N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 10.08.2017.

Sitzungsort:  im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreterin Silke Petersen
2. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Karl Walther
1. stellv. Bürgermeister Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Furtner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Uwe Brückner
Gast Thomas Hinrichs
Gast Henning Willers

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
7. Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung in der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 22/2017
8. Erweiterte Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 83
  Beschlussvorlage - 31/2017
9. Auswahl Straßenleuchten für den Schwansenweg
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Keinberger beantragt, die Tagesordnung um einen neuen öffentlich zu beratenden TOP 8 "Erweiterte Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 83" zu erweitern.
Diesem Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, zugestimmt.

Herr Kastens beantragt, den bisherigen TOP 8 hinsichtlich der Auftragsvergabe nicht öffentlich zu beraten und zur Auswahl der Lampen öffentlich zu beraten. Hintergrund für die öffentliche Beratung ist die Auswahl des Lampentyps sowie des LED-Lichts, da dieses u. a. Insektenfeindlich sein kann.
Diesem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, zugestimmt.

Herr Keinberger beantragt, die neuen TOP 10 und 11 nicht öffentlich zu beraten. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen
Es erfolgen keine Anfragen und Anregungen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Herr Keinberger macht darauf aufmerksam, dass es sich beim TOP 11 um den Schwansenweg handelt und nicht um die Dorfstraße, die im Ortsteil Bohnert ist. Selbiges gilt auch für die heutigen TOP 9 und 10.

zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden erfolgen nicht, da die Ausschüsse nicht getagt haben.

Frau Petersen macht auf Probleme mit Hunden an der Badestelle am Langsee aufmerksam, weil diese nicht angeleint sind und dort ihre Exkremente hinterlassen.

Herr Wendt berichtet kurz über den stattgefundenen Besuch der Partnergemeinde La Mézière, der sehr harmonisch war. Der Gegenbesuch aus Frankreich wird vom 27.07. - 04.08.2017 sein.

Herr Walther verweist auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen durch den Bürgermeister gem. der Hauptsatzung der Gemeinde. In schwierigen Fällen hat der Bürgermeister sich abgestimmt. In einem speziellen Fall ist es leider nicht so erfolgt. Er bittet darum, dass weiterhin schwierige Fälle gemeinsam abgestimmt werden. 

zu TOP 7. Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung in der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 22/2017
Mit Datum vom 08.02.2017 hat die Firma Brückner Rohrtechnik GmbH, Mehlbydiek 31-33, 24376 Kappeln, einen Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung in der Gemeinde Kosel bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gestellt. Es handelt sich dabei um die Flurstücke 21/1 und 104, Flur 2, Gemarkung Kosel in der Gemeinde Kosel, für die mit dem Az. 67.22.09-2/03 am 09.12.2003 eine Kiesabbbaugenehmigung befristet bis zum 31.12.2017 genehmigt wurde. Auf dieser Fläche von ca. 13,6 ha, werden nachdem der Oberboden abgeschoben und zu einem Wall im Süden und Westen aufgeschüttet und gelagert wird, im Trockenabbauverfahren Sand und Kies abgebaut.

Zur Sicherung des Betriebsstandortes ist eine Erweiterung der Abbaufläche vorgesehen. Zum einen, um die vorhandenen Rohstoffe soweit wie möglich für die Bauwirtschaft nutzbar zu machen und zum anderen, um den Betriebsstandort im Nahbereich von Eckernförde und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze für die nächsten 15 Jahre zu sichern. Es handelt sich dabei um das nördlich angrenzende Flurstück 287, Flur 2, Gemarkung Kosel, mit einer Netto-Abbaufläche von ca. 66.900 m². Die Gesamtfläche des Abbauareals wird eine Größe von ca. 21,1 ha betragen.

Bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen für die Erweiterung der Abbaufläche durch das Planungsbüro Springer aus Busdorf wurden folgende übergeordnete Pläne und Ausarbeitungen berücksichtigt bzw. verwendet (entsprechende Planzeichnungen sind als Anlage beigefügt):
  • Landesentwicklungsplan (2010)
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (2000)
  • Regionalplan für den Planungsraum III (2000)
  • Flächennutzungsplan (1971) und Landschaftsplan (1998) der Gemeinde Kosel

Der Abbau erfolgt auf der Erweiterungsfläche im Trockenabbau per Radlader. Die Abbaurichtung wird entsprechend der Inhalte des 2016 neuaufgestellten schalltechnischen Gutachtens von Osten nach Westen ablaufen, um die hohe Abbauwand als zusätzlichen Schallschutz in Richtung Kosel zu nutzen. Gemäß Gutachten werden keine zusätzliche Emissionen erfolgen, nur der zeitliche Horizont der Abbautätigkeiten verändert sich durch die Erweiterung der Abbaufläche.
Die vorgesehene mobile Siebanlage wird in einem Mindestabstand von 400 m zu den bewohnten Gebäuden stehen.
Der Abtransport der Rohstoffe erfolgt wie bisher über die südöstlich gelegene Zufahrt zur „Alten Landstraße“. Dabei wird mit einer Maximalbelastung von 140 LKW-Fahrten/Tag gerechnet. Der Abtransport wird nicht durch die Ortschaft Kosel erfolgen.
Der Standort der Waschanlage mit den dort vorhandenen Einrichtungen wird weiterhin im Nordosten des Flurstücks 21/1 genutzt.
Die Abbauzeiten liegen wochentags zwischen 6.00 h und 17.00 h, am Samstag zwischen 7.00 h und 13.00 h.

Die derzeitige Abbaufläche ist entsprechend der Genehmigung vom 09.12.2003 als Sukzessionsfläche vorgesehen. Dieses Ziel wird im Grundsatz auf der bisherigen Abbaufläche weiter verfolgt. Ziel der Gestaltungsmaßnahmen für die nördliche Erweiterungsfläche ist die Wiedernutzbarmachung dieser Fläche für die Landwirtschaft.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich durchführbar ist. Die ausreichende Erschließung ist weiterhin gesichert und die besondere Zweckbestimmung, hier das Kies-und Sandvorkommen, ist gegeben. Im Rahmen der öffentlichen Belange ist anzumerken, dass die Genehmigung für den Kies- und Sandabbau bereits einmal erteilt wurde. Dass den Darstellungen des Flächennutzungs- (1971) sowie des Landschaftsplanes (1998) der Gemeinde Kosel widersprochen wird, lässt sich damit begründen, dass die übergeordneten Planungen, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen sind, jüngeren Datums sind (2000 und 2010).

Gemäß Antragstellung handelt es sich um eine Verlängerung einer bereits erteilten Kiesabbaugenehmigung plus einer Erweiterungsfläche. Bereits im Jahr 2008 wurde eine Anfrage bezüglich dieser Flächenerweiterung gestellt. Dieser wurde seinerzeit von der Gemeinde Kosel bereits grundsätzlich zugestimmt.  

Herr Bürgermeister Keinberger trägt die Vorlage den Anwesenden vor.


Herr Walther erklärt, dass die Fraktion der Grünen dem Antrag aus 3 Gründen nicht zustimmen wird:
1.
Kosel hat schon viele Abbauflächen. Der Kiesabbau ist schädlich für das Grundwasser.

2.
Die Gefahr von großen Kieskuhlen ist, dass nach Ende des Abbaus Begehrlichkeiten entstehen, diese als Mülldeponie zu nutzen.

3.
Die Verfüllung soll mit unbelastetem Boden erfolgen. In einer Nachbargemeinde erfolgte die Verfüllung mit schlechtem Boden. Hierzu legt Herr Walther eine Bodenprobe vor.

Abschließend stellt er fest, dass Kosel sein Soll in Sachen Kiesabbau schon erfüllt hat.

Herr Willers vom Kreis Rendsburg-Eckernförde (Genehmigungsbehörde für den Antrag) teilt Folgendes mit:
1.
Der Abbau darf nur bis zu 2 Meter über dem Grundwasser erfolgen.

2.
Der Kiesabbau ist vom Kreis in professioneller Form gewollt.

3.
Der vorliegende Antrag ist genehmigungsfähig.

4.
Grundwassermessstellen sind schon vorhanden und sind beprobbar.

5.
Eine Verfüllung mit schlechtem Boden, wie die vermeintliche Probe aus der Nachbargemeinde, darf nicht sein


Frau Petersen spricht sich ebenfalls gegen eine Zustimmung des Antrages aus, da ihrer Auffassung nach auf die Firmen hinsichtlich der Renaturierung kein Verlass ist.


Herr Kastens verweist auf mögliche Gefahren durch den Kiesabbau.


Herr Hinrichs vom Plannunsbüro Springer informiert darüber, dass die Genehmigung zum Kiesabbau zunächst nur für 10 Jahre erteilt wird.


Frau Riemer teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen wird, aber bestimmte Punkte müssen vertraglich gereglt werden:
1.
Keine Deponie nach Ende des Abbaus

2.
Zeitplan für die Renaturierung muss vorgelegt werden

3.
Prüfung der Lärmbelästigung

4.
Die Ausfahrt muss anders als im Antrag gestaltet werden.

Die Pro- und Contra-Argumente werden innerhalb der Gemeindevertretung kontrovers diskutiert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung zu erteilen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erweiterte Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 83
Beschlussvorlage - 31/2017
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) hat die Ortsdurchfahrtgrenzen von Kosel im Zuge der Kreisstraße 83 überprüft.
Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die Grenze der Ortsdurchfahrt (OD) von bisher Höhe des Grundstücks Schwansenweg 32 a bis zum nördlichen Ende der Zufahrt Schwansenweg 44 in einer Länge von ca. 150 m zu erweitern (siehe anliegender Lageplan).
Hierzu wird die Gemeinde mit anliegendem Schreiben vom 01.08.2017 angehört. Bedenken gegen die Neufestsetzung sind eingehend zu begründen.
Die bisherige OD-Grenze entspricht nicht mehr den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes und den geltenden OD-Richtlinien.
Mit der Neufestsetzung erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde auf die zusätzliche Strecke für die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung.
Als Tag der Übernahme wird der 01.10.2017 vorgeschlagen.

Herr Bürgermeister Keinberger erläutert kurz den Hintergrund zu diesem TOP und den Sachverhalt.

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt sich mit der erweiterten Festsetzung der OD der K 83 wie beschrieben ab 01.10.2017 einverstanden.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Auswahl Straßenleuchten für den Schwansenweg
Hierzu verweist Herr Keinberger auf die Vorlage 23/2017 hinsichtlich des Lampentyps, auf den sich die Gemeinde im Rahmen der Auswahl der Straßenlaternen für das Baugebiet Rewerkoppel festgelegt hat. Dieser Lampentyp soll in der Gemeinde fortgeführt werden.
Herr Kastens erläutert den Anwesenden die Problematik hinsichtlich der Art des Lichts auf die Einflussnahme auf nachtaktive Insekten. Weiss-warmes LED-Licht hat keine negativen Auswirkungen auf die Insekten. Aufgrund des erheblichen Rückgangs an Insekten sollte die Gemeinde auf solche Punkte achten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorgestellte Leuchte mit weiss-warmen LED-Licht zu wählen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Der Bürgermeister informiert die Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.


Hartmut Keinberger  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer