N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 14.11.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.47 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführer Christian Levien
Steinmetz (EZ)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 47/2016
6. Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in der Gemeinde Kosel, Zwischenbericht
  Beschlussvorlage - 54/2016
7. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
  Beschlussvorlage - 55/2016
8. Anschaffung eines iPads für den Bürgermeister
  Beschlussvorlage - 60/2016
9. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 61/2016
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 58/2016
11. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 59/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor.  

zu TOP 5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 47/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Haltefrist von 5 Jahren käme auch bei einem Aktienkauf in 2017 zum Tragen. Das urprüngliche Angebot würde dann aber nur noch eine Haltefrist von 4 Jahren haben. Aus diesem Grund erhalten die Aktionäre, die im Jahre 2017 Aktien kaufen, ein Sonderkündigungsrecht nach 4 Jahren. Der Aktienerwerb müsste zum 01.04.2016 erfolgen (Angebotsabgabe bis zum 15.03.2017). Weitere Kauftermine, wie in 2016, gibt es in 2017 nicht.
Die Gemeinde Kosel könnte maximal 133 Aktien zu einem Preis von 624.466,92 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 266 Aktien für 1.248.933,84 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 600.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,18 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 15.10.2016.
 

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine Aktien zu erwerben.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle in der Gemeinde Kosel, Zwischenbericht
Beschlussvorlage - 54/2016
Beschlussgemäß wurde die Leistung der Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle der Gemeinde Kosel ausgeschrieben. Die Submission fand am 27.10.2016 statt. Der in der Vorlage 14/2016 geschätzte Aufwand in Höhe von 95.000 € kann nach heutigem Ermessen eingehalten werden, da wirtschaftliche Angebote abgegeben wurden. Die Prüfung der Angebote findet in der 44.KW statt, so dass zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Vorlage noch nicht klar ist, welche Firma zum Zuge kommt. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Arbeiten werden wahrscheinlich erst 2017 begonnen und sollen bis Ende Mai 2017 fertiggestellt werden. Anschließend müssen die Ergebnisse in das Kanalkataster eingepflegt und ausgewertet werden.
Zwischenzeitlich wurde vom Landrat des Kreis Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt, dass seitens des Kreises erwogen wird, die Kreisstraße K 83 mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Der Ortsteil Kosel wäre vom nördlichen Ortseingang bis zum Koseler Hof betroffen. Auch wenn nicht gewiss ist, ob diese Erwägung politisch im Kreistag tatsächlich beschlossen wird, so sollte die Gemeinde Kosel sich dennoch davon überzeugen,dass Ihre Kanäle in diesem Straßenbereich intakt sind. Um darüber kurzfristig eine Aussage zu bekommen, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister die derzeit in Rieseby tätige Firma Ex-Rohr beauftragt, die innerhalb der K 83 liegenden RW-Kanäle zu reinigen und zu inspizieren. Diese Leistung wird im November 2016 ausgeführt. Die Basis dieses Auftrages sind sehr attraktive Einheitspreise aus dem Riesebyer Auftrag.
Sollte sich kurzfristiger Sanierungsbedarf an den Kanälen ergeben, so wird die Gemeindevertretung rechtzeitig näher informiert.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den kurzfristigen Auftrag an die Firma Asse Kanal GmbH & Co. KG nachträglich zu genehmigen. Darüber hinaus wird, wie in TOP 9 der GV vom 25.05.2016 beschlossen, weiter verfahren.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
Beschlussvorlage - 55/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 21.09.2016 wurde beschlossen, die Stellungnahme vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig Holstein abzuwarten. Herr Meier vom LKN.SH nimmt wie folgt Stellung zu dem Sachverhalt im Hinblick auf den Küsten- und Hochwasserschutz:

"Bezügl. Ihrer Anfrage zur Instandsetzung der Holzpalisadenspundwand im Bereich der Schlei / Missunde, Kosel, Schleiufer 10 sind folgende küstenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen:
Die Instandsetzung der abgängigen Spundwand durch eine vorgesetzte Kunststoff- oder Stahlspundwand unterliegt nicht der Genehmigungspflicht nach dem Landeswassergesetz (LWG). Hierbei handelt es sich um eine Unterhaltungsaufgabe, wodurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Anlage erfolgt. Die Maßnahme ist jedoch anzeigepflichtig. Bitte teilen Sie mir Beginn und Ende der Baumaßnahme mit.
Sollten Sie jedoch die Spundwand durch ein Deckwerk ersetzen wollen, ist ein erneutes Genehmigungsverfahren notwendig. In diesem Verfahren wird die Vorlage eines Küstenmorphologischen Gutachtens erforderlich sein, das die Auswirkungen des Deckwerks auf die angrenzenden Küstenabschnitte bewertet. Voraussichtlich wird es zu einer Küstenerosion nördlich der jetzigen Spundwand in Richtung Bootssteg kommen. Dies wäre nicht tolerierbar, und eine Genehmigung könnte dann nicht ohne erhebliche Auflagen erfolgen."    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Erneuerung der Spundwand im Bereich der Schlei / Missunde, Kosel umzusetzen. Die Kosten in Höhe von 10.000 € werden anerkannt.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung eines iPads für den Bürgermeister
Beschlussvorlage - 60/2016
Der Bürgermeister würde für seine Tätigkeiten für die Gemeinde gerne ein iPad anschaffen. Die Kosten für ein iPad Air 2 würden sich auf ca. 700,00 € belaufen. Die monatlichen Kosten liegen schätzungsweise bei 20-30 €.   
  

Beschluss:
Es wird beschlossen ein iPad für den Bürgermeister anzuschaffen. Die erforderlichen Kosten werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 61/2016
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen sowie aufgrund speziell gestiegener Kosten für die Klärschlammverwertung von bisher 1,79 € auf nunmehr 2,25 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.

Da über die Grundgebühren maximal die Fixkostensumme von 98.100 € finanziert werden darf, folgt hier eine leichte Gebührensenkung:
Zählergröße bis Qn 2,5 von bisher 15,00 € auf 14,00 € monatlich, bis Qn 6,0 von bisher 30,00 € auf 28,00 € monatlich, über Qn 6,0 von bisher 45,00 € auf 43,00 € monatlich.

Die weiteren Änderungen bzw. Neufassungen der Vorschriften §§ 12 bis 16 entsprechen der aktuellen Rechtslage.
Der § 12 (9) wurde neu aufgenommen. Er regelt die Schmutzwassermenge bei nicht vorhandenen bzw. defekten Zählern. Die Schmutzwassermenge wird auf 40 m³ festgesetzt.  

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 58/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 120.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.829.700,- € auf nunmehr 1.949.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 88.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 695.000,- € auf nunmehr 783.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 
Im Rahmen der Tagesordnung wird die Oberflächensanierung Eschelsmarker Weg mit 30.000 € berücksichtigt. Zudem werden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.800 € für die Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlaternen mit eingeplant. Die aktuelle Rücklagenübersicht und Nachtragshaushaltssatzung liegen dem Protokoll bei.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2016. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 59/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Folgende Änderungen werden im Rahmen des Tagesordnungspunktes vorgenommen:
Reinigung und Inspektion Regenwasserkanäle: 95.000 €
Spundwand: 10.000 €
iPad: 700 €
Ausgaben La Meziere auf 6.000 €
Miete für Überfahrt (300 €) streichen
Veranstaltungskosten auf Grund des Schleidördertages: + 1.000 € 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.921.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.921.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     360.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     360.700 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     480.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,55 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende