N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Kosel vom 21.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.03 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Margrit Riemer
Ausschussmitglied Michael Furtner
Ausschussmitglied Wolfgang Kastens
stellv. Auschussvorsitzende Ulrike Rammer
Ausschussmitglied Bernhard Wendt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hartmut Keinberger
Gemeindevertreter Hans-Joachim Heide
Gemeindevertreter Torsten König
Gemeindevertreter Karl Naeve
Gemeindevertreter Ingo Wilde
Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 38/2017
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 39/2017
7. Erneuerung der Belüftungseinrichtungen in den beiden SBR-Reaktoren der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 43/2017
8. Sanierung der Rechenanlage und des Sandfangs auf der Kläranlage Kosel
  Beschlussvorlage - 24/2017
9. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 40/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 5. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 38/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 39/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 78.600,-€ erhöht und damit gegenüber bisher 1.921.800,- € auf nunmehr 2.000.400,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 54.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 360.700,- € auf nunmehr 415.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2017.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung der Belüftungseinrichtungen in den beiden SBR-Reaktoren der Kläranlage
Beschlussvorlage - 43/2017

In der Gemeindevertretung am 21.09.2016 wurden einige Maßnahmen am Entwässerungssystem der Gemeinde Kosel beschlossen, die zum Teil auch bereits umgesetzt wurden. Ein wesentlicher Teil des Beschlusses war auch die Erneuerung der Belüftungseinrichtungen in einem der beiden SBR-Reaktoren.

Die Abarbeitung dieses Punktes war für diesen Herbst vorgesehen. Bei der tiefergehenden Planung der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll wäre, die Erneuerung der Belüftungseinrichtungen gleich in beiden Reaktoren durchzuführen und somit auch die entsprechende Preisanfrage und die Beauftragung bei einer Firma, dem wirtschaftlichsten Bieter, durchzuführen. Somit wurden die Berechnungen des erforderlichen Sauerstoffeintrags und die sich ergebenden Massen nebst der notwendigen Nebenarbeiten unter den gegebenen Randbedingungen detailliert aufgestellt und zu einer qualifizierten Preisanfrage zusammengetragen. Die Angebotsfrist endete am heutigen 09.11.2017. Da die Angebotspreise der 5 Anbieter von rund 27.000 € bis rund 72.000 € variieren und die Prüfung der Angebotsinhalte und die Wertung hinsichtlich der Gesamtwirtschaftlichkeit noch aussteht, wird hinsichtlich der Mittelbereitstellung folgendes empfohlen:

Da die Maßnahme nunmehr so oder so in 2018 abgerechnet wird und die diesjährig bereit gestellten Mittel mit derMaßgabe, dass die Gemeindevertretung der Empfehlung folgen kann, nicht ausreichen werden, wird eine Übertragung des Restes aus der vorhandenen Haushaltsstelle 2017 nach 2018 und zusätzlich eine entsprechende Aufstockung um 37.000 € empfohlen.

Dass eine Erneuerung der Belüfter dringend erforderlich ist, hat der Ausfall eines Belüftungsstranges und eine damit einhergehende, minderwertige Abwasserreinigung im Sommer diesen Jahres jäh aufgezeigt. Derzeit behilft man sich mit einem Provisorium.    


Beschluss:

Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt zu verfahren. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Der zu übertragene Haushaltsrest wird um 37.000 € aufgestockt.    


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung der Rechenanlage und des Sandfangs auf der Kläranlage Kosel
Beschlussvorlage - 24/2017
Die Rechenanlage nebst Sandfang wurde im Frühjahr diesen Jahres durch eine Fachfirma auf "Herz und Nieren" überprüft. Es sollte durch die Prüfung vermieden werden, dass das über 100.000 € teure Gerät zu sehr auf Verschleiß gefahren wird und eines Tages ein Totalschaden droht. Die Prüfung hat ergeben, dass die Sandaustragsschnecke nebst deren Lagerungen, die Siebkorbreinigungsbürste und die Gerinneauskleidungsbürste zur Substanderhaltung der übrigen Gerätebestandteile erneuert werden müssen. Die Kosten werden sich auf rund 12.500 € belaufen. Die Schleswag-Abwasser wird bei der Maßnahme Hilfestellung geben.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die präventive Reparatur zu Beginn des Jahres 2018 durchzuführen. Erforderliche Mittel werden über den Haushalt 2018 bereit gestellt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 40/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Im Rahmen der Haushaltsberatung werden die Einnahme- und Ausgabepläne für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehren Kosel und Bohnert zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.955.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.955.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     242.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     242.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     488.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,78 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Margrit Riemer 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende