N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 16.09.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
1. stellv. Bürgermeister Winfried Vogt
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Gemeindevertreter Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Zuschussantrag der Kyffhäuser Kameradschaft Kosel
  Beschlussvorlage - 38/2015
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 35/2015
9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 36/2015
10. Erneuerung des Hauptdaches vom Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 31/2015
11. Neugestaltung des Platzes am Schwansenweg zur Einfahrt Keesredder
  Beschlussvorlage - 33/2015
12. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 32/2015
13. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße"
  Beschlussvorlage - 29/2015
14. Planungsstand der altenrechten Wohnanlage Rewerkoppel in Kosel
  Beschlussvorlage - 30/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Herr Bürgermeister Keinberger erläutert, dass die Kompensation des naturschutzrechtlichen Ausgleichs über das aktuelle Ökokonto der Gemeinde geplant ist. Der Grundeigentümer ist als Vorteilhabender schriftlich aufzufordern, eine privatrechtliche Vereinbarung mit Herrn Pohlmann über den Erwerb des notwendigen Ausgleichs zu treffen.

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Keinberger stellt den Antrag, den TOP 11 (Anbau Feuerwehrgerätehaus Kosel Beschlussvorlage 34/2015) aufgrund von noch bestehendem Klärungsbedarf von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.
Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt: 16-20


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen

Es erfolgen weder Anfragen noch Anregungen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Die Tagesordnungspunkte der letzten Sitzungen des Finanz- und Bau-, Wege- u. Umweltausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales hat nicht getagt. Gleiches gilt auch für den Tourismusausschuss.

Herr Wendt berichtet als Vorsitzender des Kultur- u. Partnerschaftsausschusses über die Fahrt zur Partnergemeinde La Mézière.

Aus den Fraktionen erfolgen keine Mitteilungen.


zu TOP 7. Zuschussantrag der Kyffhäuser Kameradschaft Kosel
Beschlussvorlage - 38/2015

Der Gemeinde Kosel liegt ein Antrag auf Zuschuss der Kyffhäuser Kameradschaft Kosel für eine neue dringend benötigte Einzäunung am KK-Stand vor. (siehe Anlage)


Beschluss:

Es wird beschlossen einen Zuschuss von bis zu 1.000 € zu gewähren. Die Kosten sind der Gemeinde durch Rechnungen nachzuweisen. 


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 35/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Stöcks erläutert. Der geänderte öffentlich- rechtliche Vertrag wird dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 36/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Die Änderungen, die sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium ergeben haben, werden durch Herrn Stöcks erläutert. Die geänderte Satzung wird dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung des Hauptdaches vom Koseler Hof
Beschlussvorlage - 31/2015

Der Bürgermeister schlägt vor, das Dach des Koseler Hofs zu erneuern.

Die zur Verfügung gestellte Zeichnung zeigt, dass ein Teil der Hauptdachflächen über den Gästezimmern liegt. Ein nicht unwesentlicher Teil des Daches umgibt den unausgebauten Dachraum. Der Grat der Wärmedämmung in den Dachschrägen der Fremdenzimmer ist nicht durchweg bekannt. Jedenfalls kann vermutet werden, dass sowohl die Stärke der Dämmung als auch Ihre Beschaffenheit und die Winddichtigkeit nicht den heutigen Maßstäben entspricht. Die Deckenbalkenebene zwischen den Gästezimmern und dem unausgebauten Dachraum ist in der Vergangenheit dem Anschein nach nachträglich ausreichend stark gedämmt worden.

Die Dachfläche ist außen mit einem Tonhohlziegel eingedeckt. Da die Ziegel nicht gefalzt sind, liegen diese besonders in Kehlen und an Graten unstabil. Größere Sturmschäden hat es dennoch in der jüngeren Vergangenheit nur am First und an den Graten gegeben. Daher wurden diese Dachelemente auch im vergangenen Jahr durch gefalzte Formziegel erneuert. Leckagen am Dach wurden bisher kaum verzeichnet. Da das Dach vor rund 25 Jahren erneuert wurde, wurde als Unterspannbahn eine gitterverstärkte SPF-Folie verbaut. Die aus diesen Jahren stammenden Folien sind leider nicht UV-lichtbeständig, so dass durch einfallendes Licht durch Fugen und Ritzen Auflösungserscheinungen der Folie zu erkennen sind.

Versieht man den Vorschlag der Erneuerung des Daches mit einem Kostenüberschlag, so gelangt man zu Baukosten von rund 82.000 €. Da es zunächst nur ein Vorschlag ist, wurden die Kosten auch tatsächlich mit Massen- und Einheitspreisannahmen nur grob überschlagen. Wesentliche Bestandteile der erforderlichen Arbeiten seien hier nur stichwortartig benannt:
  • Baustelleneinrichtung, Gerüstbau- und Kranarbeiten:

5.000 €
  • Abbrucharbeiten (Ziegel, Dämmung, Holz tlws., provisorische Planenabdeckungen):


10.000 €
  • Zimmererarbeiten (Sparren aufdoppeln, Dampfbremse, Dämmung, Unterspannbahn, Lattung, Kehlen, Grate, Hilfskonstruktionen zur Halterung der Dämmung wegen Sparrenabstand > 1,40 m…)



27.500 €
  • Klempnerarbeiten (Dachrinnen, Fallrohre, Kehlen, Einhangbleche…)

4.000 €
  • Dachdeckerarbeiten (Dacheindeckung Hohlfalzziegel, alle Formziegel, Zubehör, Klammerung)


21.500 €
  • Maurerarbeiten an Gesimsen…

1.000 €
  • Elektroarbeiten für Kabelverlegungen, die in den Dachschrägen auftauchen


2.000 €
  • HZ / SAN- Arbeiten für Rohrverlegungen, die sich ggf. als sinnvoll erweisen


2.000 €
  • Malerarbeiten

1.000 €
  • Baunebenkosten aller Art

8.000 €
 
 
 
Brutto Kostenüberschlag
 
82.000 €

Die Erfahrung hinsichtlich dem Bauen und Sanieren im Bestand zeigt, dass häufig unvorhergesehene Missstände aufgedeckt und beseitigt werden müssen. Diesem Umstand Rechnung tragend sind ca. 20 % Kosten für Unvorhergesehenes in den Kostenüberschlag eingerechnet worden.


Herr Keinberger erläutert kurz die Empfehlung aus dem Bauausschuss aufgrund der energetischen Beratung und die Vorgehensweise zum Dämmen der Fenster.


Beschluss:

In Änderung der Tatsache, dass die Dachsanierung nicht durchgeführt werden soll, wird über Änderungen an den Fenstern nachgedacht. Unter Berücksichtigung eines vorliegenden Angebots sollen die Fenster mit neuen Dichtungen versehen und neu eingestellt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.470,00 €. Des Weiteren soll darüber nachgedacht werden, ob die Fenster sukzessive komplett erneuert werden.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Neugestaltung des Platzes am Schwansenweg zur Einfahrt Keesredder
Beschlussvorlage - 33/2015

Auf Anraten von Herrn Gemeindevertreter Torsten König wird darüber nachgedacht, die gemeindlichen Grundstücke 38/4 und 38/5 am Schwansenweg zur Einfahrt Keesredder neu zu gestalten. Im Zuge der Ausschusssitzung sollen Ideen zur Umsetzung dieser Maßnahme gesammelt, beraten und gegebenenfalls beschlossen werden. Anschließend sollte dann eine vorläufige Kostenschätzung der gestalterischen Maßnahme erfolgen, die dann innerhalb des nächsten Ausschusses weiter beraten werden könnte.  


Herr Bürgermeister Keinberger erläutert kurz die weitere Vorgehensweise bei der geplanten Maßnahme. Innerhalb der Gemeindevertretung wird sich darauf verständigt, dass die Gemeinde sich von der Forstbetriebsgemeinschaft beraten lassen will. Ausschussmitglied König und Heide werden gebeten, das weitere Verfahren zu begleiten und den Bürgermeister und Ausschussvorsitzenden über das Verahren auf dem Laufenden zu halten.


Beschluss:

zu TOP 12. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 32/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.


Im Rahmen der Sitzung wird folgende Änderung vorgenommen:
§ 3(1) S.2 der Verordnung: Änderung von § 3 auf § 2


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße"
Beschlussvorlage - 29/2015

Wie bereits thematisiert wurde, strebt die Gemeinde Kosel für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" Bauleitplanung an. Hierfür wurde am 25.02.2015 der Aufstellungsbeschluss gefasst.


Auf Nachfrage von Frau Riemer wird durch Herrn Keinberger bestätigt, dass ihre Anregung zu 1. Absatz bei Punkt 5 "Hinweise", diesen um die Einwirkungsmöglichkeit von landwirtschaftlichen Betrieben zu ergänzen, aufgenommen wurde.

Herr Bürgermeister Keinberger erläutert, dasss die Kompensation des naturschutzrechtlichen Ausgleichs über das aktuelle Ökokonto der Gemeinde geplant ist. Der Grundeigentümer ist als Vorteilhabender schriftlich aufzufordern, eine privatrechtliche Vereinbarung mit Herrn Pohlmann über den Erwerb des notwendigen Ausgleichs zu treffen.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die Begründung ist unter Punkt 3 (Seite 3 oben) zu ändern. Das anfallende Abwasser wird der Abwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Bohnert zugeführt.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Planungsstand der altenrechten Wohnanlage Rewerkoppel in Kosel
Beschlussvorlage - 30/2015

In den Gemeindevertretersitzungen vom 25.02. und 20.05.2015 wurde beschlossen, eine barrierefreie Wohnanlage in der neuen Erschließung Rewerkoppel zu erstellen. Die Gesamtherstellungskosten für die Leistungen
  • Erdarbeiten / Tiefbau / Außenanlagen
 
26.000,00 €
  • Maurer- und Betonbau
 
112.000,00 €
  • Zimmerer / Trockenbau
 
41.000,00 €
  • Gerüstbau
 
5.000,00 €
  • Dachdecker
 
19.000,00 €
  • Tischler (Fenster und Türen)
 
26.000,00 €
  • HZ / SAN
 
45.500,00 €
  • Elektro
 
21.000,00 €
  • Estrich
 
9.500,00 €
  • Küchenbau
 
18.000,00 €
  • Bodenbelag (Teppich, Lino… incl. Fußleisten bis 55 €/m²)
 
7.500,00 €
  • Fliesenleger
 
16.500,00 €
  • Maler
 
14.000,00 €
  • Sonstiges
 
5.000,00 €
  • Freiberufliche Leistungen:
 
 
  • Baugrundgutachter
 
1.500,00 €
  • Vermesser (zumindest für die anschließende Gebäudeeinmessung)
 
2.000,00 €
  • Planung Statik / Wärmeschutznachweis
 
5.500,00 €
  • Planung Architekt incl. SiGeKo (falls erforderlich)
 
40.000,00 €
Summe Bruttoherstellungskosten (excl. Finanzierungskosten)
 
415.000,00 €

wurden im ersten Schritt der Vorplanungen auf rund 415.000 € beziffert. Entsprechende Mittel sind einschließlich der Grundstückskosten im Nachtragshaushalt 2015 bereitgestellt.

Um die Planungen zur Ausführungsreife vorantreiben und die Ausschreibungen der Gewerke durchführen zu können, müssen noch einige Details durch die Gemeindevertretung festgelegt werden. Aus diesem Anlass wird das Büro Delfs in der Bauausschusssitzung erscheinen und sowohl eine Kostenberechnung als auch Pläne und Varianten der Baustoffe, z.B. Farbe Dach, Verblendung, Dachüberstände, Pflasterbefestigungen,… vortragen.

Damit alle Planungen weiter vorangetrieben werden können, sind Verträge mit den freiberuflich Tätigen abzuschließen. Die Honorierung richtet sich nach Honorarordnungen / Gebührenordnungen und kann in Grenzen verhandelt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die berechneten Baukosten in Höhe von 415.000,00 € anzuerkennen und den Bau der Wohnanlage zu Ende zu planen, den Bauantrag zu stellen und die Bauleistungen beschränkt auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Verträge mit den Freiberuflern zu verhandeln und abzuschließen sowie Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter erfolgter Ausschreibungen zu unterzeichnen.

Hinsichtlich der Auswahl zur:
  • Farbe / Material / Form Verblendung,
  • Farbe / Material / Form Dacheindeckung,
  • Farbe / Material / Form Fenster und Außentüren,
  • Farbe / Material Dachkastenverkleidungen,
  • Heizmedium, Art der Heizung.   
  • Farbe / Material Außenbefestigungen,
  • Fliesenauswahl, Innentüren etc.   
wird ein Gremium bestimmt, welches Festlegungen im Bauverlauf nach z.B. Bemusterungen treffen wird. Dieses Gremium wird besetzt mit folgenden Personen:
Bürgermeister Keinberger sowie Gemeindevertreter/Innen Vogt, Rammer, Heide und Walther.

Der Bau soll nach Vorlage der Baugenehmigung schnellstmöglich fertiggestellt werden. Unter Berücksichtigung der Herbst- und Winterwitterung wird eine Fertigstellung bis Ende August 2016 angestrebt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Da die Öffentlichkeit nicht mehr zugegen ist, erfolgt keine Bekanntgabe der Beschlüsse, die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefasst wurden.



Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer