Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
66/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.11.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 20.11.2014 
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 13.11.2014 
Gemeindevertretung 26.11.2014 

Betreff:
Oberflächenentwässerung der Straße "Kehlkar" im Ortsteil Hülsen

Sachverhalt:

im Ortsteil Hülsen in der Gemeinde Kosel befindet sich die Erschließungsstraße Kehlkahr. Die asphaltierte Straße ist nach Norden zum Wendehammer hin stark abschüssig. In der nordöstlichen Ecke des Wendehammers befinden sich zwei Straßenabläufe. Anliegender Lageplan 1 zeigt die Situation. Diese Straßenabläufe entwässern wahrscheinlich über das Flurstück 7/24 oder auch 7 /25 in das nördlich unterhalb liegende Feuchtgebiet (Flurstück 82). Da es in der Vergangenheit bisweilen Probleme mit dieser Niederschlagswasserableitung gegeben hat, möchte die Gemeinde nunmehr die Gelegenheit einer Lösung dieser Probleme nutzen.

Die Eigentümerin des Flurstücks 7/24 möchte ein Haus errichten und muss in diesem Zusammenhang die Schmutzwasserbeseitigung organisieren. Das von der Bauherrin eingeschaltete Architektenbüro aus Eckernförde hat zur Erarbeitung eines alternativen Lösungsvorschlages zu einer Kleinkläranlage, Kontakt zur Firma DAT gesucht. Die dem Amt bekannte Firma DAT hat ein Konzept erdacht. Dieses sieht vor, vom Wendehammer der Straße Kehlkahr an der westlichen Grenze des Flurstückes 7/24 eine Freigefälleschmutzwasserleitung bis an die nordöstliche Ecke selbigen Flurstückes zu verlegen. Diese Leitung soll neben dem Schmutzwasser des neu geplanten Hauses möglicherweise auch später mal einen Teil des Schmutzwassers der übrigen Grundstücke der Erschließung Kehrkahr abführen. Am Ende der Freigefälleleitung ist eine Pumpstation geplant, die das Schmutzwasser dann über eine zu bauende Druckrohrleitung in die bereits vorhandene Druckentwässerung der Flurstücke 77 bis 80 pumpt.
Da der Ortsteil Hülsen im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorsieht, handelt es sich bei der Druckentwässerungsanlage vom Ortsteil Hülsen bis zur Kläranlage Kosel um ein privates und daher nicht kommunales System.

Die Gelegenheit zur Regelung der Straßenentwässerung besteht jetzt darin, über das zu bebauende Flurstück 7/24 vor Baubeginn eine Niederschlagswasserleitung parallel mit dem privaten Schmutzsystem zu verlegen und diese über eine Baulast öffentlich rechtlich zu sichern. Mit der Grundeigentümerin, vertreten durch den Architekten, wurde über die beschriebene Niederschlags- und Schmutzwasserleitungsführung gesprochen. Sie wäre bereit dazu, eine kommunale Niederschlagswasserleitung zu dulden und eine Baulasterklärung zu unterzeichnen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung wird derzeit gerade eingeholt. Die Gemeinde müsste allerdings dulden, dass das auf dem Flurstück 7/24 anfallende Niederschlagswasser ebenfalls durch diese Rohrleitung entwässert. 
Nördlich des Flurstückes 7/24 würde die Niederschlagswasserleitung über das Flurstück 82 verlegt. Auch hier wäre der weitere Eigentümer bereit, eine Baulast zu geben.

Somit ließe sich die Straßenentwässerung "Kehlkahr" für die Zukunft ordnen und eine direkte Einleitung in das Feuchtgebiet für die Zukunft unterbinden. Allerdings ist die wasserrechtliche Genehmigung der Einleitung an der mit E im Lageplan 1 gekennzeichneten Stelle erforderlich. Ob die Niederschlagswasserleitung allein oder gepaart mit einer privaten Schmutzwasserleitung in einem Rohrgraben verlegt wird, ist im Grunde von keiner rechtlichen Bedeutung, da das gemeindliche Interesse hier lediglich die Niederschlagsentwässerung der Straße Kehlkahr betrifft.
Diese Genehmigung liegt unterdessen bereits vor. Ferner liegt eine naturschutzrechtliche Genehmigung vor, dass entlang des geschützten Biotopes überhaupt ein Rohrgraben erstellt werden darf.

Um die Kosten der dargestellten Lösung zu ermitteln, hat Herr Andresen, die Firma DAT gebeten, ein Angebot zu unterbreiten. Dieses sollte von der Planung, über die Kommunikation mit der privaten Bauherrin und dem Architekten bis hin zur Bauleistung und Bauleitung alles beinhalten. Die Bauleistung besteht aus:
  • 4 Schächten incl. Bodenteil mit Gerinne
  • 140 lfdm PP- Rohrleitung DN 200 SN 10
  • Rohrgraben in unwägbarem Gelände
  • Absanden der Rohrleitung mit steinfreiem Bettungssand
  • Verdichten des Rohrgrabens
Die Firma DAT hat einen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Tiefbauer der Region für die nicht ganz simplen Arbeiten vorgesehen.
Die Kosten belaufen sich für die Gemeinde in der Summe auf rund 23.000 € 25.000 €. Eine Refinanzierung über Gebühren ist zunächst nicht möglich, der Aufwand muss aus dem allgemeinen Haushalt bestritten werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die (letzte "günstige") Gelegenheit zur Regelung der Oberflächenentwässerung im Kehlkar zu nutzen. Die Kosten in Höhe von rund 25.000 € werden anerkannt. Im Haushalt 2015 werden die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Der Bürgermeister ist ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Dies gilt vorbehaltlich der Eintragung einer entsprechenden Baulast.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Lageplan 1