Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
48/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
30.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 16.11.2015 
Gemeindevertretung 25.11.2015 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kosel mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 63.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.737.000,- € auf nunmehr 1.800.500,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 163.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 232.500,- € auf nunmehr 396.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.   

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2015. 


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Christian Levien
-Verwaltung-