Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
14/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
08.02.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 14.02.2013 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellung eines Kernwegekonzeptes

Sachverhalt:

Nachdem in der Vergangenheit bereits verschiedentlich über die Zukunft der Wegebauförderung informiert und diskutiert wurde, bat Frau Riemer nunmehr darum, kurz darzustellen, was es bedarf, um ein gemeindliches Kernwegekonzept aufzustellen.
Im Kern ist dieses erforderlich, um in den Genuß von EU-Fördermittel im Wegebau zu kommen.

Im Rückblick auf 2010 sei erklärt, dass seinerzeit unter Mitwirkung der Amtsverwaltungen und Bürgermeister ein Konzept über die Fläche der gesamten Aktivregion gespannt wurde. Das Ergebnis kann den Anlagen entnommen werden.

Um also EU-Fördermittel bekommen zu können, muss ein gemeindliches Kernwegekonzept erstellt werden. Drei Amtsgemeinden haben bereits derartige Konzepte, eine Gemeinde hat bereits eine Zuschussmaßnahme umgesetzt, in einer weiteren Gemeinde ist ein konkretes Projekt beantragt. Da ein Kernweg besondere Funktionen erfüllen muss, muss er auch dementsprechend ausgebaut werden, d.h. eine einfache Deckenerneuerung ist nicht zuschussfähig.

Ein gemeindliches Kernwegekonzept kann nicht von der Amtsverwaltung ausgearbeitet und erstellt werden. Die Darstellung muss nach bestimmten Vorgaben erfolgen, so dass eine bestimmte Software von Nöten ist. Die bereits im Amtsbereich erstellten Konzepte wurden von der Planungsgruppe Plewa erstellt. Eine enge Abstimmung mit der Gemeinde und der Verwaltung ist dennoch erforderlich, da vom Einkaufsladen über die Gaststätte bis zu Denkmälern alles Erwähnung finden sollte.
Da Herr Andresen die Verantwortlichen der Aktiv-Region und des Planungsbüros aus Urlaubs- und sonstigen Gründen nicht erreichen kann, kann über die Kosten der Konzepterstellung keine verlässliche Aussage getätigt werden. Man muss sich aber auf Kosten von rund 3.000 – 4.000 € einstellen.
Ebenso verhält es sich bzgl. der genauen Modalitäten, denn ab der kommenden Förderperiode 2014 – 2017 werden die EU-Mittel für den Kernwegebau wahrscheinlich nicht mehr über die Aktiv-Regionen verwaltet und vergeben, sondern über das LLUR.


Abstimmungstext:

Die Angelegenheit wird verschoben.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Unterlagen aus 2010