Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
58/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
28.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 20.11.2014 
Gemeindevertretung 26.11.2014 

Betreff:
Ergänzende Bezuschussung des Kindergartens

Sachverhalt:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel sieht vor, dass die Elterngebühren mindestens 30% der Betriebskosten der Kindertagesstätte decken sollen. Soweit dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, trägt die Kirchengemeinde den Differenzbetrag. Die Kirchenkreisverwaltung hat errechnet, dass zur Erreichung des 30%igen Anteils eine Gebührenerhöhung für eine tägliche 6stündige Betreuung von monatlich 129,00 € auf 169,00 € nötig wäre. In einer Besprechung der Kirchengemeinde mit der politischen Gemeinde wurde im Ergebnis folgendes vorgeschlagen:
  1. Die Kirchengemeinde erhöht den Elternbeitrag zum 01.02.2015 auf 145,00 € (analog Fleckeby).
  2. Der Differenzbetrag zur Erreichung des 30%igen Betriebskostenanteils (lt. Haushaltsplanung 2015 ca. 5.800,00 €) wird in den Jahren 2015 und 2016 von der politischen Gemeinde getragen.


Abstimmungstext:

  1. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Kirchengemeinde den Elternbeitrag zum 01.02.2015 auf 145,00 € (analog Fleckeby) erhöht.
  2. Der Differenzbetrag zur Erreichung des 30%igen Betriebskostenanteils (lt. Haushaltsplanung 2015 ca. 5.800,00 €) wird in den Jahren 2015 und 2016 als ergänzender Zuschuss von der politischen Gemeinde getragen.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-