N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 06.09.2016.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Petersen
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karl Walther
Ausschussmitglied Ingo Wilde
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Kai Ahrendt
Gast Jürgen Fischer
Gast Herrn Christoph Heinrichs
Gast Angela Zanon
2 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" der Gemeinde Kosel
5.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 40/2016
5.2 Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 39/2016
6. Koseler Hof
6.1 Erneuerung von Fenstern
  Beschlussvorlage - 34/2016
6.2 Sanierung der Saallüftung
  Beschlussvorlage - 41/2016
7. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
  Beschlussvorlage - 37/2016
8. Verkehrssicherungspflicht von gemeindlichen Bäumen
  Beschlussvorlage - 36/2016
9. Stellplatzausweisung in der Straße "Breekstücken"
  Beschlussvorlage - 43/2016
10. Maßnahmen auf der Kläranlage Kosel 2017
  Beschlussvorlage - 46/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, Tagesordnungspunkt 11 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Keinberger bittet den anwesenden Anlieger aus dem "Breekstücken", Herrn Thom, kurz den Sachverhalt zu TOP 9 darzulegen. Dieser schildert, dass es aufgrund der mangelnden Parkflächen bereits zu Unstimmigkeiten unter den Anliegern gekommen sei. Da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, ist Parken nur auf ausgewiesenen Stellflächen zulässig. Diese reichen nicht. Durch die vorhandene Bebauungssituation (u. a. Reihenhäuser) haben die Grundstückseigentümer keine Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück Stellplätze zu schaffen. Ziel wäre die Umwidmung der Straße, so dass Fahrzeuge rechtmäßig auf der Fahrbahn parken dürfen.
In diesem Zusammenhang wird durch Bürgermeister Keinberger angeführt, dass der Endausbau der "Rewerkoppel" im September beginnen soll. Nach Fertigstellung könnten die Müllfahrzeuge über die Rewerkoppel fahren und benötigen nicht mehr den Wendebereich.

Weiterhin berichtet Bürgermeister Keinberger über folgende Themen:
  • Es hat mit einem Landwirt eine Besichtigung verschiedener Straßen im Bereich Bohnert stattgefunden. Es wird im Ausschuss noch darüber zu beraten sein, wie das bei Niederschlag auf der Fahrbahn stehende Wasser beseitigt werden kann. Vorrangig ist dabei der Weg nach Hülsen zu behandeln. Danach wären die Wege Buburg und Lundshof in Richtung Schützenheim zu prüfen.
  • Die fußläufige Anbindung von der Rewerkoppel zum Feuerwehrgerätehaus soll fertiggestellt werden. Da am Ende des Weges ein Baum im Weg steht, muss der Weg dort leicht umgelegt und rechtlich gesichert werden.
  • Im Bereich "Wallholzredder" plant ein Anlieger die Errichtung einer 2 m hohen Grundstückseinfriedigung in Form einer Mauer.
Durch die Ausschussvorsitzende wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Liegenschaft der Kyffhäuser zu Schimmelbildung kommt. Die betroffene Wand wurde bereits schon einmal von außen freigelegt. Zwischenzeitlich ist der Boden nachgerutscht und der Zustand ist wie vorher. Zur Beseitigung des Problems müsste die Mauer wieder freigelegt werden. Der Boden muss gesichert und die Belüftung der Wand nachhaltig geregelt werden.
Durch Bürgermeister Keinberger wird geschildert, dass dies erneut durch Mitglieder der Kyffhäuser und der Gemeindearbeiter in Handschachtung freigelegt werden muss. Danach wäre die Mauer entsprechend zu behandeln. Eine Umsetzung soll dabei so schnell wie möglich erfolgen. 

zu TOP 5. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" der Gemeinde Kosel

zu TOP 5.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 40/2016
In der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2016 hat die Gemeinde Kosel den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer, Busdorf, beauftragt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte zwischenzeitlich. Ebenso erfolgte am25.07.2016 die frühzeitigeBürgerbeteiligung. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und die Planungen in den erforderlichen Bereichen angepasst bzw. konkretisiert.

Der aktuelle Planentwurf wird zur Beratung vorgelegt. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer noch einmal der bisherige Sachverhalt und das Ziel der heutigen Beratung dargelegt. Hieran anschließend trägt Frau Zanon, Planungsbüro Springer, den aktuellen Planungsstand sowie die Erkenntnisse aus dem Scopingverfahren vor.

Zum Strömungsgutachten wird durch Herrn Dr. Ahrendt der wesentliche Inhalt seines Gutachtens sowie die Betrachtung der Stellungnahmen aus dem Scopingverfahren vorgestellt. Danach ist aufgrund von erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten vor der Hafenzufahrt mit keinen Ablagerungen zu rechnen. Zur Sauerstoffzehrung wird ausgeführt, dass dies in tieferen Wasserbereichen stattfindet. Insgesamt wird die geplante Bauausführung begrüßt, da die geplanten Materialien und die Beschaffenheit zu einer Habitatsverbesserung führen wird.

Hieran anschließend stellt Ausschussmitglied Walther seine Einschätzung zur Planung vor. Die Mole führt danach zu einer Einschränkung der Strömungssituation. Die angeführten Sedimentsströme können nicht schlüssig nachvollzogen werden.

Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine kurze Beratung zu den Auswirkungen der Mole auf die Strömung und Sedimentation an. 

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für den Bereich "Feriengebiet Hof Hülsen" und die Begründung werden gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 39/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) genutzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von der Gemeinde erarbeitete und mit dem Vorhabenträger abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan muss vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden (§ 12 (3) BauGB).

Ziel der Beratung soll die inhaltliche Konkretisierung des Vertragsentwurfes für das Gebiet der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" sein.    

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Koseler Hof

zu TOP 6.1 Erneuerung von Fenstern
Beschlussvorlage - 34/2016
Der Bürgermeister regt an, in 2017 aus energetischen Gründen Teile der Fenster des Koseler Hofs zu erneuern. Die Kosten für die Erneuerung von 15 Fenstern einschließlich der Verkleidung der Laibungen mit antifungizit eingestellten Calciumsilikatplatten und den anschließend erforderlichen Malerarbeiten werden geschätzt auf rund 32.500 €. Diese Summe ist eine erste grobe Schätzung. Da es sich um einen "historischen" Altbau handelt, sind besonders Belange der Bauphysik zu bedenken und berücksichtigen. Dieses erfolgt bei der weiteren Ausführungsplanung.   
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Keinberger geschildert, dass einige Fensterdichtungen bereits erneuert wurden. Dabei wurde festgestellt, dass verschiedene Fenster nicht mehr zu öffnen sind. Die Fenster sind defekt und müssen erneuert werden. Es wäre darüber nachzudenken, ob Holz- oder Kunststofffenster gewählt werden. Im Ausschuss besteht die Auffassung, dass für dieses Gebäude Holzfenster die bessere Lösung darstellen.

Durch die Ausschussvorsitzende wird angeregt, den Pächter der Liegenschaft schriftlich über die ordnungsgemäße Pflege und Nutzung der Fenster zu informieren.

Auf Nachfrage, ob diese Investition für dieses Gebäude gerechtfertigt ist, erklärt Bürgermeister Keinberger, dass der Koseler Hof erhaltenswert ist. Es sind für ein solches Gebäude stets laufende Unterhaltungskosten zu kalkulieren. Ein Ersatzbau kann nicht das Ziel sein.

Durch den Protokollführer wird kurz die aktuelle Situation zum Thema "Denkmalschutz" dargelegt. Derzeit ist eine konkrete Unterschutzstellung nicht bekannt. Im Zuge der weiteren Beratung kann festgehalten werden, dass die Fenstereinteilung wie im Bestand erhalten bleiben soll. Ebenso soll das äußere Erscheinungsbild erhalten werden. Dies führt dazu, dass die Fenster nach außen aufschlagend sein müssen. Das obere Fensterelement soll feststehend sein. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Fenstersanierung in 2017 durchzuführen. Der Vermögenshaushalt wird mit 32.500 € ausgestattet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungen weiter voranzutreiben, eine Preisanfrage bei fachkundigen Tischlern zu veranlassen und die Sanierung in Absprache mit dem Gastwirt zu terminieren und durchführen zu lassen. Die Ausführung soll wie folgt erfolgen:
  • Holzfenster (Materialien aus zertifiziertem Anbau)
  • nach außen öffnend
  • Fenstereinteilung und Optik wie Bestand
  • oberes Fensterelement feststehend   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Sanierung der Saallüftung
Beschlussvorlage - 41/2016
Bei Feierlichkeiten im Saal des Koseler Hofes wird es häufig sehr warm. Sobald die Fenster geöffnet werden oder die alte Lüftung in Betrieb genommen wird, beklagen sich die Gäste über Zuglufterscheinungen. Diese sind derart heftig, dass Kerzenflammen so stark flackern, dass extrem Wachs an ihnen heruntertropft. In Summe mindert dieses erheblich das Wohlbefinden der Gäste, so dass sich diese beimGastwirt beklagen. Dieser wiederum wendet sich an die Gemeinde als Vermieterin und bittet um Verbesserung der Situation. Daher hat Herr Bürgermeister Keinberger Herrn Andresen gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten. Aufgrund der guten Erfahrung mit dem haustechnischen Ingenieur Dipl.-Ing. Georg Schröder in Bezug auf die Sanierung der Küchenheizung und –lüftung empfiehlt Herr Andresen, durch diesen ein Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. Leider ist es infolge der Urlaubszeit erst möglich, am 07.09.2016 einen Ortstermin durchzuführen, so dass zur Bauausschusssitzung am 06.09.2016 noch keine Erkenntnisse vorgetragen werden können. Es wird angestrebt, zur Gemeindevertretersitzung am 21.09.2016 ein Konzept vorzulegen.
Ein möglicher Beschlusstext wird mit dieser Vorlage ohne die Kostenangabe geliefert. 
Bürgermeister Keinberger hat noch einmal mit dem Gastwirt gesprochen. Danach kann festgehalten werden, dass aktuell die Erneuerung der Saallüftung nicht als zwingend erforderlich angesehen wird. Die Angelegenheit kann somit zur Beratung in das nächste Jahr verschoben werden. 

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur Beratung auf das Jahr 2017 verschoben. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 7. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
Beschlussvorlage - 37/2016
Herr Heuchert stellt nach einem anberaumten Ortstermin in Missunde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kosel, Herrn Keinberger und dem Unterzeichner, folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Keinberger, sehr geehrter Herr Eggers,

anbei erhalten Sie, wie besprochen, ein Angebot für die Ausführung einer Kunststoff-Spundwand als Uferbefestigung im Bereich des Schleiufers 9/10 in Missunde. Dem Angebot beigefügt sind Info-Broschüren über die angebotenen, alternativen Systeme. 

Nach technischer Rücksprache mit dem Anbieter stelle ich den Antrag, das System "Duolock" als Uferbefestigung auf ca. 30lfdm einzubauen, um der Ufererosion Einhalt zu gebieten. Aus meiner Sicht erfüllt das System sehr gut die Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Dichtigkeit, und Auswahl des passenden technischen Verfahrens unter den gegebenen Bedingungen. Wie besprochen steht das Angebot der Familie Heuchert als direktem Anlieger, sich an den Kosten der Uferbefestigung zu beteiligen, sofern Sie unserer Empfehlung folgen. In Anbetracht der Angebotshöhe können wir uns vorstellen, etwa ein Viertel der Kosten zu tragen. 

Bevor ich diese Auswahl begründe, noch kurz eine Beschreibung des Vorhabens: 
Bei Befürwortung des Vorhabens und Genehmigung der Mittel würde die Ausführung noch im Herbst 2016 (Oktober/November) durchgeführt werden. Ein Kettenbagger würde bis zum asphaltierten Bereich des Schleiufers transportiert werden und von dort aus selbstständig das Schleiufer hochfahren. Eine Mindest-Durchfahrtsbreite muss noch abgestimmt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten mehr als eine Tagesleistung der Kolonne sein werden (2-3 Mann plus Baggerfahrer), ein zweiter Arbeitstag wird voraussichtlich benötigt. Bei der "Duolock"-Variante wird die Grasnarbe abgezogen, die Spundwände mittels vorlaufender Stahl-Mutterbohle einvibriert. Die Spundwände werden bis unmittelbar unter alter GOK verlegt, der Oberboden dann wieder angefüllt. Die Lage der neuen Spundwand ist unmittelbar hinter der bestehenden Holzpfahlwand, d.h. landseitig geplant. Für den Geländesprung von ca. 1m werden 3m lange Spundwandbohlen gewählt. 

Zu den Anforderungen von oben:
-Umweltverträglichkeit: Im Gegensatz zu Stahl-Spundbohlen tragen die Kunststoff-Spundwände keine Stoffe in den Boden oder das Wasser ein und sind insofern zu präferieren. Da die Lage direkt landseitig der bestehenden Holzpfahlwand festgelegt wird und die alte Wand bestehen bleibt, wird keine Veränderung der Strömungsverhältnisse im Wasser hervorgerufen und außerdem keine optische Veränderung herbeigeführt. Grundsätzlich denkbar, aber eine schlechte Lösung und deshalb aus unserer Sicht unmittelbar zu verwerfen ist ein Steinwall, der jedoch ins Wasser gebaut werden müsste, die von uns am Steg genutzten Bootsliege- und Badeplätze am Strand vernichtet und abermals die Strömungsverhältnisse ändert. 

Dichtigkeit: Vorrangiges Ziel ist der Stopp der Ufererosion. Dieses Ziel wird nachhaltig erreicht, besser als bei einer Sanierung der Holzpfahlwand. Wenn keine Maßnahme zur Befestigung durchgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass kurz- bis mittelfristig (2-5 Jahre) sowohl der Wanderweg in den Wald als auch die Zuwegung zu den Ferienhäusern Schleiufer 9/10 erheblich erschwert würde bzw. unmöglich wird. Sollte der Durchbruch der Landzunge Kielfot erfolgen, würde der Angriff auf das Ufer durch Wellenschlag erheblich verstärkt und damit die Erosion erheblich beschleunigt werden. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, hier proaktiv eine Maßnahme vorzunehmen. Mein eigenes Interesse will ich nicht verhehlen: Unsere Familie hat seit einem halben Jahrhundert die Grundstücke Schleiufer 9/10 von der Gemeinde gepachtet, mittlerweile kommen wir in der vierten Generation jeden Sommer nach Missunde. Wir haben ein großes Interesse daran, dass dieser Ort auch noch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Heimat für die Familie sein kann. 

Auswahl des technischen Verfahrens: Die "Duolock" Spundwände werden mittels einer vorauslaufenden Mutterbohle einvibriert. Ein Graben ist nicht notwendig, die Voraussetzung sind jedoch Bodenverhältnisse, die das Einvibrieren zulassen. Bei der alternativen "Prolock" Spundwand muss zunächst ein Graben bis UK Spundwand ausgehoben werden, in den die Spundwand dann hineingestellt wird. Der Graben wird anschließend verfüllt und verdichtet, durch das Loch in der Spundwand wird ein Stahlrohr gerammt. Es liegt nach meiner Kenntnis ein sandiger, sehr durchlässiger Boden vor. Um eine Unterspülung der Spundwand zu vermeiden, müsste der Graben für die "Prolock"-Spundwand bis deutlich unterhalb der Wasserlinie (Bauchgefühl: 50cm) ausgehoben werden. Meine Befürchtung ist, dass sofort das anstehende Wasser in den Graben einströmen würde und die Grabenwände einstürzen würden. Die Standsicherheit der bestehenden Holzpfahlwand, die ja gerade erhalten werden soll, wäre u.U. gefährdet, weil nicht klar ist, wie tief die Holzpfähle eingerammt sind. 

Dadurch, dass eine Kunststoff-Spundwand errichtet würde, deren vorrangiges Ziel die Dichtigkeit ist, könnte aus meiner Sicht auf einen statischen Nachweis verzichtet werden, da die bestehende (und unzweifelhaft standsichere, auch bei Erddruck aus PKW-Belastung) Holzpfahlwand, die direkt am Geländesprung steht, ja bestehen bleibt und die statischen Aufgaben weiterhin übernehmen könnte. 

Gern höre ich von Ihnen über die weiteren Schritte und Termine. Wie bereits angekündigt, könnte ich mir vorstellen, bei einer entsprechenden Sitzung, sofern sie öffentlich ist, zugegen zu sein. Fragen technischer Art leite ich gern weiter. 

Freundliche Grüße
Jan Heuchert 

Die zuständige Behörde des Kreises Rendsburg Eckernförde stuft die angedachte Maßnahme in Missunde als Ersatzbau ein. Dieser Ersatzbau ist ohne Genehmigung möglich. Unabhängig davon ist natürlich immer der Artenschutz, die Brut- und Setzzeiten usw., zu berücksichtigen. Es gilt nun innerhalb der Sitzung zu beraten, ob dem Antrag entsprochen wird.  
Die Ausschussvorsitzende sieht im Falle einer tatsächlichen Notwendigkeit nur einen Böschungsschutz mit Schilf. Dies wäre zwar genehmigungspflichtig, würde sich aber an den vorhandenen Bestand anpassen.

Bürgermeister Keinberger befürwortet eine Ufersicherungsmaßnahme, sieht aber ebenfalls Bedenken bei der geplanten Bauausführung. Es sollte mit den Fachbehörden abgestimmt werden, ob die Schaffung einer Ufersicherung mit Schilf die Zustimmung erfahren würde. Hieran schließt sich eine kurze Beratung über die bisherigen Sicherungsmaßnahmen mit Schilf und deren Bauausführung an. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der vorhandene Weg erhalten werden soll und somit eine Ufersicherung ratsam ist..

Beschluss:
Es wird beschlossen, für eine Entscheidung den Termin mit der unteren Küstenschutzbehörde abzuwarten. Danach soll über die Angelegenheit erneut beraten werden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrssicherungspflicht von gemeindlichen Bäumen
Beschlussvorlage - 36/2016
Durch Bürgermeister Keinberger wurde angeregt, nachhaltige Regelungen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für gemeindliche Bäume zu treffen. Dies wäre z. B. durch Vergabe eines Vertrages an ein Unternehmen denkbar.

Grundsätzlich ist zur Verkehrssicherungspflicht anzuführen, dass die Bäume zweimal im Jahr betrachtet werden sollten. Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Diese Sichtkontrolle ist zu dokumentieren und kann durch geschultes Personal (z. B. Gemeindearbeiter) erfolgen. Sofern bei der Sichtkontrolle eine mangelnde Vitalität oder aber Totholzbildung festgestellt werden sollte, wären notwendige Pflege- / Fällmaßnahmen zu veranlassen. Sollte widererwartend dennoch ein Ast herausbrechen oder ein Baum umstürzen, wäre grundsätzlich der Versicherungsschutz über den kommunalen Versicherungsgeber, dem KSA, gegeben.
Sofern die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichend sind, sollte eine Prüfung durch Dritte erfolgen. Dabei sollten verschiedene Angebote eingeholt werden.

Grundsätzlich ist bei diesem Thema Klarheit über den gemeindlichen Baumbestand herzustellen. Dies ist notwendig, damit auch nur die Bäume geprüft werden die öffentlich sind und keine Kosten fü Bäume anfallen, die tatsächlich privat sind.

Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind vom allgemeinen Vitalitätszustand der Bäume abhängig und können aktuell nicht beziffert werden.   
Durch Bürgermeister Keinberger wird geschildert, dass der bisherige potentielle Anbieter aus der Gemeinde keine Kapazitäten mehr frei hat. Denkbar wäre, dass die Gemeinde die Forstbetriebsgemeinschaft, bei der die Gemeinde Mitglied ist, um Überprüfung des Baumbestandes bittet.

Hieran schließt sich eine kurze Beratung zum Umfang der Maßnahmen an und wer dieses leisten könne. Im Ergebnis wird sich füreine Qualifizierung der Gemeindearbeiter ausgesprochen. 

Beschluss:
Zur nachhaltigen Regelung der Verkehrssicherungspflicht für gemeindliche Bäume soll wie folgt verfahren werden:

Die Gemeindearbeiter sollen fachlich geschult werden und künftig die Überprüfung sicherstellen und dokumentieren.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellplatzausweisung in der Straße "Breekstücken"
Beschlussvorlage - 43/2016
Bei der Erstellung der Gebäude in der Straße "Breekstücken" Nr. 1 a-c, 3 a-f, 5 a-g, 7 a-d und 9 a-d in den Jahren 1997 - 1999 wurden seinerzeit pro Wohneinheit ein Stellplatz, teilweise als Gemeinschaftsstellplätze, errichtet. Die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke 2-14 weisen ihre notwendigen Stellplätze jeweils auf ihrem Grundstück nach. Öffentliche Parkplätze sind gemäß B-Plan Nr.9 "Rewer am Schwansenweg" am Rande des Wendehammers bzw. längs des verkehrsberuhigten Bereiches für den entsprechenden Bedarf im Geltungsbereich ausgewiesen.
Mittlerweile sind die Ansprüche der Bewohner gestiegen, so dass meist mindestens zwei Pkw pro Wohneinheit vorhanden sind. Es gibt jedoch keine weitere Abstellmöglichkeit für diese zusätzlichen Kraftfahrzeuge. Die Folge ist das Parken im verkehrsberuhigten Bereich. Dies ist jedoch laut Straßenverkehrsordnung nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Nach Aussage des Bürgermeisters ist die Polizei bereits mehrfach in der Straße "Breekstücken" vorstellig geworden und hat entsprechend Strafmandate für das "wilde" Parken verteilt. Zudem birgt diese Situation ein gehöriges Gefahrenpotential.

Um die Situation zu entspannen, schlägt der Bürgermeister vor, dass die Bewohner einen Teilbereich der Grünfläche im Einmündungsbereich Schwansenweg/Breekstücken vorübergehend als Stellplatzfläche nutzen. Dies wurde bereits beim Ausbau der Straße "Am Gallbergring" durchgeführt. Dies ist jedoch nur für einen kurzen Zeitraum zu tolerieren.

Langfristig bedarf es einer rechtsverbindlichen Lösung des Problems:
  • Variante A : Aus städtebaulicher Sicht scheint die angesprochene Grünfläche der einzig mögliche Bereich zu sein, um Stellplätze unterzubringen. Dieser ist gemäß B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Das Abstellen von Fahrzeugen ist hier nicht zulässig. Wenn dort ein Teilbereich als Stellplatzfläche ausgewiesen werden soll, muss dieser an anderer Stelle der Gemeinde oder finanziell ausgeglichen werden. Zudem ist mit dieser Ausweisung nicht garantiert, dass die Hauseigentümer dort ihre Fahrzeuge abstellen. Meist ist der Weg zu weit, und es wird erneut direkt am Grundstück geparkt.
  • Variante B: Die Straßenverkehrsfläche ist jetzt als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Dieser könnte als Anliegerstraße ausgewiesen werden, so dass ein Parken am Straßenrand möglich ist. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass für den Ver- und Entsorgungsverkehr stets eine freie Durchfahrtmöglichkeit gewährleistet sein muss.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Springer in Busdorf wäre für beide Varianten eine B-Plan Änderung erforderlich. Die Planungskosten für die B-Plan Änderung sowie die Herstellungskosten wären nicht unerheblich. Der/die Eigentümer der Straße Breekstücken 1-9 können für die anfallenden Kosten nicht herangezogen werden.

Bevor bzw. ob sich die Gemeinde für eine der beiden Varianten entscheidet, sollte vorab im Rahmen eines Ortsbesichtigung geprüft werden, ob eine Unterbringung von zusätzlichen Stellpätzen südlich der Häusergruppen 1, 3 und 5 möglich sind.
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer ausführlich die rechtliche Beurteilung zu der angeführten Stellplatzproblematik dargelegt. Danach ist hervorzuheben, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, aus öffentlichen Geldern Stellplätze für die überzähligen privaten Pkw zu schaffen.

Der Wendehammer im "Breekstücken" ist nach Fertigstellung der "Rewerkoppel" und der damit angepasstenVerkehrsführung nicht mehr erforderlich. Nach Abschluss aller Arbeiten könne der Wendehammer auch zum Parken genutzt werden. Dies setzt eine entsprechende Kennzeichnung voraus. Die Gemeinde könnte sich diesbezüglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans aussprechen. Im Übrigen soll für den Bebauungsplan aber keine Anpassung erfolgen. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung soll eine optimale Stellplatzpositionierung ermittelt werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um die weitere Vorgehensweise in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu beschließen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Maßnahmen auf der Kläranlage Kosel 2017
Beschlussvorlage - 46/2016
Erneuerung von Fenstern und einer Tür des Betriebsgebäudes der Kläranlage Kosel:
Die Holzfenster und die Holztür sind in einem entweder stark sanierungsbedürftigen oder gar abgängigen Zustand. Beim großen Fenster ist die Außenscheibe der Termopenverglasung kaputt (vor Jahren schon vermutlich Steinschlag durch Rasenmäher). Nicht zuletzt aus energetischen Gründen ist eine Erneuerung in Form eines Ersatzes durch Kunststoffelemente zu empfehlen, schließlich befindet sich im Gebäude neben der E-Technik auch EDV-Technik.
Die Kosten für die Erneuerung der Elemente einschließlich des Anarbeitungsaufwandes werden grob geschätzt auf 4.000 €.

Belüfter in einem der beiden Reaktoren:
Die Belüftungseinrichtungen der Reaktoren unterliegen einem normalen Verschleiß und bedürfen einer zyklischen Erneuerung. Die Belüftung hat zwei Funktionen zu erfüllen. Zum Einen soll dem zu reinigenden Abwasser Sauerstoff zugeführt werden, damit die aeroben Prozesse bestmöglich funktionieren. Dazu bedarf es eines möglichst feinen Blasenbildes. Zum Anderen soll das Abwasser in Bewegung versetzt werden, damit stets gewährleistet ist, dass Abwasser und verarbeitende Bakterien auch zueinander gelangen. Dieses wird natürlich vornehmlich durch die Rührwerke gewährleistet, doch durch die Belüftung auch zusätzlich unterstützt. Je verschlissener die Belüfter sind, desto schlechter wird das Blasenbild und desto mehr Laufzeiten haben die Kompressoren.
Daher wird nunmehr nicht zuletzt auch aus energetischen Gründen angeregt, in dem 2017 außer Betrieb befindlichen Reaktor eine Erneuerung der Belüfter vorzunehmen. Hierfür sollten geschätzt rund 14.000 € bereit gestellt werden.

Schönungsteich II
In der äußersten Ecke der Kläranlage befindet sich der zweite Schönungsteich. Da dieser noch mal als Havarieteich dienen kann, wird angeregt diesem in 2017 etwas Pflege zukommen zu lassen. Zu dieser Pflege könnte auch das Auf-den-Stock-Setzen der Knicks gezählt werden. Das in die Schönungsteiche fallende Laub sorgt zunehmend auch für Probleme in den Teichen. Zersetzungsprozesse unter Abschluss von Sauerstoff führen zu Faulgasbildung. Die vom Teichgrund aufsteigenden Gasblasen binden Schlamm an sich und sorgen für eine Verschlechterung der Ablaufwerte. Das an sich sehr saubere Wasser, das aus dem technischen Teil der Kläranlage abgegeben wird, wird in den Schönungsteichen (bzw. in dem z.Zt. in Betrieb befindlichen Teich) quasi in seiner Reinheit wieder verschlechtert.
Aus diesem Grund werden die oben gemachten Anregungen gegeben. Zudem sollte der Teich II ausgebaggert werden und das entnommene Material zum Ausbluten an der Böschung gelagert werden.
Sollte der GV jemand bekannt sein, der das Auf-den-Stock-Setzen der Knicks günstig erledigen würde, so bittet Herr Andresen um Mitteilung.

Für diese Maßnahmen sollten 7.500 € bereitgestellt werden.

Richten von Wegebefestigungen
Hierfür sollten pauschal 1.000 € bereitgestellt werden.

Erneuerung der Steuerung der Pumpstation Wallholzredder
Die Steuerung ist marode und sollte zur Erhaltung der Betriebssicherheit erneuert werden. Die Kosten mögen auf 3.500 € geschätzt werden.

In der Summe werden also Maßnahmen mit einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 30.000 € angeregt.    
Ausschussmitglied Walther bittet um Besichtigung des Betriebsgeländes. Da die Anlage verschlossen und nicht bekannt ist, soll sich so ein besserer Eindruck von den notwendigen Arbeiten verschafft werden. Dieser Vorgehensweise wird zugestimmt, ein Termin zeitnah koordiniert.

Im Ausschuss erfolgt anschließend eine kurze Beratung über den Umfang und die Notwendigkeit der Maßnahmen. Zu einzelnen Punkten gibt Bürgermeister Keinberger weitere Informationen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € werden im Vermögenshaushalt 2017 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderlichenfalls Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet. 


Norbert Jordan  Silke Petersen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende