Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
64/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
10.11.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 20.11.2014 
Gemeindevertretung 26.11.2014 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 136.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.689.600,- € auf nunmehr 1.825.800,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 282.600,- € auf nunmehr 428.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014.



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Christian Levien
-Verwaltung-