N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 18.02.2015.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.18 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Winfried Vogt
Gemeindevertreter Karl Walther
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage
  Beschlussvorlage - 9/2015
6. Entwässerung Meiereiwiese in Bohnert / Straßendurchlass
  Beschlussvorlage - 5/2015
7. Einrichtung eines Ökokontos durch die Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 4/2015
8. Antrag auf eine Stellplatzerweiterung
  Beschlussvorlage - 6/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Die Formulierung zu TOP 7 und 9 muss lauten " Die Angelegenheit wird angenommen"

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Bürgermeister Keinberger teilt die Vorgehensweise bei der Knickpflege mit.

zu TOP 5. Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage
Beschlussvorlage - 9/2015

Die Gemeinde überlegt im Bereich des Neubaugebietes "Rewer-Koppel" eine barrierefreie Wohnanlage zu errichten. Angedacht sind 3 Wohnungen mit insgesamt 229 m² und Gesamtkosten von 475.800,00 € (415.000,00 € Gesamterstellungskosten + 60.800,00 € Grundstückskosten). Anliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zu entnehmen, dass eine kostendeckende Miete bei ca. 8,50 € läge.

Die Durchführung des Projektes könnte mit der Fertigstellung der Erschließung beginnen. Die Beauftragung eines Architekten mit der Planung und Bauantragstellung sowie der späteren Baudurchführung wäre erforderlich.

Bürgermeister Keinberger erläutert die Änderungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung (siehe Anlage), über die dann diskutiert wird.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Durchführung des beschriebenen Projektes wird beschlossen. Das Architekturbüro Delfs wird mit der Planung und Bauantragstellung sowie der späteren Baudurchführung beauftragt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Entwässerung Meiereiwiese in Bohnert / Straßendurchlass
Beschlussvorlage - 5/2015

Der die Dorfstraße in Bohnert querende Straßendurchlass in Höhe Meiereiwiese kann das sich nach langandauernden Starkregenereignissen anfallende Wasser nicht zeitgleich abführen. Das ist dem zu geringen Rohrleitungsquerschnitt des Durchlasses geschuldet. In der Konsequenz staut sich das Regenwasser großflächig auf der Meiereiwiese ein, nutzt das tieferliegende Gelände quasi als natürlichen Retentionsraum. Zeitweilig wird sogar die gemeindliche Dorfstraße im Bereich des Durchlasses überflutet. Dieser Umstand kann auf Dauer den Straßenkörper schädigen, deshalb ist es angedacht, den Abflussquerschnitt durch eine zusätzlich parallel verlegte Leitung DN 300 zu erweitern und zukünftig die Ablaufleistung zu verdoppeln. Zur Umsetzung der Maßnahme werden zwei Ausführungsvarianten vorgeschlagen:
  • Variante 1 in offener Bauweise
  • Variante 2 im Horizontalspülbohrverfahren
  1. Bei der offenen Bauweise wird ganz konventionell ein Rohrgraben ausgehoben, die Leitung verlegt und anschließend der Graben wieder verfüllt und verdichtet. Anschließend muß die Oberfläche wieder so hergestellt werden wie vorgefunden. Bei dieser Bauweise ist mit erheblichen Einschränkungen des Verkehrsflusses zu rechnen. Ein vorläufig eingeholtes Angebot schließt mit einer Bruttosumme von 7.103,61 €.
  2. Bei der Ausführung mit Hilfe des gesteuerten Horizontalspülbohrverfahrens kann die Maßnahme ohne den Straßenkörper zu beschädigen und ohne den fließenden Verkehr zu behindern durchgeführt werden. Die Bruttoangebotssumme bei dieser Ausführungsvariante beträgt 6.605,24 €.    

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die Variante 2 umsetzen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt zusätzliche Vergleichsangebote einzuholen und das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 6.700 € werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einrichtung eines Ökokontos durch die Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 4/2015

Die Gemeinde Kosel betreibt aktuell ein Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplans Nr. 15 "Rewerkoppel". Der durch die Bebauung zu erwartende Eingriff in den Naturhaushalt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Ein Ausgleich solcher Planungen kann dabei auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Hier ist z. B.
  • eine Kompensation im Baugebiet,
  • der Erwerb von Ökopunkten bei Dritten oder
  • ein Ausgleich auf eigenen Ausgleichsflächen (Ökokonto)

denkbar.

Die Gemeinde Kosel verfügt über verschiedene landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich, so dass die Überlegung für die Einrichtung eines Ökokontos naheliegt. Die Gemeinde kann nach formeller Beantragung und Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf diesen Flächen Ausgleichsmaßnahmen umsetzen, die aus kommunalen Planungen notwendig werden. Ebenso kann die Gemeinde, sofern gewünscht, in eine Vermarktung der Ökopunkte an Dritte eintreten.

Unter Berücksichtigung des aktuellen und des evtl. künftigen Bedarfs wird die Einrichtung eines Ökokontos für die Flurstücke 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, angestrebt. Die grundsätzliche Eignung dieser Flächen wurde bereits durch die Untere Naturschutzbehörde bestätigt.

Eine weitere Verpachtung der Flächen ist unter der Maßgabe möglich, dass die Bewirtschaftung den naturschutzrechtlichen Zielen nicht entgegensteht.

Für die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen und die Bewertung der Flächen wird es erforderlich, ein Fachplaner zu beauftragen. Hierfür wurde durch die Verwaltung ein entsprechendes Kostenangebot eingefordert. Die Kosten betragen ca. 1.500,00 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Einrichtung eines Ökokontos auf den Flurstücken 56/1 und 52/3, beide Flur 5, Gemarkung Missunde und die Flurstücke 22/2, 22/3, 22/4 und 29/5, alle Flur 5, Gemarkung Ornum, zu beantragen und einen Fachplaner zu beauftragen. Die hierfür notwendigen Kosten von ca. 1.500,00 € werden über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Auf der Fläche sollen mindestens 3.000 m² als Ausgleichsfläche für das Baugebiet Rewerkoppel dienen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf eine Stellplatzerweiterung
Beschlussvorlage - 6/2015

Mit Datum vom 02.12.2014 stellt die FF-Kosel einen Antrag auf Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um einen Fahrzeugstellplatz.

Der Antrag wird von Seiten des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen. Die weitere Planung im Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll abgewartet werden.

Beschluss:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Die weitere Planung im Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll abgewartet werden.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Margrit Riemer 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende