N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 12.09.2016.

Sitzungsort:  in der Alten Schule, Schwansenweg 4, Kosel
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.36 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreterin Bianka König
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Walther
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführer Christian Levien
Herr Loell (Sh-Netz AG)
Herr Steinmetz (EZ)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
6. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 35/2016
7. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 48/2016
8. Anschluss an die Fahrbüchereiversorung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 49/2016
9. Druck und Verkauf von Gemeindechroniken
  Beschlussvorlage - 50/2016
10. Erneuerung von Fenstern im Koseler Hof
  Beschlussvorlage - 34/2016
11. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
  Beschlussvorlage - 37/2016
12. Maßnahmen auf der Kläranlage Kosel 2017
  Beschlussvorlage - 46/2016
13. Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
  Beschlussvorlage - 51/2016
14. Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 52/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 werden nicht öffentlich behandelt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Der Bürgermeister teilt mit, dass er für jeden Ortsteil 50 Sandsäcke zum Schutz der Koseler Häuser kaufen wird. Diese sollen beim Feuerwehrgerätehaus gelagert werden. 

zu TOP 5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Da sich der Ausschuss darüber uneinig ist, ob Herr Loell von der S.-H. Netz AG seinen Vortrag zum Beteiligungsangebot vortragen soll, lässt die Ausschussvorsitzende darüber abstimmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass Herr Loell seinen Vortrag zum Beteiligungsangebot halten soll. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Beschlussvorlage - 47/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Kosel könnte maximal 133 Aktien zu einem Preis von 624.466,92 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 266 Aktien für 1.248.933,84 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,2 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 01.08.2016.   

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur nächsten Sitzung vertagt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 6. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 35/2016
Vertreter der Kirchengemeinde Kosel und die Bürgermeister der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sowie Vertreter der jeweiligen Verwaltung haben die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erstmalig am 27.08.2015 und zuletzt am 05.07.2016 erörtert. Beim letzten Termin wurde der Entwurf für einen Vertrag über die Finanzierung und Unterhaltung der Friedhöfe von der Kirchenkreisverwaltung vorgelegt und die politischen Gemeinden wurden um Beratung und Beschlussfassung dieses Vertragsentwurfes gebeten.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb der Friedhöfe der Kirchengemeinde Kosel weist seit 2010 jährliche Defizite aus. Die Vertreter der Kirchengemeinde haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es ihnen nicht um einen Ausgleich der Defizite gehen würde, die bis einschließlich 2014 angefallen seien. Folglich sieht auch der Vertragsentwurf einen Defizitausgleich erst ab dem 01.01.2015 vor. Das festgestellte Defizit des Jahres 2015 beträgt 15.596,41 €, das Defizit 2016 nach der Haushaltsplanung 29.600,00 €. Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sollen sich das jeweilig festgestellte Defizit lt. Entwurf nach Einwohnerzahlen aufteilen, so dass Fleckeby 49%, Güby 14%, Hummelfeld 6% und Kosel 31% tragen würden.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen haben sich die betroffenen Gemeinden nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofes zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2010 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.
Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein. 

Herr Wolfgang Kastens beantragt lediglich 31 % von 33,333 % des laufenden Defizits zu tragen. Da der Antrag von Frau Riemer, 31 % von der Hälfte des laufenden Defizits, weitreichender ist, wird über diesen zuerst abgestimmt. 

Beschluss:
Die Gemeinde Kosel beteiligt sich ab 01.01.2015 grundsätzlich mit 31% an der Hälfte des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Fleckeby mit 49%, Güby mit 14% und Hummelfeld mit 6% ebenfalls an dieser Hälfte beteiligen. Die verbleibende Hälfte ist von der Kirchengemeinde zu tragen.
Die Kirchengemeinde erhält die hälftige Beteiligung, soweit sich diese im Rahmen des Haushaltes bewegt und diesem nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang bei der Amtsverwaltung widersprochen wurde. Über diesen Beschluss wird alle 2 Jahre erneut beraten und entschieden

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Die Gemeinde Kosel beteiligt sich ab 01.01.2015 grundsätzlich mit 31% an 33,333 % des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Fleckeby mit 49%, Güby mit 14% und Hummelfeld mit 6% ebenfalls an dieser Hälfte beteiligen. Die verbleibende Hälfte ist von der Kirchengemeinde zu tragen.
Die Kirchengemeinde erhält die hälftige Beteiligung, soweit sich diese im Rahmen des Haushaltes bewegt und diesem nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang bei der Amtsverwaltung widersprochen wurde. Über diesen Beschluss wird alle 2 Jahre erneut beraten und entschieden

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 48/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Kosel ist erst 6 Jahre alt, muss aber aufgrund von Gesetzesänderungen neu angepasst werden. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine neue Geschäftsordnung erarbeitet.  

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit den erarbeiteten Änderung beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Anschluss an die Fahrbüchereiversorung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 49/2016
Die Gemeinde Kosel könnte durch den Abschluss eines Büchereivertrages mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde an die Fahrbüchereiversorgung im Kreis angeschlossen werden.
Nach Abschluss solch eines Vertrages könnte die Gemeinde nach einem festen, jährlichen anzupassenden Fahrplan, von der Fahrbücherei betreut werden.

Analog zu den Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee, die schon einen Vertrag mit dem Büchereiverein und dem Kreis geschlossen haben, könnten sich die Kosten und Finanzierung durch die Gemeinde Kosel wie folgt darstellen:

1. Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein, dem Kreis und der Gemeinde gemeinsam getragen. Die Etatverwaltung erfolgt durch die Büchereizentrale.

2. Die für den Betrieb der Fahrbücherei notwendigen Mittel, die nach Abzug aller sonstigen Einnahmen verbleiben, werden in folgenden Anteilen geleistet: vom Verein 35 %, vom Kreis 24,5 % und von der Gemeinde 40,5 % der Kosten. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern.

3. Der Kostenanteil der Gemeinde ist zum 01.07. eines jeden Jahres fällig und wird vom Büchereiverein direkt erhoben.

4. Als Einwohnerzahlen gelten die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen vom 31.12. des Jahres, das der Aufstellung des Haushaltsplanes vorangeht bzw. die davor zuletzt per 31.12. veröffentlichten Zahlen.

Zur Kündigung:
Der Vertrag wird analog zu den anderen Gemeinden auch auf unbestimmte Dauer geschlossen, Er kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber den anderen Vertragspartnern auszusprechen.

Kosten für die Gemeinde Kosel:
Der Büchereiverein hat im Juli diesen Jahres den Gemeinden den voraussichtlichen Zuschuss für 2017 mitgeteilt, damit dieser im Haushalt eingeplant werden kann. Eine analoge Berechnung würde für die Gemeinde Kosel folgenden Anteil ergeben:
Der Kopfsatz pro Einwohner beträgt 2,16 € (Anteil am ungedeckten Haushaltsvolumen durch versorgte Einwohner). Für die Gemeinde Kosel mit 1.378 Einwohner würde dies einen Beitrag von 2.976,48 € pro Jahr ergeben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, keinen Vertrag abzuschließen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Druck und Verkauf von Gemeindechroniken
Beschlussvorlage - 50/2016
Die Gemeinde Kosel beabsichtigt die erstellte Dorfchronik in Druck zu geben. Es wurde folgendes Angebot bei der Firma "BoD" eingeholt:
1 – 24   Expl.        =   46,05 EUR
25 – 49 Expl.        =   32,99 EUR
50 -  99 Expl.        =   30,97 EUR
100 – 199 Expl.    =   28,48 EUR
200 – Expl.           =   26,00 EUR

Eine telefonische Nachfrage der Verwaltung hat ergeben, dass eine weitere Preisreduzierung pro Chronik erst bei 1.000 Stück erfolgt. Aus diesem Grund wird empfohlen 300 - 400 Chroniken zu erwerben. Auf Grund der hohen Portokosten (14,90 € / 20 Stück) wird empfohlen die Chroniken aus Norderstedt abzuholen.

Die Chroniken sollen zu hohen Geburtstagen und ab Goldener Hochzeit verschenkt werden. Zudem sollen die Chroniken verkauft werden. Beim Verkaufspreis wird über einen Betrag von 30,00 € nachgedacht.   

Beschluss:
Es wird beschlossen maximal 400 Chroniken zu erwerben. Die Gesamtkosten in Höhe von 10.400,00 € werden über den Nachtrag 2016 bereitgestellt. Der Verkaufspreis wird auf 30,00 € festgesetzt.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung von Fenstern im Koseler Hof
Beschlussvorlage - 34/2016
Der Bürgermeister regt an, in 2017 aus energetischen Gründen Teile der Fenster des Koseler Hofs zu erneuern. Die Kosten für die Erneuerung von 15 Fenstern einschließlich der Verkleidung der Laibungen mit antifungizit eingestellten Calciumsilikatplatten und den anschließend erforderlichen Malerarbeiten werden geschätzt auf rund 32.500 €. Diese Summe ist eine erste grobe Schätzung. Da es sich um einen "historischen" Altbau handelt, sind besonders Belange der Bauphysik zu bedenken und berücksichtigen. Dieses erfolgt bei der weiteren Ausführungsplanung.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Fenstersanierung in 2017 durchzuführen. Der Vermögenshaushalt wird mit 32.500 € ausgestattet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungen weiter voranzutreiben, eine Preisanfrage bei fachkundigen Tischlern zu veranlassen und die Sanierung in Absprache mit dem Gastwirt zu terminieren und durchführen zu lassen. Die Ausführung soll wie folgt erfolgen:
  • Holzfenster (Materialien aus zertifiziertem Anbau)
  • nach außen öffnend
  • Fenstereinteilung und Optik wie Bestand
  • oberes Fensterelement feststehend   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erneuerung einer Spundwand im Bereich des Schleiufers in Missunde
Beschlussvorlage - 37/2016
Herr Heuchert stellt nach einem anberaumten Ortstermin in Missunde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kosel, Herrn Keinberger und dem Unterzeichner, folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Keinberger, sehr geehrter Herr Eggers,

anbei erhalten Sie, wie besprochen, ein Angebot für die Ausführung einer Kunststoff-Spundwand als Uferbefestigung im Bereich des Schleiufers 9/10 in Missunde. Dem Angebot beigefügt sind Info-Broschüren über die angebotenen, alternativen Systeme. 

Nach technischer Rücksprache mit dem Anbieter stelle ich den Antrag, das System "Duolock" als Uferbefestigung auf ca. 30lfdm einzubauen, um der Ufererosion Einhalt zu gebieten. Aus meiner Sicht erfüllt das System sehr gut die Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Dichtigkeit, und Auswahl des passenden technischen Verfahrens unter den gegebenen Bedingungen. Wie besprochen steht das Angebot der Familie Heuchert als direktem Anlieger, sich an den Kosten der Uferbefestigung zu beteiligen, sofern Sie unserer Empfehlung folgen. In Anbetracht der Angebotshöhe können wir uns vorstellen, etwa ein Viertel der Kosten zu tragen. 

Bevor ich diese Auswahl begründe, noch kurz eine Beschreibung des Vorhabens: 
Bei Befürwortung des Vorhabens und Genehmigung der Mittel würde die Ausführung noch im Herbst 2016 (Oktober/November) durchgeführt werden. Ein Kettenbagger würde bis zum asphaltierten Bereich des Schleiufers transportiert werden und von dort aus selbstständig das Schleiufer hochfahren. Eine Mindest-Durchfahrtsbreite muss noch abgestimmt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten mehr als eine Tagesleistung der Kolonne sein werden (2-3 Mann plus Baggerfahrer), ein zweiter Arbeitstag wird voraussichtlich benötigt. Bei der "Duolock"-Variante wird die Grasnarbe abgezogen, die Spundwände mittels vorlaufender Stahl-Mutterbohle einvibriert. Die Spundwände werden bis unmittelbar unter alter GOK verlegt, der Oberboden dann wieder angefüllt. Die Lage der neuen Spundwand ist unmittelbar hinter der bestehenden Holzpfahlwand, d.h. landseitig geplant. Für den Geländesprung von ca. 1m werden 3m lange Spundwandbohlen gewählt. 

Zu den Anforderungen von oben:
-Umweltverträglichkeit: Im Gegensatz zu Stahl-Spundbohlen tragen die Kunststoff-Spundwände keine Stoffe in den Boden oder das Wasser ein und sind insofern zu präferieren. Da die Lage direkt landseitig der bestehenden Holzpfahlwand festgelegt wird und die alte Wand bestehen bleibt, wird keine Veränderung der Strömungsverhältnisse im Wasser hervorgerufen und außerdem keine optische Veränderung herbeigeführt. Grundsätzlich denkbar, aber eine schlechte Lösung und deshalb aus unserer Sicht unmittelbar zu verwerfen ist ein Steinwall, der jedoch ins Wasser gebaut werden müsste, die von uns am Steg genutzten Bootsliege- und Badeplätze am Strand vernichtet und abermals die Strömungsverhältnisse ändert. 

Dichtigkeit: Vorrangiges Ziel ist der Stopp der Ufererosion. Dieses Ziel wird nachhaltig erreicht, besser als bei einer Sanierung der Holzpfahlwand. Wenn keine Maßnahme zur Befestigung durchgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass kurz- bis mittelfristig (2-5 Jahre) sowohl der Wanderweg in den Wald als auch die Zuwegung zu den Ferienhäusern Schleiufer 9/10 erheblich erschwert würde bzw. unmöglich wird. Sollte der Durchbruch der Landzunge Kielfot erfolgen, würde der Angriff auf das Ufer durch Wellenschlag erheblich verstärkt und damit die Erosion erheblich beschleunigt werden. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, hier proaktiv eine Maßnahme vorzunehmen. Mein eigenes Interesse will ich nicht verhehlen: Unsere Familie hat seit einem halben Jahrhundert die Grundstücke Schleiufer 9/10 von der Gemeinde gepachtet, mittlerweile kommen wir in der vierten Generation jeden Sommer nach Missunde. Wir haben ein großes Interesse daran, dass dieser Ort auch noch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Heimat für die Familie sein kann. 

Auswahl des technischen Verfahrens: Die "Duolock" Spundwände werden mittels einer vorauslaufenden Mutterbohle einvibriert. Ein Graben ist nicht notwendig, die Voraussetzung sind jedoch Bodenverhältnisse, die das Einvibrieren zulassen. Bei der alternativen "Prolock" Spundwand muss zunächst ein Graben bis UK Spundwand ausgehoben werden, in den die Spundwand dann hineingestellt wird. Der Graben wird anschließend verfüllt und verdichtet, durch das Loch in der Spundwand wird ein Stahlrohr gerammt. Es liegt nach meiner Kenntnis ein sandiger, sehr durchlässiger Boden vor. Um eine Unterspülung der Spundwand zu vermeiden, müsste der Graben für die "Prolock"-Spundwand bis deutlich unterhalb der Wasserlinie (Bauchgefühl: 50cm) ausgehoben werden. Meine Befürchtung ist, dass sofort das anstehende Wasser in den Graben einströmen würde und die Grabenwände einstürzen würden. Die Standsicherheit der bestehenden Holzpfahlwand, die ja gerade erhalten werden soll, wäre u.U. gefährdet, weil nicht klar ist, wie tief die Holzpfähle eingerammt sind. 

Dadurch, dass eine Kunststoff-Spundwand errichtet würde, deren vorrangiges Ziel die Dichtigkeit ist, könnte aus meiner Sicht auf einen statischen Nachweis verzichtet werden, da die bestehende (und unzweifelhaft standsichere, auch bei Erddruck aus PKW-Belastung) Holzpfahlwand, die direkt am Geländesprung steht, ja bestehen bleibt und die statischen Aufgaben weiterhin übernehmen könnte. 

Gern höre ich von Ihnen über die weiteren Schritte und Termine. Wie bereits angekündigt, könnte ich mir vorstellen, bei einer entsprechenden Sitzung, sofern sie öffentlich ist, zugegen zu sein. Fragen technischer Art leite ich gern weiter. 

Freundliche Grüße
Jan Heuchert 

Die zuständige Behörde des Kreises Rendsburg Eckernförde stuft die angedachte Maßnahme in Missunde als Ersatzbau ein. Dieser Ersatzbau ist ohne Genehmigung möglich. Unabhängig davon ist natürlich immer der Artenschutz, die Brut- und Setzzeiten usw., zu berücksichtigen. Es gilt nun innerhalb der Sitzung zu beraten, ob dem Antrag entsprochen wird.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, für eine Entscheidung den Termin mit der unteren Küstenschutzbehörde abzuwarten. Danach soll über die Angelegenheit erneut beraten werden. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Maßnahmen auf der Kläranlage Kosel 2017
Beschlussvorlage - 46/2016
Erneuerung von Fenstern und einer Tür des Betriebsgebäudes der Kläranlage Kosel:
Die Holzfenster und die Holztür sind in einem entweder stark sanierungsbedürftigen oder gar abgängigen Zustand. Beim großen Fenster ist die Außenscheibe der Termopenverglasung kaputt (vor Jahren schon vermutlich Steinschlag durch Rasenmäher). Nicht zuletzt aus energetischen Gründen ist eine Erneuerung in Form eines Ersatzes durch Kunststoffelemente zu empfehlen, schließlich befindet sich im Gebäude neben der E-Technik auch EDV-Technik.
Die Kosten für die Erneuerung der Elemente einschließlich des Anarbeitungsaufwandes werden grob geschätzt auf 4.000 €.

Belüfter in einem der beiden Reaktoren:
Die Belüftungseinrichtungen der Reaktoren unterliegen einem normalen Verschleiß und bedürfen einer zyklischen Erneuerung. Die Belüftung hat zwei Funktionen zu erfüllen. Zum Einen soll dem zu reinigenden Abwasser Sauerstoff zugeführt werden, damit die aeroben Prozesse bestmöglich funktionieren. Dazu bedarf es eines möglichst feinen Blasenbildes. Zum Anderen soll das Abwasser in Bewegung versetzt werden, damit stets gewährleistet ist, dass Abwasser und verarbeitende Bakterien auch zueinander gelangen. Dieses wird natürlich vornehmlich durch die Rührwerke gewährleistet, doch durch die Belüftung auch zusätzlich unterstützt. Je verschlissener die Belüfter sind, desto schlechter wird das Blasenbild und desto mehr Laufzeiten haben die Kompressoren.
Daher wird nunmehr nicht zuletzt auch aus energetischen Gründen angeregt, in dem 2017 außer Betrieb befindlichen Reaktor eine Erneuerung der Belüfter vorzunehmen. Hierfür sollten geschätzt rund 14.000 € bereit gestellt werden.

Schönungsteich II
In der äußersten Ecke der Kläranlage befindet sich der zweite Schönungsteich. Da dieser noch mal als Havarieteich dienen kann, wird angeregt diesem in 2017 etwas Pflege zukommen zu lassen. Zu dieser Pflege könnte auch das Auf-den-Stock-Setzen der Knicks gezählt werden. Das in die Schönungsteiche fallende Laub sorgt zunehmend auch für Probleme in den Teichen. Zersetzungsprozesse unter Abschluss von Sauerstoff führen zu Faulgasbildung. Die vom Teichgrund aufsteigenden Gasblasen binden Schlamm an sich und sorgen für eine Verschlechterung der Ablaufwerte. Das an sich sehr saubere Wasser, das aus dem technischen Teil der Kläranlage abgegeben wird, wird in den Schönungsteichen (bzw. in dem z.Zt. in Betrieb befindlichen Teich) quasi in seiner Reinheit wieder verschlechtert.
Aus diesem Grund werden die oben gemachten Anregungen gegeben. Zudem sollte der Teich II ausgebaggert werden und das entnommene Material zum Ausbluten an der Böschung gelagert werden.
Sollte der GV jemand bekannt sein, der das Auf-den-Stock-Setzen der Knicks günstig erledigen würde, so bittet Herr Andresen um Mitteilung.

Für diese Maßnahmen sollten 7.500 € bereitgestellt werden.

Richten von Wegebefestigungen
Hierfür sollten pauschal 1.000 € bereitgestellt werden.

Erneuerung der Steuerung der Pumpstation Wallholzredder
Die Steuerung ist marode und sollte zur Erhaltung der Betriebssicherheit erneuert werden. Die Kosten mögen auf 3.500 € geschätzt werden.

In der Summe werden also Maßnahmen mit einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 30.000 € angeregt.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die beschriebenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € werden im Vermögenshaushalt 2017 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderlichenfalls Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln
Beschlussvorlage - 51/2016
Die Gemeinde Kosel hat im Jahr 2015 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln für den Ortsteil Kosel erworben. Die Kosten beliefen sich auf 2.378,81 € incl. MwSt.. Nun hat ein Bohnerter Bürger angeregt ebenfalls für den Ortsteil Bohnert 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln zu erwerben. Er würde für eine weitere Geschwindigkeitsanzeigetafel Spenden sammeln.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Spenden an die Amtskasse Schlei-Ostsee zum Kassenzeichen 13/63700.36800 überweisen werden müssten. Eine Spendenbescheinigung würde erst ab 200,00 € ausgestellt werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu erwerben, wenn mindestens Spenden in Höhe von 1.189,41 € eingegangen sind. Die Gesamtkosten werden über den Nachtrag 2016 bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung
Beschlussvorlage - 52/2016
Die Gemeinde Kosel hat im Jahr 2015 Weihnachtsbeleuchtung für die Straßenlaterne erworben. Die Kosten für die Mastbeleuchtung pro Laterne lagen bei 412,93 €. Der Bürgermeister wurde bereits vermehrt von Bürgern angesprochen, ob ein privater Erwerb mit anschließender Anschluss- und Betriebskostenübernahme durch die Gemeinde Kosel möglich wäre.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es möglich, nach Erhalt einer Spende in Höhe von 412,93 €, Weihnachtsbeleuchtung zu erwerben und sich mindestens 8 Jahre um Anschluss-, Betriebs- und Unterhaltungskosten zu kümmern.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorhandene Weihnachtsbeleuchtung auszuweiten. Nach Erhalt einer Spende in Höhe von 450,00 € erwirbt die Gemeinde die Weihnachtsbeleuchtung und kümmert sich mindestens 8 Jahre um Anschluss-, Betriebs- und Unterhaltungskosten.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende