N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 09.02.2016.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Bernhard Wendt
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Annika Hoffmann
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Quartierskonzept für eine Nahwärmeversorgung in Kosel / Missunde
  Beschlussvorlage - 13/2016
6. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts für einen Teilbereich in Bohnert
  Beschlussvorlage - 12/2016
7. Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße"
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 9/2016
7.2 Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 10/2016
8. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen"
  Beschlussvorlage - 2/2016
9. Oberflächensanierung Eschelsmarker Weg
  Beschlussvorlage - 11/2016
10. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung neuer Haltestelle auf der L 179/Einmündung Keesredder
  Beschlussvorlage - 1/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den stellv. Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass bei der Verwaltung noch kurzfristig ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen eines Bebauungsplans eingegangen ist. Hierüber sollte im nichtöffentlichen Teil beraten werden. Dieser würde dann als Tagesordnungspunkt 11 eingefügt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Ausschussmitglied Petersen bittet um eine kurze Stellungnahme, aus welchem Anlass Herr Karsten Lassen bei der Informationsveranstaltung zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr anwesend war. Hierzu wird durch Bürgermeister Keinberger erläutert, dass Herr Lassen von ihm eingeladen wurde. Seine örtliche Kenntnis war für die Beratung sachdienlich.

Bürgermeister Keinberger berichtet über die geplante Beseitigung einer Hütte in einer Waldfläche im Grenzbereich zur Gemeinde Gammelby. Der Eigentümer des Waldes hat der nutzungsberechtigen Gemeinde Gammelby den Vertrag gekündigt. Der Rückbau soll bis zum 10.03.2016 erfolgen. Es entsteht nunmehr die Frage, ob die Gemeinde Kosel ein besonderes Interesse am Erhalt der Hütte hat. Nach kurzer Erörterung kann festgehalten werden, dass kein Bedarf besteht.
In diesem Zusammenhang bittet Ausschussmitglied Petersen um eine kurze Aussage zur weiteren Nutzung des Weges in diesem Bereich. Hierzu wird durch Bürgermeister Keinberger der aktuelle Sachverhalt und der Status des Weges erläutert. Der Grundeigentümer beabsichtigt nicht, den Weg zu schließen.

Ausschussmitglied Walther berichtet von der geplanten Erweiterung der Deponie Klasse I in der Gemeinde Gammelby. Auch wenn Kosel nicht direkt betroffen ist, wird der Bürgermeister gebeten, die weitere Entwicklung zu verfolgen und bei Bedarf zu berichten bzw. zu handeln.
Hierzu wird durch den Protokollführer kurz der aktuelle Sachstand geschildert. Ziel der Gemeinde Gammelby ist es, die Erweiterung mit allen Mitteln zu verhindern.

Bürgermeister Keinberger berichtet kurz über die Niederlegung des Mandats des bisherigen Ausschussvorsitzenden Vogt. Gründe für den Rücktritt wurden nicht benannt. Im Rahmen der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ist über die notwendigen Nachbesetzungen zu entscheiden.

Weiterhin berichtet Bürgermeister Keinberger über ein vorliegendes Angebot zum Pflastern des Carports beim Feuerwehrgerätehaus in Bohnert. Das Angebot beläuft sich für 32 m² Pflasterung (einschl. Punktfundamente) auf ca. 2.300,00 €. Im Ausschuss bestehen keine Bedenken, dass die Maßnahme beauftragt wird.

Abschließend weist Ausschussmitglied König auf kleine Schlaglöcher im Bereich Keesredder/Gallbergring hin. Diese sind bitte im Rahmen der bevorstehenden Asphaltflickarbeiten mit aufzunehmen.  

zu TOP 5. Quartierskonzept für eine Nahwärmeversorgung in Kosel / Missunde
Beschlussvorlage - 13/2016
Herr Bürgermeister Keinberger hat Kontakt zu einer Unternehmensberatungsgesellschaft gehabt, die für die Gemeinde Kosel die Ausarbeitung eines sogenannten Quartierkonzeptes für eine Nahwärmeversorgung angeboten hat. Anlass für den Kontakt war die Überlegung, ob es ggf. Sinn mache, im Zuge der Breitbanderschließung der Orte auch andere Versorgungsmedien, hier Nahwärme, mit zu verlegen.

Nachstehend wird der Inhalt eines per E-Mail am 10.11.2015 an den Bürgermeister übersendeten Angebotes zitiert. Bewusst werden Angaben zum Dienstleister an dieser Stelle nicht gemacht, damit die Angelegenheit öffentlich beraten werden kann. Ob und wie realistisch eine Förderung bei den sich in Kosel bietenden Rahmenbedingungen ist, konnte nicht abschließend festgestellt werden.

Beispiel Ortsteil Kosel:

1.     Leistungsumfang Quartierskonzept Kosel:
  • Teilnahme an der Einwohnerversammlung (Vorstellung des Projektes, Vorgehensweise etc.)
  • Aktivierung der Bürger über das Quartierskonzept
  • Ermittlung der Datengrundlage im Quartier (Energieverbräuche - Wärme -, Sanierungsstand, Gebäudetypologie etc.)
  • Identifizieren und genaue Untersuchung von Beispielhäusern unterschiedlicher Bautypen- und Altersklassen im Quartier bezüglich Energieverbrauch undSanierungstand durch einen Energieberater
  • Kaufmännische Betrachtung der verschiedenen energetischen Einzelmaßnahmen für die Hauseigentümer
  • Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und Sensitivitätsanalysen mehrerer dezentraler Wärmeversorgungsmodelle unter der Annahme verschiedener Energieträger und Versorgungsgebiete im Quartiersgebiet
  • Erstellung einer CO2 – Bilanz für das gesamte Quartier
  • Durchführung von Workshops zu verschiedenen Themengebieten, wie z.B.:
    • Energetische Einzelmaßnahmen für die Hauseigentümer
    • Darstellung der technischen Optionen zur Umsetzung eines dezentralen Wärmeversorgungsmodells
    • Voraussichtlich Gründung einer Genossenschaft
Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes im Ortsteil Kosel wird, auf Basis unserer Schätzungen, zu Kosten von 41.000 EUR inkl. der zurzeit gesetzlich geltende Umsatzsteuer führen. Diese Kosten sind im Rahmen des KfW-Programms 432 "Energetische Stadtsanierung" zu 65 Prozent (26.650 EUR) förderfähig. Zusätzlich hat das Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUR) Fördermittel angekündigt, welche den Eigenanteil von 35 Prozent (14.350 EUR) auf 15 Prozent (6.150 EUR) mindern würden.

2.     Machbarkeitsstudie Kosel:
  • Teilnahme an der Einwohnerversammlung (Vorstellung des Projektes, Vorgehensweise etc.) Im Rahmen der Einwohnerversammlung werden die Wärmeverbäuche abgefragt. Die fehlenden Verbräuche werden geschätzt.
  • Technische Wärmenetzplanung (mögliche Trassenverläufe (aus Basis der Breitbandkarte), Abschätzung der Rohrleitungsdimensionen, Wärmetechnik, Redundanz)
  • Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und Sensitivitätsanalysen mehrerer dezentraler Wärmeversorgungsmodelle unter der Annahme verschiedener Energieträger und Versorgungsgebiete
  • Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen einer Einwohnerversammlung

Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Ortsteil Kosel wird, auf Basis unserer Schätzungen, zu Kosten von 7.800 EUR inkl. der zurzeit gesetzlich geltende Umsatzsteuer führen.

Beispiel Missunde:

3.     Leistungsumfang Quartierskonzept Missunde:

-       Leistungsumfang wie im Quartierskonzept Kosel

Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes im Ortsteil Kosel wird, auf Basis unserer Schätzungen, zu Kosten von 29.000 EUR inkl. der zurzeit gesetzlich geltende Umsatzsteuer führen. Diese Kosten sind im Rahmen des KfW-Programms 432 "Energetische Stadtsanierung" zu 65 Prozent (18.850 EUR) förderfähig. Zusätzlich hat das Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUR) Fördermittel angekündigt, welche den Eigenanteil von 35 Prozent (10.150 EUR) auf 15 Prozent (4.350 EUR) mindern würden.

4.     Machbarkeitsstudie Missunde:

-       Leistungsumfang wie in der Machbarkeitsstudie Kosel

Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Ortsteil Kosel wird, auf Basis unserer Schätzungen, zu Kosten von 4.700 EUR inkl. der zurzeit gesetzlich geltende Umsatzsteuer führen.       
Das geplante Projekt wird durch die anwesenden Vertreter der Unternehmensberatungsgesellschaft vorgestellt.

Als Quartier wäre in Kosel vorrangig der Siedlungsschwerpunkt zu benennen. Dies wäre die Ortslage Kosel. Die konkrete Abstimmung der Quartiersgrenzen, auch im Hinblick auf die Betrachtung der weiteren Ortsteile, würde in enger Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

In der Gemeinde Schafflund, Kreis SL-FL,wird aktuell ein erstes Pilotprojekt umgesetzt. Das Wärmenetz wird über eine Biogasanlage versorgt. Zur Abwicklung des gesamten Prozesses hat sich eine Genossenschaft gegründet.

Würde die Gemeinde Kosel zu dem Ergebnis gelangen, ein Quartierskonzept zu erstellen, müsste für die Erstellung von einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgegangen werden. In diesem Prozess finden mehrere öffentliche Veranstaltungen statt, auf denen sich Bürgerinnen und Bürger informieren können, Basisdaten gesammelt werden und die Vorteile eines Wärmekonzeptes dargelegt werden. Ziel ist es, möglichst viele Grundeigentümer/innen für dieses Projekt zu begeistern. Das Quartierskonzept ist das Planungswerkzeug, um mit den Bürgerinnen und Bürgern etwas in der Gemeinde zu bewegen.

Die Ausschussmitglieder nutzen die Möglichkeit durch eine Vielzahl von Fragen, das Basiswissen zu diesem Thema zu erweitern.

Aktuell ist festzustellen, dass in der Gemeinde kein größerer Anbieter regenerativer Energien ansässig ist. Als Lösung könnte daher u. a. ein Blockheizkraftwerk, betrieben mit Holzhackschnitzel oder Biomethan, in Betracht kommen.

Bürgermeister Keinberger sieht das Quartierskonzept im Kontext mit dem geplanten Breitbandausbau. Hier sollten mögliche Synergien genutzt werden. Im Falle einer positiven Beschlussfassung, sollten die Kosten für die Gemeinde den Betrag von ca. 6.000,00 € bis 7.000,00 € nicht übersteigen.

Abschließend wird noch einmal der Unterschied zwischen einer Machbarkeitsstudie und einem Quartierskonzept erörtert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Quartierskonzept die Machbarkeitsstudie beinhaltet und die Ergebnisse konkreter sind.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, für den Siedlungsbereich Kosel ein Quartierskonzept in Auftrag zu geben. Voraussetzung hierfür ist, dass alle dargelegten Fördermittel bewilligt werden.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Wolfgang Kastens

zu TOP 6. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts für einen Teilbereich in Bohnert
Beschlussvorlage - 12/2016
Bei dezentraler Abwasserbeseitigung muss die Abwasserbeseitigungspflichtige ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen, um der Wasserbehörde aufzuzeigen, dass diese Art der Abwasserbeseitigung möglich ist und in welcher Weise sie vorgenommen werden soll. Die Gemeinde Kosel plant für die beiden Grundstücke im Bereich der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bohnert die Versickerung des Niederschlagswassers. Dieses Gebiet ist in dem bisherigen Abwasserbeseitigungskonzept nicht enthalten. Um die geordnete Abwasserbeseitigung darzustellen, muss deshalb hierfür ein eigenes Abwasserbeseitigungsteilkonzept aufgestellt werden.

Das Teilkonzept sieht vor, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser im Bereich der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bohnert auf den Grundstücken zu versickern. Der nachgewiesene Grundwasserstand und die mittels Bodenanalyse festgestellte Durchlässigkeit des Bodens (Kf-Wert) haben ergeben, dass eine Versickerung möglich ist. Das Schmutzwasser wird an die vorhandene Schmutzwasserfreigefälleleitung der Abwassergemeinschaft Bohnert w.V. angeschlossen und in der Kläranlage Bohnert behandelt.    

Beschluss:
Das Abwasserbeseitigungsteilkonzept für die beiden Grundstücke im Bereich der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bohnert wird beschlossen.      
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hans-Joachim Heide

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße"

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 9/2016
Der Entwurf der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" der Gemeinde Kosel und die Begründung haben in der Zeit vom 16.11.2015 bis zum 18.12.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 10.11.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.      

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)      
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hans-Joachim Heide

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 10/2016
Siehe Beschlussvorlage 09/2016.      
Durch den stellv. Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass das auf Seite 8 der Begründung ((b) Schutzgut Boden) aufgeführte Ökokonto nicht nördlich, sondern südsüdöstlich des Ortsteils Missunde liegt. Diese redaktionelle Änderung ist bitte zu berücksichtigen.

Beschluss:
Die Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.      
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hans-Joachim Heide

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Wolfgang Kastens

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen"
Beschlussvorlage - 2/2016
Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Kosel herangetreten und begehrt die Aufstellung einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Feriengebiet Hof Hülsen" der Gemeinde Kosel.
Es ist geplant die Steganlage der Marina Hülsen im Süden durch eine Steinmole zu ergänzen. Dadurch sollen Versandungen vermieden werden, die regelmäßiges Ausbaggern des Hafens erforderlich machen. Nach intensiven Vorgesprächen ist eine Änderung des Bebauungsplanes als Zulassungsvoraussetzung für den Bau der Mole erforderlich, da die geplante Mole außerhalb des bisherigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt.      
Ausschussmitglied Walther verweist auf die Beratungen im Gemeinderat am 20.05.2015 zu diesem Thema. Dort wurde beschlossen, dass der damalige Entwurf der geplanten Steinmole wohlwollend zur Kenntnis genommen wird. Eine abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen konnte jedoch erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgen. Dabei war darzulegen, wie sich die Mole strömungstechnisch auf andere Bereiche der Schlei auswirkt bzw. auswirken kann.

Auch wenn das Instrument der Bauleitplanung gewählt wird und eine Vielzahl von Behörden und Verbänden in dem Verfahren wirken, bleiben Bedenken, dass sich die Steinmole negativ auf die Schlei auswirkt. Es sollte daher weiterhin ein Strömungsgutachten gefordert werden.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt hierzu eine kurze Beratung, mit dem Ergebnis, dass weiterhin sichergestellt sein muss, dass sich das Vorhaben nicht negativ auf die Schlei auswirkt.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Feriengebiet Hof Hülsen" wird eine 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Bau einer Steinmole
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  7. Es ist durch ein Strömungsgutachten nachzuweisen, dass durch das Vorhaben keine negative Veränderung der Schlei zu erwarten ist.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)      

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Oberflächensanierung Eschelsmarker Weg
Beschlussvorlage - 11/2016
Es ist angedacht, die ersten 200 Meter des Eschelsmarker Weges von der K83 kommend in Richtung Lundshof mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. In diesem Bereich weist die Straßenoberfläche starke Schäden auf, die saniert werden müssen. Über den tatsächlich vorhandenen Straßenaufbau kann keine Aussage getroffen werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass der vorhandene Aufbau aus bautechnischer Sicht nicht den an ihn gestellten Anforderungen entspricht. Es soll an dieser Stelle nur darauf hingewiesen sein, dass sich aufgrund des Setzungsverhaltens wieder Risse in der neuen Deckschicht ausbilden können. Für die Umsetzung der Maßnahme sind nach Einschätzung des Amtes ca. 25.000,00 € zu schultern.
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Im Ausschuss erfolgt eine kurze Beratung, warum nur ein kurzer Abschnitt umgesetzt werden soll und warum der Eschelsmarker Weg als nächste Maßnahme geplant wird. Ausschussmitglied Petersen bittet um eine nachhaltige Planung und Bauausführung. Wenn Straßen unterhalten werden, dann so, dass diese auch wieder die regulär durchschnittliche Lebensdauer zu erwarten haben.

Ausschussmitglied Walther würde ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Sanierung gemeindlicher Straßen begrüßen. Im Rahmen der weiteren Erörterung wird festgestellt, dass dies bereits schon einmal thematisiert wurde, aber keine Umsetzung gefunden hat.

Bürgermeister Keinberger führt noch einmal kurz die Problematik der Beitragspflicht aus. Die im Bereich Eschelsmarker Weg geplante Maßnahme ist im Rahmen der Unterhaltung geplant und verursacht keine Beitragspflicht. Die ersten 200 m sind die schlechtesten. Daher sollen diese vorrangig der Unterhaltung zugeführt werden.

Die Priorisierung der verbleibenden Straßen im Gemeindegebiet ist u. a. von den Schäden am Kanalnetz abhängig. Straßensanierung und Kanalsanierung sind in engem Kontext zu prüfen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 25.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung neuer Haltestelle auf der L 179/Einmündung Keesredder
Beschlussvorlage - 1/2016
Am 10.12.2015 hat vor Ort eine Besprechung stattgefunden. Das Ergebnis wurde durch Frau Bober-Mohr wie folgt schriftlich vermerkt:

Teilnehmer:
  • Bgm. Keinberger (Gemeinde Kosel)
  • Frau Dahlmann (Hof Dahlmann)
  • Frau Keste (LBV Schleswig-Holstein)
  • Herr Sachau (Straßenmeisterei Eckernförde)
  • Herr Stahlberg (Autokraft GmbH)
  • Frau Bober-Mohr (Amt Schlei-Ostsee)

Die Autokraft GmbH, Kiel, regt aufgrund von Anfragen Koseler Bürger an, in der Gemeinde
Kosel an der L 179/Einmündung Keesredder neue Haltestellen einzurichten.

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Kinder aus den Straßen "Keesredder" und "Gallbergring" würden diese Haltestellen, sodenn sie eingerichtet würde, regelmäßig nutzen.
Von Seiten des Straßenmeisters bestehen gegen die Einrichtung der Haltestellen keine Bedenken.

Die Haltestellenflächen sind durch die Gemeinde zu befestigen, damit ein gefahrloser Ein- und Ausstieg gewährleistet ist.
Die Straßenmeisterei, Herr Sachau, bietet an, entsprechendes Material zur Befestigung der Fläche, zur Verfügung zu stellen.
Frau Dahlmann bietet an, die Haltestelle auf Ihrer "Hofseite" entsprechend zu beleuchten.
Herr Stahlberg von der Autokraft schlägt vor, die neuen Haltestellen mit "Hof Dahlmann" zu bezeichnen.

Ergänzend hat Herr Andresen aus Sicht des Bauamtes erklärt:
Am 12.01.2016 haben der Amtsdirektor und Herr Andresen einen Besprechungstermin beim Bauamtsleiter des Kreises wahrgenommen. Neben dem Bauamtsleiter, Herrn Dr. Kruse, war auch Herr Nevermann als zuständiger Sachbearbeiter für den ÖPNV sowie Vertreter des LBV-SH anwesend. Gegenstand der Besprechung war der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Kreisgebiet bis 2022. Der barrierefreie Ausbau wird gefordert aufgrund einer UNO-Konvention und ist nicht diskutabel. Er verlangt den Einbau eines sogenannten Buskappsteins, bestimmter Einrichtungsgegenstände und taktiler Elemente für sehbehinderte Mitmenschen. Die hier in Kosel gewünschte zusätzliche Haltestelle liegt außerhalb der OD, so dass die Straßenbaulast zu 100 % beim Kreis einzuordnen wäre. Diese Umstände berücksichtigend erklären die Vertreter des Kreises und des LBVs, dass die Einrichtung zusätzlicher Haltestellen sehr kritisch geprüft werden muss. Im Übrigen müsste eine zusätzliche Haltestelle ohnehin bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Neben der Thematik der Barrierefreiheit muss bei der Bewertung des Begehrens zusätzlicher Haltepunkte auch berücksichtigt werden, dass die sichere Erreichbarkeit eines Haltepunktes, insbesondere an qualifizierten Straßen ohne Gehwege, gewährleistet ist. Es darf in Zweifel gezogen werden, dass der hier gewünschte Haltepunkt für die Schüler tatsächlich sicherer ist, als derjenige im Schwansenweg.

Neben diesen Gesichtspunkten sollte auch bedacht werden, mit welchen Argumenten die Gemeinde und der Kreis ggf. das Begehren weiterer Haltepunkte im Gemeindegebiet ablehnen könnten, wenn die hier gegenständlichen genehmigt und eingerichtet werden.    

Beschluss:
Es wird nicht beschlossen, einen Antrag für die Einrichtung beider Haltestellen an der L179/Einmündung Keesredder an den Kreis RD-Eck zu stellen. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.  


Norbert Jordan  Michael Furtner 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzender