Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
44/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 10.11.2015 
Gemeindevertretung 25.11.2015 

Betreff:
Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept

Sachverhalt:
Nach Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes im vergangen Jahr wurde nunmehr hinsichtlich der weiteren Planungsschritte zur Sanierung des Kanalsystems in der Gemeinde Kosel im Bauausschuss beraten, auf welche Bereiche sich zunächst konzentriert werden soll.

Generell ist zu empfehlen, Sanierungsabschnitte zu definieren. Dabei können lokale Abschnitte oder aber nach Sanierungsverfahren unterschiedene Abschnitte gebildet werden.

Die Art der Vorgehensweise bei den Sanierungen kann sich je nach Auswahl sehr unterschiedlich auf die Gebühren auswirken. Daher muss genau überlegt werden, welcher Schaden mit welchem Verfahren optimalerweise saniert wird. Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Ingenieure, Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre
Jeglicher Aufwand für kleinräumige Reparaturen wird sofort nach Entstehung gebührenwirksam. Daher ist es zu empfehlen, plötzliche Reparaturen zu vermeiden und stattdessen planmäßige Sanierungen zu betreiben.

Bisher wurde in der Gemeinde Kosel lediglich der Zustand des Schmutzwassersystems aufgenommen. Da es nicht zu empfehlen ist, in Unkenntnis des Zustandes der Regenwasserkanäle die oft parallel verlaufenden Schmutzwasserkanäle zu sanieren, wird empfohlen, zunächst den Zustand des Regenwassersystems aufzunehmen. Der mit der Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle verbundene Aufwand einschließlich des Aufwandes für die Verarbeitung der gewonnenen Daten zur Vervollständigung des Kanalkatasters wurde durch Herrn Flach mit rund 90.000 € geschätzt.

Die Gebührenstruktur und die Abwasserbeseitungssatzung der Gemeinde Kosel sieht keine Erhebung von Gebühren im Regenwasserbereich vor. Daher gibt es auch keine Rücklage, aus der ein Aufwand für die Aufnahme des Zustands der Regenwasserkanäle bzw. auch kein Sanierungsaufwand bestritten werden könnte. Da im Regenwassersystem erfahrungsgemäß infolge des oft höheren Altes gegenüber dem Schmutzwassersystem wesentlich mehr Schäden zu verzeichnen sind, muss davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren Sanierungen betrieben werden müssen. Um dann nicht in Hektik und Aktionismus verfallen zu müssen, wird empfohlen jetzt die Einführung einer Gebühr zu beginnen. Dazu sind verschiedene Verfahrensschritte erforderlich. Zunächst ist die Kenntnis vom Vermögen, für deren Erhaltung und Pflege sowie Betrieb Gebühren verlangt werden müssen, von Nöten. Dazu ist die Vervollständigung des Katasters unabdingbar. Ferner bedarf es neben der Aufnahme der versiegelten Flächen als fundamentale Basis für die Gebührenkalkulation eine Vermögensbewertung, die auf Grundlage des Katasters und der Zustandsbewertung erstellt werden kann. Diese Ingenieurleistung wurde durch Herrn Flach mit einem Preis von rund 9.500 € angeboten.
Neben der Anpassung der Abwassersatzung(en) bedarf es auch der Neufassung des Abwasserbeseitungskonzeptes.

Sofern die Gemeinde den genannten Argumenten folgen kann, so bieten die Finanz- und Bauabteilung des Amtes eine gesonderte Informationsveranstaltung mit der Erklärung der einzelnen, relativ komplexen Verfahrensschritte an. Diese Veranstaltung könnte im Februar 2016 stattfinden.

Zur Info:
Die Sonderrücklage Abwasser im Bereich SW der Gemeinde Kosel verfügt über keinen nennenswerten Betrag.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, das Thema "Einführung einer Regenwassergebühr" anzugehen. Die angebotene Informationsveranstaltung wird zu Beginn des kommenden Jahres stattfinden. Auf eine partielle Sanierung im Schmutzwassersystem wird zunächst verzichtet.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-