Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
16/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
31.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen"
hier: Antrag auf Fristverlängerung nächster Bauabschnitte

Sachverhalt:

Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan VEP Nr. 1 "Feriengebiet Hof Hülsen" sind u. a. bestimmte Fristen zur Fertigstellung der Anlage geregelt. Es handelt sich hier um die Errichtung und Vermarktung eines Ferienhausgebietes zur gewerblich-touristischen Vermietung, mit Erschießungsanlagen, Ausgleichsmaßnahmen, Gemeinschaftsflächen und Unterhaltung.

Der Vorhabenträger stellt nun einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erstellung der letzten Baumaßnahme. Fristablauf lt. Vertrag vom 05.11.2008 war der 31.12.2013.
Lt. § 5 Ziff. 7 des Durchführungsvertrages wird die Gemeinde im Falle einer Änderung der wirtschaftichen Grundlage einer beantragten Verlängerung der vorgesehenen Fristen oder Änderung dieses Vertrages zustimmen, jedoch ohne Änderung der touristisch-gewerblichen Nutzung.
Im Schreiben vom 23.03.2014 erläutert der Vorhabenträger ausführlich, weshalb um diese Fristverlängerung gebeten wird.


Abstimmungstext:


Dem Antrag vom 23.03.2014 auf Fristverlängerung für den nächsten/letzten Bauabschnitt wird stattgegeben mit einer Fertigstellungsfrist bis zum 31.12.2018.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Antrag vom 23.03.2014