N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 29.10.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Friedrich-Wilhelm Voß (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock
Gemeindevertreter Michael Furtner
Gemeindevertreter Wolfgang Kastens
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Winfried Vogt
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Erweiterung des Kyffhäuserheims
  Beschlussvorlage - 25/2012
6. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 29/2012
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 30/2012
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 31/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Anträge und Anfragen

Anträge und Anfragen liegen nicht vor.


zu TOP 5. Erweiterung des Kyffhäuserheims
Beschlussvorlage - 25/2012

Bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses wurde bereits über das Begehren der Kyffhäuserkameradschaft Kosel berichtet. Ziel ist dabei die Erweiterung des Abstellraumes. Begründet wird die Notwendigkeit mit einer immer größeren Frequentierung des Gebäudes.

Es wurde beschlossen, die Umsetzung der Maßnahme weiter zu verfolgen und in den Fraktionen zu beraten. Von der Kyffhäuserkameradschaft Kosel sollten drei Planungsvorschläge mit einhergehenden Kostenschätzungen vorgelegt werden. Die Planungsvorschläge (ohne Kostenschätzung) liegen nunmehr vor.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Variante I (große Lösung) zu unterstützen und 21.600 € im Haushalt 2013 zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 29/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Es sollen die fehlenden Kosten ermittelt werden. Zudem wird angeregt eine Lösung auf Amtsebene zu finden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 30/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 85.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.457.700,- € auf nunmehr 1.542.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 300,- € vermindert und damit gegenüber bisher 154.400,- € auf nunmehr 154.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Der Ausschuss ist sich darüber einig, das bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung eine Neukalkulation der Abwassergebühren geprüft werden soll.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 31/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Der Haushalt wird um folgende Zahlen erweitert:
13080.95000: 75.000 € (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus)
88100.95000: 21.600 € (Erweiterung Kyffhäuserheim)
Auf Grund der aufgeführten Änderungen erhöht sich die geplante Kreditaufnahme auf 204.700 €.
Die aktuelle Haushaltssatzung liegt dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.514.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.514.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     837.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     837.000 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     204.700 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     378.600 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende