N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 01.09.2010.

Sitzungsort:  im Landgasthaus Koseler Hof, Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Dirk Christiansen
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Robert Metzler
Gemeindevertreter Karl Naeve
1. stellv. Bürgermeisterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Winfried Vogt
2. stellv. Bürgermeister Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Protokollführerin Bianka König
Ausschussvorsitzender Egon Bülow
Gast Hans-Joachim Fischer
Ausschussvorsitzender Ingo Wilde
7 anwesende Bürger
Herr Steinmetz von der Eckernförder Zeitung
Herr Sieg von den Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 03.05.2010
5. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 15/2010
8. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel - Baugebiet "Südlich der Alten Landstraße" -
1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen/
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 26/2010
9. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel - Baugebiet "Südlich der Alten Landstraße" -
2. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 27/2010
10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel
  Beschlussvorlage - 16/2010
11. Winterdienst in der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 19/2010
12. Heizungsumrüstungen "Koseler Hof" und "Alte Schule Kosel"
  Beschlussvorlage - 20/2010
13. Erlass einer neuen Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 25/2010
14. Erlass einer neuen Geschäftsordnung
  Beschlussvorlage - 24/2010
15. Unterhaltung der Plattenwege
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, die Presse, Gunnar Bock vom Amt Schlei-Ostsee, den Planer Herrn Hans-Joachim Fischer sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindevertretung ist mit 13 Mitgliedern anwesend und damit beschlussfähig.
Der Bürgermeister überreicht Karl Naeve anlässlich seiner silbernen Hochzeit einen Blumenstrauß und gratuliert im Namen der Gemeindevertretung.


zu TOP 2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Herr Jacobsen fragte nach dem Winterdienst in Hülsen und Bohnertfeld. Können dort nicht wieder die Schneezäune aufgebaut werden, um Kosten zu sparen. Der Bürgermeister verspricht, es bis zur nächsten Sitzung zu klären. Herr Link erklärt, dass die Schneezäune zuviel Arbeit machen. Herr Buck macht eine Anmerkung über die Leitung Fleckeby/Kosel von der Telekom. Damals wurden uns falsche Angaben gemacht. Damals sollte die Verlegung 350.000,00 EUR kosten. Der Bürgermeister erklärt, dass man in das vorhandene Leerrohr Glasfaserkabel geschossen hat. Die Gemeinde muss ca. 20.000,00 EUR tragen.
Es liegen keine weiteren Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner vor.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister berichtet.
CDU Fraktion beantragt, einen weiteren TOP unter 15 aufzunehmen wegen der Unterhaltung der Plattenwege in der öffentlichen Sitzung. Alle anderen TOP verschieben sich eine Ziffer weiter nach hinten.
Im nichtöffentlichen Teil soll über eine Personalangelegenheit gesprochen werden (TOP 21). Weiterer Antrag Pachtangelegenheiten (TOP 22)
TOP 23: Anträge und Anfragen (nichtöffentlich)
Es liegen keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vor.
Die beantragten TOP’s werden genehmigt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 03.05.2010
GV Voß erklärt zu BV 10/2010 des letzten Protokolls, dass nur Landwirte aufgefordert werden sollten, die in der Gemeinde wohnen. Es stehen Landwirte verzeichnet, die nicht in der Gemeinde wohnen.
GV Voß erklärt zu TOP 12 Abwasserentsorgung Hülsen des letzten Protokolls, dass der Entwurf nicht vorlag. Der Text war nicht ausreichend. Der letzte Absatz muss gestrichen werden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Absatz zu streichen.

Weitere Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 03.05.2010 wurden nicht gestellt.
Sie wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister erstattet seinen Bericht gemäß Anlage zum Protokoll.
GV Keinberger erstattet seinen Bericht, Halbzeit der Wahlperiode und ergänzt die Ausführungen des Bürgermeisters.
GV Christiansen erstattet seinen Bericht und lobt das Klima in der gesamten Gemeindevertretung. Es wird fraktionsübergreifend gearbeitet.
GV Riemer erklärt, dass der Finanzausschuss nicht getagt hat, der Schulverband ebenfalls nicht. Herr Bülow erstattet seinen Bericht aus dem Bau-, Wege- und Umweltausschuss und erklärt, dass diese Themen heute ebenfalls auf der Tagesordnung stehen.
Der Jugend- und Sportausschuss, der Beirat der Kinderstube, der Kultur- u. Partnerschaft, der Sozialausschuss und auch der Tourismusausschuss haben nicht getagt.
GV Christiansen berichtet vom Besuch der Franzosen hier in Kosel.
GV Heide möchte 5 große Ständer mit Wegekarte unserer Dörfer anschaffen und aufstellen. Es wird nichts kosten. Es wird gesponsert. Er gibt weitere Erklärungen hierzu ab. Der Feuerwehrvorplatz soll in mehreren Bauabschnitten gemacht werden. Er gibt weitere Erklärungen hierzu ab. Der 1. Bauabschnitt wird in der nächsten Woche beginnen. 


zu TOP 6. Anträge und Anfragen

GV Furtner merkt an, dass die Wanderwegeschilder kaputt sind.
GV König fragt nach der in Bohnert – Eschelsmark abgesunkenen Abfahrt an. Wie weit sind die Arbeiten? Der Bürgermeister erklärt, dass der Anwohner dort asphaltieren wird. Das ist in Arbeit.
Der Bürgermeister legt einen Antrag einer dänischen Organisation für die Aufstellung von Kleidercontainern vor. Bedenken von GV Keinberger. GV Kastens erklärt, dass diese Container immer sehr überfüllt sind und das sehr schlimm aussieht. Ist nicht vorbildlich. GV Christiansen erklärt ebenfalls seine Bedenken. Das Amt sollte recherchieren, was das für eine Organisation ist. Der Antrag soll in den Bauausschuss gegeben werden. GV Keinberger gibt zu bedenken, dass der Vorplatz geändert werden soll und man doch schon genug Container dort hat.
Die Sache wird in den Bauausschuss abgegeben.
Der Bürgermeister gibt weitere Erklärungen zu Mitgliedschaften in Vereinen ab.


zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 15/2010

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Kosel zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2009.

GV Furtner erstattet seinen Bericht und beantragt die Abstimmung.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel - Baugebiet "Südlich der Alten Landstraße" -
1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen/
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 26/2010

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kosel und die Begründung
haben in der Zeit vom 12.07.2010 bis 13.08.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.06.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Verfahrensbeteiligungen erfolgten am 02.10.2007 (frühzeitige Behördenbeteiligung) und am 24.11.2008. Die frühzeitge Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 08.09.2008 durchgeführt. Eine landesplanerische Stellungnahme liegt vor vom 30.10.2007.



Der Bürgermeister erteilt Herrn Fischer das Wort.
Herr Fischer erläutert anhand einer Karte nochmals die eingegangenen Stellungnahmen und die Notwendigkeit einer erneuten Auslegung.


Beschluss:

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen B-Planes Nr. 12 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Fischer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
TöB-Beteiligung zum einfachen B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Kosel
„Südlich Alte Landstraße“
Erneute öffentliche Auslegung vom 12.07. - 13.08.2010
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
Niederlassung Heide
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
02.07.2010
keine
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
 
 
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst.
Zweigniederlassung Flensbg.
16.07.2010
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch LBV-SH
 
 
12.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
 
 
17.
Forstamt Schleswig
01.07.2010
keine
18.
Archäologische Landesamt
02.07.2010
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Staatl. Umweltamt Kiel
20.07.2010
keine
21.a
Amt für ländliche Räume Kiel
 
 
23.
Herrn Landrat des
Kreises Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
05.08.2010
(Bauen,Planen, Umwelt)
05.08.2010
(U. Wasserbeh.)
s. Stellungnahme


s. Stellungnahme

24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
26.
Handwerkskammer
03.08.2010
keine
27.
Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen
12.08.2010
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
14.07.2010
keine
32.
Wasser-u. Bodenverband
„Koseler Au“
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)

 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
 
Stellungnahme folgt
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.-
03.08.2010
keine
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 - Landesplanung
 
 
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten,
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrsaufsicht)
Techniker im Hause
30.06.2010
keine

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
55.
Gemeinde Rieseby
28.06.2010
keine
61.
Gemeinde Gammelby
07.07.2010
keine
62.
Gemeinde Fleckeby
02.08.2010
keine
65.
Gemeinde Windeby
30.06.2010
keine

Private Einwendungen/ Stellungnahmen hat es nicht gegeben.
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel - Baugebiet "Südlich der Alten Landstraße" -
2. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 27/2010

Durch die Stellungnahme des Kreises vom 05.08.2010 ergibt sich ein neuer Sachverhalt, so dass eine weitere erneute Auslegung der Entwurfsplanung erforderlich wird.


Der Bürgermeister erteilt wiederum Herrn Fischer das Wort.
Herr Fischer gibt weitere Erklärungen ab.


Beschluss:

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  1. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind an der Planaufstellung erneut zu beteiligen sowie der Entwurf des B-Planes und die Begründung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  1. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel
Beschlussvorlage - 16/2010

Herr Andresen wurde gebeten, die Fakten zum Thema Straßenbeleuchtung zusammenzutragen. Herr Voigt und Herr Ebel hatten sich bereit erklärt, in ALK-Plänen die Lampenstandorte in den unterschiedlichen Ortsteilen zu kennzeichnen. Dabei wurde grob zwischen Koffer- und Pilzleuchten unterschieden. Nach Interpretation der Pläne von Herrn Andresen gibt es in der Gemeinde Kosel rund 30 Pilzleuchten und rund 120 Kofferleuchten. Die Ausstattung der Leuchten kann nur angenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass überwiegend 80 W HQL-Leuchtmittel (HME) mit erforderlichem Vorschaltgerät im Einsatz sind. Es gibt 5 Zählpunkte für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde.
  • Schwansenweg 4 in Kosel
  • Kiel-Senk-Redder 2 in Kosel
  • Dorfstraße 15 in Bohnert
  • Eschelsmark-Lundshof
  • Schleiblick in Weeseby
Missunde scheint über den Zähler der SW-Pumpe zu laufen. Daher lassen sich hier weder Verbrauch noch Kosten ermitteln.

Um zu erfahren, wie die Stromverbräuche und Kosten der vergangenen Jahre waren, seien diese im Durchschnitt der Jahre 2006 bis Ende 2009, sprich 4 Jahre, genannt. Dabei muss erklärt werden, dass eine Ausweisung jahresscharf nicht möglich ist, da die e-on Hanse seit 2006 mehrfach die Ablese- und Abrechnungszeiträume gewechselt hat. Ohne die Straßenbeleuchtung Missunde kann daher festgehalten werden, dass jährlich rund 29.0000 - 30.000 KWh verbraucht werden. Im Durchschnitt der Strompreise der vergangenen Jahre ergeben sich jährliche Kosten von rund 4.200 €.

Neben den Bewirtschaftungskosten (Stromlieferung) gibt es auch die Unterhaltungskosten. Im Mittel der vergangenen 7 Jahre (2003 - 2009) sind hier jährliche Kosten von rund 1.400 € entstanden.

Im Jahre 2009 wurde die Neuvergabe der Stromlieferaufträge für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Bündelausschreibung Schleswig- Holstein weit über die Gekom im Auftrage vieler Gemeinden durchgeführt. Dabei hat sich der Stromlieferant „Lichtblick“ als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt und den Auftrag erhalten. Daher hatte die e-on Hanse bis zum 28.12.2009 den Liefervertrag inne. Ab dem 29.12.2009 hat die Firma Lichtblick den Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung inne. Die Laufzeit des Liefervertrags wurde vereinbart bis zum 31.12.2012.

Mit dieser Laufzeit der Lieferverträge ist es bis Ende 2012 ausgeschlossen, dass ein anderer Stromanbieter die Stromlieferung übernimmt. Daher ist es ebenso unwahrscheinlich, dass ein Dritter in der Gemeinde Kosel neue Leuchtenköpfe (oder Leuchtenköpfe und Masten) aufstellt und über eine vorgegebene Laufzeit betreibt. Die Anbieter solcher Contractingverträge haben in der Regel die Ambition, die Investition nicht nur über den Kapitalmarkt zu finanzieren, sondern auch über langfristige Energielieferverträge. Somit kann diese Diskussion heute nur mit Blick auf 2013 geführt werden.

Bei einem Contractingvertrag mit Erneuerung und Betrieb der Leuchtenköpfe und beispielsweise Masten über beispielsweise 15 Jahre würde der Anbieter folgende Leistungen übernehmen:
  • Neubau der Leuchten in vertraglicher Abstimmung über Art, Form und Qualität mit der Gemeinde
    • Lieferung und Aufstellung neuer Masten
    • Lieferung und Montage neuer, energiesparender Leuchtenköpfe
  • Sicherstellung der Funktion der Leuchten, d.h. Leuchtmittelwechsel bei Bedarf, Reparaturen an Mast und Leuchtenkopf
  • Schäden am Kabelnetz der Straßenbeleuchtung würden natürlich nicht vom Vertragspartner übernommen.
    Da die Gemeinde aber im Mittel der vergangenen 7 Jahre nur Unterhaltungskosten von rund 9 € - 10 € pro Lichtpunkt hatte, vermutet Herr Andresen ein solides, gutes Kabelnetz mit wenig Fehleranfälligkeit. Es gibt Gemeinden, bei denen die Unterhaltungskosten wesentlich höher sind. In Kosel scheint in den vergangenen 7 Jahren im Wesentlichen nur Leuchtmittelwechsel stattgefunden zu haben. Große Kabelfehler scheint es nicht gegeben zu haben. Mit diesem Wissen, könnte die Gemeinde bei Abschluss eines Contractibvertrages vermuten, dass neben den dann vereinbarten, jährlichen Kosten kaum zusätzliche Kosten für Kabelreparaturen auflaufen.

    Auch wenn auf Basis dieser Fakten die Diskussion möglicherweise auf 2012 vertagt wird, so möchte Herr Andresen nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die Produktion von HME- Leuchtmitteln ab 2011 gesetzlich verboten und daher eingestellt wird. Anlass bietet die Tatsache, dass diese Leuchtmitteltechnik bei hoher Wattage wenig Licht erzeugt. Zudem verbraucht das erforderliche Vorschaltgerät rund 10 % der Nennleistung und bei zunehmendem Alter nimmt die Leuchtkraft ab, die Energieaufnahme aber zu.

    Daher wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung in einigen Gemeinden umgerüstet auf Energiesparleuchtmittel. Dabei werden die vorhandenen HME- Leuchtmittel schlichtweg ausgebaut und durch ein Energiesparleuchtmittel ersetzt (beide E27- Fassung). Da die Vorschaltgeräte bei den Energiesparleuchtmitteln in die Fassung intrgriert ist, muss das vorhandene Vorschaltgerät in den Mastanschlusskästen überbrückt werden. Die Kosten für eine derartige Umrüstung liegt bei netto rund 40 € pro Leuchte (Qualitätsleuchtmittel). Würde man also alle Leuchten in Kosel in einem Zuge mit Einsatz eines Steigers umrüsten, so würde dieses Kosten von rund 7.000 € - 8.000 € verursachen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Köpfe in einem erhaltenswerten Zustand sind. Im Zuge der Umrüstung würden die Leuchtengläser gereinigt, wodurch schon eine bessereHelligkeit erzielt wird.

    Das Einsparpotential kann durchaus mit 50 % und mehr angesetzt werden (z.B. 80 Watt zu ca. 33 Watt). Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Kosel von 29.500 KWh pro Jahr kann überschlägig eine jährliche Kostenersparnis von rund 2.500 € angenommen werden.

    ergänzende Hinweise:
    • Die Gemeinde Bredenbek hat beispielsweise bereits 2008 alle Straßenleuchten auf Kompaktleuchtstoffmittel (Energiesparleuchtmittel) umgerüstet. Der Unterzeichner hat seinerzeit mit dem Bürgermeister der Gemeinde, Herrn Hamann telefoniert und erfahren, dass es überhaupt keine Beschwerden bzgl. weniger Helligkeit gegeben hat. Im Gegenteil, es haben einige Bürger das deulich weißere Licht sogar als heller empfunden. Die gleichen Erfahrungen haben jetzt die Gemeinden Karby, Winnemark, Dörphof und teilweise Waabs machen können.
    • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde. Allerdings kosten die entsprechenden Leuchtenköpfe nicht unter 500 €. Daher würde eine Umrüstung aller Laternen 75.000 - 100.000 € kosten.
    • Die Industrie bietet verschiendenste neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten belaufen sich immer über 100 € pro Leuchtenkopf.
    • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten im Eisatz sind.
    • Sollte es die Gemeinde Kosel ausprobieren wollen, wie die unterschiedlichen Techniken wirken, so ließen sich sicherlich Musterlaternen in der Gemeinde umrüsten.



    Der Bürgermeister erteilt Herrn Bülow das Wort.
    Herr Bülow gibt Erklärungen ab. Es sollen Probeleuchten aufgestellt werden.
    Der Bürgermeister erklärt, dass man noch nicht wechseln kann, weil man an einen anderen Vertrag noch bis Ende 2012 gebunden ist.
    Die Sache wurde eingehend erörtert. 


    Beschluss:

    Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Probeleuchten aufzustellen um die Leuchtwirkung einzelner unterschiedlicher Produkte beurteilen zu können Zudem sollten Verhandlungen mit den Stadtwerken Eckernförde aufgenommen werden, um ein zukünftiges Beleuchtungskonzept in der Gemeinde Kosel umzusetzen.


    Ja-Stimmen :13
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 11. Winterdienst in der Gemeinde Kosel
    Beschlussvorlage - 19/2010

    Grundsätzliches:
    Vielfach tauchen Fragen auf, bis wohin die Pflicht der Kommunen an der Durchführung von Winterdienst geht. In den folgenden Ausführungen ist stets nur die Rede von Winterdienst, wobei der Gesetzgeber den Winterdienst über die Straßenreinigung gem. §45 Straßen- und Wegegesetz ( StrWG) definiert.

    Um zu diesem Thema genauere Aussagen tätigen zu können, hat Herr Andresen am 27.09.04 ein Seminar mit dem Thema „Winterdienst“ besucht.

    Folgende Unterscheidungen gilt es räumlich zu machen:
    1. öffentliche Straßen, innerhalb einer geschlossenen Ortslage
    2. öffentliche Straßen, außerhalb einer geschlossenen Ortslage
    Dabei sind öffentliche Straßen solche Straßen, die gewidmet sind. Geschlossene Ortslagen sind nicht definiert durch die OD- Steine, sondern sind zusammenhängend bebaute Bereiche mit Lücken < 150m. Bebaute Bereiche heißt, mehrere Häuser, es reicht nicht, wenn nur 2-3 Häuser im Außenbereich zusammen stehen. 

    Folgende Unterscheidungen gilt es bzgl. der Nutzung zu machen:
    1. Straßen
    2. reine Radwege
    3. reine Gehwege
    4. kombinierte Rad- und Gehwege

    Wo sind Kommunen verpflichtet, Winterdienst zu gewährleisten ?
    1. Auf öffentlichen Straßen, innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wenn Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit vorliegt. D.h. z.B. Hauptdurchgangsstraßen sind verkehrswichtig, Anliegerstraßen sind es i.d.R. nicht. Der Gesetzgeber spricht von der sog. Zumutbarkeit, d.h. er schränkt die Pflicht zum Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen auf die Straßen ein, die verkehrswichtig und gefährlich sind. Im Umkehrschluss heißt das, dass keineswegs auf allen Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage Winterdienst gefordert wird.
    Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit können durch eine Verkehrszählung definiert werden. Um so eingestuft zu werden müssen zwischen 7:00 und 20:00Uhr im Tagesmittel 50 Fz/h passieren.
    Der Winterdienst auf klassifizierten Straßen, wie z.B. Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen hat außerorts durch den Straßenbaulastträger zu erfolgen, innerhalb der Ortsdurchfahrt (hier tatsächlich von Ortsschild bis Ortsschild) hat er durch die Kommune zu erfolgen. Natürlich ist es bis heute so, dass die Straßenmeisterei auch innerhalb der Ortsdurchfahrten nicht das Schneeschild hoch nimmt oder den Streuer abstellt. Dieses ist aber eine Serviceleistung der Straßenmeistereien (wissentlich oder unwissentlich !!). Also bitte dieses Thema niemals ansprechen und stets mit dem Status Quo zufrieden sein.
    1. Auf öffentlichen Straßen, außerhalb geschlossener Ortslagen, wenn besonders gefährliche Stellen vorliegen, sprich z.B. sehr starke Gefällestrecken, die auch ein besonders sorgfältiger Kraftfahrer nicht beherrschen kann. Der Referent des Seminars erklärt, dass zu 99% in Schleswig- Holstein keine solchen Stellen vorliegen, so dass man nahezu sagen kann, dass außerhalb geschlossener Ortslagen keine Pflicht zum Winterdienst besteht.
    Thema Schulbusweg / ÖPNV außerhalb geschlossener Ortslagen: Grundsätzlich heißt es nicht, dass der Schulbusweg automatisch ein verkehrswichtiger und gefährlicher Weg ist, d.h. es gibt auch hier keine generelle Winterdienstpflicht. Dennoch sollten objektiv gefährliche Stellen des Schulbuswegs mit Winterdienst bedient werden. Grundsätzlich ist aber eher die Eigenverantwortung des Busfahrers / Busunternehmers (Winterreifen etc.) vorrangig zu bewerten.
    1. reine Radwege sind zu bewerten wie Straßen (siehe 1.)
    2. bei reinen Gehwegen verlangt der Gesetzgeber einen besonderen Schutz der Fußgänger, da diese die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind. Es muss bei solchen Gehwegen Winterdienst geleistet werden, die innerhalb einer geschlossenen Ortlage liegen und die ein berechtigtes Verkehrsbedürfnis erfüllen. Ein berechtigtes Verkehrsbedürfnis liegt dann vor, wenn kein anderer Gehweg das Erreichen eines Anliegers ermöglicht, sprich wenn zwei Wege zum Ziel führen, braucht auch nur bei einem Winterdienst geleistet werden.
    3. kombinierte Rad- und Gehwege sind zu betrachten wie Gehwege.

    Folgende Festlegungen bzgl. der Zeiten sind anzusetzen:
    Die Einhaltung der im folgenden genannten Zeiten verlangt der Gesetzgeber sowohl von den Kommunen und Straßenbaulastträgern als auch von den per Satzung verpflichteten Anliegern !
    1. Auf Straßen
      1. Mo. bis Fr.             7:00 – 20:00 Uhr
      2. Sa.                        8:00 – 20:00 Uhr
      3. So.                        9:00 – 20:00 Uhr
    Morgens ist die Straße bis xy Uhr zu räumen, es genügt nicht, dann zu beginnen. Grundsätzlich gibt es nachts keine Winterdienstpflicht.
    1. Auf Rad- und Fußwegen gelten o.g. Zeiten nicht fest. Hier ist die örtliche Nutzung zu berücksichtigen (Fußgängerzonen...)
    Für die Rüstzeiten tagsüber wird eine 1/2 Stunde anerkannt, z.B. bei tagsüber einsetzendem Schneefall.

    Die Satzungen für die Straßenreinigung sollten die Zeiten nennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Es ist jedoch zu beachten, dass sich auch die Gemeinde mit ihren gemeindeeigenen Grundstücken (Gehwege an Feuerwehrhäusern, Spielplätzen, Gemeindeackerland) per Satzung als Anlieger nicht von der Pflicht zum Winterdienst freimachen kann.
    Anders sind öffentliche Einrichtungen wie kommunale Volkshochschule o.ä. zu betrachten, hier besteht seitens der Kommune bis zum Veranstaltungsende eine Winterdienstpflicht auf dem öffentlichen Grundstück (auch über 20:00Uhr hinaus), nicht aber auf den angrenzenden öffentlichen Wegen.

    Wie sieht es auf öffentlichen Parkplätzen aus ?
    Zum Schutze des Autofahrers gibt es keine Winterdienstpflicht, sehr wohl aber zum Schutze des Fußgängers. Dieses aber nur dann, wenn er nicht in 6-8m Entfernung eine geräumte und / oder gestreute Fläche erreichen kann und wenn der Parkplatz innerhalb einer geschlossenen Ortslage liegt.

    Übertragung der Pflicht zum Winterdienst auf die Anlieger:
    Per Satzung (Straßenreinigungssatzung) kann diese Pflicht übertragen werden. Dann sind allerdings alle einem Satzungsmuster unterliegenden Anlieger verpflichtet, den Winterdienst auszuführen, d.h. keiner kann den Gedanken der Zumutbarkeit einbringen, denn dieser gilt nur gegenüber der Kommune. Auch sind Gründe wie Krankheit, Alter, Urlaub nicht anzuerkennen. Wenn der Anlieger den Winterdienst aus beispielsweise o.g. Gründen nicht gewährleisten kann, muss er eben einen Dritten mit dem Dienst beauftragen.
    Die Kontrolle der Erfüllung der Pflicht obliegt der Kommune, i.d.R. dem Ordnungsamt (ca. 2 mal jährlich). Wenn die Kontrolle versäumt wird, macht sich eine Kommune mit haftbar.

    Wie ist die Beschilderung „Eingeschränkter Winterdienst“ zu bewerten?
    Sinn würde ein solches Schild überhaupt nur dort machen, wo die Kommune zum Winterdienst verpflichtet ist, sprich z.B. nicht außerhalb geschlossener Ortlagen.
    Wenn ein Schild steht, befreit dieses nicht von der Pflicht, sondern erzeugt allemal ein Mitverschulden des Verkehrteilnehmers.

    Wie ist Eisregen zu bewerten?
    Wenn Eisregen herrscht, greift der Grundsatz der Zumutbarkeit, d.h. es braucht erst nach Beenden des Eisregens gestreut zu werden.

    Wenn eine Kommune den Winterdienst an Dritte vergibt, dann sollten Musterverträge verwendet werden, damit Versicherungsschutz des Unternehmers etc. berücksichtigt werden. Diese Musterverträge liegen dem Amt vor.


    Entwurf eines Vertragstextes für den Winterdienst:


    Vertrag über Straßenwinterdienst


    zwischen


    der Gemeinde Kosel

                                                                                                                            - Auftraggeber -

    und


    Frank Ritterbusch
    Kulturbau
    Bystedtredder 45
    24340 Eckernförde
                                                                                                                            - Auftragnehmer -
    § 1

    1.   Der Auftragnehmer hält in der Wintersaison (01. Dezember – 31. März) die erforderlichen Fahrzeuge und Geräte einschließlich Fahrer zum Schneeräumen- und Streudienst in der Gemeinde Kosel in Bereitschaft. Während der Bereitschaft müssen die Fahrzeuge innerhalb von einer Stunde nach Anforderung den Einsatz wahrnehmen können.

    2.   Der Auftragnehmer setzt auf Anforderung des Auftraggebers seine Fahrzeuge einschließlich Fahrer für den Schneeräum- und Streudienst in der Gemeinde Holzdorf ein.

    § 2

    Der Auftragnehmer wird nur auf Anforderung des Auftraggebers tätig. Die Anforderung kann mündlich erfolgen.

    Die Einsatzzeiten werden vom Auftragnehmer durch Stundennachweiszettel belegt. Diese sind dem Auftraggeber täglich zu übersenden an Fax: 04351 / 7379190.

    § 3

    Die mit Winterdienst zu versehenden Wegestrecken sind anliegendem Lageplan zu entnehmen. Die zu streuenden Wegeabschnitte sind in diesem Plan besonders gekennzeichnet.

    § 4

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Vorschriften für den Einsatz der Fahrzeuge im Winterdienst zu befolgen. Der Auftragnehmer wird insbesondere eine angemessene Versicherung wegen Schadensersatzansprüche Dritter und wegen möglicher Sach- und Vermögensschäden des Auftraggebers abschließen. Der Nachweis darüber ist dem Auftraggeber durch Übersendung einer Kopie der Versicherungspolice bei Vertragsabschluss vorzulegen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass der Auftragnehmer seiner Zahlung der Versicherungsbeiträge nachkommt.

    Der Auftraggeber wird spätestens mit der Anforderung den Umfang der Arbeiten bestimmen.

    § 5

    Der Auftragnehmer haftet für den Einsatz seiner Fahrzeuge. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Einzelfall die Ausführung des Auftrages insoweit abzulehnen, als dies wegen der Gefährdung seiner Mitarbeiter oder seiner Fahrzeuge, wegen möglicher Schäden Dritter oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

    Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bei Beendigung des Einsatzes, wenn der Einsatz ganz oder stellenweise nicht zu ausreichendem Erfolg geführt hat oder wenn der Einsatz nicht vollständig durchgeführt werden konnte.

    § 6

    Die Vergütung beträgt für den jeweiligen Einsatz … Euro pro Stunde für LKW mit Räumschild und bedarfsweise eingesetztem Streugerät inkl. Diesel und Fahrer. Das Streugut wird mit … Euro pro Tonne (bzw. m³) abgerechnet. Hierbei handelt es sich im einen Netto-Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Über die Einsätze erteilt der Auftragnehmer eine monatliche Abrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zwei Wochen fällig.

    § 7

    Dieser Vertrag gilt für die Wintersaison 20.. /20.. und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis zum 30.09. eines Jahres kündigt.

    Kosel den ..................


    -----------------------------------------                                    ----------------------------------
    - Zimmermann-Stock -                                             Auftragnehmer
    Bürgermeister



    Der Bürgermeister berichtet.
    Der TOP wurde eingehend erörtert.


    Beschluss:
    Der Bauausschuss stimmt dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu.

    Ja-Stimmen :13
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 12. Heizungsumrüstungen "Koseler Hof" und "Alte Schule Kosel"
    Beschlussvorlage - 20/2010

    Herr Andresen wurde gebeten, eine Vorlage zum Sachstand der Vorermittlungen zu verfassen.

    Dazu hat Herr Andresen erfahren, dass Herr Zimmermann-Stock schon erste Gespräche mit verschiedenen Organen geführt hat.

    Dieses weiter verfolgend hat Herr Andresen am Dienstag den 13.07.2010 einen Ortstermin mit Herrn Monnheimer (Heizungsbauer) und Herrn Steffen von den Eckernförder Stadtwerken vereinbart.

    Die bestehenden Heizungsanlagen wurden besichtigt:
    • Koseler-Hof: Ölheizung, 8.800 Liter Öllager, kellergeschweißter Tank, Gasanschluss für Küche schon vorhanden
    • Alte Schule Kosel: Gasheizung, beheizt Kyffhäuser, Bauhof, Feuerwehr, zwei Wohnungen, Gemeinderäume, Laden
    Die Verwaltung wird nach Plänen und Energieverbrauchsdaten recherchieren und an die Beteiligten in Kopie aushändigen.

    Herr Steffen wird ein Angebot über einen Contaktingvertrag fertigen. Die handwerkliche Leistung des Heizungsbauers wird nicht von den Stadtwerken selbst erbracht. Stattdessen wird von den Stadtwerken ein Handwerker, ggf. nach Wahl der Gemeinde, beauftragt.
    Daher wurde zunächst die Firma Monnheimer um die Abgabe je eines Angebotes gebeten. Diese Angebote werden in der 29. KW vorgelegt. Diese wird Herr Steffen dann als Basis für das Angebot des Contractingvertrages heranziehen.

    In der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 27.07.2010 stellt Herr Steffen das von ihm erarbeitete Wärmecontractingangebot vor und erläutert es im Einzelnen.

    Der Bürgermeister berichtet. Die Anlage in der Alten Schule ist gut. Man sollte dort nichts machen. Der TOP wurde eingehend erörtert. Herr Bock gibt weitere Erklärungen ab.
    GV König macht die Anregung, 3 kleinere Heizungen zu bauen, also für die Schule, die Feuerwehr und das Kyffhäuserheim. Man sollte bei den Stadtwerken nochmals nachfragen.

    Beschluss:

    Die Diskussion über den Wärmekontrakt für die Alte Schule wird an den Bauausschuss zur Klärung weiterer Fragen zurückgegeben.


    Ja-Stimmen :13
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 13. Erlass einer neuen Hauptsatzung
    Beschlussvorlage - 25/2010

    Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Kosel stammt aus dem Jahre 2003 und entspricht teilweise nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Im Rahmen der Neufassung und Vereinheitlichung des Satzungsrechtes wurde durch die Verwaltung und Gemeindevertreter Kastens ein Entwurf einer Neufassung der Hauptsatzung entwickelt. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sind unterstrichen.


    Der Bürgermeister berichtet. Die Änderungen sind eingearbeitet.
    GV Kastens gibt weitere Erklärungen hierzu ab.
    Der TOP wurde nochmals eingehend erörtert.
    GV Voß meint, dass das Kreuz in der Flaggenbeschreibung falsch beschrieben ist. Es sei kein lateinisches sondern ein griechisches Kreuz. Der Bürgermeister wird das überprüfen und nötigenfalls die Beschreibung ändern lassen.


    Beschluss:

    Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der neuen Hauptsatzung nach den erfolgten Änderungen gemäß der Beschlussvorlage – 25/2010.


    Ja-Stimmen :13
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 14. Erlass einer neuen Geschäftsordnung
    Beschlussvorlage - 24/2010

    Die bisherige Geschäftsordnung der Gemeinde Kosel stammt aus dem Jahre 1991 und entspricht teilweise nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Im Rahmen der Neufassung und Vereinheitlichung des Satzungsrechtes wurde durch die Verwaltung und Gemeindevertreter Kastens ein Entwurf einer Neufassung der Geschäftsordnung entwickelt.

    Die Änderungen gegenüber dem Standardentwurf sind kursiv gedruckt.


    Der Bürgermeister berichtet.
    GV Kastens gibt nochmals Erklärungen zu den vorzunehmenden Änderungen ab.
    Der TOP wurde eingehend erörtert.
    GV Voß gibt zu bedenken, dass Leute, die nur ihren Zweitwohnsitz hier haben, nicht an einer Einwohnerversammlung teilnehmen bzw. Anregungen geben können.

    Es wird abgestimmt darüber, die Zweitwohnungseigentümer in diesem Passus zu streichen.

    Abstimmung:
    Ja: 5, Nein: 8
    Der Passus wird nicht gestrichen.

    Es wird abgestimmt darüber, den 2. Satz unter § 12 Punkt 4 zu streichen.

    Abstimmung:
    Ja: 11, Nein: 2
    Der Passus wird gestrichen.

    GV Voß stellt den Antrag, dass Zweitwohnungseigentümer unter § 14 gestrichen wird.

    Abstimmung:
    Ja: 5, Nein: 8
    Der Passus wird nicht gestrichen.


    Beschluss:

    Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer neuen Geschäftsordnung nach den vorgenommenen Änderungen gemäß der Beschlussvorlage – 24/2010.


    Ja-Stimmen :12
    Nein-Stimmen :1
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 15. Unterhaltung der Plattenwege

    Der Bürgermeister erteilt das Wort an GV Keinberger.
    GV Keinberger berichtet über den Zustand der Plattenwege speziell über den Rögeredder und die anstehende Sanierung. Es soll versucht werden, die Plattenwege aufzuarbeiten und wieder neu mit Recycling-Material zu verfüllen.
    GV Voß gibt zu bedenken, dass die Gemeinde die Wirtschaftswege unterhalten muss.
    Der TOP wurde eingehend erörtert.

    Beschluss:
    Die Gemeindevertretung beschließt, dass die landwirtschaftlich genutzten Plattenwege im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen zukünftig mit Recycling-Material ausgebessert werden sollen.


    Ja-Stimmen :13
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    II. Nichtöffentlicher Teil

    III. Öffentlicher Teil

    zu TOP 24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

    Eine Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil ist nicht nötig.


    Dank des Bürgermeisters an alle Anwesenden.



    Bianka König  Heinz Zimmermann-Stock 
    Protokollführerin  Bürgermeister