N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 20.09.2017.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Karl Walther
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Furtner (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Silke Petersen (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Sylvia Brücker
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Eschelsmark 5 - Neubau eines Hähnchenmaststalles -
  Beschlussvorlage - 33/2017
8. Mitfahrerbank
9. Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
  Beschlussvorlage - 27/2017
10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
  Beschlussvorlage - 28/2017
11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße" im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 29/2017
12. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Am Granberg"
  Beschlussvorlage - 30/2017
13. Pflasterarbeiten am Gehweg / Alte Landstraße
  Beschlussvorlage - 32/2017
14. Änderung des Bauprogramms Straßenbeleuchtung Schwansenweg
  Beschlussvorlage - 35/2017
15. Bürgermeisterbaum
16. Erweiterte Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße 253
  Beschlussvorlage - 37/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Keinberger stellt folgende Anträge:

1. Die TOP 7 und 15 tauschen
2. Die Tagesordnung um einen neuen TOP 16 "Erweiterte Festsetzung der Ortsdurchfahrt im
Zuge der Landesstraße 253" zu erweitern
3. Die ursprünglichen TOP 16 und 17 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten

Den Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Frau von Redecker informiert die Gemeindevertretung darüber, dass über 342 schriftliche Äußerungen gegen den geplanten Hähnchenmaststall gesammelt wurden. Sie bittet die Gemeindevertretung, dieses bei ihrer Entscheidung über den Bauantrag zu berücksichtigen.

Es wird auf die sehr große Belastung der Anlieger von der "Alten Landstraße" durch die Bauarbeiten an der B 76 hingewiesen. Herr Keinberger wird auf dieses Thema im Rahmen seines Berichtes eingehen.

Im weiteren Verlauf der Einwohnerfragestunde beantwortet der Bürgermeister verschiedene kritische Fragen an die Gemeinde, hinsichtlich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum geplanten Hähnchenmastbetrieb.    

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
Herr König fragt, wer die Kosten für die Wiederherstellung der "Alten Landstraße" trägt. Herr Keinberger verweist hierzu auf seinen folgenden Bericht.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Finanzausschuss, Kultur- und Partnerschaftsausschuss und Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales erfolgen keine Mitteilungen, da diese nicht getagt haben.

Die Tagesordnungspunkte aus der letzten Sitzung vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Herr Heide informiert aus der letzten Sitzung des Tourismusausschusses über folgende Punkte:

- Landschaftsbilderrahmen werden nächstes Jahr in Missunde an der Fähre und in Bohnert
beim FWGH aufgestellt
- Angelflyer werden neu erstellt
- Zu den Punkten "Bürgermeisterbaum" und "Mitfahrerbank" sollen heute Beschlüsse gefaßt
werden


Aus den Fraktionen der CDU und FWK erfolgen keine Mitteilungen.

Herr Karl Walther von der Fraktion "Die Grünen" verweist auf die letzte Bauausschusssitzung. Dort hat das Amt, seiner Auffassung nach, auf die Beratungen stark Einfluss genommen, um die eigene Position durchzusetzen. Diese Vorgehensweise steht dem Amt nicht zu.

zu TOP 7. Eschelsmark 5 - Neubau eines Hähnchenmaststalles -
Beschlussvorlage - 33/2017
Mit Datum vom 04.08.2017 hat der Bauherr, Herr Tobias Hansen, einen Bauantrag für den "Neubau eines Hähnchenmaststalles" beim Amt Schlei-Ostsee eingereicht. Geplant ist eine Anlage mit 29.600 Tierplätzen, die das Einkommen des bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes auf dem Grundstück "Eschelsmark 5" im Ortsteil Bohnert stärken soll. Dieser neue Betriebszweig wird in der Betriebsbeschreibung als Ausgleich für die schwankenden Erlöse im Ackerbau bezeichnet.

Geplant ist ein ca. 21 x 81 m großer Mastbetrieb in Verblendmauerwerk und einer Eindeckung aus Wellfaser-Zementplatten. Die Anlage mit Satteldach wird eine Höhe von ca. 7,50 m erreichen.

Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Kosel ist für das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und ist demgemäß als sog. Außenbereich zu betrachten. Nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Dieses sog. privilegierte Bauvorhaben erfüllt die genannten Kriterien, sodass ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens baurechtlich nicht begründet werden kann.

Diesbezüglich wurde auch Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gehalten. Auch von dort aus werden keine bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Versagungsgründe gesehen, sodass die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt werden wird. 

Herr Bürgermeister Keinberger erläutert den Sachverhalt und informiert ausführlich darüber, wie der Antrag baurechtlich zu beurteilen ist. Es handelt sich um ein priviligiertes Vorhaben, dem keine Versagungsgründe entgegenstehen.

Herr Wendt ist der Auffassung, dass die Priviligierung gegenüber den öffentlichen Belangen nachrangig zu betrachten ist. Hierzu geht Herr Kastens insbesondere auf den § 35 Abs. 3 BauGB ein. Gemäß seiner Interpretation hat die Gemeinde danach rechtlich die Möglichkeit, ihr Einvernehmen zu versagen.

Frau Brücker von der Verwaltung teilt mit, dass dieser Antrag nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, weil es sich um ein priviligiertes Vorhaben handelt. Herr Heide unterstützt die rechtliche Beurteilung des Amtes. Die Korrektheit der Burteilung des Antrags durch das Amt wurde ihm von der Bauaufsicht des Kreis bestätigt.

Hinsichtlich der Abwägung zwischen dem priviligierten Vorhaben und der Belange der Öffentlichkeit entsteht innerhalb der Gemeindevertretung eine kontroverse Diskussion. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des Hähnchenmaststalles zu erteilen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Mitfahrerbank
Herr Heide erläutert kurz das Prinzip einer Mitfahrerbank. Die Schilder geben den Zielort an. Richtung Kappeln, Schleswig, Eckernförde, Fähre. Der Standort der Bank wäre die Grünfläche auf dem Feuerwehrvorplatz. Die Kosten liegen zwischen 500,00 € und 1000,00 €. Der Tourismusausschuss hat einstimmig der Gemeindevertretung empfohlen, die Maßnahme umzusetzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die v. g. Maßnahme umzusetzen.
 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufhebung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
Beschlussvorlage - 27/2017
Am 12.07.2007 fasste die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel. Am 01.12.2010 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Aufgrund von Problemen bei der Erschließung wurde der Bebauungsplan nie bekannt gemacht und somit auch nicht wirksam.

Zwischenzeitlich ist ein neuer Vorhabenträger an die Gemeinde herangetreten. Er beabsichtigt zusammen mit einem weiteren Vorhabenträger die Erschließung des Baugebietes umzusetzen. Da das Verfahren seit 2010 schwebend unwirksam ist, müssten die Verfahrensschritte der Beteiligung und Abwägung wiederholt werden.

Aufgrund der Gesetzesnovellierung des Baugesetzbuches (BauGB) ist es nunmehr möglich bis zum 31.12.2019 Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen (§ 13 b BauGB). Nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landesplanung wäre das Verfahren nach § 13 b BauGB in diesem Fall möglich. Vorher muss jedoch der alte Satzungsbeschluss aufgehoben werden. 

Beschluss:
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"* wird aufgehoben. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße"
Beschlussvorlage - 28/2017
Siehe Beschlussvorlage 27/2017. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Alte Landstraße"* wird der Bebauungsplan Nr. 12 im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit den Vorhabenträgern zu schließen.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 b BauGB abgesehen werden.
  6. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. §§ 13 b i. V. m 13 a (2) i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße" im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 29/2017
Siehe Beschlussvorlage 27/2017. 

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Alte Landstraße" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Am Granberg"
Beschlussvorlage - 30/2017
Im letzten Quartal wurde über den Antrag auf Bauleitplanung für den Bereich "Am Granberg" beraten. Die Gemeindevertretung hatte beschlossen ein Beratungsgespräch mit dem Planungsbüro Springer zu führen, bei dem der Bürgermeister, die Bauausschussvorsitzende, der Finanzausschussvorsitzende und der Fraktionsvorsitzende von den Grünen anwesend sein sollten.

Dieses Gespräch hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die Fraktionsvorsitzenden wollten im Nachgang noch einmal innerhalb der Fraktionen hierüber beraten.

Nunmehr soll über den Antrag des Vorhabenträgers auf Durchführung einer Bauleitplanung entschieden werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, für den Bereich "Am Granberg" keine Bauleitplanung zu betreiben. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Pflasterarbeiten am Gehweg / Alte Landstraße
Beschlussvorlage - 32/2017
Es ist angedacht, einen bislang asphaltierten Wegeabschnitt von ca. 45 m Länge auszupflastern. Dieser Wegeabschnitt befindet sich im Kreuzungsbereich Schwansenweg / Alte Landstraße, gegenüber des Koseler Hofes. Die Gesamtfläche des zu sanierenden Gehweges beträgt ca. 65 m². Ein bereits eingeholtes Angebot einer Fachfirma schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 4.699,59 € für alle zur Umsetzung erforderlichen Arbeiten.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Änderung des Bauprogramms Straßenbeleuchtung Schwansenweg
Beschlussvorlage - 35/2017

In der Gemeindevertretung am 10.05.2017 wurde beschlossen, einen Teil der Straßenbeleuchtung vom Koseler Hof entlang des Schwansenwegs bis zur Hausnummer 32a zu erneuern. Als Bauprogramm wurde die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels und die Erneuerung von 13 Leuchten beschlossen. Nachdem die Kabelverlegearbeiten nunmehr eingewiesen und die genauen Leuchtenstandorte unter Berücksichtigung von Grundstückszufahrten, Straßeneinmündungen, Kurven und Bewuchs festgelegt wurden, hat sich herausgestellt, dass die Aufstellung von 15 Leuchten sinnvoll ist. Zudem regen der Bürgermeister und einige Gemeindevertreter an, auch die Laternen zwischen der Hausnummer 32a und dem Ortsausgang zu erneuern, damit der Schwansenweg hinsichtlich der Beleuchtung ein einheitliches Erscheinungsbild bekommt. Tatsächlich würde das Straßenbeleuchtungskabel entlang der Trasse von der Au bis zum Ortsausgang nicht erneuert, weil dort keine Synergie einer Mitverlegung mit Breitbandleerrohren zu erzielen ist.

Somit würde sich die Anzahl der zu erneuernden Laternen von 13 auf (13+2+5=) 20 erhöhen. Infolge einer erheblichen Kosteneinsparung bei den Tiefbauarbeiten kann vermutet werden, dass die bereits bewilligten und im Nachtragshaushalt bereitgestellten Mittel ausreichen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der im Sachverhalt geschilderten Änderung des Bauprogramms zuzustimmen. Statt 13 werden nunmehr 20 Laternen mit LED-Technik erneuert.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bürgermeisterbaum
Herr Heide teilt mit, dass als Bürgermeisterbaum die Eiche Ecke Haarmoor/Alte Landstraße genommen werden soll. Die Eiche ist bislang ungewidmet. Als Widmung wird vorgeschlagen: Baum der kommunalen Demokratie zu Ehren der Bürgermeister und ihrer jeweiligen Gemeindevertretungen. Es folgen die Namen der Bürgermeister mit ihren Amtszeiten. Dabei wird nur die Zeit nach dem 2. Weltkrieg berücksichtigt. Der Tourismusausschuss hat der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, die Maßnahme umzusetzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die v. g. Maßnahme umzusetzen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erweiterte Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße 253
Beschlussvorlage - 37/2017
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) hat die Ortsdurchfahrtgrenzen von Kosel im Zuge der Landesstraße 253 überprüft.
Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die Ortsdurchfahrt (OD) in der Ausdehnung von der Einmündung der Landesstraße 179 und der Kreisstraße 83 bis zum südlichen Ende der Eckausrundung der Straße Rewerkoppel neu festzusetzen (siehe anliegender Lageplan).
Hierzu wird die Gemeinde mit anliegendem Schreiben vom 13.09.2017 angehört. Bedenken gegen die Neufestsetzung sind eingehend zu begründen.
Die bisherige OD-Grenze entspricht nicht mehr den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes und den geltenden OD-Richtlinien.
Mit der Neufestsetzung erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde auf einer zusätzlichen Länge von ca. 65 m auf die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung.
Als Tag der Übernahme wird der 01.10.2017 vorgeschlagen.
 

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt sich mit der erweiterten Festsetzung der OD der L 253 wie beschrieben ab 01.10.2017 einverstanden. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Keinberger informiert die Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.


Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer