N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 27.08.2018.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Ina Möbius
stellv. Ausschussvorsitzender Tobias Hansen
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Dr. Christiane Knabe
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karsten Lassen
wählbarer Bürger Manfred Schorr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Ursula Bookmeyer
Gemeindevertreter Manfred Hansen
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführer Norbert Jordan
4 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen und Anfragen
6. Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
  Beschlussvorlage - 26/2018
7. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
  Beschlussvorlage - 27/2018
8. Sanierung der Straße "Haarmoor"
  Beschlussvorlage - 35/2018
9. Quartierskonzept
9.1 Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel - Sachstandsbericht
  Beschlussvorlage - 32/2018
9.2 Sanierungsmanagement für das Quartierskonzept Ortsteil Kosel
  Beschlussvorlage - 33/2018
9.3 Erstellung eines Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert
  Beschlussvorlage - 34/2018
10. Erneuerung von Messtechnik auf der Kläranlage in Kosel
  Beschlussvorlage - 25/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntmachung

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
Gemäß § 21 Gemeindeordnung wird der wählbare Bürger Manfred Schoor durch die Ausschussvorsitzende verpflichtet, seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurde er zur Verschwiegenheit verpflichtet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen und Anfragen
Durch Ausschussmitglied T. König wird angeregt, die im Bereich Breekstücken / Schwansenweg stehende Laterne im Erscheinungsbild dem Schwansenweg anzupassen und entsprechend umzurüsten. Hierdurch gestaltet sich der Gesamteindruck der Straßenbeleuchtung harmonischer. Der Bürgermeister wird sich dieser Angelegenheit annehmen.

Durch den Bürgermeister wird über folgende Punkte berichtet:
  • Am 15.09.2018 findet der "Coastal Cleanup Tag" statt. Ziel ist dabei die Reinigung der Schlei von Kunststoffen jeglicher Art. Die Gemeinde wird sich an dieser Aktion entsprechend beteiligen.
  • Am 04.09.2018 wird der Netzausleger im Bereich Missunde aufgestellt. Die genaue Lage soll vor Ort abgestimmt werden. Es wird insoweit um Teilnahme weiterer Gemeindevertreter/innen gebeten.
  • Die Kinderspielplätze in Kosel und Bohnert wurden überprüft. Dabei wurden lediglich kleinere Beanstandungen getätigt, die, sofern möglich, zeitnah abgearbeitet werden.
  • Die Gemeinde wird zeitnah für ca. 8.000 m² Blumensaat vom Land S.-H. erhalten. Diese kann dann entsprechend ausgebracht werden.
Ausschussmitglied Dr. C. Knabe schlägt vor, einen "Aktionsplan Kosel" zu erarbeiten. Inhalt dieses Plans sollen investive Maßnahmen für die nächsten 5 Jahre im Gemeindegebiet sein, die in die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen. Hierzu könnten bereits für die nächste Sitzung des Ausschusses erste Informationen zusammengetragen werden. Mit diesem Plan soll möglichst frühzeitig die finanzielle Auswirkung einzelner Maßnahmen auf den Gemeindehaushalt bewertet werden. Ebenso kann auf Basis dieser Erkenntnisse eine Priorisierung und Planung der zeitliche Umsetzung erfolgen. Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

Ausschussmitglied T. König bittet um Auskunft, ob die Eingangstür des Koseler Hofes abgängig ist oder noch gestrichen wird. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Malerarbeiten noch zeitnah umgesetzt werden sollen.

zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
Beschlussvorlage - 26/2018
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangetreten. Die Fläche soll als Sondergebiet überplant werden, um den betrieblichen Standort sicherzustellen.
Derzeit ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Somit ist neben der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Planung hat es ein Planungsgespräch mit dem Land, dem Kreis und dem Ministerium gegeben. Hieraus konnte mitgenommen werden, dass der Standort aufgrund von Außenbereichslage und entsprechend notwendiger Alternativenprüfung zu prüfen ist. Die Gemeinde hatte die Beschlüsse zunächst zurück gestellt und wollte im dritten Quartal erneut hierüber beraten. 
Ergänzend zum Sachverhalt berichtet die Ausschussvorsitzende, dass zwischenzeitlich alle Ausschussmitglieder das Gelände vor Ort in Augenschein genommen haben. Für die weitere Entscheidungsfindung sind die Stellungnahmen von den übergeordneten Fachbehörden, die im Rahmen eines entsprechenden Planungsgesprächs getroffen wurden, maßgebend. Dort wurden u. a. verschiedene Prüfungen in das "Pflichtenheft" der Gemeinde geschrieben. Hieran anschließend erläutert Ausschussmitglied Dr. C. Knabe ihre Erkenntnisse aus den Akteneinsichten beim Amt Schlei-Ostsee und beim Kreis RD-ECK sowie verschiedene städtebauliche Argumente für und gegen den geplanten Standort. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würden sich nach den aktuellem Informationsstand eher gegen die beantragte Bauleitplanung aussprechen.

Ausschussmitglied Heide führt aus, dass die Gemeinden im ländlichen Raum unter Berücksichtigung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne in ihrer Entwicklung häufig eingeschränkt sind. Daher sollte es in Betracht gezogen werden, Gewerbetreibende vor Ort zu halten und Arbeitsplätze zu sichern.
Dies wird durch den Bürgermeister insoweit unterstützt, als dass es sich bei der betroffenen Fläche um eine zum Teil versiegelte und als Lagerplatz genutzte Fläche handelt. Es sollen keine neuen Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.

Nach kurzer Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern wird einem Gast die Möglichkeit zur Stellung einer Frage eingeräumt. Dieser weist auf weitere im Nahbereich befindliche Gewerbebetriebe und die mit der Bauleitplanung verbundene mögliche Vorbildwirkung hin.

Frau Dr. C. Knabe legt noch einmal dar, dass es trotz der in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen keinen Anspruch auf Bauleitplanung gibt.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"* umfasst. Die Planung sieht folgende Änderung vor: Ausweisung als Sondergebiet Bauunternehmen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichem Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

*anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"
Beschlussvorlage - 27/2018
Siehe Beschlussvorlage 26/2018. 

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Kosel beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"* aufzustellen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichem Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

*anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung der Straße "Haarmoor"
Beschlussvorlage - 35/2018
Es hegt sich der Gedanke, die Straße Haarmoor zu sanieren. In welcher Form eine Sanierung stattfinden soll, muss erst noch definiert werden. Hierzu ist es notwendig, den bautechnischen Zustand des gesamten Straßenkörpers zu erfassen und durch ein Ingenieurbüro bewerten zu lassen. Dazu gehört auch, dass alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Straßenbeleuchtungsbestand in ein Sanierungskonzept mit eingebunden werden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um die zu einer Planung erforderliche Grundlagenermittlung und eine vorläufige Kostenschätzung zu erarbeiten. Die resultierenden Ergebnisse können dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung weiter beraten werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, ein Ingenieurbüro mit der Grundlagenermittlung und einer einhergehenden Kostenschätzung zu beauftragen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden auf 5.000 € geschätzt.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Quartierskonzept

zu TOP 9.1 Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel - Sachstandsbericht
Beschlussvorlage - 32/2018
Mit Beschluss vom 24.02.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel beschlossen, die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für den Siedlungsbereich Kosel in Auftrag zu geben.

Nach erfolgter Ausschreibung wurde das Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel im Zeitraum von September 2016 bis Mai 2018 durch die Ingenieurkooperation IPP ESN & E|M|N & wortmann-energie erstellt. Nunmehr liegt der Abschlussbericht mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der im Rahmen des Quartierskonzeptes erarbeiteten Vorschläge vor.

In dem vorliegenden Abschlussbericht für das integrierte Quartierskonzept werden u.a. folgende Punkte näher betrachtet:
  • Ausgangslage (siehe Punkt 1 im Bericht)
  • Datenerfassung, Ausgangs- und Potenzialanalyse inkl. Energie- und CO2-Bilanz (siehe Punkt 2 im Bericht)
  • Energetische Sanierungs- und Infrastrukturmaßnahmen (siehe Punkt 3 im Bericht)
  • Umsetzungshemmnisse und Handlungsoptionen (siehe Punkt 4 im Bericht)
  • Ergebnisbewertung und Empfehlungen (siehe Punkt 7 im Bericht)

Der Abschlussbericht (ohne die Anlagen) ist dieser Vorlage beigefügt. Der vollständige Projektbericht mit allen Anlagen kann in der Amtsverwaltung (Abteilung Ordnung und Soziales, Zimmer 13/EG, Holm 13, 24340 Eckernförde) zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine vorherige Terminabsprache ist gewünscht.

Ziel der Konzeptionierung:
  • Das Konzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren.
  • Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt und Zielaussage für eine anzustrebende Quartierssanierung
  • Benennung konkreter Sanierungsmaßnahmen inkl. der Ausgestaltung und Angaben zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen
  • Berücksichtigung der Überlegungspunkte:
    • Energetische Faulschlammverwertung
    • Biomasse to Energy-Verfahren zur Verwertung von Grünschnitten
    • Solarthermie
    • Kaltes Netz mit Energiespeicher
    • Prüfung der zeitlichen Verzahnung einer potentielle Nahwärme-Lösung mit den Plänen des Breitbandausbaus

Ergebnisse:
  1. Hochrechnend von den energetisch ausführlich betrachteten Wohngebäuden kann ein mittleres technisches Sanierungs- und Optimierungspotenzial im Quartier festgestellt werden, die identifizierten und empfohlenen Sanierungsmaßnahmen würden auf eine Einsparung an Energie von ca. 30% kommen.
  2. Selbst bei Umsetzung der für sinnvoll erachteten Sanierungsmaßnahmen an allen Gebäuden (Sanierungsquote 100%!) würde die daraus resultierende CO2-Einsparung ohne eine Umstellung auf erneuerbare Energien bei "nur" etwa 30% liegen.
  3. Bei Errichtung eines Wärmenetzes ohne Sanierungsmaßnahmen, aber Nutzung von 60% CO2-neutraler erneuerbarer Energien würde die CO2-Einsparung bereits ca. 45% betragen.
  4. Das bedeutet für energetische Sanierungsmaßnahmen, dass für die mittel- bis langfristige Erreichung der Klimaschutzziele Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle alleine nicht ausreichen werden. Der Einsatz erneuerbarer Energien ist unbedingt geboten, insbesondere unter Aufbau und Errichtung von Wärmenetzen. Alternativ wäre es auch möglich, jedes Gebäude einzeln auf die Nutzung erneuerbare Energien umzustellen.
  5. Sanierungsmaßnahmen sollten nicht nur unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bezogen auf Energieeinsparung bewertet werden. Folgende weitere Faktoren sind zu beachten: Komfortgewinn, notwendige Gebäudeinstandhaltung zur Substanzerhaltung bzw. Wertsteigerung sowie Generierung planbarer Betriebskosten mit der Folge größerer Energieunabhängigkeit (durch geringeren Verbrauch) und höherer Planungssicherheit in Bezug auf zukünftige Entwicklungen.
  6. Am Beispiel der Projektentwicklung zur Wärmeversorgung der Alten Schule nebst Nachbargebäude (alle im Eigentum der Gemeinde) konnte ein realisierbares Projekt konzipiert werden, das durch den Einsatz von Holz- bzw. Biomassepellets die CO2-Emissionen um ca. 80% reduzieren würde. Aufgrund der zu erwartenden Förderung über die AktivRegion Schlei-Ostsee würde das Vorhaben auch zu Wärmekosten in einem für die Gemeinde akzeptablen Bereich kommen. Die Gesamtinvestitionen würden sich nach derzeitiger Konzeption auf rund 200 Tsd. € belaufen.
  7. Die Betrachtungen zu den Wärmenetzen ergab unter alleiniger Berücksichtigung der hohen notwendigen Infrastrukturinvestitionskosten verschiedene (Mindest-)Anforderungen an geplante Wärmenetze:
    • Neben einer Gesamtquartiers-Netzbetrachtung sollten zunächst "sinnvolle" Teilquartiere identifiziert und konzipiert werden.
    • Es ist von vornherein eine möglichst hohe Anschlussdichte zu realisieren.
    • Die Finanzierungszeiträume der Netzinfrastruktur sollten über 20 Jahre liegen. Ohne lange Finanzierungszeiträume sind die Projekte bei derzeitigen Erdgas- und Heizölkosten auf erhebliche Fördermittel angewiesen.
    • Eine Verteuerung der fossilen Energien ist für einen notwendigen zügigen Nah- und Fernwärmeausbau unabdingbar (CO2-Steuer).
    • Von technischer Bedeutung für den Auf- und Ausbau von Fernwärmesystemen sind möglichst niedrige Temperaturen und die Möglichkeit, an unterschiedlichen Stellen im Netz
    • Wärmeeinspeiser zuzulassen ("Prosumer"-Konzept). Dazu ist es erforderlich, anzuschließende Gebäude unbedingt hydraulisch zu optimieren. Energetische Sanierungsmaßnahmen können nicht nur den Wärmemengenbedarf reduzieren, sie helfen auch, die Netztemperaturen und damit die Netzverluste zu verringern.
    • ·Nur mit (kostengünstigen) erneuerbaren Energien (oder Abwärme) sind Wärmenetze mittelfristig wirtschaftlich und klimafreundlich zu betreiben. Neben Solarthermie und Biomasse, ggf. "Power-to-X" oder Wärmepumpen auf Basis selbst erzeugten Stroms bzw. Mischungen der genannten Energieträger wird eine sukzessive Reduktion der Treibhausgase nicht erreicht werden können ("multivalente" Wärmenetze).
  8. Zu beachten ist bei den genannten Anforderungen, dass im Rahmen der hier durchgeführten "konzeptionellen" Untersuchung nur die Parameter Anschlussquote, Energievergleichspreis und Finanzierungszeit des Wärmenetzes variiert wurden. Weitere Einflussgrößen sind spezifische Netzinvestitionen und natürlich die Kosten für die Wärmeerzeugung und den Betrieb.

Empfehlungen und Maßnahmen:
Vergleiche Kapitel 4 Umsetzungshemmnisse und Handlungsoptionen ab Seite 52 und die darin bereits vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen:
  1. Gemeinde, öffentliche Hand und ggf. regionale Stadt- und Gemeindewerke sind Vorbild bei der voranbringenden Umsetzung von klimarelevanten Projekten und sollten sich eindeutig und zweifelsfrei dazu bekennen.
  2. Abstimmungsprozess zur Formulierung politischer und gesellschaftlicher Priorität der Klimaschutzziele – und Herunterbrechen dieses Bekenntnisses auf die "Koseler Verhältnisse".
  3. Kopplung der Klimaschutzziele mit "anderen" städtebaulichen und Ortsentwicklungszielen und Handlungsoptionen. Als Beispiel sei die im Rahmen des Konzeptes durchgeführte "Motto-Entwicklung" "Kosel – für uns und unsere Zukunft" verwiesen.
  4. Zudem wurde auf die Initiative "cittaslow" (www.citta-slow.de) verwiesen, die für Kosel eine Möglichkeit sein könnte, die vorhandenen Aktivitäten im Bereich regionale Wertschöpfung und Tourismus auch mit Klimaschutzfragen zu verknüpfen und somit für eine Stärkung des vorhandenen bürgerlichen Engagements hilfreich sein könnte.
  5. Vermarktung und Hervorhebung von erfolgreichen Teilprojekten zur Flankierung und Unterstützung der Gesamtstrategie, wie die Projektidee Wärmeverbund Alte Schule.
  6. "Zügiges" Identifizieren und Umsetzen weiterer Teilprojekte bzw. zügige Umsetzung des beschriebenen Teilprojekts "Wärmeverbund Alte Schule".
  7. Zusammenfassend lautet die empfohlene Vorgehensweise zur Identifikation und fernwärme-technischen Entwicklung von Teilquartieren:
    • Über energietechnische Kennzahlen Teilquartiere, Liegenschaftsensemble identifizieren (Wärmeatlas / Wärmekataster)
    • Netzinfrastruktur grob mit Hilfe des Wärmekatasters auslegen und abschätzen
    • Das Alter der Kesselanlagen ermitteln
    • Danach verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Anschlussquoten berechnen
    • Einen Standort für die zentrale Erzeugungsanlage identifizieren bzw. sichern
    • Eine entsprechende Erzeugungsanlagentechnik sollte wirtschaftlich, technisch und logistisch realisierbar erscheinen
    • Sofern diese Vorbetrachtungen eine Wirtschaftlichkeit als erreichbar erscheinen lassen, sollte eine dem Teilquartier "angemessene" Ansprache der möglichen Wärmekunden erfolgen. Die Methoden dabei können vielfältig sein: Von Hausbesuchen bis hin zu einer Informationsveranstaltung möglichst in Teilquartiersnähe ist dabei zu empfehlen.
  8. Aus den durchgeführten Veranstaltungen und Workshops im Quartier ist Transparenz und Klarheit in der Ansprache wie auch in der Vorstellung und dem möglichen Projektentwicklungsverlauf unabdingbar. Es empfiehlt sich dabei, den Ängsten und Befürchtungen der zu beteiligenden Anwohner ausreichend Zeit und Raum zu geben. Benannte Missstände sollten voranbringend bearbeitet und "unbürokratisch" und kurzfristig behoben werden.
  9. Grundsätzlich sollte die Errichtung und der Betrieb von Wärmenetzen in der Verantwortung regionaler Stadtwerke bzw. mit Beteiligung der Gemeinde und ggf. auch der Bürger – bspw. im Rahmen einer Energiegenossenschaft – liegen.
  10. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wurde bereits durch die Projektidee Wärmeverbund Alte Schule getan.
  11. Im Rahmen der daraus folgenden Projektentwicklung wurden für ein anzuschließendes Sanierungsmanagement die Aufgaben definiert:
    • Projektidee Wärmeverbund Alte Schule voranbringen und Umsetzung koordinieren
    • Förderbeantragung und Umsetzungsbegleitung des Wärmeverbundes Alte Schule: Finanzierung + Förderung konzipieren + beantragen inkl. fachlicher Zuarbeit zu Förderanträgen
    • Planung, Ausschreibung, und Umsetzung koordinieren und begleiten
    • Einsatzmöglichkeiten von Solarthermie entwickeln und prüfen, Projekte entwickeln und Realisierung vorbereiten und begleiten
    • Entwicklung des "restlichen" Quartiers und Quartiersumfeld (u.a. Einbindung + Information der Anlieger und weiterer Akteure)
    • Ggf. Sanierungsinitiative für Wohngebäude initiieren und durchführen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Monitoring / Erfolgskontrolle und Fortführung der Lenkungsgruppe
  12. Ferner sollten auch Quartierskonzepte für die Ortsteile Bohnert, Missunde und Weseby konzipiert, beantragt und erarbeitet werden.
  
Die wesentlichen Inhalte des Quartierskonzeptes werden durch die Ausschussvorsitzende näher erläutert. Insgesamt bestehen eine Vielzahl von Empfehlungen, die aber nicht alle umsetzbar sind. Im Ergebnis wird der vorliegende Bericht zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Sachstandsbericht zum Quartierskonzept für den Ortsteil Kosel zur Kenntnis zu nehmen.

zu TOP 9.2 Sanierungsmanagement für das Quartierskonzept Ortsteil Kosel
Beschlussvorlage - 33/2018
Die Ergebnisse, Empfehlungen und Maßnahmen zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Quartierskonzept für das Siedlungsgebiet Kosel wurden unter TOP 9.1 erläutert.

Nunmehr ist durch die Gemeinde Kosel zu beraten und zu beschließen, ob ein Sanierungsmanagement im Anschluss an das erarbeitete Quartierskonzept durchgeführt werden soll.

Für die Durchführung eines anschließenden Sanierungsmanagementes besteht die Möglichkeit, insgesamt 85 % der förderfähigen Kosten über Zuschüsse zu finanzieren. 65 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der KfW und 20 % über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Auftrage des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND) finanziert werden. Es verleibt somit ein Eigenanteil von 15 % bei der Gemeinde.

Grundsätzlich sollte die Durchführung des Sanierungsmanagementes auf eine Dauer von 2 Jahren ausgelegt werden, wobei eine Verkürzung/Verlängerung der Laufzeit in Abstimmung mit der KfW und der IB.SH möglich wären.

Ziele des Sanierungsmanagements:
  • Wärmeverbund Alte Schule umsetzen
  • Einsatzmöglichkeiten von Solarthermie entwickeln
  • Entwicklung des "restlichen" Quartiers und Quartiersumfeld
  • Sanierungsinitiative für Wohngebäude initiieren und durchführen
  • Öffentlichkeitsarbeit
Vorschlag Zeitplan:
mgl. Sanierungsmanagement Quartier Kosel
Zeitplanentwurf
Maßnahme
Zeitplan
 
3. Q
2018
4. Q
2018
1. Q
2019
2. Q
2019
3. Q
2019
4. Q
2019
1. Q
2020
2. Q
2020
3. Q
2020
4. Q
2020
1. Q
2021
2. Q
2021
  1. Projektidee Wärmeverbund Alte Schule voranbringen und Umsetzung koordinieren
  1. Förderbeantragung und
    Umsetzungsbegleitung des Wärmeverbundes Alte Schule: Finanzierung + Förderung konzipieren + beantragen inkl. fachlicher
  1. Planung, Ausschreibung, und Umsetzung
    koordinieren und begleiten
  1. Einsatzmöglichkeiten von Solarthermie entwickeln und prüfen, Projekte entwickeln und Realisierung vorbereiten und begleiten
  1. Entwicklung des "restlichen" Quartiers und
    Quartiersumfeld (u.a. Einbindung + Information der Anlieger und weiterer Akteure)
  1. Ggf. Sanierungsinitiative für Wohngebäude initiieren und durchführen
  1. Öffentlichkeitsarbeit
  1. Monitoring / Erfolgskontrolle und Fortführung der Lenkungsgruppe

Kosten:
Für die Durchführung eines anschließenden Sanierungsmanagementes wurde eine Kostenschätzung eingeholt, die mit einem Bruttoauftragswert von ca. 93.000,00 € abschließt. Die Kostenschätzung wird als Anlage beigefügt. Es verbleibt bei vorliegender Kostenschätzung ein Eigenanteil bei der Gemeinde von ca. 14.000 €.

Weitergehende Informationen zum Themengebiet bzw. der Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website www.kfw.de/432.  
Bürgermeister Keinberger legt dar, dass es unter Berücksichtigung aller vorliegender Informationen und der geringen Chancen auf Umsetzung bei den privaten Grundstückseigentümern zu wenig Bedarf für ein Sanierungsmanagement gibt. Hierzu schließt sich eine kurze Erörterung des tatsächlichen Bedarfs und der ggf. zu erwartenden Ziele an.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Durchführung eines Sanierungsmanagementes für den Ortsteil Kosel vorbehaltlich der Förderzusage der KfW und der IB.SH in Auftrag zu geben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Förderung bei der KfW und IB.SH einzureichen, die Ausschreibung vorzubereiten/durchzuführen und in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Auftragsvergabe vorzunehmen.
In den Haushalt werden folgende Haushaltsmittel eingestellt, sofern die Förderzusagen erteilt werden:
Einnahmen in Höhe der Fördermittel (ca. 79.000 €)
Ausgaben in Höhe der Gesamtauftragssumme (ca. 93.000 €); hierbei verbleibt ein Eigenanteil von ca. 14.000 € bei der Gemeinde  

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9.3 Erstellung eines Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert
Beschlussvorlage - 34/2018
Kommunales Klimaschutzmanagement spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung klimapolitischer Ziele. Gleichzeitig wirkt kommunales Klimaschutzmanagement spürbar auf die Entwicklung regionaler Wertschöpfung und die Unterhaltskosten kommunaler Gebäude.
Das Übereinkommen der Klimakonferenz von Paris aus dem Jahr 2015 sieht eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C vor. Bereits zuvor bestand weitestgehend ein gesellschaftlicher Konsens in Deutschland über die Notwendigkeit der Begrenzung der bereits heute beobachtbaren globalen Erwärmung bzw. des damit einhergehenden Klimawandels.

Bei der klassischen Sanierung von Wohnraum unter Berücksichtigung energetischer Belange wird in der Regel jedes Gebäude einzeln geplant und saniert. Hierbei wird vorrangig das Ziel der Optimierung der Energie- und Klimabilanz für jedes einzelnen Hauses vorangetrieben.

Bei der Sanierung der Einzelhäuser unter Einbeziehung von Nutzungspotenzialen der Erneuerbaren Energien sollten folgende Ansätze grundsätzlich berücksichtig werden:

- Zusätzliche Wärmedämmung
- Effektive Lüftung
- Adequate Warmwasserversorgung
- Moderne Heizungsanlagen

Unter städteplanerischen Gesichtspunkten wirkt jedoch die Ausdehnung der Planung über das Einzelhaus hinaus auf ganze Gebäudegruppen oder Quartiere meist wirkungsvoller.
Vorzugsweise in dichter Siedlungsstruktur wie bspw. in Ortskernen bringt die Ausdehnung der Planung Vorteile mit sich. Neben den technischen Belangen sollten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte ebenso Berücksichtigung finden. Die Vernetzung dieser Aspekte im Rahmen der Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes führt regelmäßig zu einer höheren Gesamteffizienz von Sanierungsmaßnahmen und es kann eine nachhaltigere Ortsentwicklung vorangetrieben werden.

Besonders im Themenschwerpunkt 'Wärmeversorgung' erzeugt die Planung auf Quartiersebene eine erfolgreiche Sanierung durch Nutzung der Synergien möglich.
Durch die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Wärmenetzes in dicht besiedelten Wohnstrukturen können die angeschlossenen Objekte effizienter und sparsamer mit Wärme versorgt werden.
Die Wärme für ein gemeinsames Wärmeversorgungsnetzwerk kann regenerativ in einem Biogas-Blockheizkraftwerk oder einem Holzheizkraftwerk (auch Pellets-/Holzhackschnitzelheizkraftwerk) erzeugt undbereitgestellt werden. Auch die Nutzungsmöglichkeit für Solarthermieanlagen in Verknüpfung mit Erdwärmespeichern und Wärmepumpen bestehen. Besonders die Nutzung von Fernwärmenetzen erlaubt es, auch dicht besiedelte Gebiete mit Erneuerbaren Energien zu versorgen, die selbst nicht über die benötigte Fläche für solche Anlagen verfügen. So könnte bspw. auch in innerörtlichen und denkmalgeschützten Quartieren ein geringerer CO2-Aussoß erzielt werden.
Die energetische Sanierung von Altbauten und Baudenkmälern wird als grundsätzlich schwierig eingeschätzt. Denn gerade die effektive Außendämmung von Fassaden stellt einen unerwünschten Eingriff in das wertvolle Stadtbild dar. Auch Solaranlagen lassen sich nur selten in die historische Architektur integrieren. Im Maßstab ganzer Quartiere jedoch lassen sich selbst mit behutsamen Wärmedämmungsmaßnahmen Energieeinsparungen von 40 Prozent und mehr erreichen. Hierzu kann bspw. auf die energetische Sanierung der Göttinger Altstadt geblickt werden. Zusätzlich können energieeffiziente Neubauten in der Nachbarschaft die Energie-und CO2-Bilanz des ganzen Quartiers aufwerten. So lässt sich etwa eine Solaranlage auf einem benachbarten Neubau auch für das denkmalgeschützte Gründerzeithaus daneben als gemeinschaftliche Wärmeerzeugungsmöglichkeit nutzen.

Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert könnte also aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren. Außerdem wird eine Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt und Zielaussage für eine anzustrebende Quartierssanierung erstellt. Als Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Abschlussbericht dann die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier sowie konkrete Sanierungsmaßnahmen inkl. der Ausgestaltung und Angaben zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen benannt.

Die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes werden laut einer hier vorliegenden Kostenschätzung auf ca. 43.000 € veranschlagt. Die Kostenschätzung wird als Anlage beigefügt. Für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes besteht die Möglichkeit, insgesamt 85 % der förderfähigen Kosten über Zuschüsse zu finanzieren. 65 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der KfW und 20 % über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Auftrage des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND) finanziert werden. Es verleibt somit ein Eigenanteil von 15 % (ca. 6450 €) bei der Gemeinde.
Weitergehende Informationen zum Themengebiet bzw. der Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website www.kfw.de/432.     

Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für den Ortsteil Bohnert vorbehaltlich der Förderzusage der KfW und der IB.SH in Auftrag zu geben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Förderung bei der KfW und IB.SH einzureichen, die Ausschreibung vorzubereiten/durchzuführen und in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Auftragsvergabe vorzunehmen.
In den Haushalt werden folgende Haushaltsmittel eingestellt, sofern die Förderzusagen erteilt werden:
Einnahmen in Höhe der Fördermittel (ca. 36.500 €)
Ausgaben in Höhe der Gesamtauftragssumme (ca. 43.000 €); hierbei verbleibt ein Eigenanteil von ca. 6.500 € bei der Gemeinde
Für die zu benennenden Teilnehmer der Projektlenkungsrunde werden der Bürgermeister, die Bauausschussvorsitzende und folgende weitere Personen benannt:   

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Erneuerung von Messtechnik auf der Kläranlage in Kosel
Beschlussvorlage - 25/2018
In den beiden SBR-Reaktoren der Kläranlage Kosel (runde, belüftete Reinigungsbecken) sind Messsonden installiert, die für die Steuerung und Regelung des Reinigungsprozesses erforderlich sind. Die Sauerstoffmesssonden bedürfen einer Erneuerung und zur Optimierung der Prozesse wäre die Installation einer automatischen TS-Messung (TS=Trockensubstanz) sinnvoll. Die neuen Messsonden würden über Signalumformer auf die vorhandene Steuer- und Regelungstechnik aufgelegt werden. Dabei würden die vorhandenen und noch intakten PH-Messsonden erhalten und integriert werden. Die Kosten für die beschriebenen Maßnahmen belaufen sich auf rund 20.000 €.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die beschriebene Beschaffung für die Kläranlage Kosel durchzuführen. Erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und Aufträge zu vergeben.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntmachung
Die Öffentlichkeit wird durch die Ausschussvorsitzende wieder hergestellt und über die Ergebnisse er im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse berichtet.


Norbert Jordan  Ina Möbius 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende