Sitzungsort: | in der Alten Schule, Schwansenweg 4, Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.15 Uhr |
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer |
Ausschussmitglied Michael Furtner |
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens |
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer |
Ausschussmitglied Bernhard Wendt |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreter Winfried Vogt |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anträge und Anfragen |
5. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 32/2015 | |
6. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 35/2015 | |
7. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 36/2015 | |
8. | Erneuerung des Hauptdaches vom Koseler Hof |
Beschlussvorlage - 31/2015 | |
9. | Zuschussantrag der Kyffhäuser Kameradschaft Kosel |
Beschlussvorlage - 38/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden nicht öffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Anträge und Anfragen |
Der Bürgermeister Hartmut Keinberger berichtet, dass der Rasenmähertrecker der Gemeinde eventuell erneuert werden muss. Es liegen zwei Angebote vor. Die Kosten für ein neues Mähwerk, welches auch zu einem möglichen neuen Schlepper passen muss, liegen bei 6.000€. Das Angebot für einen neuen Schlepper liegt bei 36.000 €. |
zu TOP 5. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 32/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Im Rahmen der Sitzung wird folgende Änderung vorgenommen: § 3(1) S.2 der Verordnung: Änderung von § 3 auf § 2 |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 35/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 36/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erneuerung des Hauptdaches vom Koseler Hof |
Beschlussvorlage - 31/2015 Der Bürgermeister schlägt vor, das Dach des Koseler Hofs zu erneuern. Die zur Verfügung gestellte Zeichnung zeigt, dass ein Teil der Hauptdachflächen über den Gästezimmern liegt. Ein nicht unwesentlicher Teil des Daches umgibt den unausgebauten Dachraum. Der Grat der Wärmedämmung in den Dachschrägen der Fremdenzimmer ist nicht durchweg bekannt. Jedenfalls kann vermutet werden, dass sowohl die Stärke der Dämmung als auch Ihre Beschaffenheit und die Winddichtigkeit nicht den heutigen Maßstäben entspricht. Die Deckenbalkenebene zwischen den Gästezimmern und dem unausgebauten Dachraum ist in der Vergangenheit dem Anschein nach nachträglich ausreichend stark gedämmt worden. Die Dachfläche ist außen mit einem Tonhohlziegel eingedeckt. Da die Ziegel nicht gefalzt sind, liegen diese besonders in Kehlen und an Graten unstabil. Größere Sturmschäden hat es dennoch in der jüngeren Vergangenheit nur am First und an den Graten gegeben. Daher wurden diese Dachelemente auch im vergangenen Jahr durch gefalzte Formziegel erneuert. Leckagen am Dach wurden bisher kaum verzeichnet. Da das Dach vor rund 25 Jahren erneuert wurde, wurde als Unterspannbahn eine gitterverstärkte SPF-Folie verbaut. Die aus diesen Jahren stammenden Folien sind leider nicht UV-lichtbeständig, so dass durch einfallendes Licht durch Fugen und Ritzen Auflösungserscheinungen der Folie zu erkennen sind. Versieht man den Vorschlag der Erneuerung des Daches mit einem Kostenüberschlag, so gelangt man zu Baukosten von rund 82.000 €. Da es zunächst nur ein Vorschlag ist, wurden die Kosten auch tatsächlich mit Massen- und Einheitspreisannahmen nur grob überschlagen. Wesentliche Bestandteile der erforderlichen Arbeiten seien hier nur stichwortartig benannt:
Die Erfahrung hinsichtlich dem Bauen und Sanieren im Bestand zeigt, dass häufig unvorhergesehene Missstände aufgedeckt und beseitigt werden müssen. Diesem Umstand Rechnung tragend sind ca. 20 % Kosten für Unvorhergesehenes in den Kostenüberschlag eingerechnet worden. |
Beschluss: In Änderung der Tatsache, dass die Dachsanierung nicht durchgeführt werden soll, wird über Änderungen an den Fenstern nachgedacht. Unter Berücksichtigung eines vorliegenden Angebots sollen die Fenster mit neuen Dichtungen versehen und neu eingestellt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.470,00 €. Des Weiteren soll darüber nachgedacht werden, ob die Fenster sukzessive komplett erneuert werden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschussantrag der Kyffhäuser Kameradschaft Kosel |
Beschlussvorlage - 38/2015 Der Gemeinde Kosel liegt ein Antrag auf Zuschuss der Kyffhäuser Kameradschaft Kosel für eine neue dringend benötigte Einzäunung am KK-Stand vor. (siehe Anlage) |
Beschluss: Es wird beschlossen einen Zuschuss von bis zu 1.000 € zu gewähren. Die Kosten sind der Gemeinde durch Rechnungen nachzuweisen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Christian Levien | Margrit Riemer |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |