionen € werden zu 32% auf die DB und zu 68% auf das Land aufgeteilt. In diesem Jahr soll das Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Baubeginn ist in Absprache mit der DB vor dem Jahr 2018 vorgesehen und soll 2018 auch abgeschlossen sein.

24.03.15 Fahrt nach Berlin. Die MdB Dr. Johann Wadephul und Sönke Herr Rix sowie Staatssekretär Florian Pronold vom Umweltministerium sicherten uns Unterstützung im Kampf gegen das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen durch Fracking zu. 35 000 Menschen werden vom Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen mit sauberem Trinkwasser versorgt. Die Sorge, dass das Wasser durch Fracking verseucht wird, ist groß.

Am 31.03.15 nahmen Hans-Joachim Heide und ich an der Sitzung des Tourismus- und Umweltausschusses der Gemeinde Fleckeby teil. Die bestehende Badestelle am Holmer Strand wird um 150 m auf das Koseler Gemeindegebiet verlegt, die Fläche ist aber nicht im Besitz der Gemeinde Kosel. Ein Hundeverbotsschild wird aufgestellt.

Am 07.04.15 hat sich ein Mitarbeiter des NDR 1 die Schilfinsel in Missunde angesehen und einen Bericht im Hörfunk gebracht. Die Schilfinsel ist seit 2 Jahren auf Wanderschaft und könnte den Steganlagen im Missunder Noor gefährlich werden. Zurzeit ist sie wieder an ihrem alten Standort, wird aber weiter beobachtet.

Am 13.04.15 fand eine Begehung der Badestellen Bültsee und Holmer Strand durch den Tourismusausschuss und mir statt. Hier wird Hans-Joachim Heide noch einiges zu sagen.

Der Deutscher Verband für Landschaftspflege möchte gern einige Flächen im Wesebyer Gebiet zwischen Zeltlager und Schoolbek landschaftlich verbessern. Es sollte möglich sein, den Schilfbewuchs zu reduzieren und die Flächen trockener zu bekommen. Sie werden den Eigentümern der Fläche und der Gemeinde Vorsachläge unterbreiten. Die letzte Begehung fand am 22.04.15 statt.

28.04.15 Informationsveranstaltung im Kreishaus zum Urteil des OVG zu den Regionalplänen .
Das OVG Schleswig hatte am 20. Januar 2015 die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Dieses betraf unter anderem auch den Kreis RD-Eck.
Insbesondere wegen der "blinden Übernahme" gemeindlicher Voten hatte das Gericht die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für fehlerhaft in der Abwägung und daher für unwirksam erklärt. Auf der heutigen Landtagssitzung will man mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes erreichen, dass bis zum 05.06.2017 raumbedeutsame Windkraftanlagen im gesamten Landesgebiet vorläufig unzulässig sind. Ausnahmen soll es ab er geben.
Das "Anti-Wildwuchs-Gesetz" soll noch am Freitag verabschiedet werden.

Im April haben 11800 Narzissen die Gemeinde zum Strahlen gebracht.

01.05.15 Einweihung Gerätehausanbau Bohnert. Von den veranschlagten 75.000 € wurden bisher ca. 65.000 € ausgegeben.

Die Vorbereitungen für unsere Fahrt nach La Mézière vom 24.07.-01.08.15 laufen. Hier wird Bernhard Wendt noch einiges zu sagen.

Es können noch Schiedsfrauen/Schiedsmänner beim Amtsdirektor Gunnar Bock vorgeschlagen werden.

Wegen der Breitbandversorgung werden in der nächsten Zeit 2 Herren durch die Gemeinde gehen oder im langsamen Tempo fahren und festhalten, wie die Oberflächen beschaffen sind.
Dieses ist für die Ermittlung der Kosten wichtig.

22.06.2015 Schleibereisung 09.00 bis 15.00 Uhr. Wer möchte mit?

30.06.2015 habe ich einen Termin mit den Herren Reikat und Jahnke von der Fördesparkasse, es geht um eine mobile Filiale in Kosel.

19.07.2015 "Unter dem Himmel von Bohnert" und Schleidörfertag.

29.07.2015 AAL utsetten in Maasholm, wer möchte dahin, ich kann nicht.
            
05.09.2015 Findet eine große Volksveranstaltung in La Mézière statt. Es sollen unterschiedliche landwirtschaftliche Tätigkeiten der Bretagne dargestellt werden. Kosel ist eingeladen sich zu präsentieren.

16.10.2015 ist eine Gedenkveranstaltung zum 30. Todestag von Helmut Hingst geplant.

Die Ausschussvorsitzenden berichten aus der Arbeit ihrer Ausschüsse.


zu TOP 7. Errichtung einer Steinmole in der Marina Hülsen
Beschlussvorlage - 24/2015

Der Betreiber des Sportboothafens der Marina Hülsen ist an die Gemeinde Kosel herangetreten und hat darüber berichtet, dass in der Schlei, im Bereich zwischen dem Bootssteg und dem Uferstreifen, Verlandungen eintreten. Hierdurch verändert sich der Tiefgang für die Boote und ein Erreichen der Bootsliegeplätze wird erschwert.

Um nicht in unregelmäßigen Abständen die Sandablagerungen ausbaggern und abfahren zu müssen, wurde über eine Alternativlösung nachgedacht. Ziel ist die nachhaltige Vermeidung von Verlandungen und Aufrechterhaltung des Hafenbetriebes. Aus diesen Gründen ist die Schaffung einer Steinmole zwischen der südlich gelegenen Steganlage und dem Uferstreifen geplant. Erste Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden wurden durch den Vorhabenträger veranlasst.

Der Bereich in dem die Errichtung der Steinmole geplant ist, ist nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen". Neben dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist bei Bauvorhaben in der Schlei auch die Gemeinde zu beteiligen. Die Schlei ist kommunalisiert und gehört zu den angrenzenden Gemeinden.


Der erste Beschlussvorschlag des Bürgermeisters ("Wenn aus Sicht der genehmigenden Behörden dem Bau der Mole nichts entgegensteht, hat die Gemeinde auch nichts dagegen.") wird mit 3 Ja und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beschluss:

Der vorliegende Entwurf der geplanten Steinmole wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Eine abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen kann jedoch erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgen. Dabei ist darzulegen, wie sich die Mole strömungstechnisch auf andere Bereiche der Schlei auswirkt bzw. auswirken kann.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 14/2015

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Kosel und die Begründung haben in der Zeit vom 11.03.2015 bis zum 15.04.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.02.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Keine Bedenken erhoben haben folgende Träger öffentlicher Belange: Handwerkskammer Flensburg, die Gemeinden Fleckeby, Gammelby, Güby, Rieseby, Windeby, Brodersby, Landeseisenbahnverwaltung, Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH, Einzelhandelsverband Nord, LLUR FL, Untere-Forstbehörde, DB AG, Stadt Schleswig.


Beschluss:

Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft.

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördliche Breekstücken" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 15/2015

Siehe Beschlussvorlage 14/2015.


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel – zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Abschließende Ausbauplanung für das Neubaugebiet des Bebauungsplanes. Nr. 15 für das Gebiet "Rewerkoppel - zwischen Schwansenweg und nördlich Breekstücken"
Beschlussvorlage - 20/2015

Nachdem der Grundsatzbeschluss zur Erschließung der Innerortslage "Rewerkoppel" gefasst wurde, wurden neben den städtebaulichen Planungen auch die Ausbauplanungen durch das Planungsbüro Urban bis zur Leistungsphase 4 bzw. 5 vorangetrieben, d.h. es liegt ein Entwurf vor, die Genehmigungsfähigkeit wurde vorabgestimmt und mit der Ausführungsplanung wurde begonnen. Ein baugeologisches Gutachten wurde erstellt und attestiert versickerungsfähigen Boden. Hinsichtlich der Entwässerung ist eine zentrale Schmutzwasserbeseitigung mit Anschluss an das Ortsnetz vorgesehen. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Regenwasser soll versickert werden. Dazu wird in einem weiteren Tagesordnungspunkt der Sitzung über die Änderung der Abwasserbeseitungskonzeptes zu beraten sein. Über die schadlose Abführung des Niederschlagswassers von den Verkehrsflächen wird beraten werden müssen, denn die hydraulischen Verhältnisse, nicht zuletzt auch die des Bestandes in der Erschließung Breekstücken müssen geprüft und mit in die Planungen einbezogen werden.
Die Geländetopographie bedarf für die Straßenführung mit Anbindung an den Schwansenweg und die Grundstücksbildung im Baufeld I einer besonderen Anpassung.

In der 16. KW hat ein Besprechungstermin zur Vorbereitung der Sitzung mit Beteiligung des Planungsbüros, des Bürgermeisters, des Wasserbeschaffungsverbandes und der Verwaltung stattgefunden. In diesem Gespräch ging es u.a. um Empfehlungen zur Gestaltung der Verkehrsführung (Stichwort "unechte Einbahnstraße" über Breekstücken), zur Gestaltung der Oberflächen und der Straßenbeleuchtung, um die Schmutz- und insbesondere die Regenwasserbeseitigung als auch um die fußläufige Anbindung nach Norden. Bzgl. der Darstellung der örtlichen Situation wird auf die Plananlagen der Beschlussvorlagen zu den vorangegangenen städtebaulichen Beratungspunkten verwiesen.

Das Ziel dieser Beratung soll sein, dass das Planungsbüro am Ende genaue Vorgaben erhält, wie die Planungen im Detail hinsichtlich der oben bereits genannten Punkte in die Tat umgesetzt werden sollen. D.h., mit den beschlossenen Eckdaten wird die Ausschreibung sämtlicher erforderlicher Leistungen erstellt und anschließend deren Vergabe an die wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die technischen Details wie folgt zu definieren:
  • dem Vorschlag des Ingenieurbüros Urban wird gefolgt
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Fertigstellung der Ausführungsplanung zu veranlassen. Ferner soll die Ausschreibung als beschränkte Ausschreibung mit Beteiligung fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter durchgeführt und anschließend die Leistungen an die wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Die auf Basis der bisher bekannten Rahmenbedingungen ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 160.000,00 € werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.
Die Vergabe soll bis zum Juni 2015 erfolgt sein. Die Bauarbeiten frühestmöglich beginnen und bis ca. Ende August 2015 durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts für das Baugebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel"
Beschlussvorlage - 16/2015

Bei dezentraler Abwasserbeseitigung muss die Abwasserbeseitigungspflichtige ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen, um der Wasserbehörde aufzuzeigen, dass diese Art der Abwasserbeseitigung möglich ist und in welcher Weise sie vorgenommen werden soll. Die Gemeinde Kosel plant für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" die teilweise Versickerung des Niederschlagswassers. Dieses Gebiet ist in dem bisherigen Abwasserbeseitigungskonzept nicht enthalten. Um die geordnete Abwasserbeseitigung darzustellen, muss deshalb hierfür ein eigenes Abwasserbeseitigungsteilkonzept aufgestellt werden.

Das Teilkonzept sieht vor, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser im Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" auf den Grundstücken zu versickern. Der nachgewiesene Grundwasserstand und die mittels Bodenanalyse festgestellte Durchlässigkeit des Bodens (Kf-Wert) haben ergeben, dass eine Versickerung möglich ist. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen wird gesammelt und in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet. Das Schmutzwasser wird an die vorhandene Schmutzwasserfreigefälleleitung angeschlossen und im Klärwerk Kosel behandelt.


Beschluss:

Das Abwasserbeseitigungsteilkonzept für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel"
Beschlussvorlage - 13/2015

Für das B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel - östlich Schwansenweg und nördlich Breekstücken" muss ein Straßenname vergeben werden. Es wurde in Erwägung gezogen, den Namen "Breekstücken" weiterzuführen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass sich die Festsetzung von Hausnummern schwierig gestalten würde, sollte es später zu einer östlichen Erweiterung des bisherigen Gebietes "Breekstücken" kommen. Eine fortlaufende und daher nachvollziehbare Nummerierung wäre nicht möglich. Das hätte zur Folge, dass vermehrt Straßenschilder aufgestellt werden müssten, um z. B. den Rettungsdiensten die Suche zu erleichtern. Infolgedessen wird geraten, für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 einen eigenständigen Straßennamen zu vergeben.


Zunächst lässt der Bürgermeister über den Straßennamen "Gärtnereiweg" abstimmen. Unmittelbar nach der Abstimmung, die mit 6 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen endet, ergeben sich Irritationen hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens und der entsprechenden Rechtsfolge. Der Bürgermeister lässt daher nochmals abstimmen, nachdem Amtsdirektor Bock das Beschlussfassungsverfahren erklärt hat. Nunmehr wird der Straßenname "Gärtnereiweg" mit 6 Ja- und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.


Beschluss:

Der Straßenname für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 soll "Rewerkoppel" werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bildung eines Arbeitskreises zur Grundstücksvergabe im Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel"
Beschlussvorlage - 26/2015

Für die Grundstücke im Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Rewerkoppel" sind bereits beim Bürgermeister Bewerbungen eingegangen. Da die nächste Sitzung der Gemeindevertretung erst im September stattfinden wird, soll für die Grundstücksvergabe ein Arbeitskreis gebildet werden. So ist gewährleistet, dass die Grundstückskaufverträge zeitnah beurkundet werden können und später nur die Genehmigung der Verträge zu beschließen ist.

Bürgermeister Keinberger schlägt neben seiner Person folgende Besetzung des Arbeitskreises vor: Ulrike Rammer, Margrit Riemer, Bernhard Wendt und Wolfgang Kastens.


Beschluss:

Es wird die Bildung eines Arbeitskreises beschlossen mit der Befugnis, die Grundstücke im B-Plangebiet Nr. 15 "Rewerkoppel" zu vergeben. Der Arbeitskreis besteht aus folgenden Mitgliedern: Bürgermeister Hartmut Keinberger, Ulrike Rammer, Margrit Riemer, Bernhard Wendt und Wolfgang Kastens.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Dach "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 21/2015

Der Bürgermeister möchte eine Beratung über die Erneuerung und energetische Sanierung des Daches auf der "Alten Schule" in Kosel anstoßen. Dieser Tagesordnungspunkt soll entsprechend den ersten Auftakt dazu liefern. Daher werden mit dieser Vorlage zunächst keine weiteren Informationen und auch kein Vorschlag eines Beschlusstextes geliefert.

Sofern eine umfangreiche Sanierung weitergehend in Betracht gezogen wird, so wird dringend die Einschaltung eines Architekten empfohlen. Es sind neben der transparenten Vergabe der Bauleistungen zahlreiche Umstände, nicht zuletzt bauphysikalischer Natur, zu bedenken. Daher sollte ein geeigneter Planer gewählt und ein Honorar im Rahmen der Möglichkeiten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verhandelt werden. Das Ergebnis der sogenannten Vorplanung mit einer ersten Kostenschätzung könnte dann Gegenstand einer Beratung in einer der kommenden Bauausschusssitzungen werden. Das Honorar für eine Vorplanung wird durch Herrn Andresen auf rund 1.500 – 2.000 € geschätzt.


Beschluss:

zu TOP 14. Beratung über die Neugestaltung des Fahrradunterstandes in Bohnert
Beschlussvorlage - 22/2015

In der Vergangenheit wurde bereits mal angedacht, den Fahrradunterstand auf dem Bolzplatz in Bohnert zu erneuern. Nunmehr liegt ein Vorschlag vor, der von GV Furtner erläutert wird.

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Beschluss:

Der Fahrradunterstand soll gemäß Angebot der Fa. Otto für ca. 3.500,00 € erstellt werden. Der Betrag wird über den Nachtrag 2015 bereitgestellt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Akustische Verbesserung der Alten Decke im Raum 1 der Alten Schule
Beschlussvorlage - 23/2015

Der Raum 1 (Gemeinschaftsraum) in der Alten Schule in Kosel besitzt eine glatte Gipskartondecke, hat einen Linoleum- oder PVC- Fußboden und geputzte sowie gestrichene, relativ glatte Wände. Dadurch bedingt herrscht eine schlechte Akustik. Eine Verbesserung würde über den Einbau einer Akustikdecke erzielt werden können.

Die Kosten dafür seien durch Herrn Andresen wie folgt berechnet:
  1. Vorbereitende Arbeiten: Abnahme der Gardinen, schützen der Küche, Ausräumen der Möbel: 100 €
  2. Vorbereitende Elektroarbeiten: Demontage der vorhandenen Beleuchtung, der Leinwand und der Rauchmeldeeinrichtung. 250 €
  3. Lieferung und Einbau einer Akustikdecke bestehend aus weißen zementgebundenen Holzwolleplatten (Hersteller: Herklilt/Herakustik oder Trodtekt). Die Ränder der Decke zu den Wänden bleiben frei, so dass quasi ein mittiges Deckensegel mit einem freien Rand von z.B. 30 cm entsteht. Die Breite des freien Randes ergibt sich aus den Plattenmaßen. Ein Zuschnitt der Platten ist dann nicht erforderlich und der werkseitige Rand der Platten bleibt erhalten. Auf den Akustikplatten sorgt eine Dämmauflage, bestehend aus einer foliierten Mineralfaserdämmung für eine zusätzliche Schallabsorption. 6.100 €
  4. Nachbereitende Elektroarbeiten: Montage der Beleuchtung unter der neuen Decke, dito Leinwand und Rauchmeldeeinrichtung: 350 €
  5. Nachbereitende Arbeiten: Gardinen aufhängen und Möbel wieder einräumen: 100 €

            Summe der Kostenberechnung:             6.900 €, gerundet 7.000 €

Eine derartige Decke kann z.B. im Schleikindergarten in Rieseby oder auch im Musikraum der Schule Fleckeby bemustert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Akustikdecke einbauen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die berechneten Kosten von rund 7.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2015 bereit gestellt. Der Einbau soll bis Ende August 2015 erfolgen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 11/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Gunnar Bock  Hartmut Keinberger 
Protokollführer  Bürgermeister