N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 22.02.2017.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.36 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Silke Petersen
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Karl Walther
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kosel
  Beschlussvorlage - 1/2017
8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert
  Beschlussvorlage - 2/2017
9. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
  Beschlussvorlage - 66/2016
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 9/2017
11. Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Hülsen
  Beschlussvorlage - 5/2017
12. Kanalsanierungen im Bereich der K83 in der Ortslage Kosel
  Beschlussvorlage - 8/2017
13. Sanierung / Unterhaltung des Gehweges "Alte Landstraße" im Rahmen des Breitbandnetzausbaus
  Beschlussvorlage - 3/2017
14. Neuordnung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Ausbaus der K83 (im Ortskern)
  Beschlussvorlage - 6/2017
15. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 4/2017
16. Errichtung von Bürgermeisterbäumen
17. Umgestaltung der Parkplätze hinter der "Alten Schule"
  Beschlussvorlage - 7/2017
18. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer Tempo 30 km/h Zone im Schwansenweg von der Einfahrt Breekstücken bis zur Einfahrt Haarmoor
  Beschlussvorlage - 10/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Herr Bürgermeister Keinberger stellt den Antrag TOP 19 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Thom bedankt sich bei der Gemeindevertretung hinsichtlich der Parkplatzlösung in der der Straße Breekstücken.

Auf Nachfrage teilt Herr Bürgermeister Keinberger mit , dass die Geschwindigkeitsanzeigetafel längere Zeit nicht im Betrieb war, weil sie nach einer Beschädigung repariert wurde.

Es wird zu TOP 17 darauf hingewiesen, dass Rasengittersteine dort eine schlechte Alternative zur Herrichtung von Parkplätzen sind.

Es wird auf die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Gallbergring / Keesredder hingewiesen. Die dort vorhandene Bepflanzung behindert die Straßeneinsicht. Herr Keinberger verweist hierzu auf die stattgefundene Begehung sowie auf die Tatsache, dass sich die Bepflanzung auf Privatgrund befindet und die Gemeinde keine Möglichkeit der Handhabung hat. 

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
Frau Petersen weist auf die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Sitzungsteil hin. Diese müssen nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit in der Sitzung oder wenn eine Bekanntgabe nicht erfolgt, dann in der folgenden Sitzung bekanntgegeben werden. Herr Stöcks bestätigt die Aussage von Frau Petersen und gibt dazu noch weitere Erläuterungen.

 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Frau Riemer als Finanzausschussvorsitzende und Frau Petersen als Bau-, Wege- u. Umweltausschussvorsitzende teilen mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzungen Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Frau Rammer teilt als Ausschussvorsitzende mit, dass der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales nicht getagt hat.

Herr Wendt informiert als Vorsitzende vom Kultur- u. Partnerschaftsausschusses über den geplanten Besuch der Partnergemeinde La Meziere, wofür z. Zt. die Anreise organisiert wird.

Herr Heide informiert als Tourismusausschussvorsitzender über folgende Punkte:

- Aufstellung von großen Landschaftsrahmen als Photorahmen an der Schlei
- Selfi-Platten an Wanderwegen
- Neugestaltung des Angelflyers
- Pflanzen von sogenannten Bürgermeister-Bäumen
- Neugestaltung der Grünfläche Keesredder mit näherer Erläuterung durch Frau König,
Kosten ca. 1.500,- €

Die CDU-Fraktion dankt Herrn Zimmermann-Stock und Frau König, dass sie sich bereit erklärt haben, den Dörpspiegel wieder "aufleben" zu lassen.

Herr Ingo Wilde informiert über die stattgefundene Fraktionssitzung der FWK und wird zu den einzelnen TOP die Erklärung der Fraktion dazu abgeben.

Herr Walther, von der Fraktion "Die Grünen" infomiert über Wasserrichtlinie für die Schlei, die seit 15 Jahren besteht.

zu TOP 7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kosel
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kosel wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.   

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Kosel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
Beschlussvorlage - 66/2016
Der Gemeinde Kosel liegt ein Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde vor. Der Verein bittet um Mitfinanzierung des Unterschusses von 8.500 €.

Der Antrag liegt der Vorlage bei.    

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 9/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Hülsen
Beschlussvorlage - 5/2017
Bei einer kürzlich durchgeführten Kanalinspektion der Regenwasserleitung in Hülsen wurde festgestellt, dass die Wasserzügigkeit nicht mehr ausreichend gegeben ist. Dieser Umstand ist bedingt durch einen starken Muffenversatz im Bereich einer Straßenquerung und durch diverse komplexe Wurzeleinwüchse. In Folge dessen ist es erforderlich, die Regenwasserrohrleitung zu sanieren. Der zu schulternde finanzielle Aufwand wird seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000,00 € geschätzt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung der Rohrleitung zu veranlassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 10.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Kanalsanierungen im Bereich der K83 in der Ortslage Kosel
Beschlussvorlage - 8/2017
Der Kreis RD-Eck hat angekündigt, dass er die Kreisstraße K83 entweder 2017 oder 2018 sanieren wird. Die Gemeinde hat im vergangenen Jahr beschlossen, die Regenwasserkanäle in 2017 zu reinigen und zu inspizieren. Innerhalb der K83 ist dieses unterdessen erfolgt. Es wurden einige Schäden festgestellt, die vor der Asphaltsanierung abgestellt werden sollten. Die Abstellung ist wahrscheinlich im Wesentlichen mit grabenlosen Bauweisen möglich.
Das betraute Planungsbüro hat gerade die aus der Inspektion gewonnenen Erkenntnisse genau geprüft und den Aufwand für die Schadensbeseitigung berechnet. Die erforderliche Summe beläuft sich auf 65.000 €.
Das Planungsbüro wird Mitte / Ende Februar 2017 eine Ausschreibung für grabenlose Bauweisen in anderen Gemeinden versenden. Insgesamt sollen 6 bis 8 Maßnahmen zusammengefasst werden. In diese Ausschreibung könnten die in Kosel erforderlichen Maßnahmen integriert werden. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, bei den grabenlosen Spezialbauverfahren wirtschaftliche Preise zu erzielen, gegenüber einer Einzelausschreibung gesteigert. Zudem bietet der Planer eine übergreifende Honorarberechnung an, was zu einer Honorareinsparung von rund 25 % gegenüber einer Einzelbeauftragung führt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die erforderlichen Kanalsanierungen an Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie Grundstücksanschlussleitungen (bis an die Grundstücksgrenze) entlang der K83 durchzuführen. Der Aufwand wird geschätzt auf 65.000 €. Entsprechende Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen, die Teilnahme an einer Ausschreibung zu organisieren und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zuerteilen. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sanierung / Unterhaltung des Gehweges "Alte Landstraße" im Rahmen des Breitbandnetzausbaus
Beschlussvorlage - 3/2017
Im Hinblick auf die bevorstehende Breitbandversorgung in Kosel stellt sich im Vorfeld die Frage, ob der asphaltierte Gehweg "Alte Landstraße" wieder so hergestellt wird wie im Bestand vorhanden oder ausgepflastert werden soll. Als Hinweis sei an dieser Stelle noch bemerkt, dass sich der Kostenaufwand pro m² Fläche die Waage hält. Zusätzlich muss aber auch noch durch die Amtsverwaltung geprüft werden, ob eine Straßenausbaubeitragspflicht besteht.     

Herr Bürgermeister Keinberger erläutert kurz den Sachverhalt und die Kosten von 8.000,- €, die möglicherweise auf die Grundstückseigentümer in Form von Beiträgen aufgeteilt werden. Zur Zeit liegt noch kein Prüfergebnis hinsichtlich einer Beitragspflicht vor. Genauere Kosten liegen erst durch eine Ausschreibung vor, wofür aber die Maßnahme beschlossen werden muss.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Gehweg "Alte Landstraße" im Zuge der Verlegung der Breitbandversorgung zu erneuern.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Neuordnung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Ausbaus der K83 (im Ortskern)
Beschlussvorlage - 6/2017
Der Kreis RD-Eck hat angekündigt, dass er die Kreisstraße K83 entweder 2017 oder 2018 sanieren wird. Die K83 beginnt am Koseler Hof und führt nach Rieseby. Innerhalb der Ortslage Kosel wird der Kreis wahrscheinlich auch den begleitenden Geh- und Radweg mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Derzeit läuft die Prüfung, wer die Straßenbaulast für den Geh- und Radweg innehat. Sofern die Straßenbaulast beim Kreis ist und die Asphaltdeckenerneuerung ansteht, sind einige gemeindliche Aspekte zu überdenken.
  1. Straßenbeleuchtung
  2. Entsorgungskanäle
  3. Breitband-Leerrohrsystem
  4. Quartierskonzept
Die Punkte 2 bis 4 werden gesondert von dieser Vorlage überlegt. Allerdings gibt es ggf. Synergien in Verbindung mit Punkt 1.

Die Straßenbeleuchtung befindet sich heute nicht auf der Geh- und Radwegseite der Straße, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. Der Bürgermeister regt an, dieses zu überdenken. Es empfiehlt sich, im Zusammenhang mit der Straßensanierung des Kreises die Straßenbeleuchtung auf die Gehwegseite umzubauen. Dazu müssten vorhandene Stromversorgungskabel, die teilweise sicherlich auch die Straße kreuzen, aufgesucht werden und im Geh- und Radweg neue Kabel verlegt werden. Zudem müssten neue Masten mit zeitgemäßen sowie energiesparenden LED-Leuchtköpfen montiert werden. Dieses bietet sich insbesondere dann an, wenn in einem Rohrgraben auch gleich die Leerrohre für die Breitbandversorgung verlegt werden können. Die Kosten können erst nach einer genaueren Planung berechnet werden. Da es wohl eher nicht sinnvoll ist, die vorhandenen Maste und Köpfe wiederzuverwenden, käme eine solche Maßnahme quasi einem Neubau gleich. Im Zuge dieses Neubaus gilt es auch zu bedenken, dass es Aspekte des Straßenausbaubeitragsrechtes zu berücksichtigen gilt.  

Herr Keinberger erläutert kurz die mögliche Maßnahme und deren Notwendigkeit.

Herr Walther teilt hierzu den anwesenden Einwohnern mit, dass die Gemeindevertretung es sich nicht einfach macht, wenn sie über das Geld der Bürger entscheidet. Es ist ein schwieriger Abwägungsprozeß. Die Durchführung dieser Maßnahme hält er für sinnvoll und wichtig. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine weitergehende Planung des Neubaus dieses Teils der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Ergebnisse werden in der kommenden Gemeindevertretung vorgestellt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 4/2017
Auf der Straße von Bohnert nach Hülsen kann das anfallende Niederschlagswasser nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt werden. Hierzu ist es notwendig, die straßenbegrenzenden Banketten abzuschälen und die beiläufigen Entwässerungsgräben zu profilieren. Der durch die Bauamtsverwaltung geschätzte monetäre Aufwand zur Umsetzung der Maßnahme beträgt ca. 2.500,00 €.   

Ergänzend hierzu teilt Herr König mit, dass die Banketten in der Alten Landstraße "abgehobelt" werden müssen, da die dort durchgeführten Maßnahmen leider keinen Erfolg gezeigt haben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Unterhaltungsmaßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Errichtung von Bürgermeisterbäumen
Herr Walther berichtet, dass die Idee besteht, im Dorfanger eine Buche zu pflanzen und dazu eine Tafel aufzustellen, die auf 70 Jahre Demokratie in Kosel hinweisen. Des Weiteren sollen auf der Tafel alle Bürgermeister von Kosel seit dem Kriegsende aufgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass Herr Voß nicht auf dieser Tafel stehen möchte.

Der Tourismusausschuss wird diese Idee weiter planen und die Gemeindevertretung darüber informieren.

zu TOP 17. Umgestaltung der Parkplätze hinter der "Alten Schule"
Beschlussvorlage - 7/2017
Der Bürgermeister regt an, die Parkplätze hinter der "Alten Schule" mit Rasengittersteinen zu befestigen. Heute sind die Parkplätze mit Kieselsteinen 8/16 mm belegt.
  1. Schräg aufgestellte Parkplätze am Spielplatz der KiTa:                                                     
    Hier handelt es sich um eine Fläche von rund 85 m². Sie ist dreiseitig durch einenHochbordstein eingefasst. Um die Fläche für die Verlegung von Rasengittersteinen herzurichten, müsste der vorhandene Oberboden abgetragen und ein tragfähiges Planum profilgerecht hergerichtet werden. Die Waben der Gittersteine müssen mit sandigem Boden verfüllt und Grassaat eingesät werden. Entlang des Asphalts müsste ein geradliniger Schnitt hergestellt und ein Tiefbordstein eingebaut werden. Der Spalt zum Asphalt müsste verschlossen werden. Insgesamt muss von einem Aufwand von rund 5.500 € ausgegangen werden.
  2. Parkplätze links neben dem Kyffhäuserheim:Hier handelt es sich um eine Fläche von rund 120 m². Diese Fläche ist bereits dreiseitig durch Bordsteine eingefasst. Lediglich nach links fehlt ein Bordstein. Um die Fläche für die Verlegung von Rasengittersteinen herzurichten, müsste der vorhandene Oberboden abgetragen und ein tragfähiges Planum profilgerecht hergerichtet werden. Die Waben der Gittersteine müssen mit sandigem Boden verfüllt und Grassaat eingesät werden. Insgesamt muss von einem Aufwand von rund 7.000 € ausgegangen werden.
Wenn gewünscht, können die Parkplätze durch farbige Pflastersteine, die in die Waben der Rasengittersteine passen, seitlich markiert werden.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Parkplätze entsprechend des Vorschlags von Herrn Keinberger nicht zu befestigen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer Tempo 30 km/h Zone im Schwansenweg von der Einfahrt Breekstücken bis zur Einfahrt Haarmoor
Beschlussvorlage - 10/2017
Der evangelische Kindergarten in der Gemeinde Kosel ist nur über den Schwansenweg zu erreichen. Es ist sinnvoll in dem Bereich von der Einfahrt Breekstücken bis zur Einfahrt Haarmoor die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Herr Keinberger hält es für fraglich, ob der Antrag, dort Tempo 30 km/h einzurichten, Erfolg haben wird. Er plädiert trotzdem für die Antragstellung, weil es sich um einen Weg handelt, der von Kindergarten- und Schulkindern genutzt wird.
Herr Kastens hat Zweifel an der rechtlichen Umsetzung der Maßnahme.
Herr Wendt schließt sich der Auffassung von Herrn Keinberger an, da woanders schon ähnliche Maßnahmen umgesetzt wurden sind.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30 km/h Zone im Schwansenweg von der Einfahrt Breekstücken bis zur Einfahrt Kiel - Senkredder zu stellen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Keinberger stellt die Öffentlichkeit wieder her und informiert diese über den nicht öffentlich gefassten Beschluss.


Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer