N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kosel vom 14.11.2018.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Ina Möbius
stellv. Ausschussvorsitzender Tobias Hansen
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide
Ausschussmitglied Dr. Christiane Knabe
Ausschussmitglied Torsten König
Ausschussmitglied Karsten Lassen
wählbarer Bürger Manfred Schorr

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Ursula Bookmeyer
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreterin Margrit Riemer
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführerin Sylvia Brücker
Verwaltung Marco Hinz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Sanierung der Straße Haarmoor
6. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 46/2018
7. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S--H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
7.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 41/2018
7.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 42/2018
7.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 43/2018
7.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 44/2018
8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 40/2018
9. Gestaltung Vorplatz / Sportplatz Bohnert
  Beschlussvorlage - 47/2018
10. Erstellung Carport "Rewerkoppel" (barrierefreies Wohnen)
  Beschlussvorlage - 48/2018
11. Heizungsanlage "Alte Schule"
  Beschlussvorlage - 49/2018
12. Aufstellung einer 5 - Jahresplanung "Projekte in der Gemeinde Kosel"
  Beschlussvorlage - 50/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Als neuer Tagesordnungspunkt (TOP) 5 wird "Sanierung der Straße Haarmoor" mit aufgenommen. Alle anderen TOP´s rutschen eine Nummer nach unten.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Frau Knabe stellt folgenden Änderungsantrag:

1. Der Amtsdirektor Gunnar Bock war nicht anwesend

2. zu TOP 5 Mitteilungen und Anfragen 
Es fehlt meine ausdrücklich fürs Protokoll formulierte Bitte an die Amtsverwaltung: 
1. ausführlichere Informationen für fundierte Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen (Heindl) und 
2. Beschlussvorlagen und Sachtexte rechtszeitig an die Ausschussvorsitzende zu versenden, damit diese ggf. ergänzt werden können. Es mussten diesmal Unterlagen noch nachträglich per Mail versendet werden, das war suboptimal.

3. zu TOP 6    Ergänzungen 3. Absatz
...Dort wurden u.a. verschiedene Prüfungen in das "Pflichtenheft" der Gemeinde geschrieben. Landesplaner und Kreis äußerten sich alle sehr kritisch gegenüber dem Antrag, siehe vorliegendes Protokoll. Hieran anschließend erläutert....verschiedene städtebauliche Argumente gegen den geplanten Standort (Außenbereichslage, Zersiedelung, Landschaftsschutzgebiet, Gewerbeansiedlung vorgesehen für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion, nicht für kleine). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich nach aktuellem Informationsstand für das Beibehalten des gültigen F-Planes und gegen die beantragte Bauleitplanung aus.

4. zu TOP 11 nicht öffentl.
Dritter Absatz, Namenskorrektur: Kanzlei Philipp Heinz, Berlin
- Nächste Zeile und im Beschluss ebenfalls Heinz, ohne e

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Herr Schnorr teilt mit, dass die Gemeinde sich künftig darüber Gedanken machen müsste, ob sie sich noch vergrößern will.
Herr Heide bittet darum, künftig rechtzeitiger Informationen, wie z. B. zu dem erweiterten Tagesordnungspunkt Nr. 5 zu erhalten.
Herr Schnorr weist darauf hin, dass geklärt werden müsste, wo die Grenze zur Alten Volksbank verlaufe.

Der Bürgermeister erlätuter Folgendes:
Im La-Meziérè-Weg gebe es ein Stellplatzproblem. Hier müsse sich die Gemeinde Gedanken zur Lösung machen.
Ein Bürger aus Missunde habe sich, mit der Bitte des Baues eines Toilettenhauses an ihn gewandt.
Der Eigentümer der angrenzenden Fläche Breekstücken, habe der Gemeinde diese zum Kauf angeboten. Hier bestehe noch Beratungsbedarf.

zu TOP 5. Sanierung der Straße Haarmoor
Herr Saggau stellt den Sachverhalt vor und beantwortet auftauchende Fragen. Im Ausschuss wird über die Notwendigkeit der Sanierung der Straße Haarmoor diskutiert.

Beschluss:
Es wird beschlossen die bauliche Angelegenheit weiter zu verfolgen und den Bürgermeister zu ermächtigen Bodenanalysen innerhalb des Straßenkörpers vornehmen zu lassen sowie den Straßenbestand durch einen öffentlich bestellten Vermesser einzumessen. Die hierfür erforderlichen Kosten von ca. 15.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 46/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.     
Die Bauausschussvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt und übergibt das Wort an Frau Knabe. Diese erklärt die vorbereitete Stellungnahme.

Beschluss:

Stellungnahme der Gemeinde Kosel zur Fortschreibung Landschaftsrahmenplan 2018

  1. Städteplanerische Entwicklung Gemeinde Kosel
Die Gemeinde Kosel liegt in einer bedeutenden Naturlandschaft. Dieser besonderen Bedeutung wurde Rechnung getragen durch die Ausweisung verschiedener Schutzgebiete, sowie durch die Mitgliedschaft im Naturpark Schlei.

Dabei kommt dem lokalen Tourismus eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinde hat sich in den letzten Jahre durch gezielte Förderungsmaßnahmen zu einem beliebten Urlaubsort entwickelt. Sie ist bestrebt, den naturfreundlichen Fremdenverkehr auch zukünftig zu fördern. Dieser spezielle Faktor hat sich bereits in der Vergangenheit erfolgversprechend ausgezeichnet und soll auch zukünftig gefördert werden.

Ziel der Gemeinde Kosel ist es, das Gemeindegebiet entsprechend den Richtlinien der Naturpark- und Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Sinne eines naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln.

Abstimmungstext: 

Städteplanerisches Ziel der Gemeinde Kosel ist es, das Gemeindegebiet entsprechend den Richtlinien der Naturpark,- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Sinne eines naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln.

  1. Landschaftsplanerische Entwicklung Gemeinde Kosel
Die Gemeinde Kosel beabsichtigt, zur Lenkung und Ordnung der städteplanerischen Entwicklung im Rahmen der Fortschreibung der vorbereitenden Bauleitplanung sowie des Landschaftsplanes der Gemeinde Kosel (1987) das lokale Biotopverbundsystem zu aktualisieren und dieses an das landesweite Biotopverbundachsensystem anzubinden.

Bereits mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (1983) wurde im Plangebiet hierfür Rechnung getragen. Der Beschluss der Gemeinde 1983 zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sah vor, nach Beendigung der Rohstoffentnahme und Wiederherstellung der Landschaft entsprechend den Rekultivierungsvorgaben den Vorrang für die landwirtschaftliche Nutzung, die Erhaltung und Sicherung eines Landschaftsteiles durch Naturschutz und die Entwicklung des Freizeitgeländes der Gemeinde zu geben.

Abstimmungstext: 

Die Gemeinde bekennt sich zu den in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosel festgelegten Zielen.

Der Gemeinderat beabsichtigt, zur Lenkung und Ordnung der städteplanerischen Entwicklung im Rahmen der Fortschreibung der vorbereitenden Bauleitplanung sowie des Landschaftsplanes der Gemeinde Kosel (1987) das lokale Biotopverbundsystem zu aktualisieren und dieses an das landesweite Biotopverbundachsensystem anzubinden.

  1. Lokale Biotopverbundachsen
Dem von der Gemeinde Kosel erarbeiteten Landschaftsplan, der das gesamte Gemeindegebiet erfasst, wurde mit Schreiben vom 25.06.1999 vom Kreis Rendsburg-Eckernförde nach fachlicher Prüfung ohne Beanstandungen zugestimmt.

Bestandteil dieses aktuell gültigen Fachplanes ist die Darstellung des, das gesamte Gemeindegebiet betreffenden, Biotopverbundkonzept - s. Anlage Karte 16: Biotopverbundkonzept.

In der Karte der Höhenschichten des Landschaftsplanes (s. Anlage Karte 4: Höhenschichten) wird die Topografie des Gemeindegebietes übersichtlich dargestellt. Dabei zeichnet sich deutlich der Landschaftsraum der Niederung der Koseler Au sowie der Verlauf der Koseler Seenkette als prägende Landschaftsgliederung ab.

Bereits bei der Aufstellung des Landschaftsplanes 1997/99 wurde diese besondere Landschaftsstruktur als besondere Wertigkeit hervorgehoben. In der aktuellen Neubetrachtung zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanes (2018) wurden diese wertvollen Landschaftselemente als lokale Biotopachsen nach modernen Fachgesichtspunkte auf der Datenerhebungsbasis des LLUR‘s neu hervorgehoben und nachstehend beschrieben.

  1. Biotopverbund 1: "Toteis-See-Achse"
(Windebyer Noor- Großer Schnaaper See- Kleiner Schnaaper See-Birkensee- Bültsee- Kollsee- Langsee- Holmer See) – s. Anlage: Höhenschichtenplan LPKos

Der NSG Bültsee ist Bestandteil einer Kette einzelner Toteis-Seen innerhalb einer vom Westrand des Windebyer Noores kommenden Sanderfläche, die in der letzten Eiszeit durch Schmelzwassersande aus dem Windebyer Zweig des Eckernförder-Bucht-Gletschers als Binnensander aufgebaut wurde. Die innerhalb des Sanders als Seenkette vom Langsee über den Bültsee bis zum Schnaaper See ausgebildeten abflusslosen Senken entstanden durch das Niedertauen von Toteisblöcken, also Gletschereis, das erst während der Nacheiszeit endgültig abschmolz. Die Große Breite, die zeitweise auch die Schmelzwässer des Schnaaper Sanders aufnahm, weitete sich zu dieser Zeit zu einem Eisstausee. Diluviale (d.h. aus der Eiszeit herrührende) Uferkanten und Errosionsränder am Langsee und an der Schlei, insbesondere bei Weseby, Missunde und Königsburg, sind Zeugnisse der damals höheren Wasserstände (Heck 1943, 23; Zolitz 1989, 46).

Die "Toteis-See-Achse" verläuft innerhalb eines Sanders mit einer Mächtigkeit von ca. 12 bis 23m. Darunter liegen wasserstauende Beckensedimente und Geschiebemergel. Die Grundwasser-Fließrichtung im Bereich des Bültsees erfolgt von Osten nach Westen. Wegen der relativ hohen Transmissivität des Grundwassers in den Sandersanden muss jegliche Verunreinigung, vor allem auch in stillgelegten Kiesgruben der Umgebung, vermieden werden, da sonst eine Eutrophierung des bislang noch nährstoffarmen Wassers zu erwarten ist.

(Quelle: Stellungnahme zum Verfahren: 5.Änderung F-Plan Kosel - Zitat Auszug: Gutachten Geologisches Landesamt S.H. vom 26.10.1981)

(Transmissivität - Begriff aus der Hydrogeologie - Maß für die Fähigkeit eines Grundwasserleiters, Wasser zu transportieren)

Abstimmungstext: 

  1. Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist, im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes die lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" als eigenständige Biotopverbundachse auszuweisen und als besonderes Schutzgut entsprechend des Gutachtens des geologischen Landesamtes S.-H. vor Schädigungen und Störungen zu schützen. Jegliche Vorhaben, die aktuell oder in Zukunft zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und damit auch zur Störung einzelner Gewässer innerhalb der "Toteis-See-Achse" führen könnten, sind zu vermeiden.
  2. LRP-Fortschreibung 2018: Der LRP2018 (Entwurf) weist die lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" als "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Verbundachse)", aber als nicht durchgehende Biotopverbundachse aus. Diese Verbundachse ist gemeindegebietsübergreifend durchgängig darzustellen und an den landesweiten Biotopverbund anzubinden (s. auch: Landesentwicklungsplan 2010).
  1. Biotopverbund 2: "Niederung Koseler Au"
(Niederung Koseler Au – Niederung Kolholmer Au – Niederung Pukdammer Au)

s. Anlage: Höhenschichtenplan LPKos

Der Landschaftsplan Kosel (1987) bewertet das Gebiet mit besonderer ökologischer Funktion. Der LRP2018 (Entwurf) weist die Lokale Biotopverbundachse 2 "Niederung Koseler Au" als "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Verbundachse)" als nicht durchgehende Biotopverbundachse aus. Diese Niedermoor-Auenniederung stellt ein wichtiges Biotopvernetzungselement zwischen dem Ornumer Noor (Anschluss: Biotopverbund landesweit), der Gemeinde Gammelby und weiter in Richtung Gemeinde Barkelsby mit Abzweig zur Stadt Eckernförde dar. Entwicklungsziel sollte es sein, diesen für den Naturhaushalt wichtigen Landschaftsteil landschaftsplanerisch zu entwickeln.

Abstimmungstext: 

  1. Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist, im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplanes die lokale Biotopverbundachse "Niederung Koseler Au" zu einem gemeindegebietsübergreifenden lokalen Biotopverbund zu entwickeln und dieses gemeindegebiets-übergreifend durchgängig darzustellen und an den landesweiten Biotopverbund (s.auch: Landesentwicklungsplan 2010) anzubinden.
  1. Raumordnungsplanung: Rohstoffsicherung versus Naturschutz
Die landesweite Raumordnungsplanung sieht in den verschiedenen Fachplanungsebenen den Vorrang der Rohstoffsicherung vor. Nach Beendigung der Rohstoffentnahme und Rekultivierung dieser Entnahmeflächen hat die Ausweisung "Rohstoffsicherung" keine Berechtigung mehr und bedarf einer Anpassung an die in der Rekultivierungsplanung erzielte Folgenutzung. Bei Nichtfortschreibung dieser Fachplanung werden die betroffenen Planungsräume gegenüber anderen möglichen Vorrangflächenausweisungen blockiert.

Der Landesentwicklungsplan 2010 weist den Bereich nördlich der B76 in den Gemeinden Kosel und Gammelby, bis an das Stadtgebiet Eckernförde heranreichend, als "Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft" aus. Neben dieser Ausweisung im Bereich der Gemeinde Gammelby erfolgt die Ausweisung "R"-Schwerpunktraum für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe".

In der Fortschreibung zum Landschaftsrahmenplan (Auslegungsentwurf 2018) wird der beschriebene Landschaftsteil von einer Fachplanung im Sinne einer landschaftlichen Entwicklung ausgenommen. Der z.Zt. noch erfolgte Bodenabbau östlich des NSG -Bültsee geht seinem geplanten Ende entgegen. Teilflächen wurden bereits der vorgesehenen Folgenutzung (landwirtschaftliche Nutzung) zugeführt. Im beschriebenen Landschaftsraum im Gemeindegebiet von Gammelby (Birkensee) erfolgt kein Bodenabbau mehr. Alle ehemaligen Entnahmeflächen werden bereits entsprechend der gedachten Folgenutzung bewirtschaftet. Dieser Korridor-Landschaftsraum hat eine zentrale Funktion innerhalb des Biotopverbundes der Gemeinden Kosel. Er stellt den Anschluss an das Biotopverbundsystem der Gemeinde Gammelby und der Stadt Eckernförde, sowie an die im LE 2010 dargestellte Biotopverbundachse-Landesebene in Eckernförde her.

Der beschriebene Landschaftsteil ist Bestandteil der Biotopverbindung Biotopverbund 1 "Toteis-See-Achse des Landschaftsplanes Kosel. Bestandteil dieser Achse ist auf Gammelbyer Gebiet der "Birkensee", ein Biotop besonderer Wertigkeit (Stichwort: Massenvorkommen Ringelnatter). Im Sommer 2018 konnten im lokalen Straßennetz der Gemeinden Kosel, Gammelby und in Eckernförde viele von Autos überfahrende Reptilien und Amphibien kartiert werden, ein Beweis hoher faunistischer Diversität.

Abstimmungstext: 

  1. Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist es, die Lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" im Sinne einer Durchgängigkeit weiterzuentwickeln. Dazu zählt besonders auch die Anbindung an das Biotopverbundsystem von Eckernförde sowie die Anbindung an die Biotopverbundachse – Landesebene LEP201 .
  2. Die landesweite Raumordnungsplanung sieht in den verschiedenen Fachplanungsebenen den Vorrang der Rohstoffsicherung vor. Bei Nichtfortschreibung dieser Fachplanung werden die betroffenen Planungsräume gegenüber anderen möglichen Vorrangflächenausweisungen blockiert. Die Landesplanung wird daher gebeten, die Fachplanungsebenen in Bezug auf die Ausweisung "Vorrang der Rohstoffsicherung" zu aktualisieren, damit die aktualisierte Vorrang-Ausweisung ermöglicht wird.
Hinweis:

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Fristwahrung wird der Inhalt dieses Schreibens fristwahrend über das Online-Portal Anhörung Fortschreibung Landschaftsrahmenplan PR II, als auch auf postalischen Weg kommuniziert.


Anlage: Grundwasserleiter

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Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S--H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 7.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 41/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 42/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 43/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 44/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 40/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.   

Im Ausschuss wird über die Notwendigkeit diskutiert.

Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen



Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben  


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Gestaltung Vorplatz / Sportplatz Bohnert
Beschlussvorlage - 47/2018
Im Bereich der Zuwegung zum Sportplatz in Bohnert kommt es immer wieder zu entwässerungstechnischen Problemen. Das liegt vornehmlich an der zum größten Teil nicht gefällegerecht gestalteten Oberfläche des vorhandenen Granitgroßpflasters. Zudem kommt es bei starken Regenereignissen, bedingt durch das anfallende Oberflächenwasser, zu Böschungsrutschungen innerhalb des beiläufigen Auen Grabens. Das sich dort als Absturzsicherung befindliche Geländer ist ebenfalls sanierungsbedürftig und sollte erneuert werden. Es ist nunmehr angedacht, den gesamten betroffenen Vorplatz neu zu gestalten und folgende, bauliche Maßnahmen vorzunehmen:
  • Altes Geländer abbauen und entsorgen, neues Geländer liefern, aufstellen und in Einzelfunfamente einbetonieren
  • Vorhandenes Granitgroßpflaster aufnehmen, lagern, Unterbau erneuern, Planum herstellen und anschl. das Pflaster wieder gefällegerecht verlegen
  • Tiefborde liefern und in Beton als Böschungsbegrenzung einbauen
  • Böschungssicherung durch Findlinge und Sicherungsmatten um Erosion zu vermeiden bzw. zu minimieren

Zur Umsetzung der Maßnahme sind ca. 22.000,00 € erforderlich.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 22.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird mit Frau Diekmann von der UNB klären, ob die zwei Bäume, welche dort stehen, gefällt werden können, damit die Au verbreitert werden kann und ob hierfür neue Bäume gepflanzt werden müssen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erstellung Carport "Rewerkoppel" (barrierefreies Wohnen)
Beschlussvorlage - 48/2018
Die bereits vorhandenen Parkplätze in der altengerechten Wohnanlage in der Rewerkoppel sollen überdacht werden. Bautechnisch soll das durch ein Doppelcarport erfolgen.
Bei dem geplanten Doppelcarport handelt es sich aufgrund der eingehaltenen Maßgaben von max. 9,0 m Länge und max. 2,75 m Höhe um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß § 63 Landesbauordnung (LBO). Eine Errichtung direkt an den Grundstücksgrenzen ohne erforderliche Abstandsflächen ist ohne Erteilung einer Baugenehmigung zulässig. Um beim Ausfahren die Einsicht in den öffentlichen Straßenverkehrsraum zu gewährleisten, sind die Seitenwände des Carports in einer Länge von 3,0 m ab Straßenbegrenzungslinie offen zu halten. Aus einer bereits vorab erfolgten Preisanfrage ergibt sich eine zu schulternde Gesamtsumme von ca. 6000 €.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. Die Gemeinde Kosel erhebt für jeden Stellplatz eine monatliche Miete von 25,00 €. Sollten die jetzigen Mieter eine Anmietung nicht wünschen, werden die Carports nicht gebaut.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Heizungsanlage "Alte Schule"
Beschlussvorlage - 49/2018
Aufgrund des hohen Alters von über 25 Jahren wird schon seit längerem darüber nachgedacht, die Wärmeversorgung der ehemaligen Schule, des Bauhofes, der Feuerwehr, sowie des Schießstandes zu erneuern. Die Gemeinde Kosel hat bereits an dem Quartierskonzept teilgenommen, in dem Energieeinsparpotentiale aufgezeigt und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können um die CO2 Emissionen zukünftig zu reduzieren. Am 16.10.2018 fand ein Ortstermin statt, zu dem ein TGA - Fachplaner (Technische Gebäude Ausrüstung) eingeladen wurde. Ziel ist es, durch das Ingenieurbüro Schröder drei variierende Konzepte ausarbeiten zu lassen und diese im Februar 2019 innerhalb der Sitzung der Gemeindevertretung vorzustellen.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, das Ing. Büro Schröder zu beauftragen drei Varianten zur Wärmeversorgung für die im Sachverhalt beschriebenen Gebäude auszuarbeiten. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellung einer 5 - Jahresplanung "Projekte in der Gemeinde Kosel"
Beschlussvorlage - 50/2018
Um einen besseren Überblick über die in den nächsten fünf Jahren angedachten Projekte zu erhalten, ist es notwendig, alle gemeindlich anstehenden Investitionen zu sammeln und zu priorisieren. Die laufenden Festkosten sollen dann aufsummiert und mit der Haushaltsplanung abgeglichen werden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für weitere "gewünschte Projektplanungen" der einzelnen Fraktionen genutzt werden. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass es konjukturbedingt derzeit nicht möglich ist, eine seriöse Kostenschätzung über mehrere Jahre abzugeben.    
Es werden folgen Vorschläge aufgenommen:
  1. Alte Schule
  2. Koseler Hof
  3. Feuerwehrgerätehäuser
  4. Straßensanierung Haarmoor
  5. Straßensanierung Alte Landstraße
  6. Evangelischer Kindergarten
  7. Landkauf für evtl. neues Baugebiet
  8. Ausbau des Kernweges zwischen Hülsen und Bohnert
  9. Zustand der Feldwege
  10. Weiteres Vorgehen mit dem Kastanienhof
  11. Sanierung Eschelsmarker Weg
  12. Kosten für die Dinge, welche mit der Deponie in Verbindung stehen
  13. Laternenkonzept Bohnert
  14. Bürgerbus
  15. Kauf eines Hauses am Langsee
  16. Fahrradweg/ Wesebyer Weg

Beschluss:
-Ohne-   


Sylvia Brücker  Ina Möbius 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende