Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
26/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
07.08.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 16.08.2012 
Gemeindevertretung 22.08.2012 

Betreff:
Sanierung des Gallbergringes

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 28.05.2009 grundsätzlich die Sanierung des Gallbergringes beschlossen. Abhängig von der Finanzierung sollte ein Baubeginn Anfang 2010 erfolgen.

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.12.2009 musste hinsichtlich der Finanzierung auf einen Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 30.10.2009 hingewiesen werden, der auf die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen hinwies. Danach stellte der Verzicht auf den Erlass einer Beitragssatzung eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht dar, der eine entsprechende Bestrafung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder der Selbstverwaltung (Gemeindevertreter/innen) nach sich ziehen kann.
So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.07.2007, AZ.: 2Ss 188/07, entschieden, dass sich Mitglieder eines Gemeinderates wegen Untreue (§ 266 BGB) strafbar machen können, wenn sie eine vom Gesetzgeber angeordnete Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dadurch verletzen, dass sie die Durchführung einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme beschließen, ohne zuvor die für eine Beitragserhebung erforderliche Beitragssatzung zu erlassen.

Die Gemeindevertretung Kosel hatte sich folglich mit dem Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung auseinander zu setzen.

Über die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung gemäß § 76 der Gemeindeordnung (GO) wurde in der Vergangenheit verschiedentlich diskutiert. Zwischenzeitlich hat der Landtag mit Beschluss des Landtages vom 13. März 2012 § 76 GO um folgenden Satz ergänzt: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht.“ Insofern können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie künftig Straßenausbaubeiträge erheben möchten oder nicht.
Soweit Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen, besteht nunmehr aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Die „traditionellen“ einmaligen Beiträge werden für die jeweils anstehende Maßnahme ermittelt und auf die durch diese Maßnahme „bevorteilten“ Anlieger verteilt. Wiederkehrende Beiträge wurden neu in das Gesetz aufgenommen. Hierbei stellt die Gemeinde einen Straßenbauinvestitionsplan bspw. für 5 Jahre auf und verteilt diese Kosten auf 5 Jahre und auf alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet.
Die Gemeindevertretung hat daraufhin am 31.05.2012 beschlossen, vorläufig keine Straßenausbaubeitragssatzung zu erheben.

Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses und der seit Mai 2009 verstrichenen Zeit wird es als sachdienlich angesehen, dass der Wille zum Ausbau des Gallbergringes noch einmal zum Ausdruck gebracht wird. Gemäß Beschluss vom 28.05.2009 sollte das Ing.-Büro Rix & Soll beauftragt werden, die Maßnahme auszuschreiben. Voraussetzung hierfür war die Sicherstellung der Finanzierung durch den Finanzausschuss.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den Ausbau des Gallbergringes durchzuführen. Vorab ist durch das Ing.-Büro Rix & Soll eine aktualisierte Kostenschätzung einzureichen. Sofern die Finanzierung durch den Finanzausschuss sichergestellt werden kann, sollen die notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt werden. Die Ausschreibung der Maßnahme soll danach möglichst zeitnah erfolgen. Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, ist mit dem Bau frühstmöglich zu beginnen.



.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-