N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 16.11.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Winfried Vogt
Gemeindevertreter Karl Walther
Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Info Umwidmung einer Fläche am Kollsee zum Ökokonto
6. 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 43/2015
7. Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Kläranlage Kosel
  Beschlussvorlage - 46/2015
8. Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 45/2015
9. Projekt "Netzausleger"
  Beschlussvorlage - 50/2015
10. Anschaffung eines neuen Schaukastens
  Beschlussvorlage - 51/2015
11. Anschaffung eines Kompaktschleppers
  Beschlussvorlage - 53/2015
12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 48/2015
13. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 52/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beschlossen den Tagesordnungspunkt 14 nicht öffentlich zu behandeln.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Der folgende Satz aus der Sitzung vom 09.09.2015, Tagesordnungspunkt 11, wird gestrichen:
Die Gründe für die beabsichtigte Änderung werden in der Sitzung durch die Pächter dargelegt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor.  

zu TOP 5. Info Umwidmung einer Fläche am Kollsee zum Ökokonto
Der Bürgermeister, Hartmut Keinberger, berichtet über eine mögliche Umwidmung einer Fläche am Kollsee zum Ökokonto. Die Fläche ist derzeit verpachtet. Sie ist 2,7 ha groß. Eine Umwandlung wäre möglich und würde der Gemeinde Einnahmen in Höhe von ca. 50.000 € einbringen.  

zu TOP 6. 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 43/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Eine Änderung des Steuersatzes soll nicht erfolgen.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 24.000 € belaufen.   
Im November 2014 wurde beschlossen den Zweitwohnungssteuersatz von 10 % auf 11 % zum 01.01.2015 zu erhöhen. Im Rahmen der Sitzung fällt auf, dass keine Mehreinnahmen im Vergleich 2014 und 2015 zu verzeichnen sind. Das hängt mit einer Nachzahlung im Jahr 2014 aus Vorjahren zusammen. Die Zweitwohnungssteuer ist gemäß Satzung ordnungsgemäß abgerechnet worden.  

Beschluss:
Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Eine Erhöhung des Steuersatzes erfolgt nicht.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung des Prozessleitsystems (PLS) der Kläranlage Kosel
Beschlussvorlage - 46/2015
Die Schleswag Abwasser GmbH (SAWG) hat mitgeteilt, dass das Prozessleitsystem (PLS) der Kläranlage Kosel nicht mehr vollständig in Betrieb ist. Die Ganglinien des PLS werden nur noch teilweise übermittelt, ganze Teile werden nicht mehr dargestellt, d. h. die für die Einstellung der Zyklen dringend benötigten Messwerte fehlen. Teilweise wird die Anlage nur nach Erfahrungswerten gefahren. Das PLS ist immer noch in der Version installiert, die mit der Erstellung der Kläranlage eingebaut wurde. Hinsichtlich der von der unteren Wasserbehörde geforderten Aufzeichnungen (Betriebstagebuch gem. SüVO) werden auch nicht mehr alle benötigten Werte aus dem PLS geliefert. Aus Sicht der SAWG ist aus diesem Grund eine Erneuerung der Software bei gleichzeitiger Ertüchtigung der Hardware unbedingt erforderlich. Für die Maßnahme werden Kosten in Höhe von 5.000 € veranschlagt.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, das PLS, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erneuern. Die Gesamtkosten in Höhe von 5.000 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 45/2015
Beim Bürgermeister der Gemeinde Kosel wurde ein Angebot für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus i. H. v. 8.000,00 € abgegeben. Es soll beraten werden, ob diese Maßnahme durchgeführt werden soll.   

Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt mit der Feuerwehr, bezüglich eines Anbaus bis zu 10.000,00 €, in Verhandlungen zu treten. Der Gesamtbetrag in Höhe von 10.000,00 € wird im Haushalt 2016 aufgenommen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Projekt "Netzausleger"
Beschlussvorlage - 50/2015
Die Kostenschätzung für die Netzausleger liegt zwischenzeitlich vor. Danach belaufen sich die Kosten pro Netzausleger auf ca. 6400,00 €. Das genaue Modell steht noch nicht fest. Es wird zum Ende des Jahres bei der Ostseefjord Schlei GmbH darüber beraten.

Sollte diese Sitzmöglichkeit nicht gefallen, würde die Gemeinde auf Bänke zurückgreifen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen an dem Projekt "Netzausleger" nicht teilzunehmen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung eines neuen Schaukastens
Beschlussvorlage - 51/2015
Die Gemeinde plant die Anschaffung eines neuen Schaukastens. Es soll auch beraten werden, ob der Standort Koseler Hof beibehalten wird oder ein neuer Standort am Dorfladen in Frage kommt.
Herr Andresen, Techniker beim Amt Schlei-Ostsee, hat bereits im März 2015 für die Gemeinde Windeby die Kosten ermittelt.

Technische Daten:
- Ausrichtung quer
- Maße: DIN A0, Breite außen 1330 mm, Höhe außen 1080 mm, Tiefe 65 mm
- Rückwand magnetisch
- Pfosten Rundrohr Durchmesser 80 mm (wahlweise pulverbeschichtet Tannengrün RAL 6009)
- Kosten für Kasten ALU incl. 2 Pfosten zum Einbetonieren: 1220,00 € pro Stück
- Kosten wie vor, jedoch mit zusätzlicher Pulverbeschichtung Tannengrün RAL 6009:1450,00€ pro Stück

Sinnvolles Zubehör: Magnete 10 Stk. pro Packung : 17,61 € 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen neuen Schaukasten zu erwerben. Die Gesamtkosten in Höhe von 1.500,00 € werden im Haushalt 2016 aufgenommen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anschaffung eines Kompaktschleppers
Beschlussvorlage - 53/2015
Der Schlepper der Gemeinde Kosel ist abgängig. Für die Gemeinde soll ein neuer Kompaktschlepper angeschafft werden, dessen Kosten auf ca. 40.000 € geschätzt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Kompaktschlepper zu erwerben. Die erforderlichen Kosten in Höhe von 40.000,00 € werden im Haushalt 2016 aufgenommen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 48/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 63.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.737.000,- € auf nunmehr 1.800.500,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 163.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 232.500,- € auf nunmehr 396.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.   
Folgende Änderungen werden im Rahmen des Finanzausschusses vorgenommen:
00000.40000: neu: 16.000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten)
63700.93500: neu: 4.900 (Anschaffung einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel mit Smiley) 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2015. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 52/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   
Folgende Änderungen werden im Rahmen der Sitzung vorgenommen:
63000.51000: neu: 60.000 (Straßenunterhaltung)
90000.83200: neu: 397.100 (Kreisumlage)
13050.95000: neu: 10.000 (Anbau eines Holzschuppens an das Feuerwehrgerätehaus)
36100.93500: neu: 1.500 (Anschaffung eines Schaukastens)
63900.93500: neu: 40.000 (Anschaffung eines Kompaktschleppers) 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.829.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.829.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     695.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     695.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     250.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     457.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,52 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende