Sitzungsort: | im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Michael Furtner |
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide |
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens |
Gemeindevertreterin Bianka König |
Gemeindevertreter Torsten König |
Gemeindevertreter Karl Naeve |
Gemeindevertreterin Silke Petersen |
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
Gemeindevertreter Karl Walther |
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt |
Gemeindevertreter Ingo Wilde |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
4. | Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 56/2016 | |
8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 57/2016 | |
9. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 64/2016 | |
10. | Kinderbetreuung in den Sommerferien - Sachstand 2016, Planung 2017 |
11. | Beschlussfassung zur Kinderbetreuung 2017 |
12. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 47/2016 | |
13. | Anschaffung eines iPads für den Bürgermeister |
Beschlussvorlage - 60/2016 | |
14. | Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in der Gemeinde Kosel, Zwischenbericht |
Beschlussvorlage - 54/2016 | |
15. | Gestaltung Grünfläche Gallbergring |
Beschlussvorlage - 53/2016 | |
16. | Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde |
Beschlussvorlage - 55/2016 | |
17. | Erlass einer 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) |
Beschlussvorlage - 61/2016 | |
18. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 58/2016 | |
19. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 59/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
21. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
TOP 9 wird abgesetzt. Als neuer TOP 9 wird aufgenommen: "Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind". TOP 20 wird nichtöffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Hinsichtlich der Verbesserung eines Sichtdreiecks im Gallbergring wird morgen Mittag ein Ortstermin stattfinden.
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zu TOP 4. | Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen |
GV Furtner´s Frage nach Reaktionen auf den Beschluss der Gemeindevertretung zum Friedhofsdefizit beantwortet Amtsdirektor Bock dahingehend, dass die Kirchenkreisverwaltung ihre rechtliche Beurteilung derzeit offensichtlich prüfen würde.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
Die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihrer Ausschussarbeit. Fraktionsvorsitzender Walther spricht eine evt. Problematik der Aufnahme Bohnerter Grundschüler in der Schleischule Rieseby an. Der Bürgermeister und die Amtsverwaltung werden klären, dass für Bohnerter Grundschüler die Sicherheit besteht, zum kommenden Schuljahr in Rieseby aufgenommen zu werden.
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zu TOP 7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 56/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17./24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.
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Beschluss: Für die Bundestagsswahl am 17./24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Koseler Hof und Feuerwehrgerätehaus Bohnert Der Bürgermeister nimmt Personenvorschläge der Gemeindevertreter auf, die er zwecks Besetzung des Wahlvorstandes zur Bundestagswahl am 17./24. September 2017 dem Amt mitteilen wird.
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zu TOP 8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 57/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.
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Beschluss: Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Kyffhäuserheim Kosel und Feuerwehrgerätehaus Bohnert Der Bürgermeister nimmt Personenvorschläge der Gemeindevertreter auf, die er zwecks Besetzung des Wahlvorstandes zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 dem Amt mitteilen wird.
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zu TOP 9. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 64/2016 Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird. Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Kinderbetreuung in den Sommerferien - Sachstand 2016, Planung 2017 |
Die Jugend-, Sport- und Sozialausschussvorsitzende berichtet und schlägt vor, im Sommer 2017 eine Tolkfahrt (1.000,00 €) und eine Kanufahrt auf der Koseler Au und der Schlei (500,00 €) durchzuführen.
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zu TOP 11. | Beschlussfassung zur Kinderbetreuung 2017 |
Dem Vorschlag der Jugend-, Sport- und Sozialausschussvorsitzenden, im Sommer 2017 eine Tolkfahrt (1.000,00 €) und eine Kanufahrt auf der Koseler Au und der Schlei (500,00 €) durchzuführen, wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 47/2016 Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €. Die Haltefrist von 5 Jahren käme auch bei einem Aktienkauf in 2017 zum Tragen. Das urprüngliche Angebot würde dann aber nur noch eine Haltefrist von 4 Jahren haben. Aus diesem Grund erhalten die Aktionäre, die im Jahre 2017 Aktien kaufen, ein Sonderkündigungsrecht nach 4 Jahren. Der Aktienerwerb müsste zum 01.04.2016 erfolgen (Angebotsabgabe bis zum 15.03.2017). Weitere Kauftermine, wie in 2016, gibt es in 2017 nicht. Die Gemeinde Kosel könnte maximal 133 Aktien zu einem Preis von 624.466,92 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 266 Aktien für 1.248.933,84 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde. Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 600.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,18 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 15.10.2016. |
Beschluss: Es wird beschlossen, keine Aktien zu erwerben.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Anschaffung eines iPads für den Bürgermeister |
Beschlussvorlage - 60/2016 Der Bürgermeister würde für seine Tätigkeiten für die Gemeinde gerne ein iPad anschaffen. Die Kosten für ein iPad Air 2 würden sich auf ca. 700,00 € belaufen. Die monatlichen Kosten liegen schätzungsweise bei 20-30 €. |
Fraktionsvorsitzender Wilde erklärt, dass sich die FWK für die Ablehnung des Antrages ausspricht.
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Beschluss: Es wird beschlossen ein iPad für den Bürgermeister anzuschaffen. Die erforderlichen Kosten werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in der Gemeinde Kosel, Zwischenbericht |
Beschlussvorlage - 54/2016 Beschlussgemäß wurde die Leistung der Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle der Gemeinde Kosel ausgeschrieben. Die Submission fand am 27.10.2016 statt. Der in der Vorlage 14/2016 geschätzte Aufwand in Höhe von 95.000 € kann nach heutigem Ermessen eingehalten werden, da wirtschaftliche Angebote abgegeben wurden. Die Prüfung der Angebote findet in der 44.KW statt, so dass zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Vorlage noch nicht klar ist, welche Firma zum Zuge kommt. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Arbeiten werden wahrscheinlich erst 2017 begonnen und sollen bis Ende Mai 2017 fertiggestellt werden. Anschließend müssen die Ergebnisse in das Kanalkataster eingepflegt und ausgewertet werden. Zwischenzeitlich wurde vom Landrat des Kreis Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt, dass seitens des Kreises erwogen wird, die Kreisstraße K 83 mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Der Ortsteil Kosel wäre vom nördlichen Ortseingang bis zum Koseler Hof betroffen. Auch wenn nicht gewiss ist, ob diese Erwägung politisch im Kreistag tatsächlich beschlossen wird, so sollte die Gemeinde Kosel sich dennoch davon überzeugen,dass Ihre Kanäle in diesem Straßenbereich intakt sind. Um darüber kurzfristig eine Aussage zu bekommen, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister die derzeit in Rieseby tätige Firma Ex-Rohr beauftragt, die innerhalb der K 83 liegenden RW-Kanäle zu reinigen und zu inspizieren. Diese Leistung wird im November 2016 ausgeführt. Die Basis dieses Auftrages sind sehr attraktive Einheitspreise aus dem Riesebyer Auftrag. Sollte sich kurzfristiger Sanierungsbedarf an den Kanälen ergeben, so wird die Gemeindevertretung rechtzeitig näher informiert.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den kurzfristigen Auftrag an die Firma Asse Kanal GmbH & Co. KG nachträglich zu genehmigen. Darüber hinaus wird, wie in TOP 9 der GV vom 25.05.2016 beschlossen, weiter verfahren.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Gestaltung Grünfläche Gallbergring |
Beschlussvorlage - 53/2016 Im Rahmen des Ausbaus "Gallbergring" hat sich die Gemeindevertretung am 27.02.2014 auch mit der Gestaltung der gemeindlichen Grünfläche auseinandergesetzt. Der Beschluss beinhaltete die Sperrung der Fläche mit Feldsteinen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass im Bereich Gallbergring, insbesondere an Wochenenden, ein Bedarf an Parkraum besteht. Da das damalige Ziel zur Nutzung dieses gemeindlichen Grundstücks nicht zur Umsetzung gekommen ist, ist darüber zu beraten, ob die Sperrung wieder aufgehoben wird.
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Die Angelegenheit wird ausführlich erörtert.
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Beschluss: Die Sperrung des gemeindeeigenen Grundstücks im Bereich "Gallbergring" mit Feldsteinen wird wieder aufgehoben. Die vorhandenen Steine sind zu entfernen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :5 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde |
Beschlussvorlage - 55/2016 In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 21.09.2016 wurde beschlossen, die Stellungnahme vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig Holstein abzuwarten. Herr Meier vom LKN.SH nimmt wie folgt Stellung zu dem Sachverhalt im Hinblick auf den Küsten- und Hochwasserschutz: "Bezügl. Ihrer Anfrage zur Instandsetzung der Holzpalisadenspundwand im Bereich der Schlei / Missunde, Kosel, Schleiufer 10 sind folgende küstenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen: Die Instandsetzung der abgängigen Spundwand durch eine vorgesetzte Kunststoff- oder Stahlspundwand unterliegt nicht der Genehmigungspflicht nach dem Landeswassergesetz (LWG). Hierbei handelt es sich um eine Unterhaltungsaufgabe, wodurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Anlage erfolgt. Die Maßnahme ist jedoch anzeigepflichtig. Bitte teilen Sie mir Beginn und Ende der Baumaßnahme mit. Sollten Sie jedoch die Spundwand durch ein Deckwerk ersetzen wollen, ist ein erneutes Genehmigungsverfahren notwendig. In diesem Verfahren wird die Vorlage eines Küstenmorphologischen Gutachtens erforderlich sein, das die Auswirkungen des Deckwerks auf die angrenzenden Küstenabschnitte bewertet. Voraussichtlich wird es zu einer Küstenerosion nördlich der jetzigen Spundwand in Richtung Bootssteg kommen. Dies wäre nicht tolerierbar, und eine Genehmigung könnte dann nicht ohne erhebliche Auflagen erfolgen."
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Erneuerung der Spundwand im Bereich der Schlei / Missunde, Kosel umzusetzen. Die Kosten in Höhe von 10.000 € werden anerkannt.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Erlass einer 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) |
Beschlussvorlage - 61/2016 Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen sowie aufgrund speziell gestiegener Kosten für die Klärschlammverwertung von bisher 1,79 € auf nunmehr 2,25 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen. Da über die Grundgebühren maximal die Fixkostensumme von 98.100 € finanziert werden darf, folgt hier eine leichte Gebührensenkung: Zählergröße bis Qn 2,5 von bisher 15,00 € auf 14,00 € monatlich, bis Qn 6,0 von bisher 30,00 € auf 28,00 € monatlich, über Qn 6,0 von bisher 45,00 € auf 43,00 € monatlich. Die weiteren Änderungen bzw. Neufassungen der Vorschriften §§ 12 bis 16 entsprechen der aktuellen Rechtslage. Der § 12 (9) wurde neu aufgenommen. Er regelt die Schmutzwassermenge bei nicht vorhandenen bzw. defekten Zählern. Die Schmutzwassermenge wird auf 40 m³ festgesetzt.
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 58/2016 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 120.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.829.700,- € auf nunmehr 1.949.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 88.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 695.000,- € auf nunmehr 783.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2016.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 59/2016 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,55 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 21. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her. Es ist jedoch kein Einwohner mehr anwesend.
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Gunnar Bock | Hartmut Keinberger |
Protokollführer | Bürgermeister |