Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
12/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
15.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 31.05.2012 

Betreff:
Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

Sachverhalt:

Über die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich diskutiert. Zwischenzeitlich hat der Landtag mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“ Insofern können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie künftig Straßenausbaubeiträge erheben möchten oder nicht.
Soweit Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen, besteht nunmehr aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Die „traditionellen“ einmaligen Beiträge werden für die jeweils anstehende Maßnahme ermittelt und auf die durch diese Maßnahme „bevorteilten“ Anlieger verteilt. Wiederkehrende Beiträge wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Hierbei stellt die Gemeinde einen Straßenbauinvestitionsplan bspw. für 5 Jahre auf und verteilt diese Kosten auf 5 Jahre und auf alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde beabsichtigt, vorläufig keine Straßenausbaubeiträge zu erheben.



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Gunnar Bock
-LVB-