Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
30/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.07.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 15.08.2013 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Regelung der künftigen Regenwasserbeseitigung im Bereich "Gallbergring"

Sachverhalt:

Am 22.07.2013 wurde mit dem Ausbau des Gallbergrings begonnen. Im Gartenbereich der innenliegenden Grundstücke verläuft eine Regenwasserleitung, die das bisher anfallende Oberflächenwasser in Richtung Schwansenweg abgeführt hat. Eine klare Zuordnung der Leitung
- öffentlich oder privat - lässt sich derzeit nicht vornehmen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Bestandspläne durch das Ing.-Büro Carstensen ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine öffentliche Leitung handelt. In diesem Fall hätten die Anlieger gemäß Satzung ein Anschlussrecht. Dieses Recht kann nur durch einen Verwaltungsakt aufgehoben werden. Baulasten oder dingliche Sicherungen sind für diese Leitung nicht bekannt.

Die bisherigen Beratungen sehen vor, dass die Leitung nicht aufrecht erhalten werden soll. Da an dieser Leitung jedoch verschiedene Grundeigentümer angeschlossen sind bzw. sein könnten, sind auch diese rechtzeitig über die bevorstehende Änderung zu informieren.

Die Leitung könnte auf Wunsch der Anlieger privat weiter betrieben werden. In diesem Fall wäre nicht nur die dingliche Sicherung der Leitung über alle Grundstücke notwendig, sondern auch die vertragliche Auseinandersetzung der angeschlossenen Grundeigentümer über die künftige Unterhaltung und Sanierung der Leitung. Mit der Übertragung würden alle Rechte und Pflichten weitergegeben werden. Betrachtet man jedoch die Situation, dass nicht ein Schacht zu dieser Leitung gefunden werden konnte und die Leitung aller Voraussicht nach in einem desolatem Zustand ist, sollte diese Lösung nicht favorisiert werden.

Alle Grundstücke die angeschlossen sind, sollten sich im Rahmen der Ausbaumaßnahme auf eine Veränderung der Regenwasserbeseitigung einstellen.

Die DN 150 Leitung von den Straßen in den rückwärtigen Gartenbereich soll im Rahmen der Ausbaumaßnahme lediglich an der Grundstücksgrenze getrennt und abgedeckelt werden. Die Leitung verbleibt dann bis auf weiteres unverändert auf den Privatgrundstücken.

Neuer Übergabepunktdieser Leitung in die dann weiterführende öffentliche Leitung soll der Schacht „R16i“ sein.


Abstimmungstext:

Die als öffentlich einzustufende Regenwasserleitung im Gartenbereich der Grundstücke am „Gallbergring“ soll aufgegeben werden. Die Grundeigentümer sind hierüber entsprechend zu unterrichten. Ebenso, dass es für den Umschluss eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2014 gibt. Die vorhandene Leitung verbleibt bis auf weiteres auf den Grundstücken. Im Bereich der bisherigen Anbindung der Leitung an die Verkehrsfläche wird die Leitung abgetrennt und abgedeckelt. Neuer Übergabepunkt dieser Leitung in die dann weiterführende öffentliche Leitung soll der Schacht „R16i“ sein.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Lageplan