Sitzungsort: | im Landgasthaus Koseler Hof, Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock |
Gemeindevertreter Dirk Christiansen |
Gemeindevertreter Michael Furtner |
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide |
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens |
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Torsten König |
Gemeindevertreter Karl Naeve |
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
Gemeindevertreter Winfried Vogt |
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß |
Gemeindevertreter Robert Metzler (entschuldigt ) |
Verwaltung Gunnar Bock |
Ausschussvorsitzender Egon Bülow |
Ausschussvorsitzender Ingo Wilde |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 13.01.2010 |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
6. | 2. Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 18/2008 | |
7. | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 19/2008 | |
8. | Gestaltung des Feuerwehrvorplatzes |
Beschlussvorlage - 1/2010 | |
9. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung |
10. | Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 76 und im Schwansenweg |
11. | Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kosel sowie Ernennung |
Beschlussvorlage - 5/2010 | |
12. | Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung. |
Beschlussvorlage - 8/2010 | |
13. | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung. |
Beschlussvorlage - 9/2010 | |
14. | Anträge und Anfragen |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
19. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Der Bürgermeister beantwortet die entsprechende Frage eines Bürgers nach der Zuständigkeit für die Gullireinigung dahin gehend, dass die Schleswag Abwasser GmbH hierfür zuständig sei. Die Frage nach der gewünschten Fahrradwegmarkierung in Straßeneinmündungsbereichen zum Schwansenweg beantwortet LVB Bock wie folgt: „Bezüglich der Ausweisung von Fahrradwegen in geschlossenen Ortslagen beabsichtigt das Land, neue Richtlinien festzulegen. Vorgesehen ist, Innerortsfahrradwege nur noch an besonders stark frequentierten Straßen auszuweisen. Ansonsten sollen reine Gehwege ausgewiesen werden. Der Fahrradfahrer soll sodann innerorts die Straße benutzen. Begründet wird dies mit den vielerorts zu schmalen Fahrradwegen in geschlossenen Ortslagen, die häufig keinen gefahrlosen Begegnungsverkehr ermöglichen. Für reine Gehwege soll keine Farbmarkierung erfolgen, so dass die Verkehrsaufsicht insgesamt noch abwartet, bis die Landesvorgaben geklärt sind.“
|
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Wunsch, den TOP „Änderung des Namens des Fremdenverkehrsausschusses“ auf die Tagesordnung zu setzen, ist lt. LVB Bock nicht möglich, da dies eine Änderung der Hauptsatzung erfordert. Die Angelegenheit „Änderung der Hauptsatzung“ wird auf der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung genommen. Der Bürgermeister wird im nichtöffentlichen Teil unter dem neuen TOP18 Mitteilungen machen.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 13.01.2010 |
Es liegen keine Änderungsanträge vor.
|
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters liegt der Niederschrift als Anlage bei. Die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihren Ausschüssen. Der „Fremdenverkehrsausschussvorsitzende“ Heide stellt die neue Rad- und Wanderkarte der Gemeinde dar, die von der GV zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
|
zu TOP 6. | 2. Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 18/2008 Soweit die Aufgabe der Klärschlammabfuhr aus Hauskläranlagen auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen wird, sind die entsprechenden Regelungen der Abwasserbeseitigungssatzung aufzuheben, um doppelte Satzungsregelungen (beim Amt und bei den Gemeinden) zu vermeiden.
|
Beschluss: Folgende Satzung wird beschlossen: 2. Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kosel (Abwasserbeseitigungssatzung)vom 28.03.2001 Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung Schleswig Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 57) i. V. m. den §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein (LWG) vom 06.01.2004 ( GVOBl. Schl.-H. Seite 8) in den z. Z. gültigen Fassungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel in ihrer Sitzung am 17.03.2010 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die §§ 13, 14, 15 (III. Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Abwasserbeseitigung aus Grundstückskläranlagen) entfallen. § 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. L.S. Kosel, 17.03.2010 Zimmermann-Stock (Bürgermeister)
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 19/2008 Soweit die Aufgabe der Klärschlammabfuhr aus Hauskläranlagen auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen wurde, sind die entsprechenden Regelungen der Abwasserabgabensatzung aufzuheben, um doppelte Satzungsregelungen (beim Amt und bei den Gemeinden) zu vermeiden. Die Satzungsregelungen der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung waren in der bisherigen Abgabensatzung derart mit denen der zentralen Schmutzwasserbeseitigung „verwoben“, dass eine Neufassung sinnvoll erscheint. Mit Ausnahme der genannten Aufhebungserfordernisse wurden inhaltlich keine Veränderungen vorgenommen.
|
Beschluss: Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kosel (Abwasserabgabensatzung) wird beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Gestaltung des Feuerwehrvorplatzes |
Beschlussvorlage - 1/2010 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2009 beschlossen, die Umgestaltung des Feuerwehrplatzes durchzuführen. Der Fremdenverkehrsausschuss wurde beauftragt, einen Vorschlag für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung auf der Grundlage der eingereichten Entwürfe zu erarbeiten.
|
Ausschussvorsitzender Heide erläutert die Planung des Ausschusses, die die Zustimmung der Gemeindevertretung findet.
|
Beschluss: |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung |
Es liegen noch keine ausreichenden Ergebnisse vor, weshalb die Angelegenheit zurückgestellt wird.
|
zu TOP 10. | Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 76 und im Schwansenweg |
Der Bürgermeister zitiert eine Verfügung des Landrates des Kreises Rendsbug-Eckernförde, wonach bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 76 ein Ortstermin einer Unfallkommission (Straßenverkehrsbehörde, Polizeidirektion und Straßenbauverwaltung) unter Beteiligung der Gemeinde und des Amtes stattfinden soll. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Schwansenweg (30 km/h) wurde abgelehnt.
|
zu TOP 11. | Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kosel sowie Ernennung |
Beschlussvorlage - 5/2010 Die Freiwillige Feuerwehr Kosel hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 15.01.2010 Herrn Stefan Ruch zum stellv. Ortswehrführer gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Stefan Ruch zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kosel zu. Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Stefan Ruch zum stellv. Ortswehrführer vor.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung. |
Beschlussvorlage - 8/2010 Die Freiwillige Feuerwehr Bohnert hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23.01.2010 Herrn Matthias Kühne zum stellv. Ortswehrführer gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Kühne zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert zu. Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Matthias Kühne zum stellv. Ortswehrführer vor.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert sowie Ernennung. |
Beschlussvorlage - 9/2010 Die Freiwillige Feuerwehr Bohnert hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23.01.2010 Herrn Manfred Hansen zum Ortswehrführer gewählt. Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
|
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Manfred Hansen zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bohnert zu. Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Manfred Hansen zum Ortswehrführer vor.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Anträge und Anfragen |
Es werden keine Anträge oder Anfragen gestellt.
|
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 19. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.
|
Heinz Zimmermann-Stock | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |