N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 15.11.2011.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.14 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvors. (w.B.) Egon Bülow
wählbarer Bürger Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten König
Ausschussmitglied Winfried Vogt
Ausschussmitglied Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
stimmloses Mitglied Wolfgang Kastens (entschuldigt )
stimmloses Mitglied Robert Metzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
LVB Gunnar Bock
Protokollführer Michael Eggers
Gast Manfred Hansen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Ausbau Feuerwehrgerätehaus Bohnert
  Beschlussvorlage - 23/2011
6. Feldweg der Gemeinde in Bohnert "Buburg"
  Beschlussvorlage - 14/2011
7. Neubau und Versetzung von Buswartehäuschen
7.1 Buswartehaus in Weseby
7.2 Buswartehaus im Bereich Missunde
8. Unterhaltungsarbeiten Koseler Hof
8.1 Sanierung der gewerblichen Dunstabzugshaube der Gastro-Küche
  Beschlussvorlage - 16/2011
8.2 Mängel an einer Mietwohnung sowie teilweise Erneuerung von Dachrinnen
  Beschlussvorlage - 17/2011
9. Verkehrssteuernde Maßnahmen für gemeindliche Straßen
10. Wegeunterhaltung Zufahrt Sportplatz Kosel
11. Bankettpflegemaßnahmen an Gemeindestraßen
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Zimmermann-Stock berichtet über folgende kommunale Geschehnisse in der Gemeinde Kosel seit der letzten Gemeindevertretersitzung:
  • Ein Gespräch über die zulässige wohnbauliche Entwicklung hat noch nicht stattgefunden.
  • Es wurden Gespräche geführt über die Herstellung eines Geh- und Radweges zwischen Kosel und Missunde. Bislang gab es keine Einwendungen seitens der zuständigen Behörden.
  • Für den Winterdienst in der Gemeinde Kosel soll ein Merkzettel für die Bürgerrinnen und Bürger zusammengestellt werden, der auf die Rechte und Pflichten hinweist.
  • Bei einer Begehung des Koseler Hofes wurde festgestellt, dass ein Teppich erneuert werden muss.
  • Der Oberbau des Schmiederedders in Kosel wurde bei der diesjährigen Maisernte durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen. Zur Klärung des Sachverhaltes soll ein Gespräch mit den Anliegern und dem Landwirt geführt werden.
Auf Anfrage von Herrn Heide gibt Herr Bock Auskunft über den aktuellen Sachstand zur Renaturierung der ehemaligen Kiesgrube der Fa. Nath.  


zu TOP 5. Ausbau Feuerwehrgerätehaus Bohnert
Beschlussvorlage - 23/2011

Mit Antrag vom 16.09.2011 hat die Freiwillige Feuerwehr Bohnert einen Antrag auf Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses gestellt. Wie dem Antrag entnommen werden kann, wird die Erweiterung mit der sach- und fachgerechten Pflege der Atemschutzgeräte begründet.

Durch Ausschussmitglied Delfs wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet.

Herr Hansen berichtet über die Notwendigkeit eines Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus in Bohnert. Herr Delfs erläutert die von ihm erstellte vorläufige Ausbauplanung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Jahr 2012 die Grundstücksfragen am Feierwehrgerätehaus Bohnert zu klären und nach Befassung im Finanzausschuss den Ausbau des Feuerwehrgerätehauses unter Leistung von Eigenarbeit der Feuerwehr für das Jahr 2013 zu planen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Feldweg der Gemeinde in Bohnert "Buburg"
Beschlussvorlage - 14/2011

Die Eigentümerin von landwirtschaftlichen Flächen südlich der asphaltierten Straße nach Buburg möchte (für den Pächter) die Möglichkeit schaffen, die Pachtflächen über den gemeindeeigenen Feldweg anzufahren. Dies geht aus dem vorliegenden Antrag vom 01.09.2011 an die Untere Naturschutzbehörde hervor.
Der Weg besitzt in einem Abschnitt nur eine tatsächliche Nutzbreite von rund 3 m und weniger. Das Flurstück ist an der schmalsten Stelle 4 m breit. Die Grenzen wurden zwischenzeitlich in der Örtlichkeit durch Vermessungspfähle kenntlich gemacht.

Nunmehr wird beantragt, den Weg in seiner ursprünglichen Breite von 4 m durch Auffüllung instand setzen zu dürfen, um so eine nutzbare Breite von 3,50 m zu erreichen; dies ist die Breite, mit der aktuelle Mähdrescher und Häcksler grundsätzlich (mit bauartbedingter Ausnahmegenehmigung) für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

Nach § 15 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes sind die Eigentümer(innen) der Grundstücke, die über diesen Weg bewirtschaftet werden, unterhaltungspflichtig. D. h., dass nicht die Gemeinde als Eigentümerin, sondern die Eigentümer(innen) der „bevorteilten“ Flächen bereits nach dem Gesetz unterhaltungspflichtig sind. Dies gilt bei Feldwegen, bei denen die Anlieger(innen) schon immer unterhaltungspflichtig waren und die nicht mit öffentlichen Fördermitteln ausgebaut wurden.

Die Gemeinde hat somit mit der Unterhaltungspflicht bereits nach dem Gesetz nichts zu tun, diese liegt bei den Anlieger(inne)n. Insofern benötigen sie grundsätzlich auch keine Genehmigung, diese Unterhaltung wahrzunehmen, sondern sind vielmehr verpflichtet, sie zu leisten. Eine vertragliche Regelung ist überflüssig.

Beim vorliegenden Antrag geht es nunmehr darum, dass die o. a. Pflicht durch eine Aufschüttung wahrgenommen werden soll, die deutlich über 30 m³ liegt. Hier liegt die Grenze der Genehmigungspflicht nach dem Baugesetzbuch. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Maßnahme aus fachlicher Sicht geprüft und beabsichtigt, die Aufschüttung zu genehmigen, wenn die Gemeinde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.

In der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung wurde beschlossen, den Bauausschuss abschließend entscheiden zu lassen, nachdem die vorgebrachten Fragestellungen zu Naturschutz, Landschaftsbild, Grenzverlauf, Zuständigkeit und Kostenverantwortung geklärt sind. Bezüglich Naturschutz und Landschaftsbild hat die Untere Naturschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken, der Grenzverlauf wude in der Örtlichkeit dargestellt, die Zuständigkeit und Kostenverantwortung liegen dauerhaft bei den Anlieger(inne)n. Im Übrigen wird auf die vorliegenden Unterlagen verwiesen.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Neubau und Versetzung von Buswartehäuschen

zu TOP 7.1 Buswartehaus in Weseby

Das Buswartehaus in Weseby befindet sich auf privatem Grund und Boden. Der Eigentümer möchte die durch die Gemeinde überbaute Fläche zukünftig selber nutzen. Daher ist es notwendig, das Buswartehaus um einige Meter in den öffentlichen Bereich zu versetzen. Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Buswartehaus im Bereich Missunde

Die Stiftung Leben mit Behinderung möchte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kosel ein Buswartehäuschen am Listelberg in Missunde errichten. Das neue Buswartehäuschen soll den Fahrgästen an der Haltestelle zukünftig mehr Sicherheit bieten. Ein durch die Stifftung beauftragtes Architekturbüro hat Planungs- und Ausführungszeichnungen erstellt und diese als Bauantrag an die zuständige Straßenbauverwaltung weitergeleitet. Es wird beschlossen, nach erfolgter Genehmigung des Bauantrages, die Maßnahme in Kooperation mit der Stiftung umzusetzen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Unterhaltungsarbeiten Koseler Hof

zu TOP 8.1 Sanierung der gewerblichen Dunstabzugshaube der Gastro-Küche
Beschlussvorlage - 16/2011

Bei der Begehung der Gaststätte durch das Gesundheitsamt des Kreises RD-Eck Ende September 2010 wurden bekanntermaßen zahlreiche Punkte bemängelt. Allerdings wurde zum Herd in Kombination mit der darüber installierten Abzugshaube nur ein beiläufiger Kommentar abgegeben, dass die Geräte nicht 100 %-ig zueinander passen. Es gibt eine Vorschrift, die besagt, dass die Abzugshaube in ihrer Länge und Breite rund um die Kochstelle herausragen muss.

Dieses ist in der Küche des Koseler Hofs nicht der Fall. Nach nunmehr 3/4-jähriger Praxis des Pächters erklärt dieser dem Bürgermeister und Herrn Andresen am 21.09.2011 anlässlich eines Ortstermins, dass dieser Mißstand im täglichen Betrieb in der Tat einen behindernden Mangel darstellt. Die bei starkem Betrieb von der Kochstelle aufsteigenden fettigen Dämpfe gelangen nicht komplett unter die Haube, sondern schlagen sich zum Teil außen nieder und tropfen ab. Dieses ist unter hygienischen Gesichtspunkten nicht haltbar.
Ursächlich für diesen Umstand ist ferner wahrscheinlich eine zu geringe Leistung des über Dach installierten Ablüfters und ein mit 250 mm relativ geringer Durchmesser des Abluftkanals.

Der Pächter erklärt, dass er auf seine Kosten eine Umgestaltung der Kochinsel plant. Für die Arbeitsabläufe bis zur Essensausgabe macht es Sinn, den Herd auf der anderen Seite der Kochinsel aufzustellen. Eine unnütze elektrische Grill- und Warmhalteplatte soll ausgebaut und beseitigt werden. Der frei werdende Platz soll durch eine gasbeheizte Kipppfanne genutzt werden. Die Anschaffung der Geräte und die notwendigen Installationen von Strom und Gas würde Herr Spack selbst organisieren und finanzieren.
In Zusammenhang mit diesem Umbau böte sich auch die Sanierung der Dunsthaube nebst des über Dach installierten Ablüfters an. Ein Herrn Andresen vorliegendes Angebot eines Gastroeinrichters schließt mit brutto rund 5.500 €. Darin enthalten ist die Lieferung und Montage einer gebrauchten Dunstabzugshaube 2500 x 2200 x 450 mm mit Flammenschutzfilter und Beleuchtung, eines Ablüfters mit einer Leistung von 600 m³/h, eines 5-stufigen Regelschalters nebst erforderlichem 315 mm Wickelfalzrohr und passenden Bögen. Zwischen Küche und Spitzboden verbleibt ein Teil des vorhandenen 250 mm Rohrs bestehen, da ein genereller Austausch hier unverhältnismäßig wäre.
Hinweis:
Sicherlich wird die dargestellte Maßnahme eine Besserung bringen. Allerdings wäre für eine 100 %-ige Lösung der Austausch des 250-er Abluftkanals gegen einen 315-er Kanal erforderlich. Aufgrund des hohen Aufwands wird empfohlen, zunächst auf den Austausch des Kanals zu verzichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Dunstabzugshaube des Koseler Hofs in 2012 durchzuführen. Die Mittel von 5.500 € werden in den Vermögenshaushalt 2012 eingestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Mängel an einer Mietwohnung sowie teilweise Erneuerung von Dachrinnen
Beschlussvorlage - 17/2011

Bauphysikalische Mängel:

Am 21.09.2011 fand ein Ortstermin in der Wohnung der Pächter des Koseler Hofs statt. Teilnehmer waren Herr Bürgermeister Zimmermann-Stock, der Pächter sowie Herr Andresen. Die Decke des Badezimmers ist stark mit schwarzem Schimmel behaftet. Der Pächter erläutert, dass man nach dem Einzug in die Wohnung eine sehr gründliche Reinigung und Malerarbeiten durchgeführt habe. Zunächst sei man davon ausgegangen, dass die Schimmelspuren von einer mangelhaften Lüftung des Raumes zu Vormieterzeiten herrühren.
Nachdem man nun aber ein gutes 3/4 Jahr dort wohne und stets das Fenster geöffnet halte, ist leider festzustellen, dass die Schimmelspuren sich wieder abzeichnen. Die Decke ist teilweise schwarz (trotz warmer Jahreszeit).

Nachdem die Örtlichkeit genau besichtigt wurde, kann folgende Vermutung geäußert werden:

Von der Tenne aus kann man in die Zwischendecken schauen und erkennen, dass vermutlich nur ca. 40 mm Dämmung verlegt ist. An der Traufseite des mansardähnlichen Daches kann die kalte Außenluft direkt in die Holzbalkenlage gelangen. Daher wird die Oberflächentemperatur der Unterseite der Badezimmerdecke wahrscheinlich niedriger sein als der Taupunkt, so dass sich feuchte Luft niederschlägt. Tapete und Gipskartonplatten bilden zusammen mit der Feuchtigkeit einen idealen Nährboden für Schimmel.
Als Abhilfe soll die alte Decke des Badezimmers ausgebaut und entsorgt werden. Anschließend sollen die Gefache der Holzbalkendecke maximal gedämmt und mit einer Dampfsperre versehen werden. Dabei müssen die Wandanschlüsse ebenso wie die Stöße der Folie ordnungsgemäß verklebt werden. Anschließend muss eine neue Unterkonstruktion für die Aufnahme der neuen, feuchtraum-imprägnierten Gipsfaserplatten montiert werden.

Die Kosten für diese Maßnahmen einschließlich Entsorgung des Altmaterials und anschließenden Malerarbeiten werden geschätzt auf rund 4.000 €. Es handelt sich um Arbeiten für einen Zimmermann sowie einen Maler.

Dachrinne Spülküche:
Die östliche Dachfläche der Spülküche entwässert über eine Dachrinne. Die angrenzende Hauptdachfläche und die, die beiden Dachflächen verbindende Kehle, entwässert ebenfalls über eine Dachrinne. Beide Rinnen liegen in unterschiedlichen Höhen und stoßen in der Ecke aneinander. Der Pächter hat folgende Beobachtung gemacht:
Bei Starkregen läuft das Wasser die Kehle herunter und sorgt für ein Überlaufen der Rinnen. Leider laufen die Rinnen auch nach hinten über und durchfeuchten das Mauerwerk so stark, dass sogar Wasser in der Raumecke der Spülküche austritt. Zusammen mit einem Klempner wurde eine Abhilfemöglichkeit besprochen. Da die genannten Rinnen so angebracht sind, dass das beschriebene Überlaufen nicht zu vermeiden ist, wird der Austausch gegen neue, größere Rinnen empfohlen. Diese würden dann so angebracht, dass die ordnungsgemäße Funktion sichergestellt ist. Ferner werden sie neu an das Fallrohr angeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.200 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Badezimmerdecke und die Erneuerung der Dachrinne an der östlichen Dachfläche der Spülküche zur Vermeidung weiterer Folgeschäden kurzfristig durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 5.200 € werden über den Nachtragshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrssteuernde Maßnahmen für gemeindliche Straßen

Es wird der Grundgedanke geäußert, den Schwerlastverkehr von den gemeindeeigenen Straßen fernzuhalten. Herr Bock erklärt, dass die Genehmigung eines solchen Vorhabens der Verkehrsaufsicht des Kreises obliegt. Hierzu ist generell ein Gutachten und eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Es wird beschlossen, das Thema weiter zu verfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wegeunterhaltung Zufahrt Sportplatz Kosel

Herr Zimmermann-Stock berichtet über den schlechten Zustand der wassergebundenen Oberfläche im Zufahrtsbereich und auf dem Vorplatz zum TSV Kosel. Die dort durch Auswaschungen entstandenen Löcher sollten durch geeignetes Füllmaterial planiert werden. Es wird beschlossen, einen Teil des in der Gemeinde benötigten Bankettpflegematerials an einer geeigneten Stelle des Vorplatzes zwischenzulagern und dem TSV Kosel zum Einbau in die Vorplatzfläche zur Verfügung zu stellen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bankettpflegemaßnahmen an Gemeindestraßen

Herr Zimmermann-Stock berichtet über zwingend notwendige Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet, insbesondere im Waldweg in Missunde. Die vorläufig erfasste und zu sanierende Streckenlänge beträgt ca. 4000 Meter. Der Kostenaufwand wird von der Bauamtsverwaltung auf ca. 10.000 € geschätzt. Es wird beschlossen, die Bankettpflegemaßnahmen durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Michael Eggers  Egon Bülow 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender