N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 14.02.2013.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvors. (w.B.) Egon Bülow
wählbarer Bürger Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
stimmloses Mitglied Wolfgang Kastens
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
Ausschussmitglied Winfried Vogt
Ausschussmitglied Friedrich-Wilhelm Voß

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten König (entschuldigt )
stimmloses Mitglied Robert Metzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Protokollführer/in Sylvia Boller
1 Gast
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 9/2013
6. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
6.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 1/2013
6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
7. Standortsuche Kinderspielplatz Bohnert
  Beschlussvorlage - 8/2013
8. Parkplatz Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 4/2013
9. Dach des Koseler Hofs
  Beschlussvorlage - 17/2013
10. Aufstellung eines Kernwegekonzeptes
  Beschlussvorlage - 14/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als neuer Tagesordnungspunkt (TOP) 9 wird die Instandsetzung des Daches des Koseler Hofs eingefügt. Weiterhin wird die Tagesordnung um die Aufstellung eines Kernwegekonzeptes als TOP 10 ergänzt. Neu eingefügt werden zwei Vertragsangelgenheiten unter TOP 13 und 14. Die neuen TOP 11, 12, 13 und 14 werden als nicht öffentliche TOP beraten.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Herr Heide fragt an, warum die Straßenausbaubeitragssatzung nicht Thema des Bauauschusses sei. Seines Erachtens handelt es sich um eine gewisse Art von Transparenz diese Angelegenheit auch im Bauausschuss zu beraten. Die Satzung liege nur zur Abstimmung für den Finanzausschuss vor und Änderungen können nicht mehr stattfinden. Bürgermeister Zimmermann-Stock erklärt, dass es eine reine Finanzangelgegenheit ist und es sich zudem lediglich um einen Satzungsentwurf handelt. Änderungen sind noch bis zum abschließenden Beschluss der Gemeindevertretung möglich.

Herr Heide erkundigt sich nach dem Stand bezüglich der Verlegung der Geschwindigkeitsanzeige am Ortseingang Kosel (aus Richtung Bohnert kommend). An dem vorhandenen Standort ist es bei Messungen wiederholt zu Ungenauigkeiten bzw. Schwankungen gekommen. Bürgermeister Zimmermann-Stock informiert darüber, dass das Gerät nun über einen Sonnenkollektor laufe und die Anwohner den Standort beibehalten möchten, da die positiven Auswirkungen, auf den Verkehr, deutlich spürbar sind. Das Gerät wurde zudem etwas versetzt, so dass die Ungenauigkeiten behoben werden konnten.

Weiterhin wirft Herr Heide die Frage auf, ob der Bootssteg von Herrn Dr. Miertsch in Missunde nicht damals als öffentlich zugänglich beschlossen wurde. Dies wird aus der Runde bejaht. Herr Heide weist darauf hin, dass sich jetzt ein Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten“ auf dem Steg befindet. Bürgermeister Zimmermann-Stock erklärt, dass dies aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, welche bei Herrn Dr. Miertsch liegt, geschehen ist. Herrr Kastens lenkt ein, dass hierfür ein Schild mit „Betreten auf eigene Gefahr“ ausreicht. Der Bürgermeister will Herrn Mirtsch diesbezüglich anschreiben.


zu TOP 5. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 9/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Kosel ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 3.200,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Kosel von ca. 1.900,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Kosel ca. 2.300,00 davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Frau Boller von der Verwaltung erläutert kurz den Sachverhalt.

Herr Keinberger fragt nach, warum man die Campingplatzbetreiber mit der Mehrwertsteuer belasten will. Bürgermeister Zimmermann-Stock geht auf das Gespräch, welches am 23. Januar 2013 im Amtsgebäude des Amtes Schlei-Ostsee stattgefunden hat ein, und erklärt, dass die Campingplatzbetreiber an der Durchführung einer solchen Schadenspotentialanalyse ein sehr großes Interesse haben. Es sind viele Campingplatzbetreiber bei dem Gespräch anwesend gewesen und die Idee hierfür kam aus der Reihe der Landeigentümer.

Herr Keinberger erkundigt sich, ob die Gemeinde verpflichtet ist solch eine Schadenspotentialanalyse durchzuführen. Frau Boller erklärt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Geschichte handelt und jede Gemeinde frei in ihrer Entscheidung ist. Sollten sich einige Gemeinden aus dem Vorhaben ausklinken, so steigen die Kosten für die anderen Gemeinden.

Der Bürgermeister geht auf die Vor- und Nachteile einer solchen Analyse ein und macht seinen Standpunkt, dass man mit der Durchführung auch bis zur nächsten Förderperiode der AktivRegion Schlei-Ostssee warten kann, deutlich. Auch Herr Keinberger sieht eine starke Bedrohung für die Gemeinde derzeitig nicht. Sollten sich aber alle anderen betroffenen Gemeinden für die Durchführung des Projektes zum jetztigen Zeitpunkt entscheiden, so sollte sich auch die Gemeinde Kosel dem anschließen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kosel beschließt sich zu keinem Zeitpunkt an der Schadenspotentialanalyse zu beteiligen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Aus der Beratung ergibt sich, dass über einen weiteren Beschluss abgestimmt werden soll.

Beschluss:
Die Gemeinde Kosel beschließt, sich erst ab dem Jahr 2014 (mit der nächsten Förderperiode der AktivRegion Schlei-Ostsee) unter der Voraussetzung, der Beteiligung, aller anderen betroffenen Gemeinden, an der Schadenspotentialanalyse zu beteiligen. Sollten sich die anderen Gemeinden jedoch insgesamt für eine sofortige Durchführung aussprechen, so würde sich auch die Gemeinde Kosel dem nicht entziehen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 6.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 1/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Kosel wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kosel aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kosel wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kosel erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.


Frau Boller von der Verwaltung erläutert kurz den Sachverhalt sowie den Entwurf für den Lärmaktionsplan der Gemeinde Kosel.
Es tauchen einige Unklarheiten zu den Zahlen der belasteten Personen sowie den Lärmkarten auf, welche mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLuR) zu klären sind. Hierum wird sich die Verwaltung zeitnah kümmern.


Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf zur Kentniss. In der Verwaltung sollen die Zahlen vom LLuR noch einmal überprüft und abgestimmt werden. Die gegebenenfalls neue überarbeitete Fassung soll der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Standortsuche Kinderspielplatz Bohnert
Beschlussvorlage - 8/2013

Mehrere Familien aus dem Ortsteil Bohnert haben sich zusammengeschlossen und sind an den Bürgermeister der Gemeinde Kosel heran getreten. Ihr Anliegen ist die Errichtung eines Kinderspielplatzes im Bereich Bohnert. Die Pflege des Spielplatzes wollen die Eltern in Eigenleistung übernehmen. Es sei notwendig einen geeigneten Standort für den geplanten Spielplatz zu finden. Der Bolzplatz kommt hinsichtlich Feuchtigkeit und Lage nicht in Betracht. Die Rasenfläche am Feuerwehrgerätehaus würde hingegen eine Option darstellen. Seitens der Verwaltung konnte ermittelt werden, dass im Bereich Bohnert derzeit 15 Kinder im Alter von 0-6 Jahren gemeldet sind.

In der 05.KW spricht Frau Katna Hansen bei Herrn Andresen vor und erkundigt sich nach Spielplatzgerätekatalogen. Am 04.02.2013 teilt Frau Hansen mit, dass ein Karussell und kleiner Kletterturm mit Rutsche ausgesucht wurden. Es handelt sich um qualitativ hochwertige Geräte aus Stahl, Alu und Kunststoff, welche eine lange Dauerhaftigkeit erwarten lassen. Herr Andresen hat gleiche Geräte schon auf vielen Spielplätzen der Amtsgemeinden aufstellen lassen und durchweg gute Erfahrungen gemacht.

Ferner teilt Herr Tobias Hansen Herrn Andresen telefonisch mit, dass eine Reihe von Spendern geworben werden konnten. Herr Andresen erklärt, dass seit 2012 die Gemeindeordnung (GO) geändert wurde. Die Gemeindevertretung muss über die Bereitschaft zur Annahme von größeren Spenden beschließen. Der Bürgermeister ist derzeit durch die Hauptsatzung autorisiert, Spenden an die Gemeinde bis 2.500 € anzunehmen. Hierüber muss er in der Gemeindevertretung berichten.
Seitens der Finanzabteilung des Amtes wird für Einzelspenden über 200 € eine Spendenquittung ausgestellt, wenn der Betrag in der Amtskasse eingezahlt wird und einem gemeinnützigen Zweck dient. Bei Beträgen bis 200 € akzeptiert das Finanzamt einen Einzahlungsnachweis der Bank.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Fläche am Feuerwehrgerätehaus Bohnert als Spielplatz auszuweisen. Eine entsprechende Beschilderung wird vorgenommen und von der Verwaltung organisiert. Der Spielplatz wird in die Routineinspektion seitens des Bauhofes der Gemeinde und in die jährliche Vollinspektion afgenommen (Kosten rund 75 €/Jahr). Der Spielplatz kann nicht vor Fertigstellung des Anbaus des Feuerwehrgerätehauses errichtet werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Parkplatz Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 4/2013

Im Zuge der Neugestaltung des Feuerwehrvorplatzes in Kosel ist es angedacht, auf der Grünfläche neben dem Feuerwehrgerätehaus zusätzlichen Parkraum zu schaffen, der durch Rasengittersteine befestigt werden soll. Hierzu ist es notwendig, den Oberboden in einer Stärke von ca. 60 cm abzutragen und durch ein geeignetes Kiessandgemisch zu ersetzen, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen. Bei einer Ausbautiefe von 5 Metern ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 55 m², auf der vier zusätzlich parkende Fahrzeuge Platz finden würden. Die Kosten zur Umsetzung der Baumaßnahme werden von der Bauamtsverwaltung auf ca. 3000,00 € geschätzt.    



Herr Vogt erhebt den Einwand, dass es sich bei der betroffenen Fläche um die letzte vorhandene Grünfläche in diesem Bereich handelt. Alle anderen Flächen sind bereits versiegelt worden. Ausreichend Parkplätze für die Feuerwehr sind vorhanden. Zudem würden die Rasengittersteine eine Gefahr für Kinder darstellen, sollten diese auf der Fläche spielen. Es besteht die Möglichkeit, dass sie mit den Füßen hängen bleiben und stürtzen. Weiterhin wären die Rasengittersteine vom Material her nicht ausreichend um dem anfallenden LKW-Verkehr (für die Altglascontainer) Stand zu halten. Die Steine könnten brechen.

Bürgermeister Zimmermann-Stock geht auf die Problemetaik der Stabilität solcher Rasengittersteine ein. Gemäß Rücksprache mit Herrn Eggers von der Verwaltung konnte er in Erfahrung bringen, dass diese Steine eine Stärke von ca. 10 cm haben. Grundsätzlich werden sie auch für Feuerwehrzufahrten genutzt. Die Tragfähigkeit ist somit gegeben. Ganz ausschließen, dass einer der Steine mal bricht kann man jedoch nicht. Wünscht die Gemeinde also absolute Sicherheit, so empfiehlt es sich die Fläche neben dem Glascontainer auszupflastern.


Beschluss:
Die Angelegenheit wird vertagt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Dach des Koseler Hofs
Beschlussvorlage - 17/2013

Am Montag, dem 11.02.2013, teilt Herr Spack vom Koseler Hof telefonisch mit, dass Mörtelbrocken vom Dach fallen. Herr Andresen hat sich zwischenzeitlich vor Ort ein Bild gemacht und hat festgestellt, dass die Bettung der First- und Gratpfannen durch die Witterungseinflüsse sehr porös ist. Bereits in der Vergangenheit fiel dieser Missstand auf, jedoch fallen nun zunehmend Mörtelbrocken heraus und das Dach hinunter. Herr Spack weist zu Recht auf die Gefahr für Gäste und parkende Fahrzeuge hin. Bei Sturm könnten sich auch ganze First- oder Gratpfannen lösen und herunterfallen. Zur Abwehr dieser Gefahren sollte eine Erneuerung der Firste und Grate vorgenommen werden. Eine Reparatur durch eine punktuelle Verfugung / Vermörtelung ist sinnlos.

Die vorhandene Dacheindeckung besteht aus Ton- Hohlziegeln. Diese Ziegel besitzen keine Falze und haben dadurch den Nachteil, dass sie relativ lose liegen und keine besondere Dichtigkeit gegenüber Flugschnee aufweisen.
Es wird empfohlen, die vorhandenen First- und Grateindeckungen komplett abzunehmen und zu entsorgen. Anschließend sollte ein sogenannter Trockenfirst hergestellt werden. Dazu wird eine hochkant stehende Dachlatte entlang der Firste und Grate montiert. Daran wird dann ein sogenanntes First- und Gratband zur Abdichtung der Täler der Hauptdachziegel und schließlich der neue Firstziegel befestigt. Als Ziegel sollte ein Tonziegel des Herstellers Jacobi, Typ Z5 (Hohlfalzziegel) verwendet werden. Dieser mutet für den Laien wie ein normaler Hohlziegel an, bietet aber alle Vorteile eines Falzziegels.

Ferner sind einige der auf dem südlichen Treppengiebel des Saals verlegten Tonziegel lose und klappern im Wind. Hier gehen ebenfalls Gefahren von aus und es besteht zumindest der Bedarf der Prüfung und punktuellen Neuverlegung, hier allerdings wieder in Mörtel.

Die Erreichbarkeit der Firste und Grate ist eine Herausforderung und daher maßgebilch ursächlich für die Kosten. Die Gesamtkosten werden in Abstimmung mit einem Dachdeckermeister einschließlich der Leiter- und Gerüstkosten geschätzt auf 13.000 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Firste und Grate als Trockenfriste und –grate zu erneuern. Die Tonziegel- Abdeckungen des Treppengiebels sind auf feste Lage zu überprüfen und ggf. neu in Mörtel zu verlegen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 13.000 € werden anerkannt. Die Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Eine Umsetzung soll, alsbald die Wetterlage es zulässt, im Frühjahr organisiert werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellung eines Kernwegekonzeptes
Beschlussvorlage - 14/2013

Nachdem in der Vergangenheit bereits verschiedentlich über die Zukunft der Wegebauförderung informiert und diskutiert wurde, bat Frau Riemer nunmehr darum, kurz darzustellen, was es bedarf, um ein gemeindliches Kernwegekonzept aufzustellen.
Im Kern ist dieses erforderlich, um in den Genuß von EU-Fördermittel im Wegebau zu kommen.

Im Rückblick auf 2010 sei erklärt, dass seinerzeit unter Mitwirkung der Amtsverwaltungen und Bürgermeister ein Konzept über die Fläche der gesamten Aktivregion gespannt wurde. Das Ergebnis kann den Anlagen entnommen werden.

Um also EU-Fördermittel bekommen zu können, muss ein gemeindliches Kernwegekonzept erstellt werden. Drei Amtsgemeinden haben bereits derartige Konzepte, eine Gemeinde hat bereits eine Zuschussmaßnahme umgesetzt, in einer weiteren Gemeinde ist ein konkretes Projekt beantragt. Da ein Kernweg besondere Funktionen erfüllen muss, muss er auch dementsprechend ausgebaut werden, d.h. eine einfache Deckenerneuerung ist nicht zuschussfähig.

Ein gemeindliches Kernwegekonzept kann nicht von der Amtsverwaltung ausgearbeitet und erstellt werden. Die Darstellung muss nach bestimmten Vorgaben erfolgen, so dass eine bestimmte Software von Nöten ist. Die bereits im Amtsbereich erstellten Konzepte wurden von der Planungsgruppe Plewa erstellt. Eine enge Abstimmung mit der Gemeinde und der Verwaltung ist dennoch erforderlich, da vom Einkaufsladen über die Gaststätte bis zu Denkmälern alles Erwähnung finden sollte.
Da Herr Andresen die Verantwortlichen der Aktiv-Region und des Planungsbüros aus Urlaubs- und sonstigen Gründen nicht erreichen kann, kann über die Kosten der Konzepterstellung keine verlässliche Aussage getätigt werden. Man muss sich aber auf Kosten von rund 3.000 – 4.000 € einstellen.
Ebenso verhält es sich bzgl. der genauen Modalitäten, denn ab der kommenden Förderperiode 2014 – 2017 werden die EU-Mittel für den Kernwegebau wahrscheinlich nicht mehr über die Aktiv-Regionen verwaltet und vergeben, sondern über das LLUR.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird verschoben.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgabe

Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesend ist.



Sylvia Boller  Egon Bülow 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender