Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 20.11.2014 |
Gemeindevertretung | 26.11.2014 |
Betreff: |
Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung |
Sachverhalt: |
Es wird beabsichtigt, die Zweitwohnungssteuer auf 12 v. H. zu erhöhen. Bei einer Erhöhung auf 11 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 8.000 € geschätzt. Bei einer Erhöhung auf 12 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 24.000 € geschätzt. Die 1. Nachtragssatzung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. In dieser wurde ein Maßstab von 10 von Hundert festgesetzt. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Zweitwohnungssteuer auf 11 von Hundert des Maßstabes des § 4 GO zu erhöhen und eine entsprechende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel zu erlassen. |