Sitzungsort: | in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Ausschussvorsitzende Ina Möbius |
stellv. Ausschussvorsitzender Tobias Hansen |
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide |
Ausschussmitglied Dr. Christiane Knabe |
Ausschussmitglied Torsten König |
Ausschussmitglied Karsten Lassen |
wählbarer Bürger Manfred Schorr |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreterin Ursula Bookmeyer |
Gemeindevertreter Manfred Hansen |
Gemeindevertreterin Bianka König |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
Gemeindevertreter Ingo Wilde |
Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen und Anfragen |
6. | Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld" |
Beschlussvorlage - 26/2018 | |
7. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld" |
Beschlussvorlage - 27/2018 | |
8. | Sanierung der Straße "Haarmoor" |
Beschlussvorlage - 35/2018 | |
9. | Quartierskonzept |
9.1 | Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel - Sachstandsbericht |
Beschlussvorlage - 32/2018 | |
9.2 | Sanierungsmanagement für das Quartierskonzept Ortsteil Kosel |
Beschlussvorlage - 33/2018 | |
9.3 | Erstellung eines Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert |
Beschlussvorlage - 34/2018 | |
10. | Erneuerung von Messtechnik auf der Kläranlage in Kosel |
Beschlussvorlage - 25/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntmachung |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
Gemäß § 21 Gemeindeordnung wird der wählbare Bürger Manfred Schoor durch die Ausschussvorsitzende verpflichtet, seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurde er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Mitteilungen und Anfragen |
Durch Ausschussmitglied T. König wird angeregt, die im Bereich Breekstücken / Schwansenweg stehende Laterne im Erscheinungsbild dem Schwansenweg anzupassen und entsprechend umzurüsten. Hierdurch gestaltet sich der Gesamteindruck der Straßenbeleuchtung harmonischer. Der Bürgermeister wird sich dieser Angelegenheit annehmen. Durch den Bürgermeister wird über folgende Punkte berichtet:
Ausschussmitglied Dr. C. Knabe schlägt vor, einen "Aktionsplan Kosel" zu erarbeiten. Inhalt dieses Plans sollen investive Maßnahmen für die nächsten 5 Jahre im Gemeindegebiet sein, die in die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen. Hierzu könnten bereits für die nächste Sitzung des Ausschusses erste Informationen zusammengetragen werden. Mit diesem Plan soll möglichst frühzeitig die finanzielle Auswirkung einzelner Maßnahmen auf den Gemeindehaushalt bewertet werden. Ebenso kann auf Basis dieser Erkenntnisse eine Priorisierung und Planung der zeitliche Umsetzung erfolgen. Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. Ausschussmitglied T. König bittet um Auskunft, ob die Eingangstür des Koseler Hofes abgängig ist oder noch gestrichen wird. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Malerarbeiten noch zeitnah umgesetzt werden sollen.
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zu TOP 6. | Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld" |
Beschlussvorlage - 26/2018 Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangetreten. Die Fläche soll als Sondergebiet überplant werden, um den betrieblichen Standort sicherzustellen. Derzeit ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Somit ist neben der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Planung hat es ein Planungsgespräch mit dem Land, dem Kreis und dem Ministerium gegeben. Hieraus konnte mitgenommen werden, dass der Standort aufgrund von Außenbereichslage und entsprechend notwendiger Alternativenprüfung zu prüfen ist. Die Gemeinde hatte die Beschlüsse zunächst zurück gestellt und wollte im dritten Quartal erneut hierüber beraten.
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Ergänzend zum Sachverhalt berichtet die Ausschussvorsitzende, dass zwischenzeitlich alle Ausschussmitglieder das Gelände vor Ort in Augenschein genommen haben. Für die weitere Entscheidungsfindung sind die Stellungnahmen von den übergeordneten Fachbehörden, die im Rahmen eines entsprechenden Planungsgesprächs getroffen wurden, maßgebend. Dort wurden u. a. verschiedene Prüfungen in das "Pflichtenheft" der Gemeinde geschrieben. Hieran anschließend erläutert Ausschussmitglied Dr. C. Knabe ihre Erkenntnisse aus den Akteneinsichten beim Amt Schlei-Ostsee und beim Kreis RD-ECK sowie verschiedene städtebauliche Argumente für und gegen den geplanten Standort. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würden sich nach den aktuellem Informationsstand eher gegen die beantragte Bauleitplanung aussprechen. Ausschussmitglied Heide führt aus, dass die Gemeinden im ländlichen Raum unter Berücksichtigung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne in ihrer Entwicklung häufig eingeschränkt sind. Daher sollte es in Betracht gezogen werden, Gewerbetreibende vor Ort zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dies wird durch den Bürgermeister insoweit unterstützt, als dass es sich bei der betroffenen Fläche um eine zum Teil versiegelte und als Lagerplatz genutzte Fläche handelt. Es sollen keine neuen Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Nach kurzer Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern wird einem Gast die Möglichkeit zur Stellung einer Frage eingeräumt. Dieser weist auf weitere im Nahbereich befindliche Gewerbebetriebe und die mit der Bauleitplanung verbundene mögliche Vorbildwirkung hin. Frau Dr. C. Knabe legt noch einmal dar, dass es trotz der in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen keinen Anspruch auf Bauleitplanung gibt.
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Beschluss:
*anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld" |
Beschlussvorlage - 27/2018 Siehe Beschlussvorlage 26/2018.
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Beschluss:
*anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Sanierung der Straße "Haarmoor" |
Beschlussvorlage - 35/2018 Es hegt sich der Gedanke, die Straße Haarmoor zu sanieren. In welcher Form eine Sanierung stattfinden soll, muss erst noch definiert werden. Hierzu ist es notwendig, den bautechnischen Zustand des gesamten Straßenkörpers zu erfassen und durch ein Ingenieurbüro bewerten zu lassen. Dazu gehört auch, dass alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Straßenbeleuchtungsbestand in ein Sanierungskonzept mit eingebunden werden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um die zu einer Planung erforderliche Grundlagenermittlung und eine vorläufige Kostenschätzung zu erarbeiten. Die resultierenden Ergebnisse können dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung weiter beraten werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, ein Ingenieurbüro mit der Grundlagenermittlung und einer einhergehenden Kostenschätzung zu beauftragen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden auf 5.000 € geschätzt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Quartierskonzept |
zu TOP 9.1 | Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel - Sachstandsbericht |
Beschlussvorlage - 32/2018 Mit Beschluss vom 24.02.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel beschlossen, die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für den Siedlungsbereich Kosel in Auftrag zu geben. Nach erfolgter Ausschreibung wurde das Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel im Zeitraum von September 2016 bis Mai 2018 durch die Ingenieurkooperation IPP ESN & E|M|N & wortmann-energie erstellt. Nunmehr liegt der Abschlussbericht mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der im Rahmen des Quartierskonzeptes erarbeiteten Vorschläge vor. In dem vorliegenden Abschlussbericht für das integrierte Quartierskonzept werden u.a. folgende Punkte näher betrachtet:
Der Abschlussbericht (ohne die Anlagen) ist dieser Vorlage beigefügt. Der vollständige Projektbericht mit allen Anlagen kann in der Amtsverwaltung (Abteilung Ordnung und Soziales, Zimmer 13/EG, Holm 13, 24340 Eckernförde) zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine vorherige Terminabsprache ist gewünscht. Ziel der Konzeptionierung:
Ergebnisse:
Empfehlungen und Maßnahmen: Vergleiche Kapitel 4 Umsetzungshemmnisse und Handlungsoptionen ab Seite 52 und die darin bereits vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen:
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Die wesentlichen Inhalte des Quartierskonzeptes werden durch die Ausschussvorsitzende näher erläutert. Insgesamt bestehen eine Vielzahl von Empfehlungen, die aber nicht alle umsetzbar sind. Im Ergebnis wird der vorliegende Bericht zur Kenntnis genommen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Sachstandsbericht zum Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel zur Kenntnis zu nehmen.
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zu TOP 9.2 | Sanierungsmanagement für das Quartierskonzept Ortsteil Kosel |
Beschlussvorlage - 33/2018 Die Ergebnisse, Empfehlungen und Maßnahmen zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Quartierskonzept für das Siedlungsgebiet Kosel wurden unter TOP 9.1 erläutert. Nunmehr ist durch die Gemeinde Kosel zu beraten und zu beschließen, ob ein Sanierungsmanagement im Anschluss an das erarbeitete Quartierskonzept durchgeführt werden soll. Für die Durchführung eines anschließenden Sanierungsmanagementes besteht die Möglichkeit, insgesamt 85 % der förderfähigen Kosten über Zuschüsse zu finanzieren. 65 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der KfW und 20 % über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Auftrage des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND) finanziert werden. Es verleibt somit ein Eigenanteil von 15 % bei der Gemeinde. Grundsätzlich sollte die Durchführung des Sanierungsmanagementes auf eine Dauer von 2 Jahren ausgelegt werden, wobei eine Verkürzung/Verlängerung der Laufzeit in Abstimmung mit der KfW und der IB.SH möglich wären. Ziele des Sanierungsmanagements:
Vorschlag Zeitplan: mgl. Sanierungsmanagement Quartier Kosel
Kosten: Für die Durchführung eines anschließenden Sanierungsmanagementes wurde eine Kostenschätzung eingeholt, die mit einem Bruttoauftragswert von ca. 93.000,00 € abschließt. Die Kostenschätzung wird als Anlage beigefügt. Es verbleibt bei vorliegender Kostenschätzung ein Eigenanteil bei der Gemeinde von ca. 14.000 €. Weitergehende Informationen zum Themengebiet bzw. der Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website www.kfw.de/432.
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Bürgermeister Keinberger legt dar, dass es unter Berücksichtigung aller vorliegender Informationen und der geringen Chancen auf Umsetzung bei den privaten Grundstückseigentümern zu wenig Bedarf für ein Sanierungsmanagement gibt. Hierzu schließt sich eine kurze Erörterung des tatsächlichen Bedarfs und der ggf. zu erwartenden Ziele an.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Durchführung eines Sanierungsmanagementes für den Ortsteil Kosel vorbehaltlich der Förderzusage der KfW und der IB.SH in Auftrag zu geben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Förderung bei der KfW und IB.SH einzureichen, die Ausschreibung vorzubereiten/durchzuführen und in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Auftragsvergabe vorzunehmen. In den Haushalt werden folgende Haushaltsmittel eingestellt, sofern die Förderzusagen erteilt werden: Einnahmen in Höhe der Fördermittel (ca. 79.000 €) Ausgaben in Höhe der Gesamtauftragssumme (ca. 93.000 €); hierbei verbleibt ein Eigenanteil von ca. 14.000 € bei der Gemeinde
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :7 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 9.3 | Erstellung eines Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert |
Beschlussvorlage - 34/2018 Kommunales Klimaschutzmanagement spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung klimapolitischer Ziele. Gleichzeitig wirkt kommunales Klimaschutzmanagement spürbar auf die Entwicklung regionaler Wertschöpfung und die Unterhaltskosten kommunaler Gebäude. Das Übereinkommen der Klimakonferenz von Paris aus dem Jahr 2015 sieht eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C vor. Bereits zuvor bestand weitestgehend ein gesellschaftlicher Konsens in Deutschland über die Notwendigkeit der Begrenzung der bereits heute beobachtbaren globalen Erwärmung bzw. des damit einhergehenden Klimawandels. Bei der klassischen Sanierung von Wohnraum unter Berücksichtigung energetischer Belange wird in der Regel jedes Gebäude einzeln geplant und saniert. Hierbei wird vorrangig das Ziel der Optimierung der Energie- und Klimabilanz für jedes einzelnen Hauses vorangetrieben. Bei der Sanierung der Einzelhäuser unter Einbeziehung von Nutzungspotenzialen der Erneuerbaren Energien sollten folgende Ansätze grundsätzlich berücksichtig werden: - Zusätzliche Wärmedämmung - Effektive Lüftung - Adequate Warmwasserversorgung - Moderne Heizungsanlagen Unter städteplanerischen Gesichtspunkten wirkt jedoch die Ausdehnung der Planung über das Einzelhaus hinaus auf ganze Gebäudegruppen oder Quartiere meist wirkungsvoller. Vorzugsweise in dichter Siedlungsstruktur wie bspw. in Ortskernen bringt die Ausdehnung der Planung Vorteile mit sich. Neben den technischen Belangen sollten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte ebenso Berücksichtigung finden. Die Vernetzung dieser Aspekte im Rahmen der Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes führt regelmäßig zu einer höheren Gesamteffizienz von Sanierungsmaßnahmen und es kann eine nachhaltigere Ortsentwicklung vorangetrieben werden. Besonders im Themenschwerpunkt 'Wärmeversorgung' erzeugt die Planung auf Quartiersebene eine erfolgreiche Sanierung durch Nutzung der Synergien möglich. Durch die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Wärmenetzes in dicht besiedelten Wohnstrukturen können die angeschlossenen Objekte effizienter und sparsamer mit Wärme versorgt werden. Die Wärme für ein gemeinsames Wärmeversorgungsnetzwerk kann regenerativ in einem Biogas-Blockheizkraftwerk oder einem Holzheizkraftwerk (auch Pellets-/Holzhackschnitzelheizkraftwerk) erzeugt undbereitgestellt werden. Auch die Nutzungsmöglichkeit für Solarthermieanlagen in Verknüpfung mit Erdwärmespeichern und Wärmepumpen bestehen. Besonders die Nutzung von Fernwärmenetzen erlaubt es, auch dicht besiedelte Gebiete mit Erneuerbaren Energien zu versorgen, die selbst nicht über die benötigte Fläche für solche Anlagen verfügen. So könnte bspw. auch in innerörtlichen und denkmalgeschützten Quartieren ein geringerer CO2-Aussoß erzielt werden. Die energetische Sanierung von Altbauten und Baudenkmälern wird als grundsätzlich schwierig eingeschätzt. Denn gerade die effektive Außendämmung von Fassaden stellt einen unerwünschten Eingriff in das wertvolle Stadtbild dar. Auch Solaranlagen lassen sich nur selten in die historische Architektur integrieren. Im Maßstab ganzer Quartiere jedoch lassen sich selbst mit behutsamen Wärmedämmungsmaßnahmen Energieeinsparungen von 40 Prozent und mehr erreichen. Hierzu kann bspw. auf die energetische Sanierung der Göttinger Altstadt geblickt werden. Zusätzlich können energieeffiziente Neubauten in der Nachbarschaft die Energie-und CO2-Bilanz des ganzen Quartiers aufwerten. So lässt sich etwa eine Solaranlage auf einem benachbarten Neubau auch für das denkmalgeschützte Gründerzeithaus daneben als gemeinschaftliche Wärmeerzeugungsmöglichkeit nutzen. Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert könnte also aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren. Außerdem wird eine Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt und Zielaussage für eine anzustrebende Quartierssanierung erstellt. Als Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Abschlussbericht dann die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier sowie konkrete Sanierungsmaßnahmen inkl. der Ausgestaltung und Angaben zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen benannt. Die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes werden laut einer hier vorliegenden Kostenschätzung auf ca. 43.000 € veranschlagt. Die Kostenschätzung wird als Anlage beigefügt. Für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes besteht die Möglichkeit, insgesamt 85 % der förderfähigen Kosten über Zuschüsse zu finanzieren. 65 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der KfW und 20 % über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Auftrage des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND) finanziert werden. Es verleibt somit ein Eigenanteil von 15 % (ca. 6450 €) bei der Gemeinde. Weitergehende Informationen zum Themengebiet bzw. der Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website www.kfw.de/432.
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert vorbehaltlich der Förderzusage der KfW und der IB.SH in Auftrag zu geben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Förderung bei der KfW und IB.SH einzureichen, die Ausschreibung vorzubereiten/durchzuführen und in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Auftragsvergabe vorzunehmen. In den Haushalt werden folgende Haushaltsmittel eingestellt, sofern die Förderzusagen erteilt werden: Einnahmen in Höhe der Fördermittel (ca. 36.500 €) Ausgaben in Höhe der Gesamtauftragssumme (ca. 43.000 €); hierbei verbleibt ein Eigenanteil von ca. 6.500 € bei der Gemeinde Für die zu benennenden Teilnehmer der Projektlenkungsrunde werden der Bürgermeister, die Bauausschussvorsitzende und folgende weitere Personen benannt:
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :7 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 10. | Erneuerung von Messtechnik auf der Kläranlage in Kosel |
Beschlussvorlage - 25/2018 In den beiden SBR-Reaktoren der Kläranlage Kosel (runde, belüftete Reinigungsbecken) sind Messsonden installiert, die für die Steuerung und Regelung des Reinigungsprozesses erforderlich sind. Die Sauerstoffmesssonden bedürfen einer Erneuerung und zur Optimierung der Prozesse wäre die Installation einer automatischen TS-Messung (TS=Trockensubstanz) sinnvoll. Die neuen Messsonden würden über Signalumformer auf die vorhandene Steuer- und Regelungstechnik aufgelegt werden. Dabei würden die vorhandenen und noch intakten PH-Messsonden erhalten und integriert werden. Die Kosten für die beschriebenen Maßnahmen belaufen sich auf rund 20.000 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die beschriebene Beschaffung für die Kläranlage Kosel durchzuführen. Erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und Aufträge zu vergeben.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntmachung |
Die Öffentlichkeit wird durch die Ausschussvorsitzende wieder hergestellt und über die Ergebnisse er im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse berichtet.
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Norbert Jordan | Ina Möbius |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |