Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
67/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
10.11.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 20.11.2014 
Gemeindevertretung 26.11.2014 

Betreff:
Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung

Sachverhalt:

Es wird beabsichtigt, die Zweitwohnungssteuer auf 12 v. H. zu erhöhen.

Bei einer Erhöhung auf 11 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 8.000 € geschätzt.
Bei einer Erhöhung auf 12 von Hundert werden die zusätzlichen Einnahmen auf ca. 24.000 € geschätzt.

Die 1. Nachtragssatzung ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. In dieser wurde ein Maßstab von 10 von Hundert festgesetzt.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Zweitwohnungssteuer auf 11 von Hundert des Maßstabes des § 4 GO zu erhöhen und eine entsprechende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kosel zu erlassen.



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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-